Erhöhung Mindestzinssatz

ShortId
06.3392
Id
20063392
Updated
28.07.2023 08:55
Language
de
Title
Erhöhung Mindestzinssatz
AdditionalIndexing
28;Mindestzinssatz;Pensionskasse
1
  • L06K010401010207, Mindestzinssatz
  • L06K010401010205, Pensionskasse
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Senkung des Mindestzinssatzes wurde in der Vergangenheit mit der schlechten Ertragslage begründet. Eine gute Ertragslage muss demzufolge auch eine Erhöhung des Mindestzinses zur Folge haben. Gemäss verschiedenen Umfragen haben die Pensionskassen im Jahr 2005 eine Performance von rund 10 Prozent erreicht. Diese erfreuliche Entwicklung muss auch für die Versicherten Früchte tragen. Der Vorschlag von 3,25 Prozent beruht auf der Formel des gleitenden Durchschnitts der siebenjährigen Bundesobligationen mit Zu- oder Abschlag zur Berücksichtigung der Performance anderer Anlagen.</p><p>Es handelt sich dabei um die Formel, die auch in der BVG-Kommission zur Diskussion stand.</p>
  • <p>Am 13. September 2006 hat der Bundesrat beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge auf dem aktuellen Niveau von 2,5 Prozent zu belassen. Entscheidend bei der Festlegung des Satzes ist hauptsächlich die eher negative Entwicklung der Märkte im ersten Halbjahr 2006, welche das gute Ergebnis des Jahres 2005 relativiert. Der Mindestzinssatz muss vorsichtig festgelegt werden, damit er für alle Vorsorgeeinrichtungen (im Durchschnitt mehrerer Jahre) erreichbar ist. Auch die BVG-Kommission hat mit einer klaren Mehrheit von 13 zu 6 Stimmen die Beibehaltung des aktuellen Mindestzinssatzes empfohlen. Besitzt eine Vorsorgeeinrichtung ausreichend Reserven, kann sie selbstverständlich eine Verzinsung über dem Mindestsatz gewähren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, den Mindestzinssatz im Rahmen der nächsten Anpassungsrunde auf 3,25 Prozent zu erhöhen.</p>
  • Erhöhung Mindestzinssatz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Senkung des Mindestzinssatzes wurde in der Vergangenheit mit der schlechten Ertragslage begründet. Eine gute Ertragslage muss demzufolge auch eine Erhöhung des Mindestzinses zur Folge haben. Gemäss verschiedenen Umfragen haben die Pensionskassen im Jahr 2005 eine Performance von rund 10 Prozent erreicht. Diese erfreuliche Entwicklung muss auch für die Versicherten Früchte tragen. Der Vorschlag von 3,25 Prozent beruht auf der Formel des gleitenden Durchschnitts der siebenjährigen Bundesobligationen mit Zu- oder Abschlag zur Berücksichtigung der Performance anderer Anlagen.</p><p>Es handelt sich dabei um die Formel, die auch in der BVG-Kommission zur Diskussion stand.</p>
    • <p>Am 13. September 2006 hat der Bundesrat beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge auf dem aktuellen Niveau von 2,5 Prozent zu belassen. Entscheidend bei der Festlegung des Satzes ist hauptsächlich die eher negative Entwicklung der Märkte im ersten Halbjahr 2006, welche das gute Ergebnis des Jahres 2005 relativiert. Der Mindestzinssatz muss vorsichtig festgelegt werden, damit er für alle Vorsorgeeinrichtungen (im Durchschnitt mehrerer Jahre) erreichbar ist. Auch die BVG-Kommission hat mit einer klaren Mehrheit von 13 zu 6 Stimmen die Beibehaltung des aktuellen Mindestzinssatzes empfohlen. Besitzt eine Vorsorgeeinrichtung ausreichend Reserven, kann sie selbstverständlich eine Verzinsung über dem Mindestsatz gewähren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, den Mindestzinssatz im Rahmen der nächsten Anpassungsrunde auf 3,25 Prozent zu erhöhen.</p>
    • Erhöhung Mindestzinssatz

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