Gesamtschweizerisches System zur Studienfinanzierung

ShortId
06.3342
Id
20063342
Updated
24.06.2025 23:40
Language
de
Title
Gesamtschweizerisches System zur Studienfinanzierung
AdditionalIndexing
32;Studium;Darlehen;Koordination;Stipendium;interkantonale Zusammenarbeit;Finanzierung;Erwachsenenbildung
1
  • L05K1104030101, Darlehen
  • L04K13020110, Studium
  • L04K13030202, Erwachsenenbildung
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K13010208, Stipendium
  • L06K080701020109, interkantonale Zusammenarbeit
  • L04K08020314, Koordination
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die überzeugende Annahme der Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung durch das Schweizervolk am 21. Mai 2006 stellt einen günstigen Zeitpunkt dar, um die Studienfinanzierung gesamtschweizerisch an die Hand zu nehmen. Vor allem die jüngste Entwicklung in Deutschland nach dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes, Studiengebühren zuzulassen, bietet interessantes Anschauungsmaterial. Zum einen zeigt es sich, dass der private Kreditmarkt kaum in der Lage ist, zinsgünstige Angebote bereitzustellen, weil sich "Humankapital" nur schlecht belehnen lässt. Zum anderen hat sich eine rege Nachfrage nach Studienkrediten entwickelt, nicht zuletzt auch um das Studium in grösserer Unabhängigkeit vom Elternhaus bestreiten zu können, lässt sich doch auf diesem Weg der Lebensunterhalt wenigstens teilweise finanzieren.</p><p>Eine schweizerische Lösung geht zweckmässigerweise davon aus, dass der Bund entweder das Anfangskapital zum Aufbau eines gesamtschweizerischen Darlehenssystems zu Kapitalmarktbedingungen zur Verfügung stellt oder im Falle einer Lösung über das private Kreditsystem eine staatliche Bürgschaft übernimmt. Die Kreditmodalitäten (Zinssatz, Rückzahlung, Vergünstigungsmöglichkeiten usw.) würden einheitlich festgelegt, wobei die Kreditprüfung und Kreditzusage möglichst dezentral an den einzelnen Hochschulen angesiedelt werden sollten. Nach dem Aufbau des Systems würde dieses wegen der stetigen Rückzahlungen gewissermassen selbsttragend ("Fonds de roulement"). Eine derart konzipierte nachfrageorientierte Hochschulfinanzierung würde sich komplementär zum bestehenden angebotsorientierten Stipendienwesen gesellen, womit die Schweiz über ein umfassendes Hochschulfinanzierungssystem verfügen würde. Die ausländischen Erfahrungen zeigen im Übrigen, dass ein sozialverträgliches Darlehenssytem nicht nur zu mehr Chancengleichheit, sondern auch zu kürzeren Studienzeiten führt.</p>
  • <p>Mit diesem Vorstoss wird die Prüfung eines gesamtschweizerischen Modells zur Studienfinanzierung mittels Studienkrediten verlangt; es soll komplementär zur aktuellen Studienfinanzierung stehen und ein neues "umfassendes Hochschulfinanzierungssystem" ermöglichen.</p><p>Das Problem der künftigen Ausgestaltung der Studienfinanzierung ist effektiv noch nicht vollständig gelöst. Der Bundesrat hat bereits in seiner Botschaft vom 7. September 2005 zur Ausführungsgesetzgebung zur Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ausgeführt, dass er zwar im Rahmen des NFA ein neues Bundesgesetz zur Ausbildungsfinanzierung vorlege, dass aber die Gesamtfrage im Rahmen der zeitlich verschobenen Neukonzipierung der Hochschullandschaft allenfalls neu geprüft werden müsse, dies insbesondere in der Überlegung, dass dann u. a. auch die Frage der Studiengebühren und die Frage alternativer Modelle mit in die Überlegungen einbezogen werden müssten.</p><p>In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, das Postulat zur Prüfung entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Ergänzung zu den im Rahmen der Neuordnung des Finanzausgleiches zwischen Bund und Kantonen geregelten Stipendien und Darlehen so rasch als möglich ein gesamtschweizerisches Modell der Studienfinanzierung mittels Studienkrediten vorzuschlagen. Es soll erstens allen Studienwilligen gleiche und faire Chancen bieten, zweitens solidarisch sein gegenüber denjenigen, welche den beruflichen Ausbildungsweg einschlagen, und drittens den Hochschulen im Interesse der Verbesserung der Ausbildungsqualität zusätzliche Einnahmen erschliessen.</p>
  • Gesamtschweizerisches System zur Studienfinanzierung
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20063304
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die überzeugende Annahme der Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung durch das Schweizervolk am 21. Mai 2006 stellt einen günstigen Zeitpunkt dar, um die Studienfinanzierung gesamtschweizerisch an die Hand zu nehmen. Vor allem die jüngste Entwicklung in Deutschland nach dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes, Studiengebühren zuzulassen, bietet interessantes Anschauungsmaterial. Zum einen zeigt es sich, dass der private Kreditmarkt kaum in der Lage ist, zinsgünstige Angebote bereitzustellen, weil sich "Humankapital" nur schlecht belehnen lässt. Zum anderen hat sich eine rege Nachfrage nach Studienkrediten entwickelt, nicht zuletzt auch um das Studium in grösserer Unabhängigkeit vom Elternhaus bestreiten zu können, lässt sich doch auf diesem Weg der Lebensunterhalt wenigstens teilweise finanzieren.</p><p>Eine schweizerische Lösung geht zweckmässigerweise davon aus, dass der Bund entweder das Anfangskapital zum Aufbau eines gesamtschweizerischen Darlehenssystems zu Kapitalmarktbedingungen zur Verfügung stellt oder im Falle einer Lösung über das private Kreditsystem eine staatliche Bürgschaft übernimmt. Die Kreditmodalitäten (Zinssatz, Rückzahlung, Vergünstigungsmöglichkeiten usw.) würden einheitlich festgelegt, wobei die Kreditprüfung und Kreditzusage möglichst dezentral an den einzelnen Hochschulen angesiedelt werden sollten. Nach dem Aufbau des Systems würde dieses wegen der stetigen Rückzahlungen gewissermassen selbsttragend ("Fonds de roulement"). Eine derart konzipierte nachfrageorientierte Hochschulfinanzierung würde sich komplementär zum bestehenden angebotsorientierten Stipendienwesen gesellen, womit die Schweiz über ein umfassendes Hochschulfinanzierungssystem verfügen würde. Die ausländischen Erfahrungen zeigen im Übrigen, dass ein sozialverträgliches Darlehenssytem nicht nur zu mehr Chancengleichheit, sondern auch zu kürzeren Studienzeiten führt.</p>
    • <p>Mit diesem Vorstoss wird die Prüfung eines gesamtschweizerischen Modells zur Studienfinanzierung mittels Studienkrediten verlangt; es soll komplementär zur aktuellen Studienfinanzierung stehen und ein neues "umfassendes Hochschulfinanzierungssystem" ermöglichen.</p><p>Das Problem der künftigen Ausgestaltung der Studienfinanzierung ist effektiv noch nicht vollständig gelöst. Der Bundesrat hat bereits in seiner Botschaft vom 7. September 2005 zur Ausführungsgesetzgebung zur Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ausgeführt, dass er zwar im Rahmen des NFA ein neues Bundesgesetz zur Ausbildungsfinanzierung vorlege, dass aber die Gesamtfrage im Rahmen der zeitlich verschobenen Neukonzipierung der Hochschullandschaft allenfalls neu geprüft werden müsse, dies insbesondere in der Überlegung, dass dann u. a. auch die Frage der Studiengebühren und die Frage alternativer Modelle mit in die Überlegungen einbezogen werden müssten.</p><p>In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, das Postulat zur Prüfung entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Ergänzung zu den im Rahmen der Neuordnung des Finanzausgleiches zwischen Bund und Kantonen geregelten Stipendien und Darlehen so rasch als möglich ein gesamtschweizerisches Modell der Studienfinanzierung mittels Studienkrediten vorzuschlagen. Es soll erstens allen Studienwilligen gleiche und faire Chancen bieten, zweitens solidarisch sein gegenüber denjenigen, welche den beruflichen Ausbildungsweg einschlagen, und drittens den Hochschulen im Interesse der Verbesserung der Ausbildungsqualität zusätzliche Einnahmen erschliessen.</p>
    • Gesamtschweizerisches System zur Studienfinanzierung

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