Swisscom. Anpassung der bundesrätlichen Strategie
- ShortId
-
06.3365
- Id
-
20063365
- Updated
-
28.07.2023 10:50
- Language
-
de
- Title
-
Swisscom. Anpassung der bundesrätlichen Strategie
- AdditionalIndexing
-
34;Aufgaben der Exekutive;Unternehmensführung;Swisscom;Privatisierung
- 1
-
- L05K1202020107, Swisscom
- L05K0703050103, Unternehmensführung
- L04K05070115, Privatisierung
- L04K08060201, Aufgaben der Exekutive
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit Geschäft 06.025 beantragte der Bundesrat dem Parlament die vollständige Privatisierung der Swisscom AG. Der Nationalrat hat am 10. Mai 2006 Nichteintreten beschlossen. Diesem Beschluss folgte der Ständerat am 7. Juni 2006. Das Parlament hat sich damit klar von der Privatisierungsstrategie des Bundesrates distanziert. In den Debatten der beiden Räte war trotz entsprechenden Nachfragen nicht ersichtlich, wie der Bundesrat das Dossier Swisscom bei einem Nichteintreten in Zukunft behandeln will. Eine Klärung drängt sich umso mehr auf, als der Bundesrat in der Führung des Geschäfts einen chaotischen Eindruck hinterlassen hatte. Es gilt nun, weiteren Schaden für die Swisscom zu verhindern und das Dossier zum Nutzen der Schweizer Bevölkerung zu führen.</p>
- <p>1./2. Mit Botschaft vom 5. April 2006 (BBl 2006 3763) hat der Bundesrat dem Parlament beantragt, die gesetzlichen Grundlagen für den vollständigen Verkauf der Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG zu schaffen. Die eidgenössischen Räte beschlossen jedoch in der Sondersession des Nationalrates im Mai 2006 respektive der Sommersession 2006 Nichteintreten. Der Bundesrat sieht jedoch trotz diesem Nichteintretensentscheid weiterhin Handlungsbedarf, denn die in der Botschaft detailliert beschriebenen Probleme mit der Beteiligung des Bundes am Unternehmen Swisscom bleiben ungelöst.</p><p>Gestützt auf die Voten im Parlament und die im Nachgang des Nichteintretensentscheids eingereichten parlamentarischen Vorstösse (06.3246, 06.3302, 06.3306) darf darauf geschlossen werden, dass auch von parlamentarischer Seite Handlungsbedarf erkannt wird. Der Bundesrat wird daher die verschiedenen Optionen zum weiteren Vorgehen prüfen. Er sieht im Vorfeld dieser politischen Diskussion entsprechend keinen Anlass, seine Politik oder die strategischen Ziele anzupassen.</p><p>3. Das Swisscom-Dossier wird weiterhin in enger, gleichberechtigter Zusammenarbeit zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) geführt. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, von diesem bewährten Modell abzuweichen.</p><p>4. Der Verwaltungsrat ist gemäss Artikel 717 OR verpflichtet, die Interessen der Gesellschaft in guten Treuen zu wahren. Ist er der Meinung, dass eine (Teil-)Privatisierung für das Unternehmen von Vorteil wäre, darf er dies öffentlich kundtun. Entscheidend ist in Sachen Bundesbeteiligung an Swisscom einzig die Bundesgesetzgebung.</p><p>5. Die Börsenkapitalisierung der Swisscom AG (= Anzahl Aktien x Börsenkurs) beträgt rund 24 Milliarden Franken, wobei der Bund mit rund 62,5 Prozent am Unternehmen beteiligt ist. Der Börsenwert der Bundesbeteiligung liegt folglich bei rund 15 Milliarden. Die Bilanzsumme der Swisscom AG betrug Ende 2005 13,4 Milliarden; die Sachanlagen der Swisscom waren in der Konzernbilanz mit 6 Milliarden bewertet. Der Wiederbeschaffungswert dieser Anlagen wäre eine rein theoretische Grösse, die für die Unternehmensführung keine Bedeutung hat und buchhalterisch von Swisscom deshalb auch nicht erhoben wird. Insbesondere aufgrund der technologischen Entwicklung können Investitionen rasch an Wert und Nutzen verlieren respektive im Vergleich zur ursprünglichen Beschaffung billiger werden (z. B. Telefonzentralen).</p><p>6. Als sicherheitspolitisch relevant sind jene Anlagen und Geschäftstätigkeiten der Swisscom zu betrachten, welche einen unverzichtbaren Beitrag zur Erfüllung des sicherheitspolitischen Auftrages bei existenzieller Bedrohung unseres Landes darstellen (s. auch Bericht zur Sicherheitspolitik der Schweiz, Sipol B 2000). Es sind dies die notwendigen Infrastrukturen und Leistungen für die Alarmierung und Information der Bevölkerung sowie Beiträge für eine leistungsfähige und stets verfügbare Kommunikation unter Führungsstäben und zu Einsatzkräften von Armee und zivilen Behörden. Die entsprechenden Leistungen werden primär durch die beiden Tochtergesellschaften Swisscom Broadcast und Swisscom Fixnet erbracht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er bereit, dem Beschluss des Parlaments vollumfänglich nachzukommen und seine Verantwortung als Eigner der Swisscom langfristig auszurichten? </p><p>2. Welche Swisscom-Beschlüsse des Bundesrats der jüngeren Vergangenheit bedürfen nun einer Korrektur, und wie schätzt der Bundesrat insbesondere seine Entscheidungen in Bezug auf die Auslandaktivitäten der Swisscom ein? Ist er bereit, das technologische Potenzial der Swisscom für eine optimale Versorgung der Schweizer Bevölkerung einzusetzen und weiterzuentwickeln? </p><p>3. Nachdem der Chef des Finanzdepartements die Privatisierungsstrategie mit aller Härte und ohne Alternative verfolgt hatte, fragt es sich, wie die bundesrätlichen Zuständigkeiten in Bezug auf die Swisscom auf die verschiedenen Departemente verteilt werden. Angesichts des Vertrauensverlustes ist es wohl kaum mehr angebracht, einen Teil des Geschäfts beim Finanzdepartement zu belassen. Welchen Departementen obliegt inskünftig das Swisscom-Dossier, welche Aufgaben nehmen diese wahr, und wer hat die Federführung?</p><p>4. Der Verwaltungsratspräsident der Swisscom hat sich in Sachen Privatisierung unüblich weit zum Fenster hinausgewagt. Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass der Verwaltungsrat dem anderslautenden Entscheid des Parlaments Beachtung schenkt?</p><p>5. Der Börsenwert der Swisscom beträgt rund 16 Milliarden Franken. Wie hoch ist der tatsächliche Wert der Swisscom, wenn man alle Aktiven zu ihren realen Werten (abgeschriebener Wert und Wiederbeschaffungswert) beziffert?</p><p>6. Welche Anlagen und Geschäftstätigkeiten der Swisscom sind in einem umfassenden Sinn sicherheitspolitisch relevant (inklusive Datenübertragung)?</p>
- Swisscom. Anpassung der bundesrätlichen Strategie
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit Geschäft 06.025 beantragte der Bundesrat dem Parlament die vollständige Privatisierung der Swisscom AG. Der Nationalrat hat am 10. Mai 2006 Nichteintreten beschlossen. Diesem Beschluss folgte der Ständerat am 7. Juni 2006. Das Parlament hat sich damit klar von der Privatisierungsstrategie des Bundesrates distanziert. In den Debatten der beiden Räte war trotz entsprechenden Nachfragen nicht ersichtlich, wie der Bundesrat das Dossier Swisscom bei einem Nichteintreten in Zukunft behandeln will. Eine Klärung drängt sich umso mehr auf, als der Bundesrat in der Führung des Geschäfts einen chaotischen Eindruck hinterlassen hatte. Es gilt nun, weiteren Schaden für die Swisscom zu verhindern und das Dossier zum Nutzen der Schweizer Bevölkerung zu führen.</p>
- <p>1./2. Mit Botschaft vom 5. April 2006 (BBl 2006 3763) hat der Bundesrat dem Parlament beantragt, die gesetzlichen Grundlagen für den vollständigen Verkauf der Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG zu schaffen. Die eidgenössischen Räte beschlossen jedoch in der Sondersession des Nationalrates im Mai 2006 respektive der Sommersession 2006 Nichteintreten. Der Bundesrat sieht jedoch trotz diesem Nichteintretensentscheid weiterhin Handlungsbedarf, denn die in der Botschaft detailliert beschriebenen Probleme mit der Beteiligung des Bundes am Unternehmen Swisscom bleiben ungelöst.</p><p>Gestützt auf die Voten im Parlament und die im Nachgang des Nichteintretensentscheids eingereichten parlamentarischen Vorstösse (06.3246, 06.3302, 06.3306) darf darauf geschlossen werden, dass auch von parlamentarischer Seite Handlungsbedarf erkannt wird. Der Bundesrat wird daher die verschiedenen Optionen zum weiteren Vorgehen prüfen. Er sieht im Vorfeld dieser politischen Diskussion entsprechend keinen Anlass, seine Politik oder die strategischen Ziele anzupassen.</p><p>3. Das Swisscom-Dossier wird weiterhin in enger, gleichberechtigter Zusammenarbeit zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) geführt. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, von diesem bewährten Modell abzuweichen.</p><p>4. Der Verwaltungsrat ist gemäss Artikel 717 OR verpflichtet, die Interessen der Gesellschaft in guten Treuen zu wahren. Ist er der Meinung, dass eine (Teil-)Privatisierung für das Unternehmen von Vorteil wäre, darf er dies öffentlich kundtun. Entscheidend ist in Sachen Bundesbeteiligung an Swisscom einzig die Bundesgesetzgebung.</p><p>5. Die Börsenkapitalisierung der Swisscom AG (= Anzahl Aktien x Börsenkurs) beträgt rund 24 Milliarden Franken, wobei der Bund mit rund 62,5 Prozent am Unternehmen beteiligt ist. Der Börsenwert der Bundesbeteiligung liegt folglich bei rund 15 Milliarden. Die Bilanzsumme der Swisscom AG betrug Ende 2005 13,4 Milliarden; die Sachanlagen der Swisscom waren in der Konzernbilanz mit 6 Milliarden bewertet. Der Wiederbeschaffungswert dieser Anlagen wäre eine rein theoretische Grösse, die für die Unternehmensführung keine Bedeutung hat und buchhalterisch von Swisscom deshalb auch nicht erhoben wird. Insbesondere aufgrund der technologischen Entwicklung können Investitionen rasch an Wert und Nutzen verlieren respektive im Vergleich zur ursprünglichen Beschaffung billiger werden (z. B. Telefonzentralen).</p><p>6. Als sicherheitspolitisch relevant sind jene Anlagen und Geschäftstätigkeiten der Swisscom zu betrachten, welche einen unverzichtbaren Beitrag zur Erfüllung des sicherheitspolitischen Auftrages bei existenzieller Bedrohung unseres Landes darstellen (s. auch Bericht zur Sicherheitspolitik der Schweiz, Sipol B 2000). Es sind dies die notwendigen Infrastrukturen und Leistungen für die Alarmierung und Information der Bevölkerung sowie Beiträge für eine leistungsfähige und stets verfügbare Kommunikation unter Führungsstäben und zu Einsatzkräften von Armee und zivilen Behörden. Die entsprechenden Leistungen werden primär durch die beiden Tochtergesellschaften Swisscom Broadcast und Swisscom Fixnet erbracht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er bereit, dem Beschluss des Parlaments vollumfänglich nachzukommen und seine Verantwortung als Eigner der Swisscom langfristig auszurichten? </p><p>2. Welche Swisscom-Beschlüsse des Bundesrats der jüngeren Vergangenheit bedürfen nun einer Korrektur, und wie schätzt der Bundesrat insbesondere seine Entscheidungen in Bezug auf die Auslandaktivitäten der Swisscom ein? Ist er bereit, das technologische Potenzial der Swisscom für eine optimale Versorgung der Schweizer Bevölkerung einzusetzen und weiterzuentwickeln? </p><p>3. Nachdem der Chef des Finanzdepartements die Privatisierungsstrategie mit aller Härte und ohne Alternative verfolgt hatte, fragt es sich, wie die bundesrätlichen Zuständigkeiten in Bezug auf die Swisscom auf die verschiedenen Departemente verteilt werden. Angesichts des Vertrauensverlustes ist es wohl kaum mehr angebracht, einen Teil des Geschäfts beim Finanzdepartement zu belassen. Welchen Departementen obliegt inskünftig das Swisscom-Dossier, welche Aufgaben nehmen diese wahr, und wer hat die Federführung?</p><p>4. Der Verwaltungsratspräsident der Swisscom hat sich in Sachen Privatisierung unüblich weit zum Fenster hinausgewagt. Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass der Verwaltungsrat dem anderslautenden Entscheid des Parlaments Beachtung schenkt?</p><p>5. Der Börsenwert der Swisscom beträgt rund 16 Milliarden Franken. Wie hoch ist der tatsächliche Wert der Swisscom, wenn man alle Aktiven zu ihren realen Werten (abgeschriebener Wert und Wiederbeschaffungswert) beziffert?</p><p>6. Welche Anlagen und Geschäftstätigkeiten der Swisscom sind in einem umfassenden Sinn sicherheitspolitisch relevant (inklusive Datenübertragung)?</p>
- Swisscom. Anpassung der bundesrätlichen Strategie
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