Wiederkehrende Berichte des Bundesrates an die Aussenpolitischen Kommissionen
- ShortId
-
06.3417
- Id
-
20063417
- Updated
-
25.06.2025 00:11
- Language
-
de
- Title
-
Wiederkehrende Berichte des Bundesrates an die Aussenpolitischen Kommissionen
- AdditionalIndexing
-
04;421;Informationspolitik;Aufgaben der Exekutive;Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik;Bericht;Aussenpolitische Kommission;Beziehung Legislative-Exekutive
- 1
-
- L06K080303010101, Aussenpolitische Kommission
- L04K08030201, Beziehung Legislative-Exekutive
- L05K0803020102, Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik
- L03K020206, Bericht
- L03K120102, Informationspolitik
- L04K08060201, Aufgaben der Exekutive
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die aktuelle Berichterstattung im Bereich Aussenpolitik ist lückenhaft und uneinheitlich. So bestehen zwischen den einzelnen thematischen Bereichen erhebliche Unterschiede. Dies betrifft nicht nur die Regelmässigkeit, in der der Bundesrat dem Parlament die Berichte vorlegt beziehungsweise nach den entsprechenden Gesetzesgrundlagen vorzulegen hat. Die einzelnen Berichte unterscheiden sich auch bezüglich Aufbau und Umfang.</p><p>Einige Berichte, wie der Bericht über das Verhältnis der Schweiz zur Uno, über den Europarat oder die Friedensförderung, werden dem Parlament jährlich unterbreitet.</p><p>In einigen Bereichen wie der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe oder der Zusammenarbeit mit den Ländern Osteuropas erfolgt die Berichterstattung im Rahmen der Kreditbotschaften, welche in Zeitabständen von ungefähr vier Jahren vorgelegt werden.</p><p>Schliesslich fehlt eine Berichterstattung in einigen durchaus zentralen Bereichen der schweizerischen Aussenpolitik wie beispielsweise der Europapolitik völlig.</p><p>Die Kommission erachtet es daher als sinnvoll zu prüfen, ob anstelle der einzelnen Rapporte ein jährlicher Bericht über sämtliche aussenpolitische Aktivitäten erstellt werden könnte. Ein solcher Bericht wäre in verschiedene Sachbereiche zu gliedern, wobei die einzelnen Kapitel einheitlich aufzubauen wären. Er sollte sowohl einen Überblick über die Aktivitäten der Schweiz und die Umsetzung der gesetzten Ziele als auch einen strategischen Ausblick enthalten. Ein Beispiel für eine solche integrative Berichterstattung besteht bereits in dem jährlichen Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz.</p><p>Der Bericht sollte ausserdem kurz und prägnant gehalten werden und auf die wesentlichen Informationen beschränkt bleiben. Auf weitergehende Fragen und Probleme zu einzelnen Punkten könnte auf Wunsch der Kommissionsmitglieder beispielsweise in den Kommissionssitzungen detailliert eingegangen werden.</p><p>Ein solcher Jahresbericht könnte nicht nur dem Bedürfnis der Kommission nach einem besseren Überblick über die Aktivitäten der Schweiz in den verschiedenen Bereiche der Aussenpolitik entgegenkommen, sondern möglicherweise auch den Aufwand für die Verwaltung reduzieren.</p><p>Es kann aber durchaus auch Gründe geben, die gegen einen einzigen umfassenden Jahresbericht sprechen. Unter dem Aspekt einer möglichst effizienten und zweckmässigen Berichterstattung ist es daher unerlässlich, die Vor- und Nachteile eines solchen Berichtes sorgfältig zu prüfen.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Vor- und Nachteile eines einzigen umfassenden Jahresberichtes über sämtliche aussenpolitische Aktivitäten der Schweiz zuhanden des Parlamentes zu prüfen.</p>
- Wiederkehrende Berichte des Bundesrates an die Aussenpolitischen Kommissionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die aktuelle Berichterstattung im Bereich Aussenpolitik ist lückenhaft und uneinheitlich. So bestehen zwischen den einzelnen thematischen Bereichen erhebliche Unterschiede. Dies betrifft nicht nur die Regelmässigkeit, in der der Bundesrat dem Parlament die Berichte vorlegt beziehungsweise nach den entsprechenden Gesetzesgrundlagen vorzulegen hat. Die einzelnen Berichte unterscheiden sich auch bezüglich Aufbau und Umfang.</p><p>Einige Berichte, wie der Bericht über das Verhältnis der Schweiz zur Uno, über den Europarat oder die Friedensförderung, werden dem Parlament jährlich unterbreitet.</p><p>In einigen Bereichen wie der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe oder der Zusammenarbeit mit den Ländern Osteuropas erfolgt die Berichterstattung im Rahmen der Kreditbotschaften, welche in Zeitabständen von ungefähr vier Jahren vorgelegt werden.</p><p>Schliesslich fehlt eine Berichterstattung in einigen durchaus zentralen Bereichen der schweizerischen Aussenpolitik wie beispielsweise der Europapolitik völlig.</p><p>Die Kommission erachtet es daher als sinnvoll zu prüfen, ob anstelle der einzelnen Rapporte ein jährlicher Bericht über sämtliche aussenpolitische Aktivitäten erstellt werden könnte. Ein solcher Bericht wäre in verschiedene Sachbereiche zu gliedern, wobei die einzelnen Kapitel einheitlich aufzubauen wären. Er sollte sowohl einen Überblick über die Aktivitäten der Schweiz und die Umsetzung der gesetzten Ziele als auch einen strategischen Ausblick enthalten. Ein Beispiel für eine solche integrative Berichterstattung besteht bereits in dem jährlichen Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz.</p><p>Der Bericht sollte ausserdem kurz und prägnant gehalten werden und auf die wesentlichen Informationen beschränkt bleiben. Auf weitergehende Fragen und Probleme zu einzelnen Punkten könnte auf Wunsch der Kommissionsmitglieder beispielsweise in den Kommissionssitzungen detailliert eingegangen werden.</p><p>Ein solcher Jahresbericht könnte nicht nur dem Bedürfnis der Kommission nach einem besseren Überblick über die Aktivitäten der Schweiz in den verschiedenen Bereiche der Aussenpolitik entgegenkommen, sondern möglicherweise auch den Aufwand für die Verwaltung reduzieren.</p><p>Es kann aber durchaus auch Gründe geben, die gegen einen einzigen umfassenden Jahresbericht sprechen. Unter dem Aspekt einer möglichst effizienten und zweckmässigen Berichterstattung ist es daher unerlässlich, die Vor- und Nachteile eines solchen Berichtes sorgfältig zu prüfen.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Vor- und Nachteile eines einzigen umfassenden Jahresberichtes über sämtliche aussenpolitische Aktivitäten der Schweiz zuhanden des Parlamentes zu prüfen.</p>
- Wiederkehrende Berichte des Bundesrates an die Aussenpolitischen Kommissionen
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