Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte

ShortId
06.3415
Id
20063415
Updated
14.11.2025 07:20
Language
de
Title
Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte
AdditionalIndexing
15;Ursprungsbezeichnung;Deklarationspflicht;Abholzung;Holzprodukt
1
  • L04K07050401, Holzprodukt
  • L05K0701010310, Ursprungsbezeichnung
  • L07K07010603010101, Deklarationspflicht
  • L04K06020201, Abholzung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich die Bemühungen zur Schaffung einer grösseren Transparenz entlang der Holzhandelskette. Er hat dies im Rahmen der Beantwortung ähnlicher parlamentarischer Vorstösse (vgl. insbesondere Motion Gysin Remo 05.3072) wiederholt bekräftigt und das Engagement der Schweiz in diesem Bereich dargelegt.</p><p>In den letzten Jahren hat die Verwaltung proaktiv darauf hingearbeitet, dass freiwillige Massnahmen zur Kennzeichnung von Holzflüssen unter Einbezug der Branche verstärkt zur Anwendung kommen. Dies erfolgte einerseits durch die Beteiligung der Schweiz an einschlägigen multilateralen Prozessen (insbesondere auch mit der aktiven Beteiligung bei der Ausarbeitung der St. Petersburg-Deklaration im regionalen ENAFLEG-Prozess). Andererseits unterstützte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit auch konkrete Initiativen der Schweizer Holzbranche. So konnte im Juli 2004 nach längerer Vorarbeit ein Abkommen zwischen dem Verband Schweizerische Türenbranche (VST) und den beiden Umweltorganisationen WWF und Greenpeace abgeschlossen werden, das einen Verhaltenskodex bei der Beschaffung von Tropenholz zur Türenproduktion beinhaltet. Die VST-Mitglieder verpflichten sich in diesem Abkommen, die Herkunft des verwendeten Holzes transparent zu deklarieren. Derzeit werden Gespräche zwischen dem Branchenverband Lignum, der Schweizerischen Holzhandelszentrale und bedeutenden Unternehmen der Holzbranche einerseits und WWF, Greenpeace und der Gesellschaft für bedrohte Völker andererseits geführt, um eine ähnliche Vereinbarung für die ganze Branche zu schaffen.</p><p>Der Bundesrat hat bereits bei der Beantwortung ähnlich gerichteter parlamentarischer Vorstösse darauf hingewiesen, dass die praktische Umsetzung einer Deklarationspflicht sowie deren Vollzug im Bereich der Fertigprodukte äusserst schwierig wäre. Die Deklaration der Holzherkunft ist aufgrund der zollrechtlichen Papiere nur bei Rohholz und Schnittwaren möglich, und selbst dies lediglich unter der Voraussetzung, dass der Warenfluss nicht kompliziert ist. Für alle anderen Fälle müsste ein internationales Rückverfolgbarkeitssystem entwickelt werden. Das Seco ist an der Vorbereitung eines demnächst anlaufenden Pilotversuches ausgesuchter Firmen in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit bei der Tropenholzbeschaffung beteiligt. Die in dem Projekt gewonnenen technischen Erkenntnisse sollen später der konkreten Ausarbeitung des geplanten freiwilligen Branchenabkommens zugutekommen, aber auch technische Hinweise für die allfällige spätere Einführung einer international verankerten Deklarationspflicht liefern.</p><p>Der Bundesrat ist jedoch weiterhin der Ansicht, dass eine allfällige Deklarationsvorschrift nicht unilateral, sondern ausschliesslich im Rahmen multilateraler Prozesse eingeführt werden soll. 80 Prozent unserer Holzimporte werden über die EG in die Schweiz geliefert. Das gemäss Vorstoss zu berücksichtigende, im Dezember 2005 von der EG beschlossene FLEGT-Genehmigungssystem für Holzeinfuhren sieht indessen keine Deklarationspflicht der Holzherkunft und Holzart vor. Ein schweizerischer Alleingang für eine solche Deklarationspflicht würde daher insbesondere gegenüber der EG neue Handelshemmnisse schaffen, die mit bestehenden Verpflichtungen zum Abbau technischer Handelhemmnisse, namentlich dem WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse, nicht vereinbar wären. Die Einführung einer Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte stünde zudem auch im Widerspruch zur bereits überwiesenen Motion Hess Hans 04.3473, die verlangt, dass in der EG legal in Verkehr gebrachte Produkte auch in der Schweiz frei zirkulieren dürfen.</p><p>Mit der auf Freiwilligkeit beruhenden Deklaration wurden in den letzten Jahren gute Erfolge erzielt. Neben dem obenerwähnten Branchenabkommen bestehen bereits gut anerkannte Labels (FSC, PEFC, Q), die von zahlreichen Anbietern im Baumarkt- und Möbelbereich verwendet werden. Der Bundesrat sieht somit keinen Handlungsbedarf zur Einführung einer Deklarationspflicht nach Holzart und Holzherkunft. Er ist jedoch bereit, in diesem Bereich eine vertiefte Zusammenarbeit mit der EG anzustreben sowie insbesondere die Fortführung freiwilliger Massnahmen weiter auszubauen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Vorlage auszuarbeiten, welche eine Deklarationspflicht nach Holzart und Holzherkunft vorsieht:</p><p>- die schrittweise (zeitliche gestaffelt) eingeführt wird;</p><p>- nach dem Prinzip der Selbstdeklaration mit Stichproben funktioniert;</p><p>- Ausnahme für komplexe Holzwerkstoffe vorsieht;</p><p>- internationale Entwicklungen (FLEGT-Genehmigungssystem für Holzeinfuhren der EU) berücksichtigt; und</p><p>- unter Einbezug der Branche erarbeitet wird.</p>
  • Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20062010
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich die Bemühungen zur Schaffung einer grösseren Transparenz entlang der Holzhandelskette. Er hat dies im Rahmen der Beantwortung ähnlicher parlamentarischer Vorstösse (vgl. insbesondere Motion Gysin Remo 05.3072) wiederholt bekräftigt und das Engagement der Schweiz in diesem Bereich dargelegt.</p><p>In den letzten Jahren hat die Verwaltung proaktiv darauf hingearbeitet, dass freiwillige Massnahmen zur Kennzeichnung von Holzflüssen unter Einbezug der Branche verstärkt zur Anwendung kommen. Dies erfolgte einerseits durch die Beteiligung der Schweiz an einschlägigen multilateralen Prozessen (insbesondere auch mit der aktiven Beteiligung bei der Ausarbeitung der St. Petersburg-Deklaration im regionalen ENAFLEG-Prozess). Andererseits unterstützte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit auch konkrete Initiativen der Schweizer Holzbranche. So konnte im Juli 2004 nach längerer Vorarbeit ein Abkommen zwischen dem Verband Schweizerische Türenbranche (VST) und den beiden Umweltorganisationen WWF und Greenpeace abgeschlossen werden, das einen Verhaltenskodex bei der Beschaffung von Tropenholz zur Türenproduktion beinhaltet. Die VST-Mitglieder verpflichten sich in diesem Abkommen, die Herkunft des verwendeten Holzes transparent zu deklarieren. Derzeit werden Gespräche zwischen dem Branchenverband Lignum, der Schweizerischen Holzhandelszentrale und bedeutenden Unternehmen der Holzbranche einerseits und WWF, Greenpeace und der Gesellschaft für bedrohte Völker andererseits geführt, um eine ähnliche Vereinbarung für die ganze Branche zu schaffen.</p><p>Der Bundesrat hat bereits bei der Beantwortung ähnlich gerichteter parlamentarischer Vorstösse darauf hingewiesen, dass die praktische Umsetzung einer Deklarationspflicht sowie deren Vollzug im Bereich der Fertigprodukte äusserst schwierig wäre. Die Deklaration der Holzherkunft ist aufgrund der zollrechtlichen Papiere nur bei Rohholz und Schnittwaren möglich, und selbst dies lediglich unter der Voraussetzung, dass der Warenfluss nicht kompliziert ist. Für alle anderen Fälle müsste ein internationales Rückverfolgbarkeitssystem entwickelt werden. Das Seco ist an der Vorbereitung eines demnächst anlaufenden Pilotversuches ausgesuchter Firmen in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit bei der Tropenholzbeschaffung beteiligt. Die in dem Projekt gewonnenen technischen Erkenntnisse sollen später der konkreten Ausarbeitung des geplanten freiwilligen Branchenabkommens zugutekommen, aber auch technische Hinweise für die allfällige spätere Einführung einer international verankerten Deklarationspflicht liefern.</p><p>Der Bundesrat ist jedoch weiterhin der Ansicht, dass eine allfällige Deklarationsvorschrift nicht unilateral, sondern ausschliesslich im Rahmen multilateraler Prozesse eingeführt werden soll. 80 Prozent unserer Holzimporte werden über die EG in die Schweiz geliefert. Das gemäss Vorstoss zu berücksichtigende, im Dezember 2005 von der EG beschlossene FLEGT-Genehmigungssystem für Holzeinfuhren sieht indessen keine Deklarationspflicht der Holzherkunft und Holzart vor. Ein schweizerischer Alleingang für eine solche Deklarationspflicht würde daher insbesondere gegenüber der EG neue Handelshemmnisse schaffen, die mit bestehenden Verpflichtungen zum Abbau technischer Handelhemmnisse, namentlich dem WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse, nicht vereinbar wären. Die Einführung einer Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte stünde zudem auch im Widerspruch zur bereits überwiesenen Motion Hess Hans 04.3473, die verlangt, dass in der EG legal in Verkehr gebrachte Produkte auch in der Schweiz frei zirkulieren dürfen.</p><p>Mit der auf Freiwilligkeit beruhenden Deklaration wurden in den letzten Jahren gute Erfolge erzielt. Neben dem obenerwähnten Branchenabkommen bestehen bereits gut anerkannte Labels (FSC, PEFC, Q), die von zahlreichen Anbietern im Baumarkt- und Möbelbereich verwendet werden. Der Bundesrat sieht somit keinen Handlungsbedarf zur Einführung einer Deklarationspflicht nach Holzart und Holzherkunft. Er ist jedoch bereit, in diesem Bereich eine vertiefte Zusammenarbeit mit der EG anzustreben sowie insbesondere die Fortführung freiwilliger Massnahmen weiter auszubauen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Vorlage auszuarbeiten, welche eine Deklarationspflicht nach Holzart und Holzherkunft vorsieht:</p><p>- die schrittweise (zeitliche gestaffelt) eingeführt wird;</p><p>- nach dem Prinzip der Selbstdeklaration mit Stichproben funktioniert;</p><p>- Ausnahme für komplexe Holzwerkstoffe vorsieht;</p><p>- internationale Entwicklungen (FLEGT-Genehmigungssystem für Holzeinfuhren der EU) berücksichtigt; und</p><p>- unter Einbezug der Branche erarbeitet wird.</p>
    • Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte

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