Menschenrechtslage in Algerien

ShortId
06.3345
Id
20063345
Updated
27.07.2023 20:17
Language
de
Title
Menschenrechtslage in Algerien
AdditionalIndexing
08;Lebensbedingungen;politische Gewalt;Lebensstandard;Algerien;Entwicklungszusammenarbeit;Menschenrechte
1
  • L06K030401020101, Algerien
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L05K0704050210, Lebensstandard
  • L05K0109040201, Lebensbedingungen
  • L03K040301, politische Gewalt
  • L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die wirtschaftliche und soziale Lage in Algerien ist ausserordentlich schwierig. Die Löhne stagnieren oder gehen, gemessen am Preisniveau, auf einen sehr tiefen Stand zurück, auf durchschnittlich weniger als 300 Schweizerfranken pro Monat. Rund 30 Prozent der Bevölkerung sind arbeitslos, und in den schwer erhältlichen Wohnungen leben im Durchschnitt mehr als sieben Personen. Sowohl das Bildungs- als auch das Gesundheitsbudget sind innerhalb von fünfzehn Jahren wie Schnee an der Frühlingssonne dahingeschmolzen - bei beiden Budgets beträgt der Rückgang mehrere Prozentpunkte des Bruttoinlandprodukts. All dies geschieht trotz des ständigen Zustroms an Geldern aus dem Erdöl- und Gasverkauf. Wo die entsprechenden Einkünfte hinfliessen, ist unbekannt; oder besser gesagt: man kümmert sich nicht übermässig stark darum. Die Behörden heissen es mehr oder weniger offen gut, dass Menschen verschwinden oder in Hinterhalte gelockt werden; was das Verschwindenlassen und die Hinterhalte betrifft, ist es zwar zu einer gewissen Entspannung gekommen, trotzdem werden die Freiheitsrechte weiterhin mit Füssen getreten, was das Bild zusätzlich verdüstert. Zahllose Verhaftungen und willkürliche Verurteilungen finden statt, und nicht selten werden zum Nutzen von regierungsnahen Personen Güter konfisziert oder Leute vertrieben. Die Pressefreiheit ist in Algerien praktisch inexistent. Betrachtet man dieses beunruhigende Gesamtbild, ist es schwer verständlich, dass der Bundesrat öffentlich seinen Willen kundtut, sich der algerischen Regierung annähern zu wollen. Und man fragt sich, ob nicht vielmehr ein Rückzug angebracht wäre oder ob die Politik des Bundesrats nicht dazu dienen könnte, eine greifbare Verbesserung der Situation in Algerien zu bewirken, zumindest im Hinblick auf die Menschenrechtslage. Zurzeit scheint dies nicht der Fall zu sein.</p>
  • <p>1. Dem Bundesrat sind die wirtschaftlichen und sozialen Probleme Algeriens bekannt. Das EDA analysiert zudem regelmässig die Menschenrechtslage in Algerien, und bei Gesprächen auf Regierungsebene werden Menschenrechtsfragen mit den algerischen Behörden diskutiert. Zuletzt hat Bundesrätin Micheline Calmy-Rey bei ihrem Besuch vom 3. Juni 2006 in Alger Menschenrechtsprobleme angesprochen. Namentlich die Themen Folter und Verletzungen von Frauenrechten wurden diskutiert. Es darf aber nicht vergessen werden, dass der Versöhnungsprozess in Algerien nach langen Jahren des Bürgerkriegs schwierig ist. Der Bundesrat erwartet von den algerischen Behörden, dass sie sich ernsthaft mit den vom Interpellanten aufgeworfenen Fällen von Verschwindenlassen, willkürlichen Verhaftungen und Folter auseinandersetzen.</p><p>2. Im Juni 2004 hat das EDA mit dem algerischen Aussenministerium ein Abkommen unterzeichnet, welches politische Konsultationen auf hohem Niveau vorsieht. Diese Konsultationen haben zum Ziel, die traditionell freundschaftlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern zu verstärken. Weiter soll in verschiedenen Bereichen ein konstruktiver politischer Dialog etabliert werden, namentlich zur Förderung der Menschenrechte. Aus Sicht des Bundesrats sind Dialog und gegenseitiges Verständnis grundlegende Voraussetzungen zur dauerhaften Förderung der Menschenrechte. Die Verstärkung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Algerien, welche durch verschiedene Besuche auf hohem Niveau unterstrichen werden, bildet eine solide Grundlage für dieses Ziel.</p><p>3. Zivilgesellschaftliche Organisationen sind in Algerien entweder unter starker Kontrolle der Regierung, oder sie werden durch Oppositionsparteien gebildet. Dieser Umstand erschwert eine direkte Partnerschaft. Aus diesem Grund hat die Schweiz und namentlich die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit im EDA (Deza) entschieden, mit der algerischen Regierung zusammenzuarbeiten bei der Unterstützung von Reformen. Damit sollen die Menschenrechte gefördert und internationale Konventionen umgesetzt werden, welche Algerien ratifiziert hat. In verschiedenen Bereichen wie Umwelt und Ausbildung setzt sich die Schweiz dafür ein, dass die Bevölkerung aktiv teilnehmen kann. Grundsätzlich geniesst die Schweiz grosses Vertrauen vonseiten der algerischen Regierung und kann dadurch einen gewissen Einfluss im Menschenrechtsbereich ausüben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat er Kenntnis über die ausserordentlich angespannte wirtschaftliche und soziale Lage sowie die andauernden und wiederholten Verstösse gegen die Menschenrechte in Algerien?</p><p>2. Hält der Bundesrat es wirklich für angebracht, diese Lage und diese Verstösse dadurch zu sanktionieren, dass er eine Position vertritt, die sich stärker als in der jüngeren Vergangenheit mit derjenigen der algerischen Behörden deckt?</p><p>3. Wie gedenkt er sich dafür einzusetzen, dass sich die Lebensbedingungen des algerischen Volkes spürbar verbessern?</p>
  • Menschenrechtslage in Algerien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die wirtschaftliche und soziale Lage in Algerien ist ausserordentlich schwierig. Die Löhne stagnieren oder gehen, gemessen am Preisniveau, auf einen sehr tiefen Stand zurück, auf durchschnittlich weniger als 300 Schweizerfranken pro Monat. Rund 30 Prozent der Bevölkerung sind arbeitslos, und in den schwer erhältlichen Wohnungen leben im Durchschnitt mehr als sieben Personen. Sowohl das Bildungs- als auch das Gesundheitsbudget sind innerhalb von fünfzehn Jahren wie Schnee an der Frühlingssonne dahingeschmolzen - bei beiden Budgets beträgt der Rückgang mehrere Prozentpunkte des Bruttoinlandprodukts. All dies geschieht trotz des ständigen Zustroms an Geldern aus dem Erdöl- und Gasverkauf. Wo die entsprechenden Einkünfte hinfliessen, ist unbekannt; oder besser gesagt: man kümmert sich nicht übermässig stark darum. Die Behörden heissen es mehr oder weniger offen gut, dass Menschen verschwinden oder in Hinterhalte gelockt werden; was das Verschwindenlassen und die Hinterhalte betrifft, ist es zwar zu einer gewissen Entspannung gekommen, trotzdem werden die Freiheitsrechte weiterhin mit Füssen getreten, was das Bild zusätzlich verdüstert. Zahllose Verhaftungen und willkürliche Verurteilungen finden statt, und nicht selten werden zum Nutzen von regierungsnahen Personen Güter konfisziert oder Leute vertrieben. Die Pressefreiheit ist in Algerien praktisch inexistent. Betrachtet man dieses beunruhigende Gesamtbild, ist es schwer verständlich, dass der Bundesrat öffentlich seinen Willen kundtut, sich der algerischen Regierung annähern zu wollen. Und man fragt sich, ob nicht vielmehr ein Rückzug angebracht wäre oder ob die Politik des Bundesrats nicht dazu dienen könnte, eine greifbare Verbesserung der Situation in Algerien zu bewirken, zumindest im Hinblick auf die Menschenrechtslage. Zurzeit scheint dies nicht der Fall zu sein.</p>
    • <p>1. Dem Bundesrat sind die wirtschaftlichen und sozialen Probleme Algeriens bekannt. Das EDA analysiert zudem regelmässig die Menschenrechtslage in Algerien, und bei Gesprächen auf Regierungsebene werden Menschenrechtsfragen mit den algerischen Behörden diskutiert. Zuletzt hat Bundesrätin Micheline Calmy-Rey bei ihrem Besuch vom 3. Juni 2006 in Alger Menschenrechtsprobleme angesprochen. Namentlich die Themen Folter und Verletzungen von Frauenrechten wurden diskutiert. Es darf aber nicht vergessen werden, dass der Versöhnungsprozess in Algerien nach langen Jahren des Bürgerkriegs schwierig ist. Der Bundesrat erwartet von den algerischen Behörden, dass sie sich ernsthaft mit den vom Interpellanten aufgeworfenen Fällen von Verschwindenlassen, willkürlichen Verhaftungen und Folter auseinandersetzen.</p><p>2. Im Juni 2004 hat das EDA mit dem algerischen Aussenministerium ein Abkommen unterzeichnet, welches politische Konsultationen auf hohem Niveau vorsieht. Diese Konsultationen haben zum Ziel, die traditionell freundschaftlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern zu verstärken. Weiter soll in verschiedenen Bereichen ein konstruktiver politischer Dialog etabliert werden, namentlich zur Förderung der Menschenrechte. Aus Sicht des Bundesrats sind Dialog und gegenseitiges Verständnis grundlegende Voraussetzungen zur dauerhaften Förderung der Menschenrechte. Die Verstärkung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Algerien, welche durch verschiedene Besuche auf hohem Niveau unterstrichen werden, bildet eine solide Grundlage für dieses Ziel.</p><p>3. Zivilgesellschaftliche Organisationen sind in Algerien entweder unter starker Kontrolle der Regierung, oder sie werden durch Oppositionsparteien gebildet. Dieser Umstand erschwert eine direkte Partnerschaft. Aus diesem Grund hat die Schweiz und namentlich die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit im EDA (Deza) entschieden, mit der algerischen Regierung zusammenzuarbeiten bei der Unterstützung von Reformen. Damit sollen die Menschenrechte gefördert und internationale Konventionen umgesetzt werden, welche Algerien ratifiziert hat. In verschiedenen Bereichen wie Umwelt und Ausbildung setzt sich die Schweiz dafür ein, dass die Bevölkerung aktiv teilnehmen kann. Grundsätzlich geniesst die Schweiz grosses Vertrauen vonseiten der algerischen Regierung und kann dadurch einen gewissen Einfluss im Menschenrechtsbereich ausüben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat er Kenntnis über die ausserordentlich angespannte wirtschaftliche und soziale Lage sowie die andauernden und wiederholten Verstösse gegen die Menschenrechte in Algerien?</p><p>2. Hält der Bundesrat es wirklich für angebracht, diese Lage und diese Verstösse dadurch zu sanktionieren, dass er eine Position vertritt, die sich stärker als in der jüngeren Vergangenheit mit derjenigen der algerischen Behörden deckt?</p><p>3. Wie gedenkt er sich dafür einzusetzen, dass sich die Lebensbedingungen des algerischen Volkes spürbar verbessern?</p>
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