Hausärzte und Grundversorger stärken

ShortId
06.3354
Id
20063354
Updated
28.07.2023 12:05
Language
de
Title
Hausärzte und Grundversorger stärken
AdditionalIndexing
2841;Gesundheitsförderung;Managed Care;Versicherungsleistung;Prävention;Gatekeeper;Arzt/Ärztin;alternative Medizin
1
  • L06K010401090101, Gatekeeper
  • L04K01050402, Arzt/Ärztin
  • L05K0104010901, Managed Care
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L04K01050507, Gesundheitsförderung
  • L05K0105050702, Prävention
  • L04K01050202, alternative Medizin
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Es ist erwiesen, dass im Gesundheitswesen die Koordination von komplexen Behandlungsprozessen zu beträchtlichen Einsparungen sowie zur Verbesserung der Qualität führt. Da die 10 Prozent chronisch Kranken etwa 60 Prozent der Gesamtkosten verursachen, lohnt es sich, die Koordinationsbemühungen unter den Leistungserbringern zu verstärken. Auch in Bezug auf die Behandlungsqualität bringt die verstärkte Zusammenarbeit unter den Leistungserbringern nachweisliche Verbesserungen. Um die Koordination unter den Leistungserbringern zu verstärken, sollen Anreize geschaffen werden, welche die Koordination im Behandlungsprozess sowohl für Versicherte wie auch für Leistungserbringer attraktiver gestalten.</p><p>In der Koordination von Behandlungsprozessen kommt den Grundversorgern (Hausärztinnen und -ärzte, Allgemeinpraktikerinnen und -praktiker) eine zentrale Rolle zu. Damit sie diese wichtigen Koordinationsaufgaben wahrnehmen, müssen sie dafür auch entschädigt werden. Unter den vorgeschlagenen Massnahmen soll diesem Punkt Priorität eingeräumt werden.</p><p>1. Grundversorger, die bereit sind, an der Steuerung von komplexen Behandlungsprozessen mitzuarbeiten, sich daran zu beteiligen und Budgetmitverantwortung zu übernehmen, sollen für diesen Aufwand durch einen höheren Tarmed-Taxpunkt oder eine höhere Dignität der Leistungen entschädigt werden. Dieser Aufwand wird nämlich bis heute durch den Tarmed nicht oder kaum abgegolten. Diese Massnahme steigert für Grundversorger den Anreiz, sich an Steuerungsmodellen zu beteiligen. Die Versicherten profitieren von den Einsparungen, welche durch die verstärkte Koordination erreicht werden, und die Patientinnen und Patienten haben den Vorteil einer verstärkten Begleitung und Betreuung durch die Vertrauensärztin und den Vertrauensarzt (Hausarzt, Grundversorger). Das Nichterfüllen dieser Kriterien führt nicht zu einem Ausschluss von der Zulassung zur Sozialversicherung, sondern zu einer entsprechend tieferen Entschädigung.</p><p>2. Im Jahr 2005 hat der Bundesrat die komplementärmedizinischen Leistungen aus der Grundversicherung entfernt. Die Streichung weiterer Leistungen aus der Grundversicherung steht zur Diskussion. </p><p>Werden die Gesundheitskosten als Ganzes betrachtet, gibt es ein breites Interesse, für Patientinnen und Patienten eine möglichst optimale Behandlung sicherzustellen. Massnahmen der Gesundheitsförderung und der Prävention können nachweislich zu einer Senkung der gesamten Gesundheitskosten beitragen. Allerdings kann ein Einschluss all dieser Leistungen in die Grundversicherung - ohne Kostendeckel und mit den bestehenden Anreizen zur Leistungsausweitung - nicht verantwortet werden. Dort hingegen, wo die Anreize richtig gesetzt werden - indem der Leistungserbringer nicht an der Abgabe von möglichst vielen Leistungen verdient, sondern am optimalen Mitteleinsatz - sind Massnahmen der Gesundheitsförderung und der Prävention sehr sinnvoll. Für die Versicherten bedeutet diese Differenzierung einen Anreiz, sich bei komplexen Behandlungsprozessen von ihrer Vertrauensärztin bzw. ihrem Vertrauensarzt (Hausarzt, Ärztenetz) begleiten zu lassen und die Behandlung zu koordinieren.</p>
  • <p>Die mit der Motion eingebrachten Forderungen betreffen in erster Linie Fragen, welche vom Parlament bei der Behandlung der Botschaft vom 15. September 2004 zur Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG; Managed Care, BBl 2004 5599) zu beraten sein werden. Der Ständerat als Erstrat wird über diese Vorlage voraussichtlich noch in diesem Jahr befinden.</p><p>1. Der Bundesrat geht mit der Motionärin einig, dass den Grundversorgern bei der Koordination von komplexen Behandlungsprozessen eine zentrale Rolle zukommt. Gemäss der eingangs erwähnten Botschaft unterstützt er deshalb die stärkere Integration der Grundversorger im Rahmen von Hausarztnetzen und anderen Managed-Care-Modellen. Ebenso begrüsst er die Übernahme der Budgetverantwortung, welche die richtigen Anreize für eine qualitativ optimale und wirtschaftliche Behandlungsführung setzt. </p><p>In Managed-Care-Modellen, die heute schon mit einer Budgetverantwortung arbeiten, wird die Koordinationsleistung der Grundversorger über eine Kopfpauschale (Capitation) abgegolten. Für den administrativen und medizinischen Mehraufwand wird ein entsprechender Zuschlag in die Pauschale eingerechnet. Gleichermassen wird in solchen Versorgungsmodellen der Tarmed-Tarif nur im Sinne einer Schattenrechnung verwendet, um den wirtschaftlichen Erfolg der koordinierten Behandlungsform zu messen. Dem Ärztenetz als Ganzem steht eine Pauschalvergütung entsprechend der Anzahl eingeschriebener Versicherter zu, unabhängig von den Kosten, die aufgrund des Einzelleistungstarifs entstanden wären. Eine Erhöhung des Tarmed-Taxpunktwertes bzw. der Dignität ist in diesem Zusammenhang demnach kaum praktikabel.</p><p>Aber auch in jenen Netzen, in denen die Ärzte nach dem Einzelleistungstarif Tarmed entschädigt werden und das Netz nur teilweise am erzielten Erfolg beteiligt ist (Bonus-/Malus-Prinzip), wird den Grundversorgern in der Regel eine Pauschale für die Steuerungsleistung ausgerichtet. Diese Pauschale durch eine Besserstellung im Rahmen von Tarmed zu ersetzen, wäre nach Ansicht des Bundesrates nicht sinnvoll, da den Netzwerkärzten entgegen dem eigentlichen Managed-Care-Prinzip ein zusätzlicher Anreiz gesetzt würde, möglichst viele Einzelleistungen abzurechnen, stünde doch die Höhe ihrer Einkünfte im direkten Zusammenhang mit dem Behandlungsvolumen.</p><p>2. Der Gesetzentwurf zu Managed Care (BBl 2004 5625) sieht in Artikel 41c Absatz 2 (neu) KVG folgende Regelung vor: "In integrierten Versorgungsnetzen wird der Behandlungsprozess der im Versorgungsnetz versicherten Personen über die ganze Behandlungskette hinweg koordiniert .... Im Rahmen des definierten Behandlungsprozesses können in Abweichung von Artikel 34 Absatz 1 über die gesetzlichen Pflichtleistungen hinausgehende Leistungen vorgesehen werden." Aufgrund dieser Bestimmung könnten integrierte Versorgungsnetze auch therapeutische bzw. präventive Massnahmen erbringen, die über den Pflichtleistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung hinausgehen, sofern sich dies im Rahmen eines bestimmten Behandlungsprozesses als sinnvoll erweist. Die Möglichkeit, den Leistungskatalog zu erweitern, soll aber nur den integrierten Versorgungsnetzen vorbehalten bleiben, damit auch ein entsprechender Anreiz besteht, solche Versicherungsmodelle zu gründen bzw. anzubieten.</p><p>Der Bundesrat ist somit der Ansicht, dass er den inhaltlichen Forderungen der Motionärin in diesem Punkt mit der vorgeschlagenen Regelung bereits nachgekommen ist und dass sich eine weitergehende Regelung erübrigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Im Sinne einer Stärkung der Hausarztmedizin und der verbesserten Koordination in der Medizin wird der Bundesrat beauftragt, zu den folgenden Punkten eine Vorlage auszuarbeiten:</p><p>1. Grundversorger, die bei der Steuerung komplexer Behandlungsprozesse mitarbeiten und mit den am Behandlungsprozess beteiligten Leistungserbringern zusammenarbeiten (Ärztenetze mit Budgetverantwortung, Managed Care), sollen einen höheren Tarmed-Taxpunkt oder eine höhere Dignität der Leistungen erhalten. Die Massnahmen sind kostenneutral zu gestalten. Für ländliche Gebiete sind die Formen der Zusammenarbeit angepasst zu gestalten.</p><p>2. Massnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention sowie komplementärmedizinische Leistungen können zulasten der obligatorischen Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden, sofern die Versicherten in einem Hausarztmodell (Ärztenetz mit Budgetverantwortung, Managed Care) versichert sind.</p>
  • Hausärzte und Grundversorger stärken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist erwiesen, dass im Gesundheitswesen die Koordination von komplexen Behandlungsprozessen zu beträchtlichen Einsparungen sowie zur Verbesserung der Qualität führt. Da die 10 Prozent chronisch Kranken etwa 60 Prozent der Gesamtkosten verursachen, lohnt es sich, die Koordinationsbemühungen unter den Leistungserbringern zu verstärken. Auch in Bezug auf die Behandlungsqualität bringt die verstärkte Zusammenarbeit unter den Leistungserbringern nachweisliche Verbesserungen. Um die Koordination unter den Leistungserbringern zu verstärken, sollen Anreize geschaffen werden, welche die Koordination im Behandlungsprozess sowohl für Versicherte wie auch für Leistungserbringer attraktiver gestalten.</p><p>In der Koordination von Behandlungsprozessen kommt den Grundversorgern (Hausärztinnen und -ärzte, Allgemeinpraktikerinnen und -praktiker) eine zentrale Rolle zu. Damit sie diese wichtigen Koordinationsaufgaben wahrnehmen, müssen sie dafür auch entschädigt werden. Unter den vorgeschlagenen Massnahmen soll diesem Punkt Priorität eingeräumt werden.</p><p>1. Grundversorger, die bereit sind, an der Steuerung von komplexen Behandlungsprozessen mitzuarbeiten, sich daran zu beteiligen und Budgetmitverantwortung zu übernehmen, sollen für diesen Aufwand durch einen höheren Tarmed-Taxpunkt oder eine höhere Dignität der Leistungen entschädigt werden. Dieser Aufwand wird nämlich bis heute durch den Tarmed nicht oder kaum abgegolten. Diese Massnahme steigert für Grundversorger den Anreiz, sich an Steuerungsmodellen zu beteiligen. Die Versicherten profitieren von den Einsparungen, welche durch die verstärkte Koordination erreicht werden, und die Patientinnen und Patienten haben den Vorteil einer verstärkten Begleitung und Betreuung durch die Vertrauensärztin und den Vertrauensarzt (Hausarzt, Grundversorger). Das Nichterfüllen dieser Kriterien führt nicht zu einem Ausschluss von der Zulassung zur Sozialversicherung, sondern zu einer entsprechend tieferen Entschädigung.</p><p>2. Im Jahr 2005 hat der Bundesrat die komplementärmedizinischen Leistungen aus der Grundversicherung entfernt. Die Streichung weiterer Leistungen aus der Grundversicherung steht zur Diskussion. </p><p>Werden die Gesundheitskosten als Ganzes betrachtet, gibt es ein breites Interesse, für Patientinnen und Patienten eine möglichst optimale Behandlung sicherzustellen. Massnahmen der Gesundheitsförderung und der Prävention können nachweislich zu einer Senkung der gesamten Gesundheitskosten beitragen. Allerdings kann ein Einschluss all dieser Leistungen in die Grundversicherung - ohne Kostendeckel und mit den bestehenden Anreizen zur Leistungsausweitung - nicht verantwortet werden. Dort hingegen, wo die Anreize richtig gesetzt werden - indem der Leistungserbringer nicht an der Abgabe von möglichst vielen Leistungen verdient, sondern am optimalen Mitteleinsatz - sind Massnahmen der Gesundheitsförderung und der Prävention sehr sinnvoll. Für die Versicherten bedeutet diese Differenzierung einen Anreiz, sich bei komplexen Behandlungsprozessen von ihrer Vertrauensärztin bzw. ihrem Vertrauensarzt (Hausarzt, Ärztenetz) begleiten zu lassen und die Behandlung zu koordinieren.</p>
    • <p>Die mit der Motion eingebrachten Forderungen betreffen in erster Linie Fragen, welche vom Parlament bei der Behandlung der Botschaft vom 15. September 2004 zur Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG; Managed Care, BBl 2004 5599) zu beraten sein werden. Der Ständerat als Erstrat wird über diese Vorlage voraussichtlich noch in diesem Jahr befinden.</p><p>1. Der Bundesrat geht mit der Motionärin einig, dass den Grundversorgern bei der Koordination von komplexen Behandlungsprozessen eine zentrale Rolle zukommt. Gemäss der eingangs erwähnten Botschaft unterstützt er deshalb die stärkere Integration der Grundversorger im Rahmen von Hausarztnetzen und anderen Managed-Care-Modellen. Ebenso begrüsst er die Übernahme der Budgetverantwortung, welche die richtigen Anreize für eine qualitativ optimale und wirtschaftliche Behandlungsführung setzt. </p><p>In Managed-Care-Modellen, die heute schon mit einer Budgetverantwortung arbeiten, wird die Koordinationsleistung der Grundversorger über eine Kopfpauschale (Capitation) abgegolten. Für den administrativen und medizinischen Mehraufwand wird ein entsprechender Zuschlag in die Pauschale eingerechnet. Gleichermassen wird in solchen Versorgungsmodellen der Tarmed-Tarif nur im Sinne einer Schattenrechnung verwendet, um den wirtschaftlichen Erfolg der koordinierten Behandlungsform zu messen. Dem Ärztenetz als Ganzem steht eine Pauschalvergütung entsprechend der Anzahl eingeschriebener Versicherter zu, unabhängig von den Kosten, die aufgrund des Einzelleistungstarifs entstanden wären. Eine Erhöhung des Tarmed-Taxpunktwertes bzw. der Dignität ist in diesem Zusammenhang demnach kaum praktikabel.</p><p>Aber auch in jenen Netzen, in denen die Ärzte nach dem Einzelleistungstarif Tarmed entschädigt werden und das Netz nur teilweise am erzielten Erfolg beteiligt ist (Bonus-/Malus-Prinzip), wird den Grundversorgern in der Regel eine Pauschale für die Steuerungsleistung ausgerichtet. Diese Pauschale durch eine Besserstellung im Rahmen von Tarmed zu ersetzen, wäre nach Ansicht des Bundesrates nicht sinnvoll, da den Netzwerkärzten entgegen dem eigentlichen Managed-Care-Prinzip ein zusätzlicher Anreiz gesetzt würde, möglichst viele Einzelleistungen abzurechnen, stünde doch die Höhe ihrer Einkünfte im direkten Zusammenhang mit dem Behandlungsvolumen.</p><p>2. Der Gesetzentwurf zu Managed Care (BBl 2004 5625) sieht in Artikel 41c Absatz 2 (neu) KVG folgende Regelung vor: "In integrierten Versorgungsnetzen wird der Behandlungsprozess der im Versorgungsnetz versicherten Personen über die ganze Behandlungskette hinweg koordiniert .... Im Rahmen des definierten Behandlungsprozesses können in Abweichung von Artikel 34 Absatz 1 über die gesetzlichen Pflichtleistungen hinausgehende Leistungen vorgesehen werden." Aufgrund dieser Bestimmung könnten integrierte Versorgungsnetze auch therapeutische bzw. präventive Massnahmen erbringen, die über den Pflichtleistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung hinausgehen, sofern sich dies im Rahmen eines bestimmten Behandlungsprozesses als sinnvoll erweist. Die Möglichkeit, den Leistungskatalog zu erweitern, soll aber nur den integrierten Versorgungsnetzen vorbehalten bleiben, damit auch ein entsprechender Anreiz besteht, solche Versicherungsmodelle zu gründen bzw. anzubieten.</p><p>Der Bundesrat ist somit der Ansicht, dass er den inhaltlichen Forderungen der Motionärin in diesem Punkt mit der vorgeschlagenen Regelung bereits nachgekommen ist und dass sich eine weitergehende Regelung erübrigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Im Sinne einer Stärkung der Hausarztmedizin und der verbesserten Koordination in der Medizin wird der Bundesrat beauftragt, zu den folgenden Punkten eine Vorlage auszuarbeiten:</p><p>1. Grundversorger, die bei der Steuerung komplexer Behandlungsprozesse mitarbeiten und mit den am Behandlungsprozess beteiligten Leistungserbringern zusammenarbeiten (Ärztenetze mit Budgetverantwortung, Managed Care), sollen einen höheren Tarmed-Taxpunkt oder eine höhere Dignität der Leistungen erhalten. Die Massnahmen sind kostenneutral zu gestalten. Für ländliche Gebiete sind die Formen der Zusammenarbeit angepasst zu gestalten.</p><p>2. Massnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention sowie komplementärmedizinische Leistungen können zulasten der obligatorischen Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden, sofern die Versicherten in einem Hausarztmodell (Ärztenetz mit Budgetverantwortung, Managed Care) versichert sind.</p>
    • Hausärzte und Grundversorger stärken

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