Nationale Konferenz zur Lohngleichheit von Frauen und Männern
- ShortId
-
06.3391
- Id
-
20063391
- Updated
-
28.07.2023 09:44
- Language
-
de
- Title
-
Nationale Konferenz zur Lohngleichheit von Frauen und Männern
- AdditionalIndexing
-
12;15;Konferenz;Gleichstellung von Mann und Frau;Lohngleichheit;Stellung der Frau
- 1
-
- L05K0702010305, Lohngleichheit
- L03K010104, Stellung der Frau
- L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
- L05K1201010301, Konferenz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1981 wurde mit dem Diskriminierungsverbot die Lohngleichheit in der Bundesverfassung verankert. Am 1. Juli 1996 trat das Gleichstellungsgesetz in Kraft, das insbesondere die Durchsetzung der Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen gewährleisten sollte. Die Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern haben sich zwar insbesondere bei den öffentlichen Arbeitgebenden verringert, sind aber noch immer enorm. Die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sind je nach Branche unterschiedlich. Sie betragen in der Privatwirtschaft durchschnittlich rund 20 Prozent. Auch eine gute Ausbildung schützt die Frauen nicht vor der Benachteiligung - im Gegenteil. Aufsummiert über all die Jahre seit 1981 stellt sich der Lohnnachteil der Frauen auf 350 Milliarden Franken. Pro Frau beträgt der durchschnittliche Lohnverlust somit 10 000 Franken pro Jahr.</p><p>Die Umsetzung der Lohngleichheit ist zentral für die Durchsetzung der Gleichstellung im Erwerbsleben und für die Durchsetzung des verfassungsmässigen Diskriminierungsverbots. Die Gesetzgebung vermochte die Lohngleichheit nicht zu gewährleisten. Die Umsetzung der Lohngleichheit erfordert die Erarbeitung von konkreten Strategien, bei denen alle Akteurinnen und Akteure beteiligt werden. Der Verfassungsauftrag gilt für alle.</p><p>Im Rahmen einer nationalen Konferenz, vergleichbar mit der seinerzeitigen Armutskonferenz, an der alle Akteurinnen und Akteure zusammen mit der Wissenschaft an einem Tisch sitzen, sollen gemeinsame Strategien und Aktionspläne zur Verwirklichung der Lohngleichheit von Frau und Mann erarbeitet und Schritte zur Durchsetzung aufgezeigt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass von einer nationalen Lohngleichheitskonferenz ausser dem Bekunden guten Willens und unverbindlichen Erklärungen der Teilnehmenden wenig konkrete und langfristige Massnahmen zur Verwirklichung der Lohngleichheit zu erwarten sind und eine solche deshalb wenig zielgerichtet ist. </p><p>Es ist vielmehr Aufgabe der Sozialpartner, im Rahmen der Verhandlungen von Gesamtarbeitsverträgen dafür zu sorgen, dass auch die konkrete Ausgestaltung der Lohngleichheit thematisiert und integriert wird. Erste Aussagen in dieser Richtung hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund im Rahmen seiner diesjährigen Lohnkampagne unlängst formuliert (siehe "12 Probleme der Lohnpolitik in der Schweiz", SGB-Dossier 38, April 2006).</p><p>Der Bund unterstützt die Sozialpartner mit der Entwicklung und Zurverfügungstellung von geeigneten Instrumenten zur Überprüfung der Lohngleichheit (wie beispielsweise das ökonomisch-statistische Selbsttestinstrument Logib) und indem er Finanzhilfen für innovative Projekte zur Realisierung der Lohngleichheit leistet. Zudem entschied der Bundesrat mit Beschluss vom 15. Februar 2006 im Anschluss an die Evaluation des Gleichstellungsgesetzes folgende Massnahmen: die Sensibilisierung zu verstärken, die Einführung von Anreizsystemen zu prüfen, das Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungswesen zu regeln und verschiedene Modelle von Behörden mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen in Diskriminierungsfragen vertieft zu prüfen. All diese Massnahmen sollen auch dazu beitragen, die Lohngleichheit zu verwirklichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Durchführung einer nationalen Lohngleichheitskonferenz zu prüfen, an der Wege und Handlungsstrategien zur Beseitigung der Lohndiskriminierung der Frauen erarbeitet werden. An der Konferenz sollen alle zentralen Akteure wie die Sozialpartnerinnen und -partner, die Gleichstellungsorgane von Bund und Kantonen, die Wirtschaftsverbände, Frauenorganisationen und die Wissenschaft beteiligt werden. Ziel der Konferenz muss es sein, geeignete Strategien zur Überwindung der verfassungswidrigen Lohndiskriminierung der Frauen zu erarbeiten und Wege zur Umsetzung aufzuzeigen.</p>
- Nationale Konferenz zur Lohngleichheit von Frauen und Männern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1981 wurde mit dem Diskriminierungsverbot die Lohngleichheit in der Bundesverfassung verankert. Am 1. Juli 1996 trat das Gleichstellungsgesetz in Kraft, das insbesondere die Durchsetzung der Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen gewährleisten sollte. Die Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern haben sich zwar insbesondere bei den öffentlichen Arbeitgebenden verringert, sind aber noch immer enorm. Die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sind je nach Branche unterschiedlich. Sie betragen in der Privatwirtschaft durchschnittlich rund 20 Prozent. Auch eine gute Ausbildung schützt die Frauen nicht vor der Benachteiligung - im Gegenteil. Aufsummiert über all die Jahre seit 1981 stellt sich der Lohnnachteil der Frauen auf 350 Milliarden Franken. Pro Frau beträgt der durchschnittliche Lohnverlust somit 10 000 Franken pro Jahr.</p><p>Die Umsetzung der Lohngleichheit ist zentral für die Durchsetzung der Gleichstellung im Erwerbsleben und für die Durchsetzung des verfassungsmässigen Diskriminierungsverbots. Die Gesetzgebung vermochte die Lohngleichheit nicht zu gewährleisten. Die Umsetzung der Lohngleichheit erfordert die Erarbeitung von konkreten Strategien, bei denen alle Akteurinnen und Akteure beteiligt werden. Der Verfassungsauftrag gilt für alle.</p><p>Im Rahmen einer nationalen Konferenz, vergleichbar mit der seinerzeitigen Armutskonferenz, an der alle Akteurinnen und Akteure zusammen mit der Wissenschaft an einem Tisch sitzen, sollen gemeinsame Strategien und Aktionspläne zur Verwirklichung der Lohngleichheit von Frau und Mann erarbeitet und Schritte zur Durchsetzung aufgezeigt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass von einer nationalen Lohngleichheitskonferenz ausser dem Bekunden guten Willens und unverbindlichen Erklärungen der Teilnehmenden wenig konkrete und langfristige Massnahmen zur Verwirklichung der Lohngleichheit zu erwarten sind und eine solche deshalb wenig zielgerichtet ist. </p><p>Es ist vielmehr Aufgabe der Sozialpartner, im Rahmen der Verhandlungen von Gesamtarbeitsverträgen dafür zu sorgen, dass auch die konkrete Ausgestaltung der Lohngleichheit thematisiert und integriert wird. Erste Aussagen in dieser Richtung hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund im Rahmen seiner diesjährigen Lohnkampagne unlängst formuliert (siehe "12 Probleme der Lohnpolitik in der Schweiz", SGB-Dossier 38, April 2006).</p><p>Der Bund unterstützt die Sozialpartner mit der Entwicklung und Zurverfügungstellung von geeigneten Instrumenten zur Überprüfung der Lohngleichheit (wie beispielsweise das ökonomisch-statistische Selbsttestinstrument Logib) und indem er Finanzhilfen für innovative Projekte zur Realisierung der Lohngleichheit leistet. Zudem entschied der Bundesrat mit Beschluss vom 15. Februar 2006 im Anschluss an die Evaluation des Gleichstellungsgesetzes folgende Massnahmen: die Sensibilisierung zu verstärken, die Einführung von Anreizsystemen zu prüfen, das Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungswesen zu regeln und verschiedene Modelle von Behörden mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen in Diskriminierungsfragen vertieft zu prüfen. All diese Massnahmen sollen auch dazu beitragen, die Lohngleichheit zu verwirklichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Durchführung einer nationalen Lohngleichheitskonferenz zu prüfen, an der Wege und Handlungsstrategien zur Beseitigung der Lohndiskriminierung der Frauen erarbeitet werden. An der Konferenz sollen alle zentralen Akteure wie die Sozialpartnerinnen und -partner, die Gleichstellungsorgane von Bund und Kantonen, die Wirtschaftsverbände, Frauenorganisationen und die Wissenschaft beteiligt werden. Ziel der Konferenz muss es sein, geeignete Strategien zur Überwindung der verfassungswidrigen Lohndiskriminierung der Frauen zu erarbeiten und Wege zur Umsetzung aufzuzeigen.</p>
- Nationale Konferenz zur Lohngleichheit von Frauen und Männern
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