Zukunft der Hausarztmedizin

ShortId
06.3357
Id
20063357
Updated
28.07.2023 11:09
Language
de
Title
Zukunft der Hausarztmedizin
AdditionalIndexing
2841;Managed Care;Versicherungsleistung;Gatekeeper;medizinischer Unterricht;Arzt/Ärztin
1
  • L06K010401090101, Gatekeeper
  • L04K01050402, Arzt/Ärztin
  • L05K0104010901, Managed Care
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L04K13020306, medizinischer Unterricht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Ärztedichte nimmt in der Schweiz insgesamt nach wie vor zu. Es gibt indes ein Verteilproblem bezüglich der Spezialisierung und der regionalen Versorgung, was zu einem Mangel an Hausärzten führen kann. Insbesondere Allgemeinpraktiker auf dem Lande haben bei der Praxisaufgabe Mühe, einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin zu finden. Die Bedingungen für Spezialisten scheinen wesentlich attraktiver zu sein als für die Grundversorger. Die Gründe dafür sind vielschichtig und liegen in der Aus- und Weiterbildung, bei den Arbeitsbedingungen, dem Tarifsystem usw. Gefordert sind primär die Ärzte selber und ihre Standesorganisationen. Aber auch der Bund und die Kantone haben in ihrem Zuständigkeitsbereich Anstrengungen zu unternehmen, insbesondere wenn es um die Aus- und Weiterbildung, die Bedingungen gemäss KVG und die Sicherstellung einer bedarfsgerechten medizinischen Grundversorgung geht.</p><p>Die Hausarztmedizin bedeutet eine ganzheitliche medizinische Betreuung von Patientinnen und Patienten und ist verhältnismässig kostengünstig. Mit der KVG-Revision sollen Netzwerke und Managed-Care-Modelle gefördert werden. Bei praktisch all diesen Modellen spielen die Grundversorger eine zentrale Rolle. Managed-Care-Modelle gehen vom Grundgedanken aus, dass die erste Anlaufstelle für die Patienten die Grundversorger sind. Letztlich sorgen die Grundversorger als Gatekeeper dafür, dass Patientinnen und Patienten genau jene Medizin erhalten, welche für das entsprechende Krankheitsbild die beste Behandlung verspricht. Eine Förderung von Managed-Care-Modellen bedingt aber genügend und vor allem gut ausgebildete Hausärzte.</p><p>Der Bericht des Bundesrates soll aufzeigen, mit welchen Massnahmen die verschiedenen Akteure wie Bund, Kantone, Ärzte, ihre Standesorganisationen und Vertragspartner dazu beitragen können, den Beruf des Hausarztes attraktiver zu machen. Dabei sind auch Möglichkeiten von finanziellen Anreizen aufzuzeigen, mit welchen der Bund die spezifische Aus- und Weiterbildung der Hausärzte sowie die hausarztmedizinische Forschung fördern kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Hausärztinnen und Hausärzte im Gesundheitswesen bewusst. Er anerkennt ihren Beitrag zur Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit und zur Förderung der Gesundheit der Schweizer Bevölkerung. In seiner Antwort zur Interpellation Huguenin 06.3166, "Ärztemangel in der Grundversorgung", vom 31. Mai 2006 hat er bereits aufgezeigt, welche Massnahmen und Vorschläge er lanciert hat, um die Qualität der medizinischen Leistungen und den Zugang für alle zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung in Form von Rahmenbedingungen sicherzustellen.</p><p>Da viele Aufgaben nur gemeinsam angegangen werden können, erarbeiten Bund und Kantone in Zusammenarbeit mit den betroffenen Berufsverbänden nachhaltige Lösungen. Die medizinische Grundversorgung bildet im Jahr 2006 einen Schwerpunkt beim gesundheitspolitischen Dialog zwischen Bundes- und Kantonsbehörden und ist das Thema der Arbeitstagung der nationalen Gesundheitspolitik vom 9. November 2006.</p><p>Der Bund und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) haben eine Reihe von Massnahmen in die Wege geleitet, mit denen die Rahmenbedingungen verbessert und die berufliche Tätigkeit der Hausärztinnen und Hausärzte attraktiver gemacht werden sollen. Neben den bereits im Rahmen der Bildungsreform eingeführten Änderungen geht es darum, die Hausarztmedizin insbesondere in der Weiterbildung aufzuwerten, die Frage der Bildung von Universitätsinstituten für Hausarztmedizin zu prüfen und die Finanzierung der Ausbildung bei Praxisärztinnen und -ärzten zu überdenken, um die bestehende Ungleichheit gegenüber der Weiterbildung an Spitälern, die von der Allgemeinheit getragen wird, zu verringern. Weitere Massnahmen betreffen die Organisation von Notfalldiensten durch die Ärzteschaft, die Zusammenarbeit mit den Spitälern sowie die Geschäftmodelle der Arztpraxen und der Grundversorgung.</p><p>Um die Anstrengungen von Bund und Kantonen in diesem Bereich zu unterstützen, wurden bereits mehrere Studien zur Situation, den Problemen und Perspektiven der Grundversorgung im Rahmen des schweizerischen Gesundheitssystems in Angriff genommen. So wurden von der GDK, dem Bundesamt für Gesundheit, dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium, dem Kollegium für Hausarztmedizin und anderen Forschungsgruppen fünfzehn Studien zu diesen Fragen publiziert oder werden noch publiziert. Darin finden sich Antworten auf die meisten der im Postulat aufgegriffenen Fragen. Zu beachten ist dabei, dass diese Studien das Ergebnis des Austausches und der Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Partnern sind und die Schlussfolgerungen unter der Leitung von Bund und GDK diskutiert werden.</p><p>Aus all diesen Gründen erachtet es der Bundesrat nicht als sinnvoll, einen zusätzlichen Bericht zuhanden des Parlamentes zu erstellen. Er ist der Ansicht, dass Bund, Kantone und betroffene Organisationen mit den bereits realisierten oder begonnenen Arbeiten über ausreichend Informationen verfügen, welche die vorgesehenen Massnahmen rechtfertigen. Diese Informationen stehen ebenfalls dem Parlament zur Verfügung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert einen Bericht zu verfassen, welcher die künftige Bedeutung der Hausarztmedizin für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung aufzeigt. Gleichzeitig sind geeignete Massnahmen vorzuschlagen, welche vom Bund, den Kantonen, den Vertragspartnern und den Ärzten bzw. ihren Standesorganisationen getroffen werden müssen, damit die Hausarztmedizin gefördert und gestärkt wird.</p>
  • Zukunft der Hausarztmedizin
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Ärztedichte nimmt in der Schweiz insgesamt nach wie vor zu. Es gibt indes ein Verteilproblem bezüglich der Spezialisierung und der regionalen Versorgung, was zu einem Mangel an Hausärzten führen kann. Insbesondere Allgemeinpraktiker auf dem Lande haben bei der Praxisaufgabe Mühe, einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin zu finden. Die Bedingungen für Spezialisten scheinen wesentlich attraktiver zu sein als für die Grundversorger. Die Gründe dafür sind vielschichtig und liegen in der Aus- und Weiterbildung, bei den Arbeitsbedingungen, dem Tarifsystem usw. Gefordert sind primär die Ärzte selber und ihre Standesorganisationen. Aber auch der Bund und die Kantone haben in ihrem Zuständigkeitsbereich Anstrengungen zu unternehmen, insbesondere wenn es um die Aus- und Weiterbildung, die Bedingungen gemäss KVG und die Sicherstellung einer bedarfsgerechten medizinischen Grundversorgung geht.</p><p>Die Hausarztmedizin bedeutet eine ganzheitliche medizinische Betreuung von Patientinnen und Patienten und ist verhältnismässig kostengünstig. Mit der KVG-Revision sollen Netzwerke und Managed-Care-Modelle gefördert werden. Bei praktisch all diesen Modellen spielen die Grundversorger eine zentrale Rolle. Managed-Care-Modelle gehen vom Grundgedanken aus, dass die erste Anlaufstelle für die Patienten die Grundversorger sind. Letztlich sorgen die Grundversorger als Gatekeeper dafür, dass Patientinnen und Patienten genau jene Medizin erhalten, welche für das entsprechende Krankheitsbild die beste Behandlung verspricht. Eine Förderung von Managed-Care-Modellen bedingt aber genügend und vor allem gut ausgebildete Hausärzte.</p><p>Der Bericht des Bundesrates soll aufzeigen, mit welchen Massnahmen die verschiedenen Akteure wie Bund, Kantone, Ärzte, ihre Standesorganisationen und Vertragspartner dazu beitragen können, den Beruf des Hausarztes attraktiver zu machen. Dabei sind auch Möglichkeiten von finanziellen Anreizen aufzuzeigen, mit welchen der Bund die spezifische Aus- und Weiterbildung der Hausärzte sowie die hausarztmedizinische Forschung fördern kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Hausärztinnen und Hausärzte im Gesundheitswesen bewusst. Er anerkennt ihren Beitrag zur Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit und zur Förderung der Gesundheit der Schweizer Bevölkerung. In seiner Antwort zur Interpellation Huguenin 06.3166, "Ärztemangel in der Grundversorgung", vom 31. Mai 2006 hat er bereits aufgezeigt, welche Massnahmen und Vorschläge er lanciert hat, um die Qualität der medizinischen Leistungen und den Zugang für alle zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung in Form von Rahmenbedingungen sicherzustellen.</p><p>Da viele Aufgaben nur gemeinsam angegangen werden können, erarbeiten Bund und Kantone in Zusammenarbeit mit den betroffenen Berufsverbänden nachhaltige Lösungen. Die medizinische Grundversorgung bildet im Jahr 2006 einen Schwerpunkt beim gesundheitspolitischen Dialog zwischen Bundes- und Kantonsbehörden und ist das Thema der Arbeitstagung der nationalen Gesundheitspolitik vom 9. November 2006.</p><p>Der Bund und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) haben eine Reihe von Massnahmen in die Wege geleitet, mit denen die Rahmenbedingungen verbessert und die berufliche Tätigkeit der Hausärztinnen und Hausärzte attraktiver gemacht werden sollen. Neben den bereits im Rahmen der Bildungsreform eingeführten Änderungen geht es darum, die Hausarztmedizin insbesondere in der Weiterbildung aufzuwerten, die Frage der Bildung von Universitätsinstituten für Hausarztmedizin zu prüfen und die Finanzierung der Ausbildung bei Praxisärztinnen und -ärzten zu überdenken, um die bestehende Ungleichheit gegenüber der Weiterbildung an Spitälern, die von der Allgemeinheit getragen wird, zu verringern. Weitere Massnahmen betreffen die Organisation von Notfalldiensten durch die Ärzteschaft, die Zusammenarbeit mit den Spitälern sowie die Geschäftmodelle der Arztpraxen und der Grundversorgung.</p><p>Um die Anstrengungen von Bund und Kantonen in diesem Bereich zu unterstützen, wurden bereits mehrere Studien zur Situation, den Problemen und Perspektiven der Grundversorgung im Rahmen des schweizerischen Gesundheitssystems in Angriff genommen. So wurden von der GDK, dem Bundesamt für Gesundheit, dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium, dem Kollegium für Hausarztmedizin und anderen Forschungsgruppen fünfzehn Studien zu diesen Fragen publiziert oder werden noch publiziert. Darin finden sich Antworten auf die meisten der im Postulat aufgegriffenen Fragen. Zu beachten ist dabei, dass diese Studien das Ergebnis des Austausches und der Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Partnern sind und die Schlussfolgerungen unter der Leitung von Bund und GDK diskutiert werden.</p><p>Aus all diesen Gründen erachtet es der Bundesrat nicht als sinnvoll, einen zusätzlichen Bericht zuhanden des Parlamentes zu erstellen. Er ist der Ansicht, dass Bund, Kantone und betroffene Organisationen mit den bereits realisierten oder begonnenen Arbeiten über ausreichend Informationen verfügen, welche die vorgesehenen Massnahmen rechtfertigen. Diese Informationen stehen ebenfalls dem Parlament zur Verfügung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert einen Bericht zu verfassen, welcher die künftige Bedeutung der Hausarztmedizin für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung aufzeigt. Gleichzeitig sind geeignete Massnahmen vorzuschlagen, welche vom Bund, den Kantonen, den Vertragspartnern und den Ärzten bzw. ihren Standesorganisationen getroffen werden müssen, damit die Hausarztmedizin gefördert und gestärkt wird.</p>
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