Garantierte Bundesmittel und Meinungsäusserungsfreiheit für das FIMM

ShortId
06.3312
Id
20063312
Updated
14.11.2025 09:06
Language
de
Title
Garantierte Bundesmittel und Meinungsäusserungsfreiheit für das FIMM
AdditionalIndexing
2811;Subvention;Vereinigung;Ausländerpolitik;Meinungsfreiheit;Integration der Zuwanderer
1
  • L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
  • L05K0101030204, Vereinigung
  • L05K1102030202, Subvention
  • L04K05020504, Meinungsfreiheit
  • L03K010802, Ausländerpolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund hat im Mai rückwirkend auf den 1. Januar 2006 eine Leistungsvereinbarung aufgelöst, die dem FIMM bis anhin eine jährliche Unterstützung von 300 000 Franken zugesichert hatte. Das FIMM kann weiterhin mit finanzieller Unterstützung rechnen, jedoch nur für Einzelprojekte. Zu diesem Entscheid beigetragen hat sicherlich der Einsatz des FIMM bei der Abstimmungskampagne für die erleichterte Einbürgerung, den es übrigens selbst und ohne Subventionen vom Bund finanzierte. Nun ist dem FIMM beschieden worden, dass es als staatlich subventionierte Nichtregierungsorganisation keine Werbung für oder gegen einen Gesetzentwurf betreiben solle. </p><p>Die Integration der Ausländerinnen und Ausländer ist für die Zukunft unseres Landes entscheidend. Das FIMM hat sich in seiner fünfjährigen Existenz als Dachverband der Migrantenorganisationen in der Schweiz behauptet, und es vereinigt in seinen Migrantengemeinschaften über 50 Nationalitäten. Die Tätigkeit des FIMM wurde von der Eidgenössischen Ausländerkommission denn auch positiv eingeschätzt.</p><p>Wenn das FIMM nun aber keine regelmässigen Beiträge mehr erhält und insgesamt weniger Unterstützung zugesprochen bekommt als zuvor, führt dies zu einer Schwächung seiner Struktur, die ein kohärentes und langfristiges Wirken erschwert. Mit anderen Worten: Ein für die Integration unseres Landes wesentlicher Partner, der in den Bereichen Staat, Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft eine wahrhaftige Integrationspolitik ermöglicht, wird geschwächt. Integrationspolitik ist jedoch nur sinnvoll, wenn anerkannt wird, dass ausländische Gemeinschaften aktiv zum Leben in unserem Land und zu aktuellen politischen Debatten beitragen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 25a des Bundesgesetzes vom 26. März 1931 über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag; SR 142.20) kann der Bund für die soziale Integration von Ausländern finanzielle Beiträge ausrichten. Das Gesuchsverfahren ist in der Verordnung vom 13. September 2000 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA; SR 142.205) sowie in den Ausschreibungsunterlagen für das jeweilige Beitragsjahr festgehalten. </p><p>Im Rahmen des Integrationsförderungsprogramms des Bundes gibt es keinen Rechtsanspruch auf Ausrichtung von finanziellen Beiträgen. Unterstützt werden grundsätzlich nur Projekte, die im Rahmen der festgesetzten Schwerpunkte die Integration von Ausländerinnen und Ausländern fördern. Strukturbeiträge stellen eine Ausnahme dar und werden nur im Sinne von kurzfristigen Aufbauhilfen gewährt. </p><p>Im Sinne dieser grundsätzlich kurzfristigen Aufbauhilfe hat das Forum für die Integration von Migrantinnen und Migranten (FIMM) seit seiner Gründung im Jahr 2001 während insgesamt fünf Jahren einen jährlichen Strukturbeitrag erhalten. Das FIMM hat weiterhin die Möglichkeit, für konkrete Integrationsförderungsprojekte um Finanzhilfen zu ersuchen. Finanzhilfen sind zweckgerichtet und für die vereinbarten Leistungen einzusetzen. Darauf hat der Bundesrat bereits in seiner Antwort zur Interpellation Reimann 05.3788, "Fragwürdige Verwendung von Bundesbeiträgen bei der NGO FIMM Schweiz", hingewiesen. </p><p>Angesichts dieser klaren Ausgangslage kann von einer Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit des FIMM keine Rede sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Forum für Migranten und Migrantinnen (FIMM) konstante finanzielle Mittel sowie die für die ungehinderte Teilnahme am politischen Leben in der Schweiz unerlässliche Meinungsäusserungsfreiheit zuzusichern.</p>
  • Garantierte Bundesmittel und Meinungsäusserungsfreiheit für das FIMM
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund hat im Mai rückwirkend auf den 1. Januar 2006 eine Leistungsvereinbarung aufgelöst, die dem FIMM bis anhin eine jährliche Unterstützung von 300 000 Franken zugesichert hatte. Das FIMM kann weiterhin mit finanzieller Unterstützung rechnen, jedoch nur für Einzelprojekte. Zu diesem Entscheid beigetragen hat sicherlich der Einsatz des FIMM bei der Abstimmungskampagne für die erleichterte Einbürgerung, den es übrigens selbst und ohne Subventionen vom Bund finanzierte. Nun ist dem FIMM beschieden worden, dass es als staatlich subventionierte Nichtregierungsorganisation keine Werbung für oder gegen einen Gesetzentwurf betreiben solle. </p><p>Die Integration der Ausländerinnen und Ausländer ist für die Zukunft unseres Landes entscheidend. Das FIMM hat sich in seiner fünfjährigen Existenz als Dachverband der Migrantenorganisationen in der Schweiz behauptet, und es vereinigt in seinen Migrantengemeinschaften über 50 Nationalitäten. Die Tätigkeit des FIMM wurde von der Eidgenössischen Ausländerkommission denn auch positiv eingeschätzt.</p><p>Wenn das FIMM nun aber keine regelmässigen Beiträge mehr erhält und insgesamt weniger Unterstützung zugesprochen bekommt als zuvor, führt dies zu einer Schwächung seiner Struktur, die ein kohärentes und langfristiges Wirken erschwert. Mit anderen Worten: Ein für die Integration unseres Landes wesentlicher Partner, der in den Bereichen Staat, Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft eine wahrhaftige Integrationspolitik ermöglicht, wird geschwächt. Integrationspolitik ist jedoch nur sinnvoll, wenn anerkannt wird, dass ausländische Gemeinschaften aktiv zum Leben in unserem Land und zu aktuellen politischen Debatten beitragen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 25a des Bundesgesetzes vom 26. März 1931 über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag; SR 142.20) kann der Bund für die soziale Integration von Ausländern finanzielle Beiträge ausrichten. Das Gesuchsverfahren ist in der Verordnung vom 13. September 2000 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA; SR 142.205) sowie in den Ausschreibungsunterlagen für das jeweilige Beitragsjahr festgehalten. </p><p>Im Rahmen des Integrationsförderungsprogramms des Bundes gibt es keinen Rechtsanspruch auf Ausrichtung von finanziellen Beiträgen. Unterstützt werden grundsätzlich nur Projekte, die im Rahmen der festgesetzten Schwerpunkte die Integration von Ausländerinnen und Ausländern fördern. Strukturbeiträge stellen eine Ausnahme dar und werden nur im Sinne von kurzfristigen Aufbauhilfen gewährt. </p><p>Im Sinne dieser grundsätzlich kurzfristigen Aufbauhilfe hat das Forum für die Integration von Migrantinnen und Migranten (FIMM) seit seiner Gründung im Jahr 2001 während insgesamt fünf Jahren einen jährlichen Strukturbeitrag erhalten. Das FIMM hat weiterhin die Möglichkeit, für konkrete Integrationsförderungsprojekte um Finanzhilfen zu ersuchen. Finanzhilfen sind zweckgerichtet und für die vereinbarten Leistungen einzusetzen. Darauf hat der Bundesrat bereits in seiner Antwort zur Interpellation Reimann 05.3788, "Fragwürdige Verwendung von Bundesbeiträgen bei der NGO FIMM Schweiz", hingewiesen. </p><p>Angesichts dieser klaren Ausgangslage kann von einer Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit des FIMM keine Rede sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Forum für Migranten und Migrantinnen (FIMM) konstante finanzielle Mittel sowie die für die ungehinderte Teilnahme am politischen Leben in der Schweiz unerlässliche Meinungsäusserungsfreiheit zuzusichern.</p>
    • Garantierte Bundesmittel und Meinungsäusserungsfreiheit für das FIMM

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