Mehrwertsteuer beeinträchtigt Gesundheitsvorsorge
- ShortId
-
06.3376
- Id
-
20063376
- Updated
-
24.06.2025 23:34
- Language
-
de
- Title
-
Mehrwertsteuer beeinträchtigt Gesundheitsvorsorge
- AdditionalIndexing
-
24;2841;Steuerbefreiung;Gesundheitsförderung;Ausführung des Haushaltsplans;Prävention;Subvention;Gesundheitsüberwachung;Mehrwertsteuer
- 1
-
- L05K0105050702, Prävention
- L04K01050507, Gesundheitsförderung
- L04K11070103, Mehrwertsteuer
- L05K1102030202, Subvention
- L05K1107030701, Steuerbefreiung
- L05K0105050901, Gesundheitsüberwachung
- L03K110202, Ausführung des Haushaltsplans
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Eidgenössische Steuerverwaltung übt die Praxis, auf Zahlungen, welche das Bundesamt für Gesundheit als Subvention im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsförderung (beispielsweise Ernährungswissenschaft) an privatrechtliche Organisationen ausrichtet, die Mehrwertsteuer zu erheben. Dies führt dazu, dass 7,6 Prozent der vom BAG ausgerichteten Subvention nicht für die geförderte Tätigkeit zur Verfügung stehen, sondern in die Kasse des Eidgenössischen Finanzdepartementes fliessen. Es ist für Unternehmen und Bürger nicht nachvollzieh- und voraussehbar, wann eine Zahlung durch die eine Behörde als Subvention, durch die andere als steuerbares Entgelt qualifiziert wird. </p><p>Ganz generell hat die Erhebung der Mehrwertsteuer einen verzerrenden Effekt auf das Budget der einzelnen Bundesstellen (und im Übrigen auch auf diejenigen der Kantone und Gemeinden). Dieser Effekt stört besonders, wenn die fragliche Leistung in keiner Weise mit einem privaten Konsum im Zusammenhang steht, sondern ausschliesslich dem Bund zugute kommt. Dies führt beispielsweise bei Globalbudgets zu einer Reduktion der für die Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. </p><p>Es ist zu untersuchen, wie dieser schädliche Effekt der Mehrwertsteuer beseitigt werden kann. Denkbar wären beispielsweise:</p><p>- ein generelles Vorsteuerabzugsrecht der nicht im Mehrwertsteuerbereich tätigen Dienststellen des Bundes (und der Kantone und Gemeinden); </p><p>- eine Steuerbefreiung für Leistungen an nicht im Mehrwertsteuerbereich tätige Dienststellen des Bundes (und der Kantone und Gemeinden) ähnlich derjenigen, wie sie heute bereits für Diplomaten und internationale Organisationen besteht; </p><p>- eine generelle Steuerbefreiung für Leistungen an nicht im Mehrwertsteuerbereich tätige Dienststellen des Bundes (und der Kantone und Gemeinden); </p><p>- eine Ausnahme für Leistungen im Bereich der Präventionsmedizin und der Gesundheitsvorsorge;</p><p>- eine Abschaffung der Vorsteuerkürzung auf Subventionen; </p><p>- ein Instrument ausserhalb der Mehrwertsteuergesetzgebung, welche den Ausgleich zwischen den Budgets der einzelnen Bundesstellen führt;</p><p>- usw.</p>
- <p>Im Rahmen der aktuellen Reform des Bundesgesetzes vom 2. September 1999 über die Mehrwertsteuer (MWStG; SR 641.20) werden neben vielen anderen Themen auch Fragen rund um die Subventionen eingehend und sorgfältig untersucht. Die noch für dieses Jahr zu erwartende Vernehmlassungsvorlage zur Mehrwertsteuerreform wird auch gerade für die Subventionsproblematik verschiedene Varianten mit allen Vor- und Nachteilen aufzeigen. Darin wird die heutige Regelung skizziert. Danach zählen die Subventionen nicht zum steuerbaren Entgelt, es ist gesetzlich aber eine Kürzung des Vorsteuerabzuges vorgesehen (Art. 38 Abs. 8 MWStG). Eine denkbare Variante wäre, die Subventionen als steuerbares Entgelt anzusehen und den vollen Vorsteuerabzug zu gewähren. Nach einer weiteren Variante könnten Subventionen als Nichtentgelt behandelt werden. Sie würden also nicht in das Steuerobjekt einbezogen, und der Vorsteuerabzug würde nicht gekürzt.</p><p>Der Postulant lädt den Bundesrat ein, einen Bericht über drei von ihm gestellte Fragen zu Subventionen zu erstellen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung arbeitet derzeit mit Hochdruck und allen Kräften an der Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage zur Reform des Mehrwertsteuergesetzes. Das Ziel der Reform liegt generell in der Vereinfachung, Praktikabilität und Effizienzsteigerung der Mehrwertsteuer. Ein grosses Thema werden wie gesagt auch die Subventionen sein. Die Vorschläge des Postulanten sollen daher in der Vorlage geprüft und die Fragen so weit wie möglich beantwortet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Punkten Bericht zu erstatten: </p><p>1. Ist es sinnvoll und mit dem Grundsatz der "Einheit der Rechtsordnung" vereinbar, wenn die Amtsstellen des Bundes den Begriff der "Subvention" unterschiedlich interpretieren? </p><p>2. Werden Budgetverschiebungen, welche sich durch die (unvorhergesehene) Erhebung der Mehrwertsteuer ergeben, zwischen den Departementen ausgeglichen? </p><p>3. Mit welchen Massnahmen kann sichergestellt werden, dass die Erhebung der Mehrwertsteuer nicht dazu führt, dass der Staat (vor allem auch im Bereich der Gesundheitsvorsorge, des Sozialwesens usw.) für das gleiche Geld weniger Leistungen erhält?</p>
- Mehrwertsteuer beeinträchtigt Gesundheitsvorsorge
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Eidgenössische Steuerverwaltung übt die Praxis, auf Zahlungen, welche das Bundesamt für Gesundheit als Subvention im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsförderung (beispielsweise Ernährungswissenschaft) an privatrechtliche Organisationen ausrichtet, die Mehrwertsteuer zu erheben. Dies führt dazu, dass 7,6 Prozent der vom BAG ausgerichteten Subvention nicht für die geförderte Tätigkeit zur Verfügung stehen, sondern in die Kasse des Eidgenössischen Finanzdepartementes fliessen. Es ist für Unternehmen und Bürger nicht nachvollzieh- und voraussehbar, wann eine Zahlung durch die eine Behörde als Subvention, durch die andere als steuerbares Entgelt qualifiziert wird. </p><p>Ganz generell hat die Erhebung der Mehrwertsteuer einen verzerrenden Effekt auf das Budget der einzelnen Bundesstellen (und im Übrigen auch auf diejenigen der Kantone und Gemeinden). Dieser Effekt stört besonders, wenn die fragliche Leistung in keiner Weise mit einem privaten Konsum im Zusammenhang steht, sondern ausschliesslich dem Bund zugute kommt. Dies führt beispielsweise bei Globalbudgets zu einer Reduktion der für die Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. </p><p>Es ist zu untersuchen, wie dieser schädliche Effekt der Mehrwertsteuer beseitigt werden kann. Denkbar wären beispielsweise:</p><p>- ein generelles Vorsteuerabzugsrecht der nicht im Mehrwertsteuerbereich tätigen Dienststellen des Bundes (und der Kantone und Gemeinden); </p><p>- eine Steuerbefreiung für Leistungen an nicht im Mehrwertsteuerbereich tätige Dienststellen des Bundes (und der Kantone und Gemeinden) ähnlich derjenigen, wie sie heute bereits für Diplomaten und internationale Organisationen besteht; </p><p>- eine generelle Steuerbefreiung für Leistungen an nicht im Mehrwertsteuerbereich tätige Dienststellen des Bundes (und der Kantone und Gemeinden); </p><p>- eine Ausnahme für Leistungen im Bereich der Präventionsmedizin und der Gesundheitsvorsorge;</p><p>- eine Abschaffung der Vorsteuerkürzung auf Subventionen; </p><p>- ein Instrument ausserhalb der Mehrwertsteuergesetzgebung, welche den Ausgleich zwischen den Budgets der einzelnen Bundesstellen führt;</p><p>- usw.</p>
- <p>Im Rahmen der aktuellen Reform des Bundesgesetzes vom 2. September 1999 über die Mehrwertsteuer (MWStG; SR 641.20) werden neben vielen anderen Themen auch Fragen rund um die Subventionen eingehend und sorgfältig untersucht. Die noch für dieses Jahr zu erwartende Vernehmlassungsvorlage zur Mehrwertsteuerreform wird auch gerade für die Subventionsproblematik verschiedene Varianten mit allen Vor- und Nachteilen aufzeigen. Darin wird die heutige Regelung skizziert. Danach zählen die Subventionen nicht zum steuerbaren Entgelt, es ist gesetzlich aber eine Kürzung des Vorsteuerabzuges vorgesehen (Art. 38 Abs. 8 MWStG). Eine denkbare Variante wäre, die Subventionen als steuerbares Entgelt anzusehen und den vollen Vorsteuerabzug zu gewähren. Nach einer weiteren Variante könnten Subventionen als Nichtentgelt behandelt werden. Sie würden also nicht in das Steuerobjekt einbezogen, und der Vorsteuerabzug würde nicht gekürzt.</p><p>Der Postulant lädt den Bundesrat ein, einen Bericht über drei von ihm gestellte Fragen zu Subventionen zu erstellen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung arbeitet derzeit mit Hochdruck und allen Kräften an der Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage zur Reform des Mehrwertsteuergesetzes. Das Ziel der Reform liegt generell in der Vereinfachung, Praktikabilität und Effizienzsteigerung der Mehrwertsteuer. Ein grosses Thema werden wie gesagt auch die Subventionen sein. Die Vorschläge des Postulanten sollen daher in der Vorlage geprüft und die Fragen so weit wie möglich beantwortet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Punkten Bericht zu erstatten: </p><p>1. Ist es sinnvoll und mit dem Grundsatz der "Einheit der Rechtsordnung" vereinbar, wenn die Amtsstellen des Bundes den Begriff der "Subvention" unterschiedlich interpretieren? </p><p>2. Werden Budgetverschiebungen, welche sich durch die (unvorhergesehene) Erhebung der Mehrwertsteuer ergeben, zwischen den Departementen ausgeglichen? </p><p>3. Mit welchen Massnahmen kann sichergestellt werden, dass die Erhebung der Mehrwertsteuer nicht dazu führt, dass der Staat (vor allem auch im Bereich der Gesundheitsvorsorge, des Sozialwesens usw.) für das gleiche Geld weniger Leistungen erhält?</p>
- Mehrwertsteuer beeinträchtigt Gesundheitsvorsorge
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