Klimaschutz. Festlegung von langfristigen Zielwerten
- ShortId
-
06.3316
- Id
-
20063316
- Updated
-
24.06.2025 23:55
- Language
-
de
- Title
-
Klimaschutz. Festlegung von langfristigen Zielwerten
- AdditionalIndexing
-
52;Treibhausgas;Klimaveränderung;Katastrophe;Grenzwert;Naturgefahren;Regierungspolitik
- 1
-
- L04K06020209, Klimaveränderung
- L05K0806020101, Regierungspolitik
- L05K0601040402, Grenzwert
- L04K06020206, Katastrophe
- L05K0601030202, Naturgefahren
- L05K0602020901, Treibhausgas
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Klimakonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) hält in ihrer Zielsetzung fest, dass gefährliche Auswirkungen des anthropogenen Klimawandels verhindert werden müssen. Die Wissenschaft geht davon aus, dass die negativen Auswirkungen des Klimawandels ab einer mittleren globalen Erwärmung von 2 Grad Celsius verglichen mit der vorindustriellen Temperatur gefährlich werden. Gerade in der Schweiz, welche eine überproportionale Erwärmung aufweist, kann dies im Alpenraum zu grossen Problemen führen. </p><p>Verschiedene Länder und Ländergruppen, wie z. B. die EU, haben erklärt, dass die Erfüllung des Zieles der Klimakonvention nur mit einer Erwärmung unter 2 Grad Celsius eingehalten werden kann und dass die Klimaschutzbemühungen sich an diesem Ziel orientieren müssen. Eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf weltweit durchschnittlich 2 Grad Celsius bedeutet gemäss den meisten Modellen, dass die globalen Emissionen von Treibhausgasen bis 2050 zu halbieren sind. Dies bedeutet, dass die Emission von Treibhausgasen weltweit längerfristig auf 1 Tonne CO2-Äquivalente pro Kopf und Jahr limitiert werden müssen. Die Schweiz emittierte 2003 gesamthaft rund 11 Tonnen CO2-Äquivalente pro Kopf und müsste somit ihre Emissionen total um einen Faktor 10 reduzieren. Expertengruppen und Reduktionspläne anderer Industrieländer gehen von Reduktionen in Industrieländern von mindestens 80 Prozent zwischen 1990 und 2050 aus. </p><p>Für 2020 und 2030 sollten Zielwerte festgelegt werden, die mittels effizienterer Nutzung fossiler Brennstoffe und durch Förderung erneuerbarer Energien erreichbar sind und auf dem Zielpfad liegen, um bis Mitte dieses Jahrhunderts die 80-prozentige Reduktion zu erfüllen. Somit könnten folgende Meilensteine und Zielwerte, ausgehend von den Emissionen aller Treibhausgase ausgedrückt in CO2-Äquivalenten im Jahre 1990, definiert werden: minus 8 Prozent bis 2010 (gemäss Kyoto-Vereinbarung), minus 26 Prozent bis 2020, minus 44 Prozent bis 2030. </p><p>In der EU wird ein Reduktionsziel von 30 Prozent bis 2020 diskutiert. Experten gehen zudem davon aus, dass das Minus-80-Prozent-Ziel bis 2050 noch weiter gegen unten korrigiert werden muss. Die Schweiz würde somit mit der Festlegung der obengenannten Zielsetzungen weder über die internationalen Ziele hinaus, noch würde sie das weitestgehende Verhandlungsmandat vorlegen.</p>
- <p>Die Reduktionsziele von Kyoto-Protokoll und CO2-Gesetz sind für die Zeitperiode 2008 bis 2012 fixiert. An der Klimakonferenz vom Dezember 2005 in Montreal haben die Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls den Willen unterstrichen, das Klimaregime nach 2012 nahtlos weiterzuführen. Die Notwendigkeit weiterer globaler Reduktionsanstrengungen leitet sich auch aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Klimaforschung ab. Um eine gefährliche Störung des Klimasystems zu verhindern, muss der weltweite Ausstoss von Treibhausgasen massiv reduziert werden. Für eine Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau des Jahres 1750 müssen gemäss Studien die CO2-Emissionen gegenüber heute um über 80 Prozent gesenkt werden.</p><p>Das CO2-Gesetz beauftragt den Bundesrat, dem Parlament rechtzeitig Vorschläge über weiter gehende Reduktionsziele zu unterbreiten. Mit Beschluss vom 23. März 2005 hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, dazu einen Bericht auszuarbeiten. Die Arbeiten an diesem Bericht, der voraussichtlich Ende 2007 vorliegen wird, legen den Grundstein für die mittel- und langfristige Klimapolitik des Bundesrates. Sie sind sorgfältig abzustimmen mit den Fortschritten bei den internationalen Verhandlungen über die Fortführung des Klimaregimes nach 2012. Zentral für die Festlegung weiterer Reduktionsziele der Schweiz sind die Energieperspektiven des Bundesamtes für Energie, die voraussichtlich Ende 2006 abgeschlossen sein werden.</p><p>An Bedeutung gewinnen werden in Zukunft Massnahmen zur Anpassung an die Klimaänderung. Grundlagenarbeiten für deren Einbettung in die Klimastrategie des Bundesrates liefern wissenschaftliche Resultate im Rahmen des Nationalen Forschungs-Schwerpunkts (NFS) Klima und Studien über die Auswirkungen der Klimaänderung auf die Schweizer Volkswirtschaft.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Die Schweiz hat bisher keine langfristigen Klimaschutzziele formuliert und damit auch keine Strategien über 2010 hinaus entwickeln können. Als vom Klimawandel besonders betroffenes Land mit Exportindustrien im Bereich Energietechnologie hat die Schweiz eine doppelte Motivation, klare und langfristige Ziele vorzugeben. </p><p>Der Bundesrat wird daher ersucht, Klimaschutzziele für die Jahre 2020 und 2030 festzulegen, die über die Kyoto-Vereinbarung 2010 hinausgehen.</p>
- Klimaschutz. Festlegung von langfristigen Zielwerten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Klimakonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) hält in ihrer Zielsetzung fest, dass gefährliche Auswirkungen des anthropogenen Klimawandels verhindert werden müssen. Die Wissenschaft geht davon aus, dass die negativen Auswirkungen des Klimawandels ab einer mittleren globalen Erwärmung von 2 Grad Celsius verglichen mit der vorindustriellen Temperatur gefährlich werden. Gerade in der Schweiz, welche eine überproportionale Erwärmung aufweist, kann dies im Alpenraum zu grossen Problemen führen. </p><p>Verschiedene Länder und Ländergruppen, wie z. B. die EU, haben erklärt, dass die Erfüllung des Zieles der Klimakonvention nur mit einer Erwärmung unter 2 Grad Celsius eingehalten werden kann und dass die Klimaschutzbemühungen sich an diesem Ziel orientieren müssen. Eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf weltweit durchschnittlich 2 Grad Celsius bedeutet gemäss den meisten Modellen, dass die globalen Emissionen von Treibhausgasen bis 2050 zu halbieren sind. Dies bedeutet, dass die Emission von Treibhausgasen weltweit längerfristig auf 1 Tonne CO2-Äquivalente pro Kopf und Jahr limitiert werden müssen. Die Schweiz emittierte 2003 gesamthaft rund 11 Tonnen CO2-Äquivalente pro Kopf und müsste somit ihre Emissionen total um einen Faktor 10 reduzieren. Expertengruppen und Reduktionspläne anderer Industrieländer gehen von Reduktionen in Industrieländern von mindestens 80 Prozent zwischen 1990 und 2050 aus. </p><p>Für 2020 und 2030 sollten Zielwerte festgelegt werden, die mittels effizienterer Nutzung fossiler Brennstoffe und durch Förderung erneuerbarer Energien erreichbar sind und auf dem Zielpfad liegen, um bis Mitte dieses Jahrhunderts die 80-prozentige Reduktion zu erfüllen. Somit könnten folgende Meilensteine und Zielwerte, ausgehend von den Emissionen aller Treibhausgase ausgedrückt in CO2-Äquivalenten im Jahre 1990, definiert werden: minus 8 Prozent bis 2010 (gemäss Kyoto-Vereinbarung), minus 26 Prozent bis 2020, minus 44 Prozent bis 2030. </p><p>In der EU wird ein Reduktionsziel von 30 Prozent bis 2020 diskutiert. Experten gehen zudem davon aus, dass das Minus-80-Prozent-Ziel bis 2050 noch weiter gegen unten korrigiert werden muss. Die Schweiz würde somit mit der Festlegung der obengenannten Zielsetzungen weder über die internationalen Ziele hinaus, noch würde sie das weitestgehende Verhandlungsmandat vorlegen.</p>
- <p>Die Reduktionsziele von Kyoto-Protokoll und CO2-Gesetz sind für die Zeitperiode 2008 bis 2012 fixiert. An der Klimakonferenz vom Dezember 2005 in Montreal haben die Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls den Willen unterstrichen, das Klimaregime nach 2012 nahtlos weiterzuführen. Die Notwendigkeit weiterer globaler Reduktionsanstrengungen leitet sich auch aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Klimaforschung ab. Um eine gefährliche Störung des Klimasystems zu verhindern, muss der weltweite Ausstoss von Treibhausgasen massiv reduziert werden. Für eine Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau des Jahres 1750 müssen gemäss Studien die CO2-Emissionen gegenüber heute um über 80 Prozent gesenkt werden.</p><p>Das CO2-Gesetz beauftragt den Bundesrat, dem Parlament rechtzeitig Vorschläge über weiter gehende Reduktionsziele zu unterbreiten. Mit Beschluss vom 23. März 2005 hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, dazu einen Bericht auszuarbeiten. Die Arbeiten an diesem Bericht, der voraussichtlich Ende 2007 vorliegen wird, legen den Grundstein für die mittel- und langfristige Klimapolitik des Bundesrates. Sie sind sorgfältig abzustimmen mit den Fortschritten bei den internationalen Verhandlungen über die Fortführung des Klimaregimes nach 2012. Zentral für die Festlegung weiterer Reduktionsziele der Schweiz sind die Energieperspektiven des Bundesamtes für Energie, die voraussichtlich Ende 2006 abgeschlossen sein werden.</p><p>An Bedeutung gewinnen werden in Zukunft Massnahmen zur Anpassung an die Klimaänderung. Grundlagenarbeiten für deren Einbettung in die Klimastrategie des Bundesrates liefern wissenschaftliche Resultate im Rahmen des Nationalen Forschungs-Schwerpunkts (NFS) Klima und Studien über die Auswirkungen der Klimaänderung auf die Schweizer Volkswirtschaft.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Die Schweiz hat bisher keine langfristigen Klimaschutzziele formuliert und damit auch keine Strategien über 2010 hinaus entwickeln können. Als vom Klimawandel besonders betroffenes Land mit Exportindustrien im Bereich Energietechnologie hat die Schweiz eine doppelte Motivation, klare und langfristige Ziele vorzugeben. </p><p>Der Bundesrat wird daher ersucht, Klimaschutzziele für die Jahre 2020 und 2030 festzulegen, die über die Kyoto-Vereinbarung 2010 hinausgehen.</p>
- Klimaschutz. Festlegung von langfristigen Zielwerten
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