Jugendliche, Berufsbildung und Arbeitslosigkeit
- ShortId
-
06.3337
- Id
-
20063337
- Updated
-
28.07.2023 08:32
- Language
-
de
- Title
-
Jugendliche, Berufsbildung und Arbeitslosigkeit
- AdditionalIndexing
-
15;32;junger Mensch;soziale Integration;Lehre;Arbeitslosenversicherung;berufliche Bildung;Jugendarbeitslosigkeit
- 1
-
- L04K13020204, Lehre
- L03K130202, berufliche Bildung
- L05K0107010204, junger Mensch
- L05K0702030403, Jugendarbeitslosigkeit
- L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
- L04K01040209, soziale Integration
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ein Berufsabschluss ist eine entscheidende Voraussetzung, um mit den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt Schritt zu halten. In den letzten Jahren haben immer mehr Jugendliche eine berufliche Grundbildung oder eine allgemeinbildende Schule abgeschlossen. Heute verfügen rund 90 Prozent der Jugendlichen über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II. Ziel ist es, in den nächsten Jahren die Abschlussquote weiter zu erhöhen. Die Massnahmen konzentrieren sich darauf, dass die interessierten Jugendlichen möglichst nahtlos nach der obligatorischen Schule ein Bildungsangebot der Sekundarstufe II besuchen. Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt setzen sich dafür bereits auf verschiedenen Ebenen ein.</p><p>Ein gemeinsames Projekt unter der Federführung der schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren setzt sich mit den Mechanismen und Einflussfaktoren beim Übergang von der obligatorischen Schule in die Berufsbildung auseinander. Näher betrachtet werden insbesondere die Zusammenarbeit der Institutionen im Bereich Beratung und Unterstützung sowie die Thematik der Lehrabbrüche und der damit verbundenen Konsequenzen. Die Resultate der einzelnen Projekte dienen dazu, den Berufswahlprozess insgesamt zu optimieren.</p><p>Für Jugendliche ohne Lehrstelle bieten alle Kantone Möglichkeiten an, ein Brückenangebot zu besuchen. Es handelt sich dabei um praxis- und arbeitsweltbezogene Angebote, die es erlauben, schulische und soziale Lücken zu schliessen und sich auf die Berufswelt vorzubereiten. Weiter bestehen seitens der Arbeitslosenversicherung verschiedene Angebote speziell für Jugendliche, insbesondere Motivationssemester oder Übungsfirmen.</p><p>Während der beruflichen Grundbildung bestehen weitere Unterstützungsangebote, damit möglichst alle einen Berufsabschluss erreichen. Dazu zählen Stützkurse an Berufsfachschulen und die individuelle Begleitung für schulische und ausserschulische Probleme. Schliesslich sieht das neue Berufsbildungsgesetz verschiedene Verfahren zur Anerkennung von Bildungsleistungen vor. Dadurch können Erwachsene ohne berufliche Grundbildung unter Anrechnung ihrer Arbeitserfahrungen nachträglich einen Berufsabschluss erreichen.</p><p>Insgesamt richten sich die bereits vorhandenen Massnahmen an Schulabgängerinnen und Schulabgänger wie auch an Erwachsene ohne Abschluss auf der Sekundarstufe II. Sie sind umfassender als das im Postulat geforderte Aktionsprogramm. Berufsberatungsstellen und Arbeitsmarktbehörden informieren Interessierte jederzeit über das Angebotsspektrum und die individuellen Möglichkeiten.</p><p>Ausbildungszuschüsse der Arbeitslosenversicherung ermöglichen das Nachholen einer beruflichen Grundbildung oder die Anpassung einer bereits erworbenen beruflichen Grundbildung an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes. Würde die bestehende Alterslimite von 30 Jahren gesenkt, erhielten die Jugendlichen falsche Signale: Es könnte sich unter Umständen lohnen, eine berufliche Grundbildung auf später zu verschieben. Im Weiteren leben 30-Jährige oftmals in einem anderen sozialen Umfeld als 20-Jährige. Zum Teil haben sie eigene Familien und können nicht mehr auf die Unterstützung der Eltern zählen. Eine generelle Senkung der Alterslimite würde daher den unterschiedlichen Bedürfnissen nicht gerecht werden.</p><p>Artikel 66a des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung bietet ausreichend Möglichkeiten, um in Härtefällen auch unter 30-Jährigen Ausbildungszuschüsse zu gewähren. Abgesehen davon besteht die Möglichkeit, Antrag auf ein Stipendium zu stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Jugendliche sind prozentual am meisten von der Arbeitslosigkeit betroffen, und diejenigen ohne berufliche Grundbildung sind besonders benachteiligt.</p><p>Neue Statistiken und Analysen zur Sozialhilfe bestätigen überdies, dass Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsbildung eine besondere Risikogruppe darstellen und überdurchschnittlich oft Sozialhilfe beanspruchen.</p><p>Ich fordere deshalb den Bundesrat auf,</p><p>- in Absprache mit den Kantonen ein Aktionsprogramm und eine entsprechende Kampagne zu lancieren, die Jugendlichen ohne abgeschlossene berufliche Grundbildung ermöglichen sollte, Ausbildungslücken gezielt zu schliessen;</p><p>- eine Herabsetzung des in Artikel 66a des Arbeitslosenversicherungsgesetzes festgelegten Mindestalters in Betracht zu ziehen; dadurch bekäme man auch über dieses Gesetz eine Handhabe, um Jugendlichen den Abschluss einer beruflichen Grundbildung zu erleichtern.</p>
- Jugendliche, Berufsbildung und Arbeitslosigkeit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Ein Berufsabschluss ist eine entscheidende Voraussetzung, um mit den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt Schritt zu halten. In den letzten Jahren haben immer mehr Jugendliche eine berufliche Grundbildung oder eine allgemeinbildende Schule abgeschlossen. Heute verfügen rund 90 Prozent der Jugendlichen über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II. Ziel ist es, in den nächsten Jahren die Abschlussquote weiter zu erhöhen. Die Massnahmen konzentrieren sich darauf, dass die interessierten Jugendlichen möglichst nahtlos nach der obligatorischen Schule ein Bildungsangebot der Sekundarstufe II besuchen. Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt setzen sich dafür bereits auf verschiedenen Ebenen ein.</p><p>Ein gemeinsames Projekt unter der Federführung der schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren setzt sich mit den Mechanismen und Einflussfaktoren beim Übergang von der obligatorischen Schule in die Berufsbildung auseinander. Näher betrachtet werden insbesondere die Zusammenarbeit der Institutionen im Bereich Beratung und Unterstützung sowie die Thematik der Lehrabbrüche und der damit verbundenen Konsequenzen. Die Resultate der einzelnen Projekte dienen dazu, den Berufswahlprozess insgesamt zu optimieren.</p><p>Für Jugendliche ohne Lehrstelle bieten alle Kantone Möglichkeiten an, ein Brückenangebot zu besuchen. Es handelt sich dabei um praxis- und arbeitsweltbezogene Angebote, die es erlauben, schulische und soziale Lücken zu schliessen und sich auf die Berufswelt vorzubereiten. Weiter bestehen seitens der Arbeitslosenversicherung verschiedene Angebote speziell für Jugendliche, insbesondere Motivationssemester oder Übungsfirmen.</p><p>Während der beruflichen Grundbildung bestehen weitere Unterstützungsangebote, damit möglichst alle einen Berufsabschluss erreichen. Dazu zählen Stützkurse an Berufsfachschulen und die individuelle Begleitung für schulische und ausserschulische Probleme. Schliesslich sieht das neue Berufsbildungsgesetz verschiedene Verfahren zur Anerkennung von Bildungsleistungen vor. Dadurch können Erwachsene ohne berufliche Grundbildung unter Anrechnung ihrer Arbeitserfahrungen nachträglich einen Berufsabschluss erreichen.</p><p>Insgesamt richten sich die bereits vorhandenen Massnahmen an Schulabgängerinnen und Schulabgänger wie auch an Erwachsene ohne Abschluss auf der Sekundarstufe II. Sie sind umfassender als das im Postulat geforderte Aktionsprogramm. Berufsberatungsstellen und Arbeitsmarktbehörden informieren Interessierte jederzeit über das Angebotsspektrum und die individuellen Möglichkeiten.</p><p>Ausbildungszuschüsse der Arbeitslosenversicherung ermöglichen das Nachholen einer beruflichen Grundbildung oder die Anpassung einer bereits erworbenen beruflichen Grundbildung an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes. Würde die bestehende Alterslimite von 30 Jahren gesenkt, erhielten die Jugendlichen falsche Signale: Es könnte sich unter Umständen lohnen, eine berufliche Grundbildung auf später zu verschieben. Im Weiteren leben 30-Jährige oftmals in einem anderen sozialen Umfeld als 20-Jährige. Zum Teil haben sie eigene Familien und können nicht mehr auf die Unterstützung der Eltern zählen. Eine generelle Senkung der Alterslimite würde daher den unterschiedlichen Bedürfnissen nicht gerecht werden.</p><p>Artikel 66a des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung bietet ausreichend Möglichkeiten, um in Härtefällen auch unter 30-Jährigen Ausbildungszuschüsse zu gewähren. Abgesehen davon besteht die Möglichkeit, Antrag auf ein Stipendium zu stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Jugendliche sind prozentual am meisten von der Arbeitslosigkeit betroffen, und diejenigen ohne berufliche Grundbildung sind besonders benachteiligt.</p><p>Neue Statistiken und Analysen zur Sozialhilfe bestätigen überdies, dass Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsbildung eine besondere Risikogruppe darstellen und überdurchschnittlich oft Sozialhilfe beanspruchen.</p><p>Ich fordere deshalb den Bundesrat auf,</p><p>- in Absprache mit den Kantonen ein Aktionsprogramm und eine entsprechende Kampagne zu lancieren, die Jugendlichen ohne abgeschlossene berufliche Grundbildung ermöglichen sollte, Ausbildungslücken gezielt zu schliessen;</p><p>- eine Herabsetzung des in Artikel 66a des Arbeitslosenversicherungsgesetzes festgelegten Mindestalters in Betracht zu ziehen; dadurch bekäme man auch über dieses Gesetz eine Handhabe, um Jugendlichen den Abschluss einer beruflichen Grundbildung zu erleichtern.</p>
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