Postzollamt Genf. Nein zu einem ungerechtfertigten und unsinnigen Abbau
- ShortId
-
06.3410
- Id
-
20063410
- Updated
-
28.07.2023 10:39
- Language
-
de
- Title
-
Postzollamt Genf. Nein zu einem ungerechtfertigten und unsinnigen Abbau
- AdditionalIndexing
-
34;15;Post;Stellenabbau;Zweigniederlassung;Zollamt;Betriebseinstellung;Genf (Kanton);Unternehmensverlagerung
- 1
-
- L04K12020202, Post
- L06K070304010207, Zweigniederlassung
- L05K0703040201, Betriebseinstellung
- L05K0701040404, Zollamt
- L05K0702030106, Stellenabbau
- L05K0301010106, Genf (Kanton)
- L05K0703040304, Unternehmensverlagerung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Genfer Staatsrat, die Exekutive der Stadt Genf sowie die Genfer Wirtschafts- und Gewerkschaftskreise sind sich einig: Die Aufhebung des Genfer Verteilzentrums der internationalen Post ist ein unstatthafter Angriff auf die ökonomischen Rahmenbedingen der französischsprachigen Schweiz. Mit ihr werden ganze Bereiche der lokalen und regionalen Wirtschaft benachteiligt und bestraft, namentlich die Uhrenindustrie, drittwichtigster Wirtschaftszweig des Kantons, und überdies wird der grenzüberschreitende Postverkehr verkompliziert.</p><p>In ihren Szenarien klammert die Post jegliche Verstärkung des Postzollamtes Genf vollständig aus und setzt ganz auf eine Verstärkung ihrer Aktivitäten in den Zentren Basel und Zürich. Nun verliert Genf aber bereits Arbeitsplätze im Rahmen des Projektes Rema, was die Reorganisation der Briefverteilung in der französischsprachigen Schweiz betrifft. Für Genf kumulieren sich so die Arbeitsplatzverluste, während dieser Kanton schon jetzt mehr als jeder andere unter Arbeitslosigkeit leidet. </p><p>Diese Haltung ist umso unverständlicher, als Genf mit seiner Nähe zu einem leistungsfähigen Flughafen in idealer Weise Synergien freisetzen könnte.</p><p>In der Tat handelt die Post entgegen dem Ziel eines Gleichgewichts der Regionen und vor allem entgegen den Weisungen des Bundesrates - in Erinnerung gerufen in der Antwort auf die Interpellation 05.3194 -, die die Post verpflichten, all ihre Reorganisationsprojekte mit sozialer Verantwortung zu verwirklichen.</p><p>Ich fordere den Bundesrat daher auf, bei der Post in dem Sinne zu intervenieren, wie dies die politischen Behörden des Kantons Genf bereits getan haben.</p>
- <p>Die Post ist im internationalen Bereich grösstenteils dem Wettbewerb ausgesetzt. In den letzten Jahren musste sie eine Abnahme des Sendungsvolumens von Briefen und Paketen im internationalen Verkehr sowie eine Zunahme des Wettbewerbs mit internationaler Konkurrenz feststellen. Aus diesem Grund hat sich die Post mit einer Restrukturierung des Postzollamtes Genf-Cointrin auseinandergesetzt. Im Sommer 2005 wurden den Genfer Behörden, dem Personal und den Gewerkschaften drei Varianten möglicher Restrukturierungen vorgestellt, und es wurden verschiedene Gespräche über die Zukunft des Postzollamtes in Genf geführt. In der Folge hat die Post im März 2006 beschlossen, das Postzollamt in Genf-Cointrin beizubehalten, per Ende 2007 aber eine Redimensionierung vorzunehmen. Für die Kunden respektive die Wirtschaft sollen sich keine Veränderungen ergeben, d. h., die bisher angebotenen Dienstleistungen werden in vollem Umfange und in der bisherigen Qualität beibehalten. Der mit der Redimensionierung einhergehende Arbeitsplatzabbau wird sozialverträglich durchgeführt, es wird für die betroffenen Mitarbeitenden postintern nach Lösungen gesucht.</p><p>Mit der Postreform von 1998 hat die Post den anspruchsvollen Auftrag erhalten, sich an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen, Rationalisierungen durchzuführen und gleichzeitig die postalische Grundversorgung flächendeckend, in guter Qualität sowie eigenwirtschaftlich zu erbringen (vgl. Botschaft zum Postgesetz, PG, vom 10.6.1996). Der Entscheid, mit welchen Mitteln sie ihren Auftrag erfüllt, liegt bei der Post. Der Bundesrat greift daher grundsätzlich in die operative Geschäftstätigkeit der Post nicht ein. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (Gewährleistung der Grundversorgung, Eigenwirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit) muss die Post aber, soweit möglich, auf regionale Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt achten und eine sozialverantwortliche Personalpolitik betreiben (vgl. Strategische Ziele des Bundesrates für die Post 2006-2009). Die Post ist überdies gehalten, auf die Bedürfnisse der örtlichen Wirtschaft Rücksicht zu nehmen. Eine über diesen gesetzlichen Auftrag hinausgehende Rücksichtnahme auf die regionalen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, die Verteilung der Tätigkeiten auf die Sprachregionen oder auf die örtliche Wirtschaft ist zwar wünschbar, doch muss die Post jeweils entscheiden, wieweit sie sich eine derartige Rücksichtnahme - auch im Hinblick auf die langfristige Erhaltung der Arbeitsplätze - tatsächlich leisten kann.</p><p>Gestützt auf diese Ausführungen sieht sich der Bundesrat nicht veranlasst, gegen das Vorgehen der Post im Zusammenhang mit dem Postzollamt Genf-Cointrin zu intervenieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>In den drei von der Post ins Auge gefassten Szenarien zur Restrukturierung ihres Dienstes für internationale Post offenbart sich eine vollständige Geringschätzung der Arbeitsmarktsituation in Genf, der ökonomischen Bedürfnisse der Westschweiz und der grenzüberschreitenden Beziehungen der Genferseeregion. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, sofort bei der Geschäftsleitung der Post zu intervenieren, um zu erreichen, dass auf jeglichen Abbau beim Genfer Postzollamt verzichtet wird.</p>
- Postzollamt Genf. Nein zu einem ungerechtfertigten und unsinnigen Abbau
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Genfer Staatsrat, die Exekutive der Stadt Genf sowie die Genfer Wirtschafts- und Gewerkschaftskreise sind sich einig: Die Aufhebung des Genfer Verteilzentrums der internationalen Post ist ein unstatthafter Angriff auf die ökonomischen Rahmenbedingen der französischsprachigen Schweiz. Mit ihr werden ganze Bereiche der lokalen und regionalen Wirtschaft benachteiligt und bestraft, namentlich die Uhrenindustrie, drittwichtigster Wirtschaftszweig des Kantons, und überdies wird der grenzüberschreitende Postverkehr verkompliziert.</p><p>In ihren Szenarien klammert die Post jegliche Verstärkung des Postzollamtes Genf vollständig aus und setzt ganz auf eine Verstärkung ihrer Aktivitäten in den Zentren Basel und Zürich. Nun verliert Genf aber bereits Arbeitsplätze im Rahmen des Projektes Rema, was die Reorganisation der Briefverteilung in der französischsprachigen Schweiz betrifft. Für Genf kumulieren sich so die Arbeitsplatzverluste, während dieser Kanton schon jetzt mehr als jeder andere unter Arbeitslosigkeit leidet. </p><p>Diese Haltung ist umso unverständlicher, als Genf mit seiner Nähe zu einem leistungsfähigen Flughafen in idealer Weise Synergien freisetzen könnte.</p><p>In der Tat handelt die Post entgegen dem Ziel eines Gleichgewichts der Regionen und vor allem entgegen den Weisungen des Bundesrates - in Erinnerung gerufen in der Antwort auf die Interpellation 05.3194 -, die die Post verpflichten, all ihre Reorganisationsprojekte mit sozialer Verantwortung zu verwirklichen.</p><p>Ich fordere den Bundesrat daher auf, bei der Post in dem Sinne zu intervenieren, wie dies die politischen Behörden des Kantons Genf bereits getan haben.</p>
- <p>Die Post ist im internationalen Bereich grösstenteils dem Wettbewerb ausgesetzt. In den letzten Jahren musste sie eine Abnahme des Sendungsvolumens von Briefen und Paketen im internationalen Verkehr sowie eine Zunahme des Wettbewerbs mit internationaler Konkurrenz feststellen. Aus diesem Grund hat sich die Post mit einer Restrukturierung des Postzollamtes Genf-Cointrin auseinandergesetzt. Im Sommer 2005 wurden den Genfer Behörden, dem Personal und den Gewerkschaften drei Varianten möglicher Restrukturierungen vorgestellt, und es wurden verschiedene Gespräche über die Zukunft des Postzollamtes in Genf geführt. In der Folge hat die Post im März 2006 beschlossen, das Postzollamt in Genf-Cointrin beizubehalten, per Ende 2007 aber eine Redimensionierung vorzunehmen. Für die Kunden respektive die Wirtschaft sollen sich keine Veränderungen ergeben, d. h., die bisher angebotenen Dienstleistungen werden in vollem Umfange und in der bisherigen Qualität beibehalten. Der mit der Redimensionierung einhergehende Arbeitsplatzabbau wird sozialverträglich durchgeführt, es wird für die betroffenen Mitarbeitenden postintern nach Lösungen gesucht.</p><p>Mit der Postreform von 1998 hat die Post den anspruchsvollen Auftrag erhalten, sich an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen, Rationalisierungen durchzuführen und gleichzeitig die postalische Grundversorgung flächendeckend, in guter Qualität sowie eigenwirtschaftlich zu erbringen (vgl. Botschaft zum Postgesetz, PG, vom 10.6.1996). Der Entscheid, mit welchen Mitteln sie ihren Auftrag erfüllt, liegt bei der Post. Der Bundesrat greift daher grundsätzlich in die operative Geschäftstätigkeit der Post nicht ein. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (Gewährleistung der Grundversorgung, Eigenwirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit) muss die Post aber, soweit möglich, auf regionale Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt achten und eine sozialverantwortliche Personalpolitik betreiben (vgl. Strategische Ziele des Bundesrates für die Post 2006-2009). Die Post ist überdies gehalten, auf die Bedürfnisse der örtlichen Wirtschaft Rücksicht zu nehmen. Eine über diesen gesetzlichen Auftrag hinausgehende Rücksichtnahme auf die regionalen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, die Verteilung der Tätigkeiten auf die Sprachregionen oder auf die örtliche Wirtschaft ist zwar wünschbar, doch muss die Post jeweils entscheiden, wieweit sie sich eine derartige Rücksichtnahme - auch im Hinblick auf die langfristige Erhaltung der Arbeitsplätze - tatsächlich leisten kann.</p><p>Gestützt auf diese Ausführungen sieht sich der Bundesrat nicht veranlasst, gegen das Vorgehen der Post im Zusammenhang mit dem Postzollamt Genf-Cointrin zu intervenieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>In den drei von der Post ins Auge gefassten Szenarien zur Restrukturierung ihres Dienstes für internationale Post offenbart sich eine vollständige Geringschätzung der Arbeitsmarktsituation in Genf, der ökonomischen Bedürfnisse der Westschweiz und der grenzüberschreitenden Beziehungen der Genferseeregion. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, sofort bei der Geschäftsleitung der Post zu intervenieren, um zu erreichen, dass auf jeglichen Abbau beim Genfer Postzollamt verzichtet wird.</p>
- Postzollamt Genf. Nein zu einem ungerechtfertigten und unsinnigen Abbau
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