Erfolgskontrolle. Einführung des Lohngleichheitstests in der Privatwirtschaft

ShortId
06.3343
Id
20063343
Updated
28.07.2023 09:00
Language
de
Title
Erfolgskontrolle. Einführung des Lohngleichheitstests in der Privatwirtschaft
AdditionalIndexing
12;15;Gleichstellung von Mann und Frau;Bericht;privates Unternehmen;Evaluation;Lohngleichheit;Privatwirtschaft
1
  • L05K0702010305, Lohngleichheit
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
  • L05K0704060208, Privatwirtschaft
  • L05K0703060109, privates Unternehmen
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Trotz Gleichstellungsgesetz besteht immer noch eine Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern. Seit dem Frühjahr 2006 stellt der Bund privaten Unternehmen zur Überprüfung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann das Testinstrument Logib zur Verfügung. Damit können Unternehmen mit mindestens fünfzig Mitarbeitenden ihre Lohnpolitik überprüfen. Die Einhaltung der Lohngleichheit wird mit einem Instrument überprüft, das sich auf ökonomisch-statistische Analysemethoden stützt. Spezielles Fachwissen ist für die Anwendung nicht erforderlich. Interessant ist, wie dieses Instrument in der Privatwirtschaft aufgenommen wird und welche Erfahrungen damit gemacht werden.</p>
  • <p>Die meisten Unternehmen sind überzeugt, dass es bei ihnen keine Diskriminierungen gibt. Das zeigt eine im Rahmen der Evaluation des Gleichstellungsgesetzes durchgeführte Befragung von 2076 Personalverantwortlichen aus Privatwirtschaft und öffentlichem Sektor. Mit Logib wurde im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ein Selbsttestinstrument entwickelt, das den Unternehmen die Möglichkeit bietet, mit geringem Aufwand zu überprüfen, ob sie die Lohngleichheit tatsächlich einhalten, ohne dass Dritte vom Resultat der Überprüfung Kenntnis erhalten. Deshalb wurde entschieden, Logib allen Interessierten kostenlos zur Verfügung zu stellen mittels Aufschaltung aufs Internet und nicht zu erfassen, wer dieses beansprucht. Die Erstellung eines Berichtes im gewünschten Detaillierungsgrad widerspricht dieser Strategie. Zudem wäre dies mit einem sehr grossen Aufwand verbunden. Die Erfahrungen aus den Betrieben in der Pilotphase und punktuelle Rückmeldungen von Unternehmen nimmt das EBG entgegen, und sie fliessen laufend in die weitere Entwicklung des Instruments ein. </p><p>Es gibt keine Kompetenz des Bundes, die es erlauben würde, alle Betriebe zur Überprüfung der Lohngleichheit mit Logib zu verpflichten. Eine gewisse Kontrollmöglichkeit besteht allein im Beschaffungsrecht: Gemäss Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sind die Anbieter verpflichtet, die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann einzuhalten. Den Nachweis dafür leisten die Unternehmen heute mit einer Selbstdeklaration. </p><p>Da es sich bei Logib um eine statistische Methode handelt, ist eine minimale Datenmenge unerlässlich, um fundierte Aussagen machen zu können. Diese liegt bei dreissig bis fünfzig Mitarbeitenden. Für kleinere Betriebe muss auf andere methodische Ansätze zurückgegriffen werden, beispielsweise auf eine arbeitspsychologische Arbeitsplatzbewertung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, spätestens zwei Jahre nach der Lancierung von Logib einen Bericht zu verfassen, der Folgendes aufzeigt:</p><p>a. Anwendung des Instrumentes in der Privatwirtschaft (u. a. Anwendung nach Branche, Betriebsgrösse);</p><p>b. Erfahrungen der Betriebe in der Anwendung (u. a. Aufwand, Schwierigkeiten, anschliessende Lohnanpassungen).</p><p>Aufgrund der Erfahrungen in der Privatwirtschaft soll der Bund prüfen, ob und wie das Instrument Logib für alle Betriebe ab fünfzig Mitarbeitenden verbindlich erklärt werden kann.</p><p>Der Bund soll weiter prüfen, mit welchen Instrumenten die Lohngleichheit für Betriebe mit weniger als fünfzig Mitarbeitenden überprüft werden kann.</p>
  • Erfolgskontrolle. Einführung des Lohngleichheitstests in der Privatwirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Trotz Gleichstellungsgesetz besteht immer noch eine Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern. Seit dem Frühjahr 2006 stellt der Bund privaten Unternehmen zur Überprüfung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann das Testinstrument Logib zur Verfügung. Damit können Unternehmen mit mindestens fünfzig Mitarbeitenden ihre Lohnpolitik überprüfen. Die Einhaltung der Lohngleichheit wird mit einem Instrument überprüft, das sich auf ökonomisch-statistische Analysemethoden stützt. Spezielles Fachwissen ist für die Anwendung nicht erforderlich. Interessant ist, wie dieses Instrument in der Privatwirtschaft aufgenommen wird und welche Erfahrungen damit gemacht werden.</p>
    • <p>Die meisten Unternehmen sind überzeugt, dass es bei ihnen keine Diskriminierungen gibt. Das zeigt eine im Rahmen der Evaluation des Gleichstellungsgesetzes durchgeführte Befragung von 2076 Personalverantwortlichen aus Privatwirtschaft und öffentlichem Sektor. Mit Logib wurde im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ein Selbsttestinstrument entwickelt, das den Unternehmen die Möglichkeit bietet, mit geringem Aufwand zu überprüfen, ob sie die Lohngleichheit tatsächlich einhalten, ohne dass Dritte vom Resultat der Überprüfung Kenntnis erhalten. Deshalb wurde entschieden, Logib allen Interessierten kostenlos zur Verfügung zu stellen mittels Aufschaltung aufs Internet und nicht zu erfassen, wer dieses beansprucht. Die Erstellung eines Berichtes im gewünschten Detaillierungsgrad widerspricht dieser Strategie. Zudem wäre dies mit einem sehr grossen Aufwand verbunden. Die Erfahrungen aus den Betrieben in der Pilotphase und punktuelle Rückmeldungen von Unternehmen nimmt das EBG entgegen, und sie fliessen laufend in die weitere Entwicklung des Instruments ein. </p><p>Es gibt keine Kompetenz des Bundes, die es erlauben würde, alle Betriebe zur Überprüfung der Lohngleichheit mit Logib zu verpflichten. Eine gewisse Kontrollmöglichkeit besteht allein im Beschaffungsrecht: Gemäss Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sind die Anbieter verpflichtet, die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann einzuhalten. Den Nachweis dafür leisten die Unternehmen heute mit einer Selbstdeklaration. </p><p>Da es sich bei Logib um eine statistische Methode handelt, ist eine minimale Datenmenge unerlässlich, um fundierte Aussagen machen zu können. Diese liegt bei dreissig bis fünfzig Mitarbeitenden. Für kleinere Betriebe muss auf andere methodische Ansätze zurückgegriffen werden, beispielsweise auf eine arbeitspsychologische Arbeitsplatzbewertung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, spätestens zwei Jahre nach der Lancierung von Logib einen Bericht zu verfassen, der Folgendes aufzeigt:</p><p>a. Anwendung des Instrumentes in der Privatwirtschaft (u. a. Anwendung nach Branche, Betriebsgrösse);</p><p>b. Erfahrungen der Betriebe in der Anwendung (u. a. Aufwand, Schwierigkeiten, anschliessende Lohnanpassungen).</p><p>Aufgrund der Erfahrungen in der Privatwirtschaft soll der Bund prüfen, ob und wie das Instrument Logib für alle Betriebe ab fünfzig Mitarbeitenden verbindlich erklärt werden kann.</p><p>Der Bund soll weiter prüfen, mit welchen Instrumenten die Lohngleichheit für Betriebe mit weniger als fünfzig Mitarbeitenden überprüft werden kann.</p>
    • Erfolgskontrolle. Einführung des Lohngleichheitstests in der Privatwirtschaft

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