Rahmenabkommen für Friedensoperationen mit der EU

ShortId
06.3290
Id
20063290
Updated
28.07.2023 12:16
Language
de
Title
Rahmenabkommen für Friedensoperationen mit der EU
AdditionalIndexing
09;10;gemeinsame Aussenpolitik der EU;Beziehungen Schweiz-EU;Europäische Union;gemeinsame Sicherheitspolitik der EU;Rahmenabkommen;Friedenspolitik
1
  • L03K040103, Friedenspolitik
  • L02K0903, Europäische Union
  • L07K09020203010101, gemeinsame Aussenpolitik der EU
  • L07K09020203010102, gemeinsame Sicherheitspolitik der EU
  • L05K1002020107, Rahmenabkommen
  • L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die europäische Friedens- und Sicherheitspolitik leistet zunehmend wichtige Beiträge zur menschlichen Sicherheit und zur Stabilität in Europa - und darüber hinaus. Diese Politik wird im Wesentlichen als zwischenstaatliche Kooperation gestaltet. Die Schweiz kann ihre Beiträge zur internationalen Stabilität wirkungsvoller gestalten, wenn sie dazu die Kooperation mit gleichgesinnten Ländern sucht. Europa bildet für die Schweiz nicht nur das geografische Umfeld, sondern auch eine Wertegemeinschaft. Eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Ländern Europas und der EU im Bereich der Friedens- und Sicherheitspolitik ist deshalb anzustreben. Dabei bleibt die Voraussetzung eines Uno- oder OSZE-Mandats für Einsätze mit bewaffneten Truppen vorbehalten - und ebenso die Engagements der Schweiz für internationale Friedens- und Sicherheitspolitik, welche unabhängig von der EU stattfinden.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, wonach die EU mit der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) eine zunehmend wichtige Akteurin im Bereich der internationalen Friedensförderung ist. Mit einen wichtigen Grund hierfür bildet die Tendenz der Uno, immer häufiger Regionalorganisationen mit der Durchführung von Friedensoperationen zu beauftragen. Damit steigt auch für die Schweiz die Bedeutung der EU als sicherheitspolitische Partnerin: Sicherheit kann heute nicht mehr im Alleingang, sondern nur in Kooperation mit gleichgesinnten Partnern geschaffen werden.</p><p>Bereits heute beteiligt sich die Schweiz an einzelnen ESVP-Missionen, vor allem im zivilen Bereich. Derzeit wirken schweizerische zivile Experten an der Polizeimission EUPM in Bosnien-Herzegowina und an der Rechtsstaatlichkeitsmission Eupol RD Congo mit. In Vorbereitung ist zudem die Beteiligung von Schweizer Experten an der Mission Eulex Kosovo zur Unterstützung der kosovarischen Behörden in den Bereichen Polizei, Justiz und Zollwesen.</p><p>Im militärischen Bereich ist die Beteiligung an der Stabilisierungsmission Eufor Althea in Bosnien-Herzegowina zu nennen.</p><p>Für die Regelung der Modalitäten zur Teilnahme an diesen Missionen musste die Schweiz bisher jedes Mal ein eigenes Abkommen mit der EU abschliessen, was einen beträchtlichen zeitlichen Aufwand erforderte. Wie der Bundesrat bereits im Europa-Bericht 2006 erwähnt hat, wäre der Abschluss eines ESVP-Rahmenabkommens mit der EU daher naheliegend, um so die technischen Grundsätze der schweizerischen Teilnahme an künftigen zivilen und militärischen ESVP-Operationen zu regeln (Beispiele: Status des entsandten Personals, Umgang mit klassifizierten Informationen, finanzielle Fragen). Auch die EU ist am Abschluss eines solchen Rahmenabkommens interessiert, um die Beteiligung der Schweiz an ESVP-Missionen administrativ zu vereinfachen und damit zu beschleunigen.</p><p>Ein ESVP-Rahmenabkommen ist von technischem Charakter und hat nicht zur Folge, dass sich die Schweiz gleichsam einseitig auf die EU-Friedenspolitik ausrichten müsste. Die Beteiligung unseres Landes an neuen zivilen und militärischen Friedensförderungseinsätzen der EU würde durch ein solches Rahmenabkommen in keiner Weise präjudiziert: Die Schweiz würde weiterhin autonom entscheiden, ob die Beteiligung an einer konkreten ESVP-Mission in ihrem aussen- und sicherheitspolitischen Interesse liegt. Der schweizerische Entscheidfindungsprozess bliebe somit unangetastet. Vor allem bei zivilen Missionen würde ein Rahmenabkommen nicht nur eine beschleunigte Ingangsetzung der Beteiligung der Schweiz ermöglichen, sondern auch die flexible Gestaltung der Beteiligung.</p><p>Ziele des schweizerischen Engagements in Friedenseinsätzen sind namentlich die Förderung des friedlichen Zusammenlebens der Völker und die Beteiligung am internationalen "burden sharing" in der Friedensförderung. Dazu kann die Schweiz zivile Experten (z. B. in den Bereichen Rechtsstaat, Justiz, Menschenrechte, Grenzkontrolle), Zivilpolizisten sowie Armeeangehörige einsetzen. Das Erfordernis eines Uno- oder OSZE-Mandates sowie die Nichtteilnahme an Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung bilden weiterhin die Voraussetzung für militärische Friedensförderungseinsätze.</p><p>Am 14. März 2008 hat der Bundesrat im Rahmen seiner Beschlüsse zum weiteren Vorgehen in der Europapolitik festgestellt, dass ein ESVP-Rahmenabkommen zu jenen prioritären Bereichen gehört, in welchen sowohl aufseiten der Schweiz als auch aufseiten der EU ein Interesse an einer verstärkten Zusammenarbeit besteht. Daher sollen die Vorbereitungen zum Abschluss eines Rahmenabkommens zur Beteiligung der Schweiz an Friedensförderungseinsätzen der EU aufgenommen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, mit der Europäischen Union ein Rahmenabkommen für Friedensoperationen abzuschliessen und darzulegen, in welchen Bereichen und mit welchen Schwerpunkten er die friedens- und sicherheitspolitischen Kooperationen der Schweiz mit den Ländern Europas und mit der EU verstärken will. Diese Verstärkung der friedens- und sicherheitspolitischen Kooperationen der Schweiz soll auch die abnehmende Bedeutung der Kooperationen innerhalb der OSZE kompensieren.</p>
  • Rahmenabkommen für Friedensoperationen mit der EU
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die europäische Friedens- und Sicherheitspolitik leistet zunehmend wichtige Beiträge zur menschlichen Sicherheit und zur Stabilität in Europa - und darüber hinaus. Diese Politik wird im Wesentlichen als zwischenstaatliche Kooperation gestaltet. Die Schweiz kann ihre Beiträge zur internationalen Stabilität wirkungsvoller gestalten, wenn sie dazu die Kooperation mit gleichgesinnten Ländern sucht. Europa bildet für die Schweiz nicht nur das geografische Umfeld, sondern auch eine Wertegemeinschaft. Eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Ländern Europas und der EU im Bereich der Friedens- und Sicherheitspolitik ist deshalb anzustreben. Dabei bleibt die Voraussetzung eines Uno- oder OSZE-Mandats für Einsätze mit bewaffneten Truppen vorbehalten - und ebenso die Engagements der Schweiz für internationale Friedens- und Sicherheitspolitik, welche unabhängig von der EU stattfinden.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, wonach die EU mit der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) eine zunehmend wichtige Akteurin im Bereich der internationalen Friedensförderung ist. Mit einen wichtigen Grund hierfür bildet die Tendenz der Uno, immer häufiger Regionalorganisationen mit der Durchführung von Friedensoperationen zu beauftragen. Damit steigt auch für die Schweiz die Bedeutung der EU als sicherheitspolitische Partnerin: Sicherheit kann heute nicht mehr im Alleingang, sondern nur in Kooperation mit gleichgesinnten Partnern geschaffen werden.</p><p>Bereits heute beteiligt sich die Schweiz an einzelnen ESVP-Missionen, vor allem im zivilen Bereich. Derzeit wirken schweizerische zivile Experten an der Polizeimission EUPM in Bosnien-Herzegowina und an der Rechtsstaatlichkeitsmission Eupol RD Congo mit. In Vorbereitung ist zudem die Beteiligung von Schweizer Experten an der Mission Eulex Kosovo zur Unterstützung der kosovarischen Behörden in den Bereichen Polizei, Justiz und Zollwesen.</p><p>Im militärischen Bereich ist die Beteiligung an der Stabilisierungsmission Eufor Althea in Bosnien-Herzegowina zu nennen.</p><p>Für die Regelung der Modalitäten zur Teilnahme an diesen Missionen musste die Schweiz bisher jedes Mal ein eigenes Abkommen mit der EU abschliessen, was einen beträchtlichen zeitlichen Aufwand erforderte. Wie der Bundesrat bereits im Europa-Bericht 2006 erwähnt hat, wäre der Abschluss eines ESVP-Rahmenabkommens mit der EU daher naheliegend, um so die technischen Grundsätze der schweizerischen Teilnahme an künftigen zivilen und militärischen ESVP-Operationen zu regeln (Beispiele: Status des entsandten Personals, Umgang mit klassifizierten Informationen, finanzielle Fragen). Auch die EU ist am Abschluss eines solchen Rahmenabkommens interessiert, um die Beteiligung der Schweiz an ESVP-Missionen administrativ zu vereinfachen und damit zu beschleunigen.</p><p>Ein ESVP-Rahmenabkommen ist von technischem Charakter und hat nicht zur Folge, dass sich die Schweiz gleichsam einseitig auf die EU-Friedenspolitik ausrichten müsste. Die Beteiligung unseres Landes an neuen zivilen und militärischen Friedensförderungseinsätzen der EU würde durch ein solches Rahmenabkommen in keiner Weise präjudiziert: Die Schweiz würde weiterhin autonom entscheiden, ob die Beteiligung an einer konkreten ESVP-Mission in ihrem aussen- und sicherheitspolitischen Interesse liegt. Der schweizerische Entscheidfindungsprozess bliebe somit unangetastet. Vor allem bei zivilen Missionen würde ein Rahmenabkommen nicht nur eine beschleunigte Ingangsetzung der Beteiligung der Schweiz ermöglichen, sondern auch die flexible Gestaltung der Beteiligung.</p><p>Ziele des schweizerischen Engagements in Friedenseinsätzen sind namentlich die Förderung des friedlichen Zusammenlebens der Völker und die Beteiligung am internationalen "burden sharing" in der Friedensförderung. Dazu kann die Schweiz zivile Experten (z. B. in den Bereichen Rechtsstaat, Justiz, Menschenrechte, Grenzkontrolle), Zivilpolizisten sowie Armeeangehörige einsetzen. Das Erfordernis eines Uno- oder OSZE-Mandates sowie die Nichtteilnahme an Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung bilden weiterhin die Voraussetzung für militärische Friedensförderungseinsätze.</p><p>Am 14. März 2008 hat der Bundesrat im Rahmen seiner Beschlüsse zum weiteren Vorgehen in der Europapolitik festgestellt, dass ein ESVP-Rahmenabkommen zu jenen prioritären Bereichen gehört, in welchen sowohl aufseiten der Schweiz als auch aufseiten der EU ein Interesse an einer verstärkten Zusammenarbeit besteht. Daher sollen die Vorbereitungen zum Abschluss eines Rahmenabkommens zur Beteiligung der Schweiz an Friedensförderungseinsätzen der EU aufgenommen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, mit der Europäischen Union ein Rahmenabkommen für Friedensoperationen abzuschliessen und darzulegen, in welchen Bereichen und mit welchen Schwerpunkten er die friedens- und sicherheitspolitischen Kooperationen der Schweiz mit den Ländern Europas und mit der EU verstärken will. Diese Verstärkung der friedens- und sicherheitspolitischen Kooperationen der Schweiz soll auch die abnehmende Bedeutung der Kooperationen innerhalb der OSZE kompensieren.</p>
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