Algerien. Bedrohte Rechte der Gewerkschaften
- ShortId
-
06.3397
- Id
-
20063397
- Updated
-
28.07.2023 05:03
- Language
-
de
- Title
-
Algerien. Bedrohte Rechte der Gewerkschaften
- AdditionalIndexing
-
08;Lebensbedingungen;Gewerkschaftsrechte;Algerien;Entwicklungszusammenarbeit;Menschenrechte
- 1
-
- L06K030401020101, Algerien
- L05K0109040201, Lebensbedingungen
- L05K0702040205, Gewerkschaftsrechte
- L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
- L03K050202, Menschenrechte
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die wirtschaftliche und soziale Lage in Algerien ist ausserordentlich schwierig. Die Löhne stagnieren oder gehen, gemessen am Preisniveau, auf einen sehr tiefen Stand zurück, auf durchschnittlich weniger als 300 Schweizerfranken pro Monat. Rund 30 Prozent der Bevölkerung sind arbeitslos, und in den schwer erhältlichen Wohnungen leben im Durchschnitt mehr als sieben Personen. Sowohl das Bildungs- als auch das Gesundheitsbudget sind innerhalb von fünfzehn Jahren wie Schnee an der Frühlingssonne dahingeschmolzen - bei beiden Budgets beträgt der Rückgang mehrere Prozentpunkte des Bruttoinlandprodukts. All dies geschieht trotz des ständigen Zustroms an Geldern aus dem Erdöl- und Gasverkauf. Wo die entsprechenden Einkünfte hinfliessen, ist unbekannt; oder besser gesagt: man kümmert sich nicht übermässig stark darum. Die offenkundigste Rechtsverletzung liegt zweifellos in der vollständigen Missachtung der Rechte der Gewerkschaften. Ausserhalb der Union générale des travailleurs algériens (UGTA) - einer eng mit der herrschenden Partei verknüpften Gewerkschaft - ist es sozusagen unmöglich, eine angemessene gewerkschaftliche Arbeit zu verrichten, ohne dafür mit Gegenmassnahmen wie der vorläufigen Einstellung des Arbeitsverhältnisses, der Wegnahme des Arbeitsplatzes, einer gerichtlichen Vorladung oder Reiseverboten rechnen zu müssen. Dies gilt vor allem für Personen, die in den Gewerkschaften öffentliche Funktionen ausüben.</p>
- <p>1. Dem Bundesrat sind diese Probleme Algeriens bekannt. Angesichts einer Reihe sozialer, wirtschaftlicher und politischer Schwierigkeiten - darunter der Mangel an Infrastruktur, Wasser, Arbeitsplätzen und Wohnraum - kam es in den letzten Jahren immer wieder zu Demonstrationen, Streiks und gewalttätigen Protesten. Journalisten und zivilgesellschaftlich engagierte Personen wie Gewerkschafter sind Schikanen und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt und in steter Gefahr, in Haft genommen zu werden. Unabhängigen Organisationen wie zum Beispiel Menschenrechtsgruppen und freien Gewerkschaften wird häufig die Genehmigung für öffentliche Veranstaltungen verweigert. Das EDA analysiert regelmässig die Menschenrechtslage in Algerien, und bei Gesprächen auf Regierungsebene werden Menschenrechtsfragen mit den algerischen Behörden diskutiert.</p><p>2. Zivilgesellschaftliche Organisationen sind in Algerien entweder unter starker Kontrolle der Regierung, oder sie werden durch Oppositionsparteien gebildet. Dieser Umstand erschwert eine direkte Partnerschaft. Aus diesem Grund hat die Schweiz und namentlich die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit im EDA (Deza) entschieden, mit der algerischen Regierung bei der Unterstützung von Reformen zusammenzuarbeiten. Damit sollen die Menschenrechte gefördert und internationale Konventionen umgesetzt werden, welche Algerien ratifiziert hat. In verschiedenen Bereichen wie Umwelt und Ausbildung setzt sich die Schweiz dafür ein, dass die Bevölkerung aktiv teilnehmen kann. Grundsätzlich geniesst die Schweiz grosses Vertrauen vonseiten der algerischen Regierung und kann dadurch einen gewissen Einfluss im Menschenrechtsbereich ausüben.</p><p>3. Algerien ist Vertragspartner des Uno-Paktes I über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Dieses Menschenrechtsinstrument regelt in Artikel 8 ebenfalls die Rechte der Gewerkschaften. Die Grundlage der schweizerischen Menschenrechtspolitik ist das internationale Recht. Die Schweiz und Algerien pflegen politische Konsultationen auf hohem Niveau, bei welchen verschiedene Bereiche diskutiert werden und eine solide Vertrauensbasis besteht. Insofern werden Bundesrat und Schweizer Behörden die algerischen Partner auch weiterhin darauf aufmerksam machen, dass die von Vertragsstaaten ratifizierten Menschenrechtsabkommen - und namentlich der Uno-Pakt I - umgesetzt werden müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis über die ausserordentlich angespannte wirtschaftliche und soziale Lage in Algerien sowie über die andauernden und wiederholten Angriffe auf die Rechte der dortigen Gewerkschaften?</p><p>2. Wie gedenkt er sich dafür einzusetzen, dass sich die Lebensbedingungen der algerischen Bevölkerung spürbar verbessern?</p><p>3. Welchen Beitrag gedenkt der Bundesrat zu leisten, damit die Rechte der Gewerkschaften in Algerien eingehalten und gefördert werden?</p>
- Algerien. Bedrohte Rechte der Gewerkschaften
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die wirtschaftliche und soziale Lage in Algerien ist ausserordentlich schwierig. Die Löhne stagnieren oder gehen, gemessen am Preisniveau, auf einen sehr tiefen Stand zurück, auf durchschnittlich weniger als 300 Schweizerfranken pro Monat. Rund 30 Prozent der Bevölkerung sind arbeitslos, und in den schwer erhältlichen Wohnungen leben im Durchschnitt mehr als sieben Personen. Sowohl das Bildungs- als auch das Gesundheitsbudget sind innerhalb von fünfzehn Jahren wie Schnee an der Frühlingssonne dahingeschmolzen - bei beiden Budgets beträgt der Rückgang mehrere Prozentpunkte des Bruttoinlandprodukts. All dies geschieht trotz des ständigen Zustroms an Geldern aus dem Erdöl- und Gasverkauf. Wo die entsprechenden Einkünfte hinfliessen, ist unbekannt; oder besser gesagt: man kümmert sich nicht übermässig stark darum. Die offenkundigste Rechtsverletzung liegt zweifellos in der vollständigen Missachtung der Rechte der Gewerkschaften. Ausserhalb der Union générale des travailleurs algériens (UGTA) - einer eng mit der herrschenden Partei verknüpften Gewerkschaft - ist es sozusagen unmöglich, eine angemessene gewerkschaftliche Arbeit zu verrichten, ohne dafür mit Gegenmassnahmen wie der vorläufigen Einstellung des Arbeitsverhältnisses, der Wegnahme des Arbeitsplatzes, einer gerichtlichen Vorladung oder Reiseverboten rechnen zu müssen. Dies gilt vor allem für Personen, die in den Gewerkschaften öffentliche Funktionen ausüben.</p>
- <p>1. Dem Bundesrat sind diese Probleme Algeriens bekannt. Angesichts einer Reihe sozialer, wirtschaftlicher und politischer Schwierigkeiten - darunter der Mangel an Infrastruktur, Wasser, Arbeitsplätzen und Wohnraum - kam es in den letzten Jahren immer wieder zu Demonstrationen, Streiks und gewalttätigen Protesten. Journalisten und zivilgesellschaftlich engagierte Personen wie Gewerkschafter sind Schikanen und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt und in steter Gefahr, in Haft genommen zu werden. Unabhängigen Organisationen wie zum Beispiel Menschenrechtsgruppen und freien Gewerkschaften wird häufig die Genehmigung für öffentliche Veranstaltungen verweigert. Das EDA analysiert regelmässig die Menschenrechtslage in Algerien, und bei Gesprächen auf Regierungsebene werden Menschenrechtsfragen mit den algerischen Behörden diskutiert.</p><p>2. Zivilgesellschaftliche Organisationen sind in Algerien entweder unter starker Kontrolle der Regierung, oder sie werden durch Oppositionsparteien gebildet. Dieser Umstand erschwert eine direkte Partnerschaft. Aus diesem Grund hat die Schweiz und namentlich die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit im EDA (Deza) entschieden, mit der algerischen Regierung bei der Unterstützung von Reformen zusammenzuarbeiten. Damit sollen die Menschenrechte gefördert und internationale Konventionen umgesetzt werden, welche Algerien ratifiziert hat. In verschiedenen Bereichen wie Umwelt und Ausbildung setzt sich die Schweiz dafür ein, dass die Bevölkerung aktiv teilnehmen kann. Grundsätzlich geniesst die Schweiz grosses Vertrauen vonseiten der algerischen Regierung und kann dadurch einen gewissen Einfluss im Menschenrechtsbereich ausüben.</p><p>3. Algerien ist Vertragspartner des Uno-Paktes I über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Dieses Menschenrechtsinstrument regelt in Artikel 8 ebenfalls die Rechte der Gewerkschaften. Die Grundlage der schweizerischen Menschenrechtspolitik ist das internationale Recht. Die Schweiz und Algerien pflegen politische Konsultationen auf hohem Niveau, bei welchen verschiedene Bereiche diskutiert werden und eine solide Vertrauensbasis besteht. Insofern werden Bundesrat und Schweizer Behörden die algerischen Partner auch weiterhin darauf aufmerksam machen, dass die von Vertragsstaaten ratifizierten Menschenrechtsabkommen - und namentlich der Uno-Pakt I - umgesetzt werden müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis über die ausserordentlich angespannte wirtschaftliche und soziale Lage in Algerien sowie über die andauernden und wiederholten Angriffe auf die Rechte der dortigen Gewerkschaften?</p><p>2. Wie gedenkt er sich dafür einzusetzen, dass sich die Lebensbedingungen der algerischen Bevölkerung spürbar verbessern?</p><p>3. Welchen Beitrag gedenkt der Bundesrat zu leisten, damit die Rechte der Gewerkschaften in Algerien eingehalten und gefördert werden?</p>
- Algerien. Bedrohte Rechte der Gewerkschaften
Back to List