Sistierung der Wehrpflicht

ShortId
06.3295
Id
20063295
Updated
28.07.2023 13:31
Language
de
Title
Sistierung der Wehrpflicht
AdditionalIndexing
09;Gleichheit vor dem Gesetz;Militärdienstpflicht;Kosten-Nutzen-Analyse;Armeeangehöriger
1
  • L05K0402031002, Militärdienstpflicht
  • L04K04020303, Armeeangehöriger
  • L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
  • L04K05020304, Gleichheit vor dem Gesetz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Ausrichten der militärischen Bereitschaft auf tatsächliche Risiken wird nochmals eine markante Reduktion der Bestände ermöglichen. Solch niedrige Bestände können nicht mehr über die Wehrpflicht rekrutiert werden. </p><p>1. Das Hauptproblem liegt in der Demografie. Jedes Jahr werden über 32 000 männliche Schweizer Bürger neu stellungspflichtig. Gilt die Wehrpflicht für 20- bis 30-Jährige, d. h. für zehn Jahrgänge, so umfasst die Armee 320 000 Soldaten und ist massiv überdotiert. Und weder im Bevölkerungsschutz noch im Zivildienst besteht Bedarf für diese Wehrpflichtigen.</p><p>2. Militärpolitisch falsch: Das künstliche Aufrechterhalten der hohen Armeebestände verursacht hohe Ausbildungskosten. Dies ist weder effektiv noch effizient. Die Armee muss die beschränkten Ressourcen risikogerecht einsetzen.</p><p>3. Das Aufrechterhalten der Wehrpflicht verletzt die verfassungsmässige Rechtsgleichheit. Die Rechtsgleichheit wird bereits heute verletzt, indem viele Soldaten auf dem blauen Weg aus der Wehrpflicht entlassen werden. Bereits heute leisten nur noch gut 50 Prozent aller Stellungspflichtigen letztlich Militärdienst. Eine weitere Reduktion der Bestände wird dieses Problem zusätzlich verschärfen.</p><p>4. Die allgemeine Wehrpflicht ist volkswirtschaftlich teuer. Da die Wirtschaft kaum mehr an den spezifischen Fähigkeiten interessiert ist, die im Laufe einer militärischen Karriere erworben werden, wird auch diese nur mehr als Kostenfaktor und nicht mehr als Gewinn bilanziert.</p><p>5. Keine moralische Legitimation mehr: Die Wehrpflicht greift als staatlich angeordnete Zwangsleistung stark in die Freiheit der Bürger ein. Sie lässt sich nur rechtfertigen, wenn auf diesem Weg höchste Gefahr abgewendet werden kann. Dies ist heute nicht der Fall. </p><p>Fazit: Die Wehrpflicht führt zu überhöhten Beständen, die ohne Verletzung der Rechtsgleichheit nicht zu senken sind. Die Rechnung ist einfach: Entweder wird die Wehrgerechtigkeit verletzt, oder es werden stark überhöhte Bestände in Kauf genommen - und dies können wir uns finanz- und wirtschaftspolitisch nicht mehr leisten. Die Frage ist somit nicht, ob die Wehrpflicht abgeschafft oder sistiert werden soll oder nicht, sondern nur noch, wann dies geschehen wird und welches Wehrdienstmodell an ihre Stelle treten wird.</p>
  • <p>Die Armeeorganisation ist auf die in der Bundesverfassung und im Militärgesetz festgelegten Armeeaufträge ausgerichtet. Die aktuellen Armeebestände leiten sich aus der heutigen Bedrohungslage sowie den geltenden rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen ab. Bestimmend für Organisation und Gesamtbestand der Armee bleibt der Auftrag der Landesverteidigung, wozu die Befähigung zur Raumsicherung sowie der Kompetenzerhalt zur Abwehr eines militärischen Angriffes gehören. Dies sind beides komplexe und personalintensive Aufgaben, die für die Sicherheit der Schweiz unabdingbar sind und nur von der Armee wahrgenommen werden können. Angesichts der aktuellen und absehbaren Risiko- und Bedrohungslage erscheint dem Bundesrat die staatspolitische Legitimation der Wehrpflicht nicht infrage gestellt.</p><p>Die durch das heutige System der Wehrpflicht rekrutierten Bestände genügen knapp, um die vom Parlament festgelegte Organisation der Armee zu alimentieren.</p><p>Zurzeit werden jährlich rund 35 000 Bürger neu stellungspflichtig. Im mehrstufigen Rekrutierungsverfahren wurden beispielsweise im ersten Quartal 2006 rund 64 Prozent aller Stellungspflichtigen als militärdiensttauglich und rund 16 Prozent als schutzdiensttauglich erklärt. Insgesamt können somit rund 80 Prozent der Stellungspflichtigen entweder in der Armee oder im Zivilschutz eingesetzt werden. Bei den aus medizinischen Gründen als untauglich beurteilten Stellungspflichten liegen medizinische und medizinisch-psychologische Fakten vor, welche eine Tauglichkeit ausschliessen. Eine unbegründete Entlassung auf dem "blauen Weg" gibt es nicht. Es liegt deshalb keine "Rechtsungleichheit" oder Verletzung der Wehrgerechtigkeit vor.</p><p>Letztlich steht der Armee ein Rekrutenjahrgang von rund 22 400 Personen für die Alimentierung der Formationen zur Verfügung. Ein gewisser Teil dieser Militärdienstpflichtigen scheidet im Verlauf ihrer Dienstpflicht aus verschiedenen Gründen vorzeitig aus der Armee aus (Untauglichkeit, Dienstbefreiung usw.). Damit ergibt sich über die zehn Jahre Militärdienstpflicht entsprechend den Vorgaben des Parlamentes (Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee; Art. 5 Bestand der Armee) eine Armee von 210 000 bis 220 000 Armeeangehörigen.</p><p>Bei einer Sistierung der Wehrpflicht müssten die erforderlichen Bestände mit freiwilligem Berufspersonal bestückt werden. Erfahrungen im Ausland zeigen, dass die Armee bei einem Verzicht auf die Wehrpflicht nicht in der für die Schweiz geforderten Grössenordnung und Qualität dotiert werden könnte. Eine mögliche Folge wäre eine wesentlich kleinere, nicht aber billigere Armee, deren Organisation und Aufträge von Grund auf zu überdenken wären.</p><p>Die auf der Wehrpflicht beruhende Milizarmee ist nach wie vor der beste Garant, um die personellen Bedürfnisse der Armee in der erforderlichen Qualität sicherzustellen. Ergäbe sich aus sicherheitspolitischen Überlegungen der Bedarf, die heutigen Bestände zu reduzieren, könnte dies zielgerichtet über eine Änderung des Dienstleistungsmodells gesteuert werden (beispielsweise durch Erhöhung des Anteils an Durchdienern oder Verkürzung der Dienstleistungspflicht bzw. Reduktion der Anzahl Wiederholungskurse).</p><p>Wehrsystem und Gesamtbestand sind auf die geltenden Armeeaufträge und die abgestufte, über das ganze Jahr verteilte Bereitschaft der Armee ausgerichtet. Sowohl aus sicherheits- als auch aus staatspolitischer Sicht bleibt die aktuelle Armeeorganisation die geeignete Lösung, damit die Armee die ihr von den politischen Behörden übertragenen Aufgaben erfüllen kann. Für eine Sistierung der Wehrpflicht, die im Übrigen eine Änderung der Bundesverfassung bedingen würde, sieht der Bundesrat deshalb keinen Anlass.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, wie die allgemeine Wehrpflicht sistiert werden kann.</p>
  • Sistierung der Wehrpflicht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Ausrichten der militärischen Bereitschaft auf tatsächliche Risiken wird nochmals eine markante Reduktion der Bestände ermöglichen. Solch niedrige Bestände können nicht mehr über die Wehrpflicht rekrutiert werden. </p><p>1. Das Hauptproblem liegt in der Demografie. Jedes Jahr werden über 32 000 männliche Schweizer Bürger neu stellungspflichtig. Gilt die Wehrpflicht für 20- bis 30-Jährige, d. h. für zehn Jahrgänge, so umfasst die Armee 320 000 Soldaten und ist massiv überdotiert. Und weder im Bevölkerungsschutz noch im Zivildienst besteht Bedarf für diese Wehrpflichtigen.</p><p>2. Militärpolitisch falsch: Das künstliche Aufrechterhalten der hohen Armeebestände verursacht hohe Ausbildungskosten. Dies ist weder effektiv noch effizient. Die Armee muss die beschränkten Ressourcen risikogerecht einsetzen.</p><p>3. Das Aufrechterhalten der Wehrpflicht verletzt die verfassungsmässige Rechtsgleichheit. Die Rechtsgleichheit wird bereits heute verletzt, indem viele Soldaten auf dem blauen Weg aus der Wehrpflicht entlassen werden. Bereits heute leisten nur noch gut 50 Prozent aller Stellungspflichtigen letztlich Militärdienst. Eine weitere Reduktion der Bestände wird dieses Problem zusätzlich verschärfen.</p><p>4. Die allgemeine Wehrpflicht ist volkswirtschaftlich teuer. Da die Wirtschaft kaum mehr an den spezifischen Fähigkeiten interessiert ist, die im Laufe einer militärischen Karriere erworben werden, wird auch diese nur mehr als Kostenfaktor und nicht mehr als Gewinn bilanziert.</p><p>5. Keine moralische Legitimation mehr: Die Wehrpflicht greift als staatlich angeordnete Zwangsleistung stark in die Freiheit der Bürger ein. Sie lässt sich nur rechtfertigen, wenn auf diesem Weg höchste Gefahr abgewendet werden kann. Dies ist heute nicht der Fall. </p><p>Fazit: Die Wehrpflicht führt zu überhöhten Beständen, die ohne Verletzung der Rechtsgleichheit nicht zu senken sind. Die Rechnung ist einfach: Entweder wird die Wehrgerechtigkeit verletzt, oder es werden stark überhöhte Bestände in Kauf genommen - und dies können wir uns finanz- und wirtschaftspolitisch nicht mehr leisten. Die Frage ist somit nicht, ob die Wehrpflicht abgeschafft oder sistiert werden soll oder nicht, sondern nur noch, wann dies geschehen wird und welches Wehrdienstmodell an ihre Stelle treten wird.</p>
    • <p>Die Armeeorganisation ist auf die in der Bundesverfassung und im Militärgesetz festgelegten Armeeaufträge ausgerichtet. Die aktuellen Armeebestände leiten sich aus der heutigen Bedrohungslage sowie den geltenden rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen ab. Bestimmend für Organisation und Gesamtbestand der Armee bleibt der Auftrag der Landesverteidigung, wozu die Befähigung zur Raumsicherung sowie der Kompetenzerhalt zur Abwehr eines militärischen Angriffes gehören. Dies sind beides komplexe und personalintensive Aufgaben, die für die Sicherheit der Schweiz unabdingbar sind und nur von der Armee wahrgenommen werden können. Angesichts der aktuellen und absehbaren Risiko- und Bedrohungslage erscheint dem Bundesrat die staatspolitische Legitimation der Wehrpflicht nicht infrage gestellt.</p><p>Die durch das heutige System der Wehrpflicht rekrutierten Bestände genügen knapp, um die vom Parlament festgelegte Organisation der Armee zu alimentieren.</p><p>Zurzeit werden jährlich rund 35 000 Bürger neu stellungspflichtig. Im mehrstufigen Rekrutierungsverfahren wurden beispielsweise im ersten Quartal 2006 rund 64 Prozent aller Stellungspflichtigen als militärdiensttauglich und rund 16 Prozent als schutzdiensttauglich erklärt. Insgesamt können somit rund 80 Prozent der Stellungspflichtigen entweder in der Armee oder im Zivilschutz eingesetzt werden. Bei den aus medizinischen Gründen als untauglich beurteilten Stellungspflichten liegen medizinische und medizinisch-psychologische Fakten vor, welche eine Tauglichkeit ausschliessen. Eine unbegründete Entlassung auf dem "blauen Weg" gibt es nicht. Es liegt deshalb keine "Rechtsungleichheit" oder Verletzung der Wehrgerechtigkeit vor.</p><p>Letztlich steht der Armee ein Rekrutenjahrgang von rund 22 400 Personen für die Alimentierung der Formationen zur Verfügung. Ein gewisser Teil dieser Militärdienstpflichtigen scheidet im Verlauf ihrer Dienstpflicht aus verschiedenen Gründen vorzeitig aus der Armee aus (Untauglichkeit, Dienstbefreiung usw.). Damit ergibt sich über die zehn Jahre Militärdienstpflicht entsprechend den Vorgaben des Parlamentes (Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee; Art. 5 Bestand der Armee) eine Armee von 210 000 bis 220 000 Armeeangehörigen.</p><p>Bei einer Sistierung der Wehrpflicht müssten die erforderlichen Bestände mit freiwilligem Berufspersonal bestückt werden. Erfahrungen im Ausland zeigen, dass die Armee bei einem Verzicht auf die Wehrpflicht nicht in der für die Schweiz geforderten Grössenordnung und Qualität dotiert werden könnte. Eine mögliche Folge wäre eine wesentlich kleinere, nicht aber billigere Armee, deren Organisation und Aufträge von Grund auf zu überdenken wären.</p><p>Die auf der Wehrpflicht beruhende Milizarmee ist nach wie vor der beste Garant, um die personellen Bedürfnisse der Armee in der erforderlichen Qualität sicherzustellen. Ergäbe sich aus sicherheitspolitischen Überlegungen der Bedarf, die heutigen Bestände zu reduzieren, könnte dies zielgerichtet über eine Änderung des Dienstleistungsmodells gesteuert werden (beispielsweise durch Erhöhung des Anteils an Durchdienern oder Verkürzung der Dienstleistungspflicht bzw. Reduktion der Anzahl Wiederholungskurse).</p><p>Wehrsystem und Gesamtbestand sind auf die geltenden Armeeaufträge und die abgestufte, über das ganze Jahr verteilte Bereitschaft der Armee ausgerichtet. Sowohl aus sicherheits- als auch aus staatspolitischer Sicht bleibt die aktuelle Armeeorganisation die geeignete Lösung, damit die Armee die ihr von den politischen Behörden übertragenen Aufgaben erfüllen kann. Für eine Sistierung der Wehrpflicht, die im Übrigen eine Änderung der Bundesverfassung bedingen würde, sieht der Bundesrat deshalb keinen Anlass.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, wie die allgemeine Wehrpflicht sistiert werden kann.</p>
    • Sistierung der Wehrpflicht

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