Schweizer Unternehmen und Freizügigkeit
- ShortId
-
06.3379
- Id
-
20063379
- Updated
-
25.06.2025 00:16
- Language
-
de
- Title
-
Schweizer Unternehmen und Freizügigkeit
- AdditionalIndexing
-
15;Unternehmen;ausländisches Unternehmen;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Europäische Union;Arbeitserlaubnis
- 1
-
- L04K07030601, Unternehmen
- L05K0703060101, ausländisches Unternehmen
- L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
- L05K0702030302, Arbeitserlaubnis
- L02K0903, Europäische Union
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) erlaubt die bewilligungsfreie grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung für maximal 90 Tage pro Kalenderjahr. Zur Erfassung dieser Dienstleistungen erlaubt das FZA die Einführung einer Meldepflicht, deren Ausgestaltung überlässt es den Vertragsparteien. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass in den EU-Mitgliedstaaten teilweise komplizierte Prozeduren existieren, die u. a. auf die Verwaltungsstrukturen und Unterschiede in den nationalen Gesetzgebungen zurückzuführen sind. Diese Hindernisse erschweren auch den Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU.</p><p>Es ist ein Anliegen des Bundesrates, dass schweizerischen Unternehmen eine effiziente Ausübung ihrer aus dem FZA fliessenden Rechte möglich ist. Aus diesem Grunde erachtet er es als angebracht, bei Vorliegen konkreter Hinweise auf Schwierigkeiten die betreffenden nationalen Behörden auf die Ausgestaltung des schweizerischen Meldeverfahrens aufmerksam zu machen und im Sinne der Reziprozität auf eine Vereinfachung bzw. Optimierung der entsprechenden Normen und Informationsplattformen hinzuwirken. </p><p>Um schweizerischen Firmen (und Selbstständigen) die Dienstleistungserbringung im Rahmen des FZA zu erleichtern, wird das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) einen Überblick über die Kontaktstellen und Meldeverfahren der EU-Nachbarländer im Internet aufschalten (www.kmu.admin.ch).</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Für ausländische Unternehmen, die im Rahmen der Freizügigkeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden, steht ein sehr präzises und einfaches Meldeverfahren zur Verfügung. Umgekehrt tritt dies für Schweizer Unternehmen, die im EU-Raum tätig werden wollen, nicht überall zu. Gegenrecht ist also in diesem Bereich noch nicht überall gewährleistet.</p><p>Deshalb fordere ich den Bundesrat auf, rasch Schritte zu unternehmen, damit die EU-Länder und insbesondere die benachbarten Länder für die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einfache Verfahren festlegen. Insbesondere müssen das Meldeverfahren festgelegt und die zuständigen Stellen angegeben werden.</p>
- Schweizer Unternehmen und Freizügigkeit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) erlaubt die bewilligungsfreie grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung für maximal 90 Tage pro Kalenderjahr. Zur Erfassung dieser Dienstleistungen erlaubt das FZA die Einführung einer Meldepflicht, deren Ausgestaltung überlässt es den Vertragsparteien. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass in den EU-Mitgliedstaaten teilweise komplizierte Prozeduren existieren, die u. a. auf die Verwaltungsstrukturen und Unterschiede in den nationalen Gesetzgebungen zurückzuführen sind. Diese Hindernisse erschweren auch den Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU.</p><p>Es ist ein Anliegen des Bundesrates, dass schweizerischen Unternehmen eine effiziente Ausübung ihrer aus dem FZA fliessenden Rechte möglich ist. Aus diesem Grunde erachtet er es als angebracht, bei Vorliegen konkreter Hinweise auf Schwierigkeiten die betreffenden nationalen Behörden auf die Ausgestaltung des schweizerischen Meldeverfahrens aufmerksam zu machen und im Sinne der Reziprozität auf eine Vereinfachung bzw. Optimierung der entsprechenden Normen und Informationsplattformen hinzuwirken. </p><p>Um schweizerischen Firmen (und Selbstständigen) die Dienstleistungserbringung im Rahmen des FZA zu erleichtern, wird das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) einen Überblick über die Kontaktstellen und Meldeverfahren der EU-Nachbarländer im Internet aufschalten (www.kmu.admin.ch).</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Für ausländische Unternehmen, die im Rahmen der Freizügigkeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden, steht ein sehr präzises und einfaches Meldeverfahren zur Verfügung. Umgekehrt tritt dies für Schweizer Unternehmen, die im EU-Raum tätig werden wollen, nicht überall zu. Gegenrecht ist also in diesem Bereich noch nicht überall gewährleistet.</p><p>Deshalb fordere ich den Bundesrat auf, rasch Schritte zu unternehmen, damit die EU-Länder und insbesondere die benachbarten Länder für die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einfache Verfahren festlegen. Insbesondere müssen das Meldeverfahren festgelegt und die zuständigen Stellen angegeben werden.</p>
- Schweizer Unternehmen und Freizügigkeit
Back to List