Änderung der Verkehrsvorschriften für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen
- ShortId
-
06.3374
- Id
-
20063374
- Updated
-
25.06.2025 00:13
- Language
-
de
- Title
-
Änderung der Verkehrsvorschriften für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen
- AdditionalIndexing
-
55;Einfuhrbeschränkung;Europakompatibilität;landwirtschaftliches Fahrzeug;landwirtschaftliche Zugmaschine;Strassenverkehrsordnung;Angleichung der Normen;Wettbewerbsfähigkeit
- 1
-
- L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
- L07K14010802020102, landwirtschaftliches Fahrzeug
- L08K1401080202010201, landwirtschaftliche Zugmaschine
- L06K070601020101, Angleichung der Normen
- L04K09020206, Europakompatibilität
- L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
- L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Damit die Schweizer Landwirte konkurrenzfähig produzieren können, sind sie u. a. auf gleich lange Spiesse bei den Produktionsmitteln angewiesen. Im Bereich der landwirtschaftlichen Maschinen sind jedoch eklatante Preisunterschiede im Vergleich zu den Nachbarländern festzustellen. Diese Differenzen sind in vielen Fällen auf unterschiedliche Normen und Vorschriften zurückzuführen (nur die Traktorenvorschriften sind innerhalb der EU harmonisiert), was zur Folge hat, dass vor einem Verkauf in der Schweiz teure Umrüstungen und Anpassungen vorzunehmen sind. Als Beispiele für abweichende Vorschriften sind zu nennen: unterschiedliche Lärmgrenzwerte für Erntemaschinen, Unterschiede bei den Höchstgeschwindigkeiten.</p><p>Noch stossender sind die unterschiedlichen Interpretationen gleichlautender Vorschriften. So wird offenbar in EU-Ländern bezüglich der Maximalhöhe von 4 Metern eine Toleranz von einigen Zentimetern zugelassen, in der Schweiz nicht. Bezüglich der Maximalbreite wird in den EU-Ländern aussen an der Felge gemessen, in der Schweiz am Pneu.</p><p>Nach Angabe der Händler soll die Zulassungspraxis auch zwischen den Kantonen unterschiedlich sein, was als ebenso störend empfunden wird.</p>
- <p>Das Bundesamt für Landwirtschaft, das im Rahmen der Vernehmlassung zur "Agrarpolitik 2011" die kostenrelevanten Vorschriften in der Landwirtschaft untersucht hat, das Bundesamt für Strassen (Astra), das u. a. die technischen Vorschriften für Strassenfahrzeuge betreut, und Vertreter der Lieferanten von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten haben sich bereits zu einer Aussprache getroffen. Sie haben sich dahingehend geeinigt, dass die Lieferanten vorerst die von den Regelungen im benachbarten Ausland abweichenden Vorschriften auflisten, welche wesentliche Zusatzkosten verursachen. Das Astra wird diese prüfen.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, allenfalls eine entsprechende Verordnungsänderung vorzunehmen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das heutige schweizerische Niveau der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes dadurch nicht vermindert wird.</p><p>In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Motion entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, mit einer möglichst schnellen Änderung der Verkehrsvorschriften oder deren Anwendung zu ermöglichen, dass landwirtschaftliche Spezialfahrzeuge, Anhänger und selbstfahrende Maschinen im landwirtschaftlichen Bereich einfach und kostengünstig aus dem angrenzenden Ausland importiert werden können. Insbesondere sind die Lärmgrenzwerte, Höchstgeschwindigkeiten und Messvorschriften für Maximalbreite und -höhe den europäischen Vorschriften anzupassen.</p>
- Änderung der Verkehrsvorschriften für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Damit die Schweizer Landwirte konkurrenzfähig produzieren können, sind sie u. a. auf gleich lange Spiesse bei den Produktionsmitteln angewiesen. Im Bereich der landwirtschaftlichen Maschinen sind jedoch eklatante Preisunterschiede im Vergleich zu den Nachbarländern festzustellen. Diese Differenzen sind in vielen Fällen auf unterschiedliche Normen und Vorschriften zurückzuführen (nur die Traktorenvorschriften sind innerhalb der EU harmonisiert), was zur Folge hat, dass vor einem Verkauf in der Schweiz teure Umrüstungen und Anpassungen vorzunehmen sind. Als Beispiele für abweichende Vorschriften sind zu nennen: unterschiedliche Lärmgrenzwerte für Erntemaschinen, Unterschiede bei den Höchstgeschwindigkeiten.</p><p>Noch stossender sind die unterschiedlichen Interpretationen gleichlautender Vorschriften. So wird offenbar in EU-Ländern bezüglich der Maximalhöhe von 4 Metern eine Toleranz von einigen Zentimetern zugelassen, in der Schweiz nicht. Bezüglich der Maximalbreite wird in den EU-Ländern aussen an der Felge gemessen, in der Schweiz am Pneu.</p><p>Nach Angabe der Händler soll die Zulassungspraxis auch zwischen den Kantonen unterschiedlich sein, was als ebenso störend empfunden wird.</p>
- <p>Das Bundesamt für Landwirtschaft, das im Rahmen der Vernehmlassung zur "Agrarpolitik 2011" die kostenrelevanten Vorschriften in der Landwirtschaft untersucht hat, das Bundesamt für Strassen (Astra), das u. a. die technischen Vorschriften für Strassenfahrzeuge betreut, und Vertreter der Lieferanten von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten haben sich bereits zu einer Aussprache getroffen. Sie haben sich dahingehend geeinigt, dass die Lieferanten vorerst die von den Regelungen im benachbarten Ausland abweichenden Vorschriften auflisten, welche wesentliche Zusatzkosten verursachen. Das Astra wird diese prüfen.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, allenfalls eine entsprechende Verordnungsänderung vorzunehmen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das heutige schweizerische Niveau der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes dadurch nicht vermindert wird.</p><p>In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Motion entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, mit einer möglichst schnellen Änderung der Verkehrsvorschriften oder deren Anwendung zu ermöglichen, dass landwirtschaftliche Spezialfahrzeuge, Anhänger und selbstfahrende Maschinen im landwirtschaftlichen Bereich einfach und kostengünstig aus dem angrenzenden Ausland importiert werden können. Insbesondere sind die Lärmgrenzwerte, Höchstgeschwindigkeiten und Messvorschriften für Maximalbreite und -höhe den europäischen Vorschriften anzupassen.</p>
- Änderung der Verkehrsvorschriften für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen
Back to List