Bundesbeiträge an die Forschung. Ausgabenbindung
- ShortId
-
06.3359
- Id
-
20063359
- Updated
-
14.11.2025 09:06
- Language
-
de
- Title
-
Bundesbeiträge an die Forschung. Ausgabenbindung
- AdditionalIndexing
-
36;Aufstellung des Haushaltsplans;gebundene Ausgabe;Forschungsförderung;Wettbewerbsfähigkeit
- 1
-
- L04K16020204, Forschungsförderung
- L04K11020303, gebundene Ausgabe
- L04K11020103, Aufstellung des Haushaltsplans
- L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 vom 29. November 2002 sah ursprünglich ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 6 Prozent vor. So bewilligte das Parlament für den SNF zunächst einen Zahlungsrahmen von 2133 Millionen Franken, der dann in der Folge der Entlastungsprogramme 2003 und 2004 um rund 401 Millionen Franken gekürzt wurde. Eine ähnliche Entwicklung verzeichnete auch die KTI.</p><p>Diese Unsicherheit in Bezug auf die Mittelzuteilung erschwert eine längerfristig angelegte Forschungspolitik, was sich letztlich auch negativ auf das Forschungsgeschehen auswirkt. Erstens lassen sich keine grösseren, langfristigen und zukunftsorientierten Forschungsprojekte in Angriff nehmen, weil diese auf eine minimale Stetigkeit der Mittelzuflüsse angewiesen sind. Zweitens wird es unter diesen Umständen für die Hochschulen schwierig, erstklassige Wissenschafter - auch aus dem Umland - zu rekrutieren, weil die Durchführung eines Forschungsprojektes eine finanzielle Stabilität erfordert. Drittens gerät die schweizerische Hochschulforschung international unter Druck, weil ausländische Staaten Spitzenforschern wesentlich verlässlichere Finanzierungspakete anbieten. Schliesslich wird das Vertrauen der Wirtschaft vor allem in die KTI geschwächt, wenn keine verlässliche Finanzierungsgrundlage besteht. Insgesamt wird das schweizerische Forschungs- und Innovationssystem durch eine unstete staatliche Budgetpolitik unnötig beeinträchtigt, was sich unser Land im globalen Wissenswettbewerb nicht mehr leisten kann.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Beurteilung der Motion, wonach der Entwicklung des schweizerischen Forschungs- und Innovationssystems angesichts des globalen Wissenswettbewerbs grosse Bedeutung zukommt. Neben guten Rahmenbedingungen für Investitionen in Forschung und Entwicklung durch die Privatwirtschaft und einer gesicherten Grundfinanzierung unserer Hochschulen kommt dabei der öffentlichen Forschungsförderung und hier - im nationalen Rahmen - namentlich der Förderung über den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) eine hohe Priorität zu.</p><p>Bei den aus übergeordneten finanzpolitischen Gründen (Einhaltung der Schuldenbremse) notwendigen Sparmassnahmen im Rahmen der Entlastungsprogramme 2003 und 2004 wurden auch im BFI-Bereich Kürzungen vorgenommen. Ursprünglich sah die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 (BFT 2004) Mehrausgaben von 3,2 Milliarden Franken gegenüber der Periode 2000-2003 (14,1 Milliarden Franken) vor. Nach allen Reduktionen betragen diese insgesamt noch 2 Milliarden Franken. Mit einem durchschnittlichen jährlichen Mittelzuwachs 2004-2007 von 4,1 Prozent ist der BFI-Bereich heute aber nach wie vor ein Hauptwachstumsbereich des Bundes und einer der wenigen Aufgabenbereiche mit realem Wachstum.</p><p>Im Rahmen der Entlastungsprogramme wurde der BFI-Bereich, insbesondere SNF und KTI, prioritär behandelt. Die KTI wurde vom EP 2003 ausgeklammert. Im Entlastungsprogramm 2004 wurde die Kürzung beim SNF durch eine Sonderlösung aufgefangen (Abbau von Rückstellungen und Änderung der Verbuchungspraxis). Gemäss Voranschlag 2007 beträgt das durchschnittliche Wachstum des Bundesbeitrages an die KTI in der laufenden Periode 2004-2007 9,7 Prozent pro Jahr. Im Falle des SNF wachsen die Bundesbeiträge durchschnittlich um 2,8 Prozent pro Jahr, und das durchschnittliche Wachstum der Forschungsförderung des SNF beträgt (inklusive des Abbaus der Rückstellungsreserven) 8,1 Prozent pro Jahr. Mit diesen Zuwachsraten sind der SNF wie die KTI nach wie vor verlässliche Förderorganisationen. Sie ermöglichen den Institutionen eine langfristige Entwicklungs- und Projektplanung (Neuprojekte), und die finanzielle Stabilität innerhalb der einzelnen, bereits bewilligten Forschungsprojekte blieb bisher stets gewährleistet.</p><p>Als gebundene Ausgaben betrachtet werden insbesondere reine Durchlaufposten wie Passivzinsen und Anteile Dritter an Bundeseinnahmen, Beiträge an die Sozialversicherungen sowie Pflichtbeiträge an internationale Organisationen. Der Bundesrat steht der Schaffung von neuen Ausgabenbindungen äusserst kritisch gegenüber, da diese den finanzpolitischen Handlungsspielraum von Bundesrat und Parlament noch mehr einschränken würden. Der gesamte BFI-Bereich wird im Wesentlichen über Verpflichtungskredite (namentlich z. B. bei der KTI) und Zahlungsrahmen (namentlich z. B. beim SNF) gesteuert. Mit den jeweiligen Finanzierungsbotschaften (BFI-Botschaften) legt das Parlament die für den BFI-Bereich massgeblichen Ausgabenlimiten für eine bestimmte Periode fest. Die Konkretisierung erfolgt durch die Genehmigung der jeweiligen Voranschlagskredite im Rahmen der jährlichen Budgetentscheide auf Antrag des Bundesrates erneut durch das Parlament. Diese im FHG festgelegten Instrumentarien geben somit dem Parlament schon heute die Möglichkeit zur längerfristig orientierten Gesamtsteuerung der Kredite zugunsten des BFI-Bereiches und innerhalb desselben namentlich zugunsten der beiden prioritären Förderagenturen SNF und KTI. Instrumente wie z. B. verbindliche Mehrjahresbudgets sieht das geltende Finanzhaushaltrecht nicht vor. Auch diese würden jedoch dem SNF und der KTI keine absolute Planungssicherheit garantieren, da auch sie vom Parlament jederzeit wieder geändert werden könnten.</p><p>Der Bundesrat ist aus diesen Überlegungen der Meinung, dass der Verlust des finanzpolitischen Spielraums, welcher durch zusätzliche gebundene Ausgaben entstehen würde, stärker zu gewichten ist als die höhere Stetigkeit des Mittelzuwachses für die Förderinstitutionen SNF und KTI. Er beantragt, die Motion abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, nach Mitteln und Wegen zu suchen, um den im Rahmen von Zahlungsrahmen bewilligten Bundesbeiträgen an den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im Interesse einer grösseren Stetigkeit bei Planung und Durchführung von Forschungsprojekten eine höhere Verbindlichkeit zu verleihen.</p><p>Konkret würde es darum gehen, die Bundesbeiträge an die genannten Institutionen der Forschungsförderung - analog zu den rechtlichen Verpflichtungen in Verfassung, Bundesgesetz, allgemeinverbindlichen Bundesbeschlüssen und Staatsverträgen - in gebundene Ausgaben umzuwandeln.</p>
- Bundesbeiträge an die Forschung. Ausgabenbindung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 vom 29. November 2002 sah ursprünglich ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 6 Prozent vor. So bewilligte das Parlament für den SNF zunächst einen Zahlungsrahmen von 2133 Millionen Franken, der dann in der Folge der Entlastungsprogramme 2003 und 2004 um rund 401 Millionen Franken gekürzt wurde. Eine ähnliche Entwicklung verzeichnete auch die KTI.</p><p>Diese Unsicherheit in Bezug auf die Mittelzuteilung erschwert eine längerfristig angelegte Forschungspolitik, was sich letztlich auch negativ auf das Forschungsgeschehen auswirkt. Erstens lassen sich keine grösseren, langfristigen und zukunftsorientierten Forschungsprojekte in Angriff nehmen, weil diese auf eine minimale Stetigkeit der Mittelzuflüsse angewiesen sind. Zweitens wird es unter diesen Umständen für die Hochschulen schwierig, erstklassige Wissenschafter - auch aus dem Umland - zu rekrutieren, weil die Durchführung eines Forschungsprojektes eine finanzielle Stabilität erfordert. Drittens gerät die schweizerische Hochschulforschung international unter Druck, weil ausländische Staaten Spitzenforschern wesentlich verlässlichere Finanzierungspakete anbieten. Schliesslich wird das Vertrauen der Wirtschaft vor allem in die KTI geschwächt, wenn keine verlässliche Finanzierungsgrundlage besteht. Insgesamt wird das schweizerische Forschungs- und Innovationssystem durch eine unstete staatliche Budgetpolitik unnötig beeinträchtigt, was sich unser Land im globalen Wissenswettbewerb nicht mehr leisten kann.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Beurteilung der Motion, wonach der Entwicklung des schweizerischen Forschungs- und Innovationssystems angesichts des globalen Wissenswettbewerbs grosse Bedeutung zukommt. Neben guten Rahmenbedingungen für Investitionen in Forschung und Entwicklung durch die Privatwirtschaft und einer gesicherten Grundfinanzierung unserer Hochschulen kommt dabei der öffentlichen Forschungsförderung und hier - im nationalen Rahmen - namentlich der Förderung über den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) eine hohe Priorität zu.</p><p>Bei den aus übergeordneten finanzpolitischen Gründen (Einhaltung der Schuldenbremse) notwendigen Sparmassnahmen im Rahmen der Entlastungsprogramme 2003 und 2004 wurden auch im BFI-Bereich Kürzungen vorgenommen. Ursprünglich sah die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 (BFT 2004) Mehrausgaben von 3,2 Milliarden Franken gegenüber der Periode 2000-2003 (14,1 Milliarden Franken) vor. Nach allen Reduktionen betragen diese insgesamt noch 2 Milliarden Franken. Mit einem durchschnittlichen jährlichen Mittelzuwachs 2004-2007 von 4,1 Prozent ist der BFI-Bereich heute aber nach wie vor ein Hauptwachstumsbereich des Bundes und einer der wenigen Aufgabenbereiche mit realem Wachstum.</p><p>Im Rahmen der Entlastungsprogramme wurde der BFI-Bereich, insbesondere SNF und KTI, prioritär behandelt. Die KTI wurde vom EP 2003 ausgeklammert. Im Entlastungsprogramm 2004 wurde die Kürzung beim SNF durch eine Sonderlösung aufgefangen (Abbau von Rückstellungen und Änderung der Verbuchungspraxis). Gemäss Voranschlag 2007 beträgt das durchschnittliche Wachstum des Bundesbeitrages an die KTI in der laufenden Periode 2004-2007 9,7 Prozent pro Jahr. Im Falle des SNF wachsen die Bundesbeiträge durchschnittlich um 2,8 Prozent pro Jahr, und das durchschnittliche Wachstum der Forschungsförderung des SNF beträgt (inklusive des Abbaus der Rückstellungsreserven) 8,1 Prozent pro Jahr. Mit diesen Zuwachsraten sind der SNF wie die KTI nach wie vor verlässliche Förderorganisationen. Sie ermöglichen den Institutionen eine langfristige Entwicklungs- und Projektplanung (Neuprojekte), und die finanzielle Stabilität innerhalb der einzelnen, bereits bewilligten Forschungsprojekte blieb bisher stets gewährleistet.</p><p>Als gebundene Ausgaben betrachtet werden insbesondere reine Durchlaufposten wie Passivzinsen und Anteile Dritter an Bundeseinnahmen, Beiträge an die Sozialversicherungen sowie Pflichtbeiträge an internationale Organisationen. Der Bundesrat steht der Schaffung von neuen Ausgabenbindungen äusserst kritisch gegenüber, da diese den finanzpolitischen Handlungsspielraum von Bundesrat und Parlament noch mehr einschränken würden. Der gesamte BFI-Bereich wird im Wesentlichen über Verpflichtungskredite (namentlich z. B. bei der KTI) und Zahlungsrahmen (namentlich z. B. beim SNF) gesteuert. Mit den jeweiligen Finanzierungsbotschaften (BFI-Botschaften) legt das Parlament die für den BFI-Bereich massgeblichen Ausgabenlimiten für eine bestimmte Periode fest. Die Konkretisierung erfolgt durch die Genehmigung der jeweiligen Voranschlagskredite im Rahmen der jährlichen Budgetentscheide auf Antrag des Bundesrates erneut durch das Parlament. Diese im FHG festgelegten Instrumentarien geben somit dem Parlament schon heute die Möglichkeit zur längerfristig orientierten Gesamtsteuerung der Kredite zugunsten des BFI-Bereiches und innerhalb desselben namentlich zugunsten der beiden prioritären Förderagenturen SNF und KTI. Instrumente wie z. B. verbindliche Mehrjahresbudgets sieht das geltende Finanzhaushaltrecht nicht vor. Auch diese würden jedoch dem SNF und der KTI keine absolute Planungssicherheit garantieren, da auch sie vom Parlament jederzeit wieder geändert werden könnten.</p><p>Der Bundesrat ist aus diesen Überlegungen der Meinung, dass der Verlust des finanzpolitischen Spielraums, welcher durch zusätzliche gebundene Ausgaben entstehen würde, stärker zu gewichten ist als die höhere Stetigkeit des Mittelzuwachses für die Förderinstitutionen SNF und KTI. Er beantragt, die Motion abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, nach Mitteln und Wegen zu suchen, um den im Rahmen von Zahlungsrahmen bewilligten Bundesbeiträgen an den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im Interesse einer grösseren Stetigkeit bei Planung und Durchführung von Forschungsprojekten eine höhere Verbindlichkeit zu verleihen.</p><p>Konkret würde es darum gehen, die Bundesbeiträge an die genannten Institutionen der Forschungsförderung - analog zu den rechtlichen Verpflichtungen in Verfassung, Bundesgesetz, allgemeinverbindlichen Bundesbeschlüssen und Staatsverträgen - in gebundene Ausgaben umzuwandeln.</p>
- Bundesbeiträge an die Forschung. Ausgabenbindung
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