Europäische Erklärung und Aktionsplan zur psychischen Gesundheit
- ShortId
-
06.3370
- Id
-
20063370
- Updated
-
28.07.2023 11:47
- Language
-
de
- Title
-
Europäische Erklärung und Aktionsplan zur psychischen Gesundheit
- AdditionalIndexing
-
2841;Psychotherapie;Gesundheitspolitik;Kosten des Gesundheitswesens;psychische Krankheit
- 1
-
- L04K01050107, psychische Krankheit
- L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
- L03K010505, Gesundheitspolitik
- L04K16030204, Psychotherapie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ziel der Konferenz von Helsinki war es, der psychischen Gesundheit einen höheren Stellenwert in der Politik einzuräumen und die psychische Gesundheit als wichtigen und integralen Teil der öffentlichen Gesundheit zu etablieren. Den Ländern wird empfohlen, für die kommenden zehn Jahre folgende Prioritäten zu setzen:</p><p>- das Bewusstsein von der Bedeutung des psychischen Wohlbefindens zu fördern;</p><p>- gemeinsam gegen Stigma, Diskriminierung und Ungleichheit anzugehen, Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und ihre Angehörigen zu stärken und zu unterstützen, damit sie sich an diesem Prozess aktiv beteiligen können;</p><p>- umfassende, integrierte und effiziente psychosoziale Versorgungssysteme zu entwerfen und zu implementieren, die Förderung, Prävention, Behandlung und Rehabilitation, Pflege und Genesung vorsehen;</p><p>- dem Bedürfnis nach kompetenten und in all diesen Bereichen leistungsfähigen Mitarbeitenden zu entsprechen;</p><p>- die Erfahrung und das Wissen der Betroffenen und Betreuenden als wichtige Grundlage für die Planung und Entwicklung von psychosozialen Diensten anzuerkennen. </p><p>Ohne eine wirksame Gesamtstrategie können die genannten Ziele nicht erreicht werden. Bund und Kantone haben im April 2005 im Rahmen ihres gesundheitspolitischen Dialoges den interessierten Kreisen den Referenzrahmen Psychische Gesundheit zur Umsetzung empfohlen. Es fehlen jedoch eine verbindliche Strategie und ein konkreter Massnahmenplan.</p>
- <p>1. Da die Kosten im Gesundheitswesen nach Leistungserbringer und nicht nach Diagnosen erfasst werden, sind nur beschränkte Angaben verfügbar. In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) beispielsweise beliefen sich die Kosten für die Leistungen der Psychiatrie und Psychotherapie im ambulanten und stationären Bereich sowie für den Verkauf von Psychopharmaka im Jahr 2004 auf 1,6 Milliarden Franken. In diesem Betrag nicht enthalten sind diejenigen Leistungen, die bei psychischen Erkrankungen von der Allgemeinmedizin, den allgemeinen Spitälern und anderen medizinischen Spezialisierungen erbracht werden (Daten- und Tarifpool, Santésuisse, 2005). Tendenziell ist die Inanspruchnahme von psychiatrischen und psychotherapeutischen Leistungen zunehmend.</p><p>Nach internationalen Modellen zur Schätzung der direkten und indirekten (Arbeitsausfall) Krankheitskosten belaufen sich die volkswirtschaftlichen Folgekosten der psychischen Krankheiten auf jährlich über 16 Milliarden Franken, d. h. knapp 4 Prozent des Bruttoinlandprodukts (Entwurf Nationale Strategie zum Schutz, zur Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung in der Schweiz, 2004).</p><p>2. Bereits im Jahr 2000 haben Bund und Kantone erkannt, dass die Förderung und Erhaltung der psychischen Gesundheit in der Schweiz gesundheits- und volkswirtschaftlich relevant sind. Das Projekt Nationale Gesundheitspolitik Schweiz (NGP) erarbeitete in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und dem schweizerischen Gesundheitsobservatorium (obsan) die notwendigen Grundlagen. Seit April 2005 gelten diese Arbeiten für die Kantone, den Bund und private Institutionen als Referenzrahmen. Die im Referenzrahmen enthaltenen Empfehlungen decken sich in vielen Punkten mit denjenigen der Europäischen Erklärung und des Aktionsplans zur psychischen Gesundheit des Regionalbüros Europa der Weltgesundheitsorganisation (WHO-Europa) aus dem Jahre 2005. Auf der Umsetzungsebene sind verschiedene Aktivitäten im Gange bzw. geplant wie beispielsweise </p><p>- Entwicklung von Empfehlungen für kantonale Psychiatrieplanungen im Rahmen der Arbeitsgruppe Spitalplanung der GDK; </p><p>- Schwerpunkt "Psychische Gesundheit - Stress" in der langfristigen Strategie der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz; </p><p>- Erhaltung der Arbeitsfähigkeit durch Früherkennung und Früherfassung als Zielsetzung der 5. IV-Revision. </p><p>3. An der Sitzung des Gesundheitspolitischen Dialogs vom April 2005 haben Bund und Kantone entschieden, dass die psychische Gesundheit auf nationaler Ebene ein gemeinsames Anliegen bleiben und ein regelmässiger Austausch über die aktuellen Entwicklungen stattfinden soll. In der 2. Hälfte des Jahres 2006 soll eine erste Berichterstattung über die Fortschritte seit der Veröffentlichung des Referenzrahmens durchgeführt werden. </p><p>4. Der Bund verfügt über keine spezialgesetzliche Grundlage zur Bekämpfung von psychischen Krankheiten gemäss Artikel 118 Absatz 1 der Schweizerischen Bundesverfassung (BV). Eine eigenständige Kompetenz, losgelöst von den bestehenden Bundeskompetenzen Massnahmen zum Gesundheitsschutz zu treffen, kann aus dieser Bestimmung nicht abgeleitet werden. Das Gesundheitswesen ist ein Bereich, der weitgehend in die Zuständigkeit der Kantone fällt. Es ist somit Aufgabe der Kantone und Gemeinden, konkrete Programme und Projekte zur Förderung der psychischen Gesundheit und zur Prävention von psychischen Krankheiten durchzuführen. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen im Bereich der Prävention werden jedoch zurzeit vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) einer Überprüfung unterzogen. </p><p>5. Wie oben erwähnt, verfügt der Bund über keine gesetzlichen Grundlagen, welche ihm die Durchführung von Informationskampagnen über psychische Krankheiten ermöglichen würde. Der Bund sucht daher die Zusammenarbeit mit den Kantonen. So wurde im Kanton Zug, in Zusammenarbeit mit der Selbsthilfeorganisation Equilibrium und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), zwischen 2003 und 2005 die in Deutschland entwickelte Kampagne "Bündnis gegen Depression" erfolgreich umgesetzt. Der Kanton Bern hat 2004 ebenfalls ein "Bündnis gegen Depression" lanciert. Gemeinsam mit der GDK fördert das BAG die Umsetzung dieses Modells in weiteren Kantonen und unterstützt den Erfahrungsaustausch auf nationaler und internationaler Ebene. </p><p>6. Die Sicherung der Finanzierung einer qualitätsgesicherten Behandlung bei psychischer Erkrankung ist eines der wichtigsten Ziele der Europäischen Erklärung zur psychischen Gesundheit der WHO-Europa. Durch das Obligatorium in der Krankenversicherung ist in der Schweiz der Zugang zu medizinischer Behandlung inklusive Psychotherapie für die gesamte Bevölkerung sichergestellt. </p><p>Die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Psychotherapie wird durch die am 3. Juli 2006 vom EDI beschlossene KLV-Änderung, welche am 1. Januar 2007 in Kraft treten wird, nicht infrage gestellt. Das Ziel der Änderung besteht vielmehr darin zu gewährleisten, dass die knappen personellen und finanziellen Ressourcen auch zweckmässig eingesetzt werden. Dadurch soll der Zugang zur Psychotherapie für alle psychisch kranken Menschen unabhängig von ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten auch mittel- und langfristig sichergestellt werden. Im Vordergrund steht deshalb die Überprüfung der Angemessenheit und Zweckmässigkeit der durch die OKP finanzierten Psychotherapien durch die Vertrauensärzte. Bei der Evaluation der Auswirkungen der KLV-Änderung auf die Versorgungssituation im Bereich der Psychotherapie werden auch die europäischen Leitlinien für die Versorgungssteuerung mitberücksichtigt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Eine Europäische Ministerielle WHO-Konferenz, die vom 12. bis 15. Januar 2005 in Helsinki stattfand, verabschiedete eine Europäische Erklärung sowie einen Aktionsplan zur psychischen Gesundheit. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Neuropsychiatrische Störungen machen laut Schätzungen der WHO beinahe ein Fünftel der Krankheitslast (burden of disease) in der Region Europa aus. Sind für die Schweiz entsprechende Zahlen verfügbar? Welche Kosten werden in der Schweiz durch psychische Krankheiten insgesamt verursacht?</p><p>2. Welche Massnahmen sind in der Schweiz vorgesehen, um die Empfehlungen der Erklärung zur psychischen Gesundheit umzusetzen?</p><p>3. Wer übernimmt die gesundheitspolitische Koordination zwischen Bund, Kantonen und weiteren Akteuren, um bei der Umsetzung ein zielgerichtetes Vorgehen zu gewährleisten?</p><p>4. Welche Kompetenzen stehen dem Bund zum Zweck des Schutzes, der Förderung, der Erhaltung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit zu?</p><p>5. Welche Anstrengungen unternimmt der Bund, um die Bevölkerung über die Gefährdungen der psychischen Gesundheit und über die häufigsten psychischen Krankheiten sachgemäss zu informieren?</p><p>6. Wie lassen sich die europäischen Leitlinien mit den vorgeschlagenen Neuregelungen für die Vergütung der Psychotherapie vereinbaren?</p>
- Europäische Erklärung und Aktionsplan zur psychischen Gesundheit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Ziel der Konferenz von Helsinki war es, der psychischen Gesundheit einen höheren Stellenwert in der Politik einzuräumen und die psychische Gesundheit als wichtigen und integralen Teil der öffentlichen Gesundheit zu etablieren. Den Ländern wird empfohlen, für die kommenden zehn Jahre folgende Prioritäten zu setzen:</p><p>- das Bewusstsein von der Bedeutung des psychischen Wohlbefindens zu fördern;</p><p>- gemeinsam gegen Stigma, Diskriminierung und Ungleichheit anzugehen, Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und ihre Angehörigen zu stärken und zu unterstützen, damit sie sich an diesem Prozess aktiv beteiligen können;</p><p>- umfassende, integrierte und effiziente psychosoziale Versorgungssysteme zu entwerfen und zu implementieren, die Förderung, Prävention, Behandlung und Rehabilitation, Pflege und Genesung vorsehen;</p><p>- dem Bedürfnis nach kompetenten und in all diesen Bereichen leistungsfähigen Mitarbeitenden zu entsprechen;</p><p>- die Erfahrung und das Wissen der Betroffenen und Betreuenden als wichtige Grundlage für die Planung und Entwicklung von psychosozialen Diensten anzuerkennen. </p><p>Ohne eine wirksame Gesamtstrategie können die genannten Ziele nicht erreicht werden. Bund und Kantone haben im April 2005 im Rahmen ihres gesundheitspolitischen Dialoges den interessierten Kreisen den Referenzrahmen Psychische Gesundheit zur Umsetzung empfohlen. Es fehlen jedoch eine verbindliche Strategie und ein konkreter Massnahmenplan.</p>
- <p>1. Da die Kosten im Gesundheitswesen nach Leistungserbringer und nicht nach Diagnosen erfasst werden, sind nur beschränkte Angaben verfügbar. In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) beispielsweise beliefen sich die Kosten für die Leistungen der Psychiatrie und Psychotherapie im ambulanten und stationären Bereich sowie für den Verkauf von Psychopharmaka im Jahr 2004 auf 1,6 Milliarden Franken. In diesem Betrag nicht enthalten sind diejenigen Leistungen, die bei psychischen Erkrankungen von der Allgemeinmedizin, den allgemeinen Spitälern und anderen medizinischen Spezialisierungen erbracht werden (Daten- und Tarifpool, Santésuisse, 2005). Tendenziell ist die Inanspruchnahme von psychiatrischen und psychotherapeutischen Leistungen zunehmend.</p><p>Nach internationalen Modellen zur Schätzung der direkten und indirekten (Arbeitsausfall) Krankheitskosten belaufen sich die volkswirtschaftlichen Folgekosten der psychischen Krankheiten auf jährlich über 16 Milliarden Franken, d. h. knapp 4 Prozent des Bruttoinlandprodukts (Entwurf Nationale Strategie zum Schutz, zur Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung in der Schweiz, 2004).</p><p>2. Bereits im Jahr 2000 haben Bund und Kantone erkannt, dass die Förderung und Erhaltung der psychischen Gesundheit in der Schweiz gesundheits- und volkswirtschaftlich relevant sind. Das Projekt Nationale Gesundheitspolitik Schweiz (NGP) erarbeitete in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und dem schweizerischen Gesundheitsobservatorium (obsan) die notwendigen Grundlagen. Seit April 2005 gelten diese Arbeiten für die Kantone, den Bund und private Institutionen als Referenzrahmen. Die im Referenzrahmen enthaltenen Empfehlungen decken sich in vielen Punkten mit denjenigen der Europäischen Erklärung und des Aktionsplans zur psychischen Gesundheit des Regionalbüros Europa der Weltgesundheitsorganisation (WHO-Europa) aus dem Jahre 2005. Auf der Umsetzungsebene sind verschiedene Aktivitäten im Gange bzw. geplant wie beispielsweise </p><p>- Entwicklung von Empfehlungen für kantonale Psychiatrieplanungen im Rahmen der Arbeitsgruppe Spitalplanung der GDK; </p><p>- Schwerpunkt "Psychische Gesundheit - Stress" in der langfristigen Strategie der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz; </p><p>- Erhaltung der Arbeitsfähigkeit durch Früherkennung und Früherfassung als Zielsetzung der 5. IV-Revision. </p><p>3. An der Sitzung des Gesundheitspolitischen Dialogs vom April 2005 haben Bund und Kantone entschieden, dass die psychische Gesundheit auf nationaler Ebene ein gemeinsames Anliegen bleiben und ein regelmässiger Austausch über die aktuellen Entwicklungen stattfinden soll. In der 2. Hälfte des Jahres 2006 soll eine erste Berichterstattung über die Fortschritte seit der Veröffentlichung des Referenzrahmens durchgeführt werden. </p><p>4. Der Bund verfügt über keine spezialgesetzliche Grundlage zur Bekämpfung von psychischen Krankheiten gemäss Artikel 118 Absatz 1 der Schweizerischen Bundesverfassung (BV). Eine eigenständige Kompetenz, losgelöst von den bestehenden Bundeskompetenzen Massnahmen zum Gesundheitsschutz zu treffen, kann aus dieser Bestimmung nicht abgeleitet werden. Das Gesundheitswesen ist ein Bereich, der weitgehend in die Zuständigkeit der Kantone fällt. Es ist somit Aufgabe der Kantone und Gemeinden, konkrete Programme und Projekte zur Förderung der psychischen Gesundheit und zur Prävention von psychischen Krankheiten durchzuführen. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen im Bereich der Prävention werden jedoch zurzeit vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) einer Überprüfung unterzogen. </p><p>5. Wie oben erwähnt, verfügt der Bund über keine gesetzlichen Grundlagen, welche ihm die Durchführung von Informationskampagnen über psychische Krankheiten ermöglichen würde. Der Bund sucht daher die Zusammenarbeit mit den Kantonen. So wurde im Kanton Zug, in Zusammenarbeit mit der Selbsthilfeorganisation Equilibrium und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), zwischen 2003 und 2005 die in Deutschland entwickelte Kampagne "Bündnis gegen Depression" erfolgreich umgesetzt. Der Kanton Bern hat 2004 ebenfalls ein "Bündnis gegen Depression" lanciert. Gemeinsam mit der GDK fördert das BAG die Umsetzung dieses Modells in weiteren Kantonen und unterstützt den Erfahrungsaustausch auf nationaler und internationaler Ebene. </p><p>6. Die Sicherung der Finanzierung einer qualitätsgesicherten Behandlung bei psychischer Erkrankung ist eines der wichtigsten Ziele der Europäischen Erklärung zur psychischen Gesundheit der WHO-Europa. Durch das Obligatorium in der Krankenversicherung ist in der Schweiz der Zugang zu medizinischer Behandlung inklusive Psychotherapie für die gesamte Bevölkerung sichergestellt. </p><p>Die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Psychotherapie wird durch die am 3. Juli 2006 vom EDI beschlossene KLV-Änderung, welche am 1. Januar 2007 in Kraft treten wird, nicht infrage gestellt. Das Ziel der Änderung besteht vielmehr darin zu gewährleisten, dass die knappen personellen und finanziellen Ressourcen auch zweckmässig eingesetzt werden. Dadurch soll der Zugang zur Psychotherapie für alle psychisch kranken Menschen unabhängig von ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten auch mittel- und langfristig sichergestellt werden. Im Vordergrund steht deshalb die Überprüfung der Angemessenheit und Zweckmässigkeit der durch die OKP finanzierten Psychotherapien durch die Vertrauensärzte. Bei der Evaluation der Auswirkungen der KLV-Änderung auf die Versorgungssituation im Bereich der Psychotherapie werden auch die europäischen Leitlinien für die Versorgungssteuerung mitberücksichtigt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Eine Europäische Ministerielle WHO-Konferenz, die vom 12. bis 15. Januar 2005 in Helsinki stattfand, verabschiedete eine Europäische Erklärung sowie einen Aktionsplan zur psychischen Gesundheit. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Neuropsychiatrische Störungen machen laut Schätzungen der WHO beinahe ein Fünftel der Krankheitslast (burden of disease) in der Region Europa aus. Sind für die Schweiz entsprechende Zahlen verfügbar? Welche Kosten werden in der Schweiz durch psychische Krankheiten insgesamt verursacht?</p><p>2. Welche Massnahmen sind in der Schweiz vorgesehen, um die Empfehlungen der Erklärung zur psychischen Gesundheit umzusetzen?</p><p>3. Wer übernimmt die gesundheitspolitische Koordination zwischen Bund, Kantonen und weiteren Akteuren, um bei der Umsetzung ein zielgerichtetes Vorgehen zu gewährleisten?</p><p>4. Welche Kompetenzen stehen dem Bund zum Zweck des Schutzes, der Förderung, der Erhaltung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit zu?</p><p>5. Welche Anstrengungen unternimmt der Bund, um die Bevölkerung über die Gefährdungen der psychischen Gesundheit und über die häufigsten psychischen Krankheiten sachgemäss zu informieren?</p><p>6. Wie lassen sich die europäischen Leitlinien mit den vorgeschlagenen Neuregelungen für die Vergütung der Psychotherapie vereinbaren?</p>
- Europäische Erklärung und Aktionsplan zur psychischen Gesundheit
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