Volle Steuerpflicht der Post

ShortId
06.3383
Id
20063383
Updated
28.07.2023 09:32
Language
de
Title
Volle Steuerpflicht der Post
AdditionalIndexing
34;Steuerbefreiung;Post;Unternehmenssteuer;Steuer auf Postdienstleistungen
1
  • L04K12020202, Post
  • L04K11070107, Steuer auf Postdienstleistungen
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L05K1107030701, Steuerbefreiung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Heute werden gemäss Postgesetz nur die Gewinne der Post aus den Wettbewerbsdiensten besteuert. Hingegen ist die Post im ganzen Bereich der Grundversorgung (Universaldienst), insbesondere auch für die Gewinne, nicht steuerpflichtig. Angesichts der Höhe der ausgewiesenen Gewinne der Post erweist sich diese Regelung als stossend. In den Jahren 2004 und 2005 hat die Post Gewinne von jeweils über 800 Millionen Franken erzielt - und auch für das erste Quartal 2006 hat sie ein ausgezeichnetes Ergebnis angekündigt. Überdies wurde im vergangenen Jahr erstmals die Finanzierung der Grundversorgung öffentlich ausgewiesen, obwohl die Post die von Bundesrat und Parlament geforderte Transparenz zunächst verweigert hatte. Dabei hat sich gezeigt, dass 90 Prozent der realisierten Gewinne der Post aus der Grundversorgung stammen (reservierte und nicht reservierte Dienste). Somit entspringen über 700 Millionen der Gewinne ausschliesslich der Grundversorgung, und zwar nach Deckung aller Kosten des Poststellennetzes. An dieser Situation dürfte sich auch in Zukunft nichts ändern. Der Universaldienst ist also massiv überfinanziert. Selbst wenn das Briefmonopol auf 50 Gramm gesenkt oder gar aufgehoben würde, das ungerechtfertigte Steuerprivileg beseitigt und gleichzeitig die Tarife gesenkt würden, wären die Finanzierung eines Universaldienstes in der heutigen Qualität und das bestehende Poststellennetz sichergestellt. Die Post wird weiterhin Gewinne realisieren, die es ihr gestatten, ihre Eigenmittelbasis zu stärken und Fluktuationsreserven für ihre Pensionskasse zu bilden. Dem Bund und den Kantonen entgehen hingegen aufgrund des Steuerprivilegs der Post jährlich Steuergelder von mehr als 200 Millionen Franken. Das Privileg kommt faktisch einer Subventionierung gleich, die jedoch nicht mehr nötig ist. Es führt zudem zu einer untragbaren Wettbewerbsverzerrung zulasten kleiner privater Unternehmen, die in Konkurrenz zur Post stehen.</p><p>Schliesslich besteht eine erhebliche Gefahr, dass die Post die Gewinne aus ihrem Monopol in riskante Aktivitäten, namentlich im Ausland, investiert. Dies kann aber nicht Aufgabe eines Unternehmens sein, das sich vollständig im Besitz der Eidgenossenschaft befindet.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 3. Mai 2006 das Uvek beauftragt, eine Revision des Post- und Postorganisationsgesetzes an die Hand zu nehmen. Das Vernehmlassungsverfahren soll im Jahre 2007 durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Revision wird die Marktordnung neu definiert. Ziel ist es, dass der Postmarkt sich frei von Diskriminierung und mit einheitlichen Spielregeln entwickelt. Das heutige Postgesetz soll daher durch ein Postmarktgesetz ersetzt werden, das für alle Marktteilnehmer gleich lange Spiesse schafft. In diesem Zusammenhang wird auch die bisherige Regelung der Steuerpflicht der Post zu überprüfen sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle erforderlichen Massnahmen zu treffen, um die Post vollständig der Steuerpflicht zu unterstellen.</p>
  • Volle Steuerpflicht der Post
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Heute werden gemäss Postgesetz nur die Gewinne der Post aus den Wettbewerbsdiensten besteuert. Hingegen ist die Post im ganzen Bereich der Grundversorgung (Universaldienst), insbesondere auch für die Gewinne, nicht steuerpflichtig. Angesichts der Höhe der ausgewiesenen Gewinne der Post erweist sich diese Regelung als stossend. In den Jahren 2004 und 2005 hat die Post Gewinne von jeweils über 800 Millionen Franken erzielt - und auch für das erste Quartal 2006 hat sie ein ausgezeichnetes Ergebnis angekündigt. Überdies wurde im vergangenen Jahr erstmals die Finanzierung der Grundversorgung öffentlich ausgewiesen, obwohl die Post die von Bundesrat und Parlament geforderte Transparenz zunächst verweigert hatte. Dabei hat sich gezeigt, dass 90 Prozent der realisierten Gewinne der Post aus der Grundversorgung stammen (reservierte und nicht reservierte Dienste). Somit entspringen über 700 Millionen der Gewinne ausschliesslich der Grundversorgung, und zwar nach Deckung aller Kosten des Poststellennetzes. An dieser Situation dürfte sich auch in Zukunft nichts ändern. Der Universaldienst ist also massiv überfinanziert. Selbst wenn das Briefmonopol auf 50 Gramm gesenkt oder gar aufgehoben würde, das ungerechtfertigte Steuerprivileg beseitigt und gleichzeitig die Tarife gesenkt würden, wären die Finanzierung eines Universaldienstes in der heutigen Qualität und das bestehende Poststellennetz sichergestellt. Die Post wird weiterhin Gewinne realisieren, die es ihr gestatten, ihre Eigenmittelbasis zu stärken und Fluktuationsreserven für ihre Pensionskasse zu bilden. Dem Bund und den Kantonen entgehen hingegen aufgrund des Steuerprivilegs der Post jährlich Steuergelder von mehr als 200 Millionen Franken. Das Privileg kommt faktisch einer Subventionierung gleich, die jedoch nicht mehr nötig ist. Es führt zudem zu einer untragbaren Wettbewerbsverzerrung zulasten kleiner privater Unternehmen, die in Konkurrenz zur Post stehen.</p><p>Schliesslich besteht eine erhebliche Gefahr, dass die Post die Gewinne aus ihrem Monopol in riskante Aktivitäten, namentlich im Ausland, investiert. Dies kann aber nicht Aufgabe eines Unternehmens sein, das sich vollständig im Besitz der Eidgenossenschaft befindet.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 3. Mai 2006 das Uvek beauftragt, eine Revision des Post- und Postorganisationsgesetzes an die Hand zu nehmen. Das Vernehmlassungsverfahren soll im Jahre 2007 durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Revision wird die Marktordnung neu definiert. Ziel ist es, dass der Postmarkt sich frei von Diskriminierung und mit einheitlichen Spielregeln entwickelt. Das heutige Postgesetz soll daher durch ein Postmarktgesetz ersetzt werden, das für alle Marktteilnehmer gleich lange Spiesse schafft. In diesem Zusammenhang wird auch die bisherige Regelung der Steuerpflicht der Post zu überprüfen sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle erforderlichen Massnahmen zu treffen, um die Post vollständig der Steuerpflicht zu unterstellen.</p>
    • Volle Steuerpflicht der Post

Back to List