Liquidation von Armeefahrzeugen. Vorzugskonditionen für Zivilschutz

ShortId
06.3309
Id
20063309
Updated
28.07.2023 09:58
Language
de
Title
Liquidation von Armeefahrzeugen. Vorzugskonditionen für Zivilschutz
AdditionalIndexing
09;Beförderungsmittel;Verkauf;Armeematerial;Präferenzpreis;Zivilschutz
1
  • L04K04020305, Armeematerial
  • L03K180104, Beförderungsmittel
  • L05K0701010201, Verkauf
  • L04K04030201, Zivilschutz
  • L05K1105040101, Präferenzpreis
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Zivilschutz als Teil des Konzepts Bevölkerungsschutz wird zunehmend bei Grossereignissen und Katastropheneinsätzen gefordert. So hat er mit zirka 65 000 Manntagen den Löwenanteil bei der Bewältigung der Unwetterereignisse vom Herbst 2005 geleistet. Die heute meist regional organisierten Zivilschutzorganisationen verfügen zwar über genügend Materialanhänger, mehrheitlich jedoch nicht über eigene Fahrzeuge, um Mannschaft und Material zeitgerecht in den Einsatz zu bringen. </p><p>Es ist nicht einzusehen, weshalb der Zivilschutz schlechter behandelt wird als Organisationen, die nicht dem VBS gegenüber in der Pflicht stehen, Private (Lot-Verkäufe via Ruag) oder Drittländer (die sogar geschenkweise bedacht werden).</p>
  • <p>Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz per 1. Januar 2004 sind wesentliche Aufgaben des Zivilschutzes in die Verantwortlichkeit der Kantone übergegangen. So fallen Materialbeschaffungen für Alltagsereignisse, Katastrophen und Notlagen neu in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Entsprechend wurde - im allseitigen Interesse einer optimalen Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem Bund bzw. dem VBS (Babs, Armasuisse, Logistikbasis der Armee - LBA) - die Materialplattform "Zivilschutz" geschaffen. Diese bezweckt eine gemeinsame und kostengünstige Beschaffung sowie Bewirtschaftung von Zivilschutzmaterial. Die Armasuisse und die LBA sorgen dafür, dass einsetzbares, aber überzähliges Material der Armee dem Zivilschutz zu Vorzugskonditionen angeboten und abgegeben wird. Dieser Vorgang ist bereits mit diversem Material wie auch mit Armeefahrzeugen erfolgt; er entspricht heute gängiger Praxis. Als Faustregel für die Abgabe von Material via Materialplattform gilt ein Verkaufspreis von wenigen Prozenten des Etatpreises. Auch in der Zukunft wird dem Verkauf von Fahrzeugen (und anderem Material) an die Partner im Verbundsystem Bevölkerungsschutz, vor allem dem Zivilschutz, eine hohe Priorität eingeräumt. Andere Modalitäten kann der Bundesrat für die humanitäre Hilfe festlegen.</p><p>Da die Materialplattform "Zivilschutz" dem Zivilschutz bereits heute die vom Postulanten geforderten Vorzugskonditionen einräumt, sieht der Bundesrat keine Veranlassung für die Prüfung weiterer Massnahmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat, beim Verkauf von nicht mehr benötigten Armeefahrzeugen (insbesondere Personentransportbussen und Geländefahrzeugen des Typs Steyr Puch) dem Zivilschutz Vorzugskonditionen gegenüber Dritten einzuräumen.</p>
  • Liquidation von Armeefahrzeugen. Vorzugskonditionen für Zivilschutz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Zivilschutz als Teil des Konzepts Bevölkerungsschutz wird zunehmend bei Grossereignissen und Katastropheneinsätzen gefordert. So hat er mit zirka 65 000 Manntagen den Löwenanteil bei der Bewältigung der Unwetterereignisse vom Herbst 2005 geleistet. Die heute meist regional organisierten Zivilschutzorganisationen verfügen zwar über genügend Materialanhänger, mehrheitlich jedoch nicht über eigene Fahrzeuge, um Mannschaft und Material zeitgerecht in den Einsatz zu bringen. </p><p>Es ist nicht einzusehen, weshalb der Zivilschutz schlechter behandelt wird als Organisationen, die nicht dem VBS gegenüber in der Pflicht stehen, Private (Lot-Verkäufe via Ruag) oder Drittländer (die sogar geschenkweise bedacht werden).</p>
    • <p>Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz per 1. Januar 2004 sind wesentliche Aufgaben des Zivilschutzes in die Verantwortlichkeit der Kantone übergegangen. So fallen Materialbeschaffungen für Alltagsereignisse, Katastrophen und Notlagen neu in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Entsprechend wurde - im allseitigen Interesse einer optimalen Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem Bund bzw. dem VBS (Babs, Armasuisse, Logistikbasis der Armee - LBA) - die Materialplattform "Zivilschutz" geschaffen. Diese bezweckt eine gemeinsame und kostengünstige Beschaffung sowie Bewirtschaftung von Zivilschutzmaterial. Die Armasuisse und die LBA sorgen dafür, dass einsetzbares, aber überzähliges Material der Armee dem Zivilschutz zu Vorzugskonditionen angeboten und abgegeben wird. Dieser Vorgang ist bereits mit diversem Material wie auch mit Armeefahrzeugen erfolgt; er entspricht heute gängiger Praxis. Als Faustregel für die Abgabe von Material via Materialplattform gilt ein Verkaufspreis von wenigen Prozenten des Etatpreises. Auch in der Zukunft wird dem Verkauf von Fahrzeugen (und anderem Material) an die Partner im Verbundsystem Bevölkerungsschutz, vor allem dem Zivilschutz, eine hohe Priorität eingeräumt. Andere Modalitäten kann der Bundesrat für die humanitäre Hilfe festlegen.</p><p>Da die Materialplattform "Zivilschutz" dem Zivilschutz bereits heute die vom Postulanten geforderten Vorzugskonditionen einräumt, sieht der Bundesrat keine Veranlassung für die Prüfung weiterer Massnahmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat, beim Verkauf von nicht mehr benötigten Armeefahrzeugen (insbesondere Personentransportbussen und Geländefahrzeugen des Typs Steyr Puch) dem Zivilschutz Vorzugskonditionen gegenüber Dritten einzuräumen.</p>
    • Liquidation von Armeefahrzeugen. Vorzugskonditionen für Zivilschutz

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