Wie legt das BAG die Medikamentenpreise fest?

ShortId
06.3403
Id
20063403
Updated
27.07.2023 19:01
Language
de
Title
Wie legt das BAG die Medikamentenpreise fest?
AdditionalIndexing
2841;Generika;Festpreis;Bundesamt für Gesundheit;Preisabsprache;Arzneikosten;Medikament;Preispolitik
1
  • L05K0105050101, Arzneikosten
  • L05K0105030102, Medikament
  • L06K010503010201, Generika
  • L05K1105030201, Festpreis
  • L03K110503, Preispolitik
  • L05K0703010107, Preisabsprache
  • L04K08040103, Bundesamt für Gesundheit
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat setzt sich verstärkt ein für die Förderung der Generika, einem der Instrumente, mit den er die Gesundheitskosten in Zukunft in den Griff bekommen will. Die ersten Erfolge der bundesrätlichen Politik lassen sich bereits feststellen, und wir begrüssen diese Entwicklung sehr.</p><p>Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker bekunden allerdings Mühe, die Entwicklungen auf dem Generikamarkt nachzuvollziehen: Die Serien ändern sich ständig, die Preise für die Originalpräparate werden gesenkt, und insbesondere ältere Patientinnen und Patienten sind verunsichert, weil sie häufig ihre Medikamente wechseln müssen.</p><p>Die Preisliste zeigt, dass die Preise der Generika erheblich abweichen von den Preisen der Originalpräparate. Gewisse "Generika" sind sogar mehr als 10 Prozent teurer oder gleich teuer wie das Originalpräparat und dürften also eigentlich gar nicht so genannt werden. So sind zum Beispiel drei Generika der Suppositorien zu 50 mg des Novartis-Medikaments Voltaren bis zu 10 Prozent teurer als das Originalpräparat. Auch wenn man die Generika untereinander vergleicht, lassen sich für dasselbe Medikament und bei gleicher Dosierung, Präparat und Packungsgrösse Preisunterschiede von 15 bis 90 Prozent feststellen, d. h., das teuerste Generikum ist um 15 bis 90 Prozent teurer als das günstigste. Dies gilt beispielsweise für das entzündungshemmende Medikament Zyloric von GlaxoSmithKline: Dessen fünf Generika sind bei gleicher Dosierung und Packungsgrösse zwischen 14,20 Prozent (Fr. 18.80) und 54,8 Prozent (Fr. 9.90) bzw. zwischen 12,28 Prozent (Fr. 50.75) und 50,65 Prozent (Fr. 28.55) günstiger als das Originalpräparat. Der Preisunterschied innerhalb der Generika liegt also bei ungefähr 90 Prozent.</p><p>Hier nur ein paar weitere Beispiele von sehr häufig verschriebenen Medikamenten:</p><p>1. Oral eingenommene Antibiotika: Hier gibt es einen Fall, bei dem für eine Dosierung ein Preisunterschied von 19 Prozent und für eine andere Dosierung ein Unterschied von 50 Prozent gegenüber dem Originalpräparat besteht. (Dieser Unterschied von 50 Prozent bezieht sich auf ein einziges von den vier Generika, die im Verkauf sind; die drei anderen kosten auf den Rappen gleich viel, was im Übrigen äusserst ungewöhnlich ist.) Es handelt sich um Glucophage von Merckx, für das es für eine bestimmte Dosierung ein Generikum gibt, das 19 Prozent günstiger ist als das Originalpräparat (Fr. 31.60), und drei gleich teure Generika, die 45 Prozent günstiger sind (Fr. 21.15). Der Preisunterschied zwischen den Generika liegt also bei knapp 90 Prozent.</p><p>2. Entzündungshemmer: Hier stellt man innerhalb der Generika von Voltaren je nach Präparat Preisunterschiede zwischen 18 Prozent und 33 Prozent fest. So gibt es bei den 75 mg-Ampullen sieben Generika, die zwischen 8,9 Prozent (Fr. 13.30) und 31,85 Prozent (Fr. 9.95) günstiger sind als das Originalpräparat; der Preisunterschied innerhalb der Generika liegt bei 33 Prozent. Bei verschiedenen Präparaten von Voltaren Retard weichen die fünf Generika zwischen 14,7 Prozent und 36,18 Prozent voneinander ab. So liegt der Unterschied bei einem Präparat zu 50 mg bei 20 Prozent. Die gleiche Abweichung von 20 Prozent gibt es für das Medikament Brufen von Abbott. Und bei Zyloric variieren die Preise der Generika untereinander gar um 90 Prozent.</p><p>3. Medikamente zur Senkung des Cholesterinspiegels vom Typ Statin: Diese Medikamente sind wirtschaftlich besonders wichtig, da sie kostspielig sind und von Dutzenden von Patientinnen und Patienten täglich und zeitlich unbegrenzt eingenommen werden. Hier liegt der Preisunterschied innerhalb der sieben Generika von Mevalotin und Selipran bei 14 Prozent und bei Zoccor bei 33 Prozent.</p><p>Viele dieser Generika sind erst seit kurzem auf dem Markt, namentlich die Cholesterinmedikamente, deren erstes Generikum erst am 1. Juni 2005 in den Handel kam (zu einem Preis, der über 30 Prozent über demjenigen des gegenwärtig erhältlichen gleichen Präparats lag). Bis im November 2005 waren viele Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker und auch grosse Krankenversicherer ungenügend informiert über die Einführung dieser Medikamente und über die Medikamente, die auf der Warteliste des BAG standen, und dies trotz der grossen Auswirkungen auf das Budget, die die Veränderungen bei den Medikamentenpreisen mit sich brachten. Dementsprechend konnten sie die Patientinnen und Patienten bzw. die Versicherten nicht passend informieren.</p>
  • <p>Zu Frage 1: Generika müssen auf der Basis der Fabrikabgabepreise bei ihrer Aufnahme in die Spezialitätenliste (SL) mindestens 30 Prozent bzw. zwei Jahre nach ihrer Aufnahme mindestens 15 Prozent günstiger sein als die entsprechenden Originalpräparate (Art. 65 Abs. 5bis und Art. 65c der Krankenversicherungsverordnung, KVV, SR 832.102). Zudem dürfen neue Generika grundsätzlich nicht teurer sein als das zuletzt aufgenommene bzw. günstigste Generikum, welches mit dem entsprechenden Originalpräparat austauschbar ist. Die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) verlangten Preisabstände führen zu Höchstpreisen für Generika. Es steht den Anbietern jedoch frei, Preissenkungen zu beantragen und ihre Produkte unter den bei der Aufnahme verfügten Preisen anzubieten. Der Wettbewerb unterhalb der Höchstpreise steht den Herstellerfirmen offen und ist erwünscht. </p><p>Zu Frage 2: Die Preise zweier (oder mehrerer) Generika können dann gleich hoch sein, wenn die Herstellerfirmen exakt den geforderten Preisabstand (30 bzw. 15 Prozent) zum Originalpräparat und zum günstigsten bisher aufgenommenen Generikum einhalten, d. h. nicht von sich aus tiefere Preise beantragen.</p><p>Zu Frage 3: Das BAG informiert in der Regel monatlich in seinem Bulletin über Preisreduktionen in der SL. Die spezielle Kommunikation einzelner Preissenkungen ist demzufolge nicht notwendig. Führt das BAG indessen, wie per 1. April und per 1. Juli 2006 geschehen, umfassende Preisüberprüfungen einer Vielzahl von Präparaten der SL durch, werden die Vertriebskanäle (Grossisten, Detaillisten) vorgängig mit einer speziellen Information über die Preisreduktionen in Kenntnis gesetzt.</p><p>Zu Frage 4: Die Verantwortung für die Substitution liegt beim behandelnden Arzt. Hält er den Ersatz eines Originalpräparates durch ein Generikum aus medizinischen Gründen für riskant, steht es ihm frei, die Substitution ausdrücklich auszuschliessen (Art. 52a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, KVG, SR 832.10, und Art. 38a Abs. 2 der Krankenpflegeleistungsverordnung, KLV, SR 832.112.31). Aus denselben Gründen kann der Arzt auch den Ersatz eines Generikums durch ein anderes Generikum ausschliessen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Politik verfolgt das BAG bei der Festlegung der Preise für Generika?</p><p>2. Obwohl es im Allgemeinen grosse Preisunterschiede gibt, kommt es vor, dass zwei Generika zum genau gleichen Preis im Handel sind (in der Regel die Generika der zwei grössten Schweizer Hersteller). Welches sind die Gründe dafür?</p><p>3. Wie werden die Ärztinnen und Ärzte, die Apothekerinnen und Apotheker sowie die Versicherer informiert, wenn ein neues, viel günstigeres Generikum eingeführt wird?</p><p>4. Wie wird den Bedenken der Ärztinnen und Ärzte Rechnung getragen, die befürchten, dass gewisse Patientinnen und Patienten, insbesondere ältere Menschen und Personen mit mehrfachen oder ganz speziellen Erkrankungen, verunsichert sind, wenn sie allzu oft das Generikum wechseln müssen?</p>
  • Wie legt das BAG die Medikamentenpreise fest?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat setzt sich verstärkt ein für die Förderung der Generika, einem der Instrumente, mit den er die Gesundheitskosten in Zukunft in den Griff bekommen will. Die ersten Erfolge der bundesrätlichen Politik lassen sich bereits feststellen, und wir begrüssen diese Entwicklung sehr.</p><p>Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker bekunden allerdings Mühe, die Entwicklungen auf dem Generikamarkt nachzuvollziehen: Die Serien ändern sich ständig, die Preise für die Originalpräparate werden gesenkt, und insbesondere ältere Patientinnen und Patienten sind verunsichert, weil sie häufig ihre Medikamente wechseln müssen.</p><p>Die Preisliste zeigt, dass die Preise der Generika erheblich abweichen von den Preisen der Originalpräparate. Gewisse "Generika" sind sogar mehr als 10 Prozent teurer oder gleich teuer wie das Originalpräparat und dürften also eigentlich gar nicht so genannt werden. So sind zum Beispiel drei Generika der Suppositorien zu 50 mg des Novartis-Medikaments Voltaren bis zu 10 Prozent teurer als das Originalpräparat. Auch wenn man die Generika untereinander vergleicht, lassen sich für dasselbe Medikament und bei gleicher Dosierung, Präparat und Packungsgrösse Preisunterschiede von 15 bis 90 Prozent feststellen, d. h., das teuerste Generikum ist um 15 bis 90 Prozent teurer als das günstigste. Dies gilt beispielsweise für das entzündungshemmende Medikament Zyloric von GlaxoSmithKline: Dessen fünf Generika sind bei gleicher Dosierung und Packungsgrösse zwischen 14,20 Prozent (Fr. 18.80) und 54,8 Prozent (Fr. 9.90) bzw. zwischen 12,28 Prozent (Fr. 50.75) und 50,65 Prozent (Fr. 28.55) günstiger als das Originalpräparat. Der Preisunterschied innerhalb der Generika liegt also bei ungefähr 90 Prozent.</p><p>Hier nur ein paar weitere Beispiele von sehr häufig verschriebenen Medikamenten:</p><p>1. Oral eingenommene Antibiotika: Hier gibt es einen Fall, bei dem für eine Dosierung ein Preisunterschied von 19 Prozent und für eine andere Dosierung ein Unterschied von 50 Prozent gegenüber dem Originalpräparat besteht. (Dieser Unterschied von 50 Prozent bezieht sich auf ein einziges von den vier Generika, die im Verkauf sind; die drei anderen kosten auf den Rappen gleich viel, was im Übrigen äusserst ungewöhnlich ist.) Es handelt sich um Glucophage von Merckx, für das es für eine bestimmte Dosierung ein Generikum gibt, das 19 Prozent günstiger ist als das Originalpräparat (Fr. 31.60), und drei gleich teure Generika, die 45 Prozent günstiger sind (Fr. 21.15). Der Preisunterschied zwischen den Generika liegt also bei knapp 90 Prozent.</p><p>2. Entzündungshemmer: Hier stellt man innerhalb der Generika von Voltaren je nach Präparat Preisunterschiede zwischen 18 Prozent und 33 Prozent fest. So gibt es bei den 75 mg-Ampullen sieben Generika, die zwischen 8,9 Prozent (Fr. 13.30) und 31,85 Prozent (Fr. 9.95) günstiger sind als das Originalpräparat; der Preisunterschied innerhalb der Generika liegt bei 33 Prozent. Bei verschiedenen Präparaten von Voltaren Retard weichen die fünf Generika zwischen 14,7 Prozent und 36,18 Prozent voneinander ab. So liegt der Unterschied bei einem Präparat zu 50 mg bei 20 Prozent. Die gleiche Abweichung von 20 Prozent gibt es für das Medikament Brufen von Abbott. Und bei Zyloric variieren die Preise der Generika untereinander gar um 90 Prozent.</p><p>3. Medikamente zur Senkung des Cholesterinspiegels vom Typ Statin: Diese Medikamente sind wirtschaftlich besonders wichtig, da sie kostspielig sind und von Dutzenden von Patientinnen und Patienten täglich und zeitlich unbegrenzt eingenommen werden. Hier liegt der Preisunterschied innerhalb der sieben Generika von Mevalotin und Selipran bei 14 Prozent und bei Zoccor bei 33 Prozent.</p><p>Viele dieser Generika sind erst seit kurzem auf dem Markt, namentlich die Cholesterinmedikamente, deren erstes Generikum erst am 1. Juni 2005 in den Handel kam (zu einem Preis, der über 30 Prozent über demjenigen des gegenwärtig erhältlichen gleichen Präparats lag). Bis im November 2005 waren viele Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker und auch grosse Krankenversicherer ungenügend informiert über die Einführung dieser Medikamente und über die Medikamente, die auf der Warteliste des BAG standen, und dies trotz der grossen Auswirkungen auf das Budget, die die Veränderungen bei den Medikamentenpreisen mit sich brachten. Dementsprechend konnten sie die Patientinnen und Patienten bzw. die Versicherten nicht passend informieren.</p>
    • <p>Zu Frage 1: Generika müssen auf der Basis der Fabrikabgabepreise bei ihrer Aufnahme in die Spezialitätenliste (SL) mindestens 30 Prozent bzw. zwei Jahre nach ihrer Aufnahme mindestens 15 Prozent günstiger sein als die entsprechenden Originalpräparate (Art. 65 Abs. 5bis und Art. 65c der Krankenversicherungsverordnung, KVV, SR 832.102). Zudem dürfen neue Generika grundsätzlich nicht teurer sein als das zuletzt aufgenommene bzw. günstigste Generikum, welches mit dem entsprechenden Originalpräparat austauschbar ist. Die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) verlangten Preisabstände führen zu Höchstpreisen für Generika. Es steht den Anbietern jedoch frei, Preissenkungen zu beantragen und ihre Produkte unter den bei der Aufnahme verfügten Preisen anzubieten. Der Wettbewerb unterhalb der Höchstpreise steht den Herstellerfirmen offen und ist erwünscht. </p><p>Zu Frage 2: Die Preise zweier (oder mehrerer) Generika können dann gleich hoch sein, wenn die Herstellerfirmen exakt den geforderten Preisabstand (30 bzw. 15 Prozent) zum Originalpräparat und zum günstigsten bisher aufgenommenen Generikum einhalten, d. h. nicht von sich aus tiefere Preise beantragen.</p><p>Zu Frage 3: Das BAG informiert in der Regel monatlich in seinem Bulletin über Preisreduktionen in der SL. Die spezielle Kommunikation einzelner Preissenkungen ist demzufolge nicht notwendig. Führt das BAG indessen, wie per 1. April und per 1. Juli 2006 geschehen, umfassende Preisüberprüfungen einer Vielzahl von Präparaten der SL durch, werden die Vertriebskanäle (Grossisten, Detaillisten) vorgängig mit einer speziellen Information über die Preisreduktionen in Kenntnis gesetzt.</p><p>Zu Frage 4: Die Verantwortung für die Substitution liegt beim behandelnden Arzt. Hält er den Ersatz eines Originalpräparates durch ein Generikum aus medizinischen Gründen für riskant, steht es ihm frei, die Substitution ausdrücklich auszuschliessen (Art. 52a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, KVG, SR 832.10, und Art. 38a Abs. 2 der Krankenpflegeleistungsverordnung, KLV, SR 832.112.31). Aus denselben Gründen kann der Arzt auch den Ersatz eines Generikums durch ein anderes Generikum ausschliessen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Politik verfolgt das BAG bei der Festlegung der Preise für Generika?</p><p>2. Obwohl es im Allgemeinen grosse Preisunterschiede gibt, kommt es vor, dass zwei Generika zum genau gleichen Preis im Handel sind (in der Regel die Generika der zwei grössten Schweizer Hersteller). Welches sind die Gründe dafür?</p><p>3. Wie werden die Ärztinnen und Ärzte, die Apothekerinnen und Apotheker sowie die Versicherer informiert, wenn ein neues, viel günstigeres Generikum eingeführt wird?</p><p>4. Wie wird den Bedenken der Ärztinnen und Ärzte Rechnung getragen, die befürchten, dass gewisse Patientinnen und Patienten, insbesondere ältere Menschen und Personen mit mehrfachen oder ganz speziellen Erkrankungen, verunsichert sind, wenn sie allzu oft das Generikum wechseln müssen?</p>
    • Wie legt das BAG die Medikamentenpreise fest?

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