Zukunft der gymnasialen Maturität

ShortId
06.3328
Id
20063328
Updated
28.07.2023 08:20
Language
de
Title
Zukunft der gymnasialen Maturität
AdditionalIndexing
32;Verordnung;Mittelschule;Bericht;Zukunft;EDK;Maturität
1
  • L05K1301010101, Maturität
  • L04K13020502, Mittelschule
  • L03K020102, Zukunft
  • L04K13030109, EDK
  • L05K0503010103, Verordnung
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das schweizerische Bildungswesen befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Das neue Berufsbildungsgesetz, die Einführung der Bologna-Reform auf Hochschulstufe, die Schaffung der Fachhochschulen sind nur einige Stichworte dazu. Diese Reformen haben direkt oder indirekt eine grosse Auswirkung auf die gymnasiale Maturität und die herkömmliche gymnasiale Ausbildung, die von der Politik bisher wenig bedacht und öffentlich erörtert wurden. Das EDI und die EDK haben zwar bereits 2001 beschlossen, die von Bund und Kantonen gemeinsam erlassene neue Maturitätsanerkennungsregelung von 1995 (MAR) einer Evaluation zu unterziehen. Die erste Phase dieser Evaluation ist abgeschlossen. Die zweite Phase dieser Evaluation ist noch im Gange. Nicht alle dringenden Fragen, die sich heute im Umfeld der gymnasialen Ausbildung stellen, werden durch diese Evaluation beantwortet. Es gilt, das Gymnasium in einer neuen bildungspolitischen Landschaft und in einem stark rasch sich wandelnden sozialen Umfeld neu zu positionieren bzw. dessen Stellung zu klären. Es gilt ferner, durch geeignete Massnahmen sicherzustellen, dass die gymnasiale Maturität auch weiterhin einen prüfungsfreien Zugang zu den Universitäten ermöglicht. Die Bildungsziele müssen spezifiziert, die Dauer der gymnasialen Ausbildung muss eindeutig geklärt werden, wenn die Qualität der gymnasialen Maturität aufrechterhalten bzw. verbessert werden soll. </p><p>Seit mehr als hundert Jahren regeln Bund und Kantone gemeinsam die Anforderung an die gymnasiale Maturität. Die soeben mit überwältigendem Mehr vom Volk angenommene Bildungsverfassung legt in Artikel 61a zudem ausdrücklich neu fest, dass Bund und Kantone gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz sorgen. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat ersucht, gemeinsam mit der EDK so rasch als möglich einen Bericht zur Zukunft der gymnasialen Maturität in der sich rasch verändernden Bildungslandschaft Schweiz vorzulegen.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass sich das schweizerische Bildungswesen in einem starken Wandel befindet. Davon ist auch die Sekundarstufe II und damit das Gymnasium betroffen. Bestehende Regelungen sind im Lichte geänderter Situationen immer wieder zu überprüfen.</p><p>Im Jahre 2000 haben Bund und Kantone gemeinsam einen Bericht zur Situation der Sekundarstufe II vorgelegt. Darin wurden u. a. die neuen Entwicklungen innerhalb dieser Bildungsstufe und auch im weiteren Umfeld analysiert, und es wurden mit Blick auf die raschen Änderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt mögliche Lösungen skizziert.</p><p>Die Umsetzung der seit 1995 geltenden Maturitätsanerkennungsregelung wird derzeit evaluiert. Die zweite Phase, die vor allem der Frage der Qualität der Matura gewidmet ist, läuft derzeit noch.</p><p>Bund und Kantone sind als gemeinsame Träger der Maturitätsanerkennung gewillt, in absehbarer Zeit die Gesamtheit der anstehenden Fragen umfassend anzugehen. Kurzfristig steht eine Teilrevision an. Bereits im Herbst 2006 wird eine Arbeitsgruppe entsprechende Vorschläge unterbreiten. Eine umfassende Überprüfung (etwa mit Bezug auf die gymnasialen Bildungsziele) nehmen Bund und Kantone als gemeinsame Träger der Maturitätsanerkennung nach Vorliegen der erwähnten Evaluationsergebnisse an die Hand.</p><p>In dieser Situation hält es der Bundesrat nicht für angezeigt oder zumindest für verfrüht, erneut einen gesamtschweizerischen Bericht im Sinne des Postulates zu erstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, zusammen mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) einen Bericht auszuarbeiten zur Zukunft der gymnasialen Maturität und der gymnasialen Ausbildung.</p>
  • Zukunft der gymnasialen Maturität
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das schweizerische Bildungswesen befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Das neue Berufsbildungsgesetz, die Einführung der Bologna-Reform auf Hochschulstufe, die Schaffung der Fachhochschulen sind nur einige Stichworte dazu. Diese Reformen haben direkt oder indirekt eine grosse Auswirkung auf die gymnasiale Maturität und die herkömmliche gymnasiale Ausbildung, die von der Politik bisher wenig bedacht und öffentlich erörtert wurden. Das EDI und die EDK haben zwar bereits 2001 beschlossen, die von Bund und Kantonen gemeinsam erlassene neue Maturitätsanerkennungsregelung von 1995 (MAR) einer Evaluation zu unterziehen. Die erste Phase dieser Evaluation ist abgeschlossen. Die zweite Phase dieser Evaluation ist noch im Gange. Nicht alle dringenden Fragen, die sich heute im Umfeld der gymnasialen Ausbildung stellen, werden durch diese Evaluation beantwortet. Es gilt, das Gymnasium in einer neuen bildungspolitischen Landschaft und in einem stark rasch sich wandelnden sozialen Umfeld neu zu positionieren bzw. dessen Stellung zu klären. Es gilt ferner, durch geeignete Massnahmen sicherzustellen, dass die gymnasiale Maturität auch weiterhin einen prüfungsfreien Zugang zu den Universitäten ermöglicht. Die Bildungsziele müssen spezifiziert, die Dauer der gymnasialen Ausbildung muss eindeutig geklärt werden, wenn die Qualität der gymnasialen Maturität aufrechterhalten bzw. verbessert werden soll. </p><p>Seit mehr als hundert Jahren regeln Bund und Kantone gemeinsam die Anforderung an die gymnasiale Maturität. Die soeben mit überwältigendem Mehr vom Volk angenommene Bildungsverfassung legt in Artikel 61a zudem ausdrücklich neu fest, dass Bund und Kantone gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz sorgen. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat ersucht, gemeinsam mit der EDK so rasch als möglich einen Bericht zur Zukunft der gymnasialen Maturität in der sich rasch verändernden Bildungslandschaft Schweiz vorzulegen.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass sich das schweizerische Bildungswesen in einem starken Wandel befindet. Davon ist auch die Sekundarstufe II und damit das Gymnasium betroffen. Bestehende Regelungen sind im Lichte geänderter Situationen immer wieder zu überprüfen.</p><p>Im Jahre 2000 haben Bund und Kantone gemeinsam einen Bericht zur Situation der Sekundarstufe II vorgelegt. Darin wurden u. a. die neuen Entwicklungen innerhalb dieser Bildungsstufe und auch im weiteren Umfeld analysiert, und es wurden mit Blick auf die raschen Änderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt mögliche Lösungen skizziert.</p><p>Die Umsetzung der seit 1995 geltenden Maturitätsanerkennungsregelung wird derzeit evaluiert. Die zweite Phase, die vor allem der Frage der Qualität der Matura gewidmet ist, läuft derzeit noch.</p><p>Bund und Kantone sind als gemeinsame Träger der Maturitätsanerkennung gewillt, in absehbarer Zeit die Gesamtheit der anstehenden Fragen umfassend anzugehen. Kurzfristig steht eine Teilrevision an. Bereits im Herbst 2006 wird eine Arbeitsgruppe entsprechende Vorschläge unterbreiten. Eine umfassende Überprüfung (etwa mit Bezug auf die gymnasialen Bildungsziele) nehmen Bund und Kantone als gemeinsame Träger der Maturitätsanerkennung nach Vorliegen der erwähnten Evaluationsergebnisse an die Hand.</p><p>In dieser Situation hält es der Bundesrat nicht für angezeigt oder zumindest für verfrüht, erneut einen gesamtschweizerischen Bericht im Sinne des Postulates zu erstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, zusammen mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) einen Bericht auszuarbeiten zur Zukunft der gymnasialen Maturität und der gymnasialen Ausbildung.</p>
    • Zukunft der gymnasialen Maturität

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