Sicherstellung der Grundversorgung durch eine schweizerisch beherrschte Swisscom
- ShortId
-
06.3306
- Id
-
20063306
- Updated
-
25.06.2025 00:26
- Language
-
de
- Title
-
Sicherstellung der Grundversorgung durch eine schweizerisch beherrschte Swisscom
- AdditionalIndexing
-
34;Grundversorgung;Aktiengesellschaft;Unternehmenspolitik;Swisscom;Beteiligung an Unternehmen;Rechtsform einer Gesellschaft;service public
- 1
-
- L05K1202020107, Swisscom
- L05K0701030901, Grundversorgung
- L04K08060111, service public
- L05K0703010202, Beteiligung an Unternehmen
- L04K07030403, Unternehmenspolitik
- L03K070303, Rechtsform einer Gesellschaft
- L06K070303010101, Aktiengesellschaft
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Seit der Überführung der Swisscom in eine AG hat sich das Unternehmen sehr gut positioniert, konnte mit der technologischen Entwicklung Schritt halten und war auch wirtschaftlich so erfolgreich, dass es dem Bund rund 10 Milliarden Franken an Dividenden und Kapitalrückzahlungen entrichten konnte. Trotzdem vermag die heutige Situation nicht in allen Teilen zu überzeugen. In einem liberalisierten Markt muss der Bund gegenüber den verschiedenen Bewerbern eine neutrale Stellung einnehmen. Er muss sich deshalb aus seiner Funktion als Eigner des marktbeherrschenden Telekommunikationsunternehmens lösen und sich auf seine Aufgaben als Gesetzgeber und Regulator konzentrieren.</p><p>Der Bundesrat soll deshalb innovative und pragmatische Lösungen für eine nachhaltige Zukunft der Swisscom AG prüfen und vorschlagen. Die Vorschläge sollen den Bedürfnissen des Landes, des Bundes und des Unternehmens gerecht werden. Dabei ist zunächst sicherzustellen, dass die Entscheidzentren der Swisscom nicht ins Ausland abwandern, sodass sich das Unternehmen auch weiterhin und mit Priorität auf die Erbringung der für die Schweiz wichtigen Telekommunikationsdienstleistungen hierzulande ausrichtet. Die Aktienmehrheit wird deshalb dem freien Markt entzogen, womit die Übernahme durch einen ausländischen Investor oder ein ausländisches Investorenkonglomerat verhindert wird. Swisscom muss zudem nicht nur den Auftrag zur Erbringung modernster Dienste in der Schweiz haben, sondern auch über den nötigen Freiraum verfügen, um diesem Auftrag heute und in Zukunft nachzukommen. Dafür sind Swisscom namentlich Allianzfähigkeit und Investitionsfreiheit zuzubilligen, so diese zur Sicherung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und eines Unternehmenswachstums beitragen. Die langfristige Sicherstellung des Service public im Telekommunikationsbereich muss der Leitgedanke des Bundesrates bei der Ausarbeitung seiner Vorschläge sein. Die sicherheitspolitischen Anforderungen sind zu beachten. Schliesslich sollen die heute unterschiedlichen Aufgaben des Bundes im Bereich Telekommunikation entflochten werden. Der Bund soll künftig in erster Linie als Gesetzgeber und starker Regulator das Funktionieren des Telekommunikationsmarktes sicherstellen.</p>
- <p>Mit der Botschaft vom 5. April 2006 (BBl 2006 3763) hat der Bundesrat dem Parlament beantragt, die gesetzlichen Grundlagen für den vollständigen Verkauf der Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG zu schaffen. Die eidgössischen Räte beschlossen jedoch in der Sondersession des Nationalrates im Mai 2006 bzw. der Sommersession 2006 Nichteintreten.</p><p>Die in der Botschaft detailliert beschriebenen Probleme mit der Beteiligung des Bundes am Unternehmen Swisscom bleiben somit ungelöst. So stellt diese Beteiligung für den Bund weiterhin ein finanzielles Risiko dar, da sehr grosse Summen in einem einzigen Unternehmen konzentriert sind. Die Tatsache, dass Swisscom in einem äusserst dynamischen Umfeld arbeitet, ist mit zusätzlichen unternehmerischen und finanziellen Risiken verbunden. Überdies beschränkt die Mehrheitsbeteiligung des Bundes die strategische Flexibilität der Swisscom. Schliesslich ist der Bund weiterhin Interessenkonflikten ausgesetzt, da er gleichzeitig Gesetzgeber, Regulator, Eigner und Grosskunde des Unternehmens ist.</p><p>Der Bundesrat sieht daher bezüglich der Bundesbeteiligung an Swisscom weiterhin Handlungsbedarf. Er wird die verschiedenen Optionen zum weiteren Vorgehen prüfen. Die kritische Prüfung der in der vorliegenden Motion genannten Ziele und Modelle wird für die bevorstehende politische Diskussion wertvolle Hinweise liefern.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>1. Der Bundesrat wird eingeladen, der Bundesversammlung eine Vorlage zu unterbreiten zur Zukunft der Swisscom AG, insbesondere mit Blick auf deren Aktionariat.</p><p>2. Diese Vorlage soll namentlich die Erreichung folgender Ziele sicherstellen:</p><p>a. Die Swisscom wird dauerhaft - mindestens in Bezug auf die für die Grundversorgung wichtigen Bereiche - einer ausländischen Beherrschung entzogen.</p><p>b. Die Swisscom wird in die Lage versetzt, in der Schweiz auch künftig eine umfassende Grundversorgung zu garantieren.</p><p>c. Die Swisscom erhält den nötigen unternehmerischen Freiraum für ihre weitere Entwicklung im Sinne einer nachhaltigen Zukunft des Unternehmens.</p><p>d. Der Bund soll sich schwergewichtig auf seine Rolle als Gesetzgeber und Regulator eines funktionierenden Telekommunikationsmarktes beschränken.</p><p>3. Der Bundesrat soll dabei verschiedene Modelle prüfen, namentlich auch die Übertragung der Aktienmehrheit an Swisscom an eine zu schaffende, verselbstständigte juristische Person - beispielsweise eine Stiftung - sowie weitere aktienrechtlich mögliche Optionen.</p>
- Sicherstellung der Grundversorgung durch eine schweizerisch beherrschte Swisscom
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit der Überführung der Swisscom in eine AG hat sich das Unternehmen sehr gut positioniert, konnte mit der technologischen Entwicklung Schritt halten und war auch wirtschaftlich so erfolgreich, dass es dem Bund rund 10 Milliarden Franken an Dividenden und Kapitalrückzahlungen entrichten konnte. Trotzdem vermag die heutige Situation nicht in allen Teilen zu überzeugen. In einem liberalisierten Markt muss der Bund gegenüber den verschiedenen Bewerbern eine neutrale Stellung einnehmen. Er muss sich deshalb aus seiner Funktion als Eigner des marktbeherrschenden Telekommunikationsunternehmens lösen und sich auf seine Aufgaben als Gesetzgeber und Regulator konzentrieren.</p><p>Der Bundesrat soll deshalb innovative und pragmatische Lösungen für eine nachhaltige Zukunft der Swisscom AG prüfen und vorschlagen. Die Vorschläge sollen den Bedürfnissen des Landes, des Bundes und des Unternehmens gerecht werden. Dabei ist zunächst sicherzustellen, dass die Entscheidzentren der Swisscom nicht ins Ausland abwandern, sodass sich das Unternehmen auch weiterhin und mit Priorität auf die Erbringung der für die Schweiz wichtigen Telekommunikationsdienstleistungen hierzulande ausrichtet. Die Aktienmehrheit wird deshalb dem freien Markt entzogen, womit die Übernahme durch einen ausländischen Investor oder ein ausländisches Investorenkonglomerat verhindert wird. Swisscom muss zudem nicht nur den Auftrag zur Erbringung modernster Dienste in der Schweiz haben, sondern auch über den nötigen Freiraum verfügen, um diesem Auftrag heute und in Zukunft nachzukommen. Dafür sind Swisscom namentlich Allianzfähigkeit und Investitionsfreiheit zuzubilligen, so diese zur Sicherung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und eines Unternehmenswachstums beitragen. Die langfristige Sicherstellung des Service public im Telekommunikationsbereich muss der Leitgedanke des Bundesrates bei der Ausarbeitung seiner Vorschläge sein. Die sicherheitspolitischen Anforderungen sind zu beachten. Schliesslich sollen die heute unterschiedlichen Aufgaben des Bundes im Bereich Telekommunikation entflochten werden. Der Bund soll künftig in erster Linie als Gesetzgeber und starker Regulator das Funktionieren des Telekommunikationsmarktes sicherstellen.</p>
- <p>Mit der Botschaft vom 5. April 2006 (BBl 2006 3763) hat der Bundesrat dem Parlament beantragt, die gesetzlichen Grundlagen für den vollständigen Verkauf der Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG zu schaffen. Die eidgössischen Räte beschlossen jedoch in der Sondersession des Nationalrates im Mai 2006 bzw. der Sommersession 2006 Nichteintreten.</p><p>Die in der Botschaft detailliert beschriebenen Probleme mit der Beteiligung des Bundes am Unternehmen Swisscom bleiben somit ungelöst. So stellt diese Beteiligung für den Bund weiterhin ein finanzielles Risiko dar, da sehr grosse Summen in einem einzigen Unternehmen konzentriert sind. Die Tatsache, dass Swisscom in einem äusserst dynamischen Umfeld arbeitet, ist mit zusätzlichen unternehmerischen und finanziellen Risiken verbunden. Überdies beschränkt die Mehrheitsbeteiligung des Bundes die strategische Flexibilität der Swisscom. Schliesslich ist der Bund weiterhin Interessenkonflikten ausgesetzt, da er gleichzeitig Gesetzgeber, Regulator, Eigner und Grosskunde des Unternehmens ist.</p><p>Der Bundesrat sieht daher bezüglich der Bundesbeteiligung an Swisscom weiterhin Handlungsbedarf. Er wird die verschiedenen Optionen zum weiteren Vorgehen prüfen. Die kritische Prüfung der in der vorliegenden Motion genannten Ziele und Modelle wird für die bevorstehende politische Diskussion wertvolle Hinweise liefern.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>1. Der Bundesrat wird eingeladen, der Bundesversammlung eine Vorlage zu unterbreiten zur Zukunft der Swisscom AG, insbesondere mit Blick auf deren Aktionariat.</p><p>2. Diese Vorlage soll namentlich die Erreichung folgender Ziele sicherstellen:</p><p>a. Die Swisscom wird dauerhaft - mindestens in Bezug auf die für die Grundversorgung wichtigen Bereiche - einer ausländischen Beherrschung entzogen.</p><p>b. Die Swisscom wird in die Lage versetzt, in der Schweiz auch künftig eine umfassende Grundversorgung zu garantieren.</p><p>c. Die Swisscom erhält den nötigen unternehmerischen Freiraum für ihre weitere Entwicklung im Sinne einer nachhaltigen Zukunft des Unternehmens.</p><p>d. Der Bund soll sich schwergewichtig auf seine Rolle als Gesetzgeber und Regulator eines funktionierenden Telekommunikationsmarktes beschränken.</p><p>3. Der Bundesrat soll dabei verschiedene Modelle prüfen, namentlich auch die Übertragung der Aktienmehrheit an Swisscom an eine zu schaffende, verselbstständigte juristische Person - beispielsweise eine Stiftung - sowie weitere aktienrechtlich mögliche Optionen.</p>
- Sicherstellung der Grundversorgung durch eine schweizerisch beherrschte Swisscom
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