Übernahme der Lärmfonds der Landesflughäfen durch den Bund

ShortId
06.3419
Id
20063419
Updated
27.07.2023 19:57
Language
de
Title
Übernahme der Lärmfonds der Landesflughäfen durch den Bund
AdditionalIndexing
52;48;Flughafen;Lärmbelästigung;Kompetenzregelung;Fonds;Luftverkehr
1
  • L04K06020308, Lärmbelästigung
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L04K18040101, Flughafen
  • L04K11090203, Fonds
  • L03K080704, Kompetenzregelung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Finanzielle Beihilfen an Landesflughäfen sind nicht Aufgabe des Bundes. Insbesondere will der Bundesrat keine Präjudizien schaffen, die zu Begehren um finanzielle Unterstützung führen könnten.</p><p>Soweit es nicht um die Leistung finanzieller Beihilfen, sondern nur um die Absicherung vorübergehender Liquiditätsengpässe geht, ist der Bundesrat der Meinung, es sei Sache des Standortkantones, diese Absicherung zu leisten. Er erachtet deshalb die Lösung, die der Flughafen Zürich mit dem Kanton Zürich vereinbart hat, als sachgerecht.</p><p>Anders würde sich die Lage höchstens darstellen, wenn die bestehende Kompetenzordnung in Bezug auf die Landesflughäfen geändert würde und dem Bund mehr Entscheidkompetenzen zukämen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen und Gesetzesänderungen vorzuschlagen, die es erlauben, erstens die heute bestehenden Lärmfonds der Landesflughäfen in eigenständige juristische Einheiten auszulagern und zweitens eine Übernahme der Trägerschaft dieser Fonds durch den Bund zu ermöglichen.</p>
  • Übernahme der Lärmfonds der Landesflughäfen durch den Bund
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Finanzielle Beihilfen an Landesflughäfen sind nicht Aufgabe des Bundes. Insbesondere will der Bundesrat keine Präjudizien schaffen, die zu Begehren um finanzielle Unterstützung führen könnten.</p><p>Soweit es nicht um die Leistung finanzieller Beihilfen, sondern nur um die Absicherung vorübergehender Liquiditätsengpässe geht, ist der Bundesrat der Meinung, es sei Sache des Standortkantones, diese Absicherung zu leisten. Er erachtet deshalb die Lösung, die der Flughafen Zürich mit dem Kanton Zürich vereinbart hat, als sachgerecht.</p><p>Anders würde sich die Lage höchstens darstellen, wenn die bestehende Kompetenzordnung in Bezug auf die Landesflughäfen geändert würde und dem Bund mehr Entscheidkompetenzen zukämen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen und Gesetzesänderungen vorzuschlagen, die es erlauben, erstens die heute bestehenden Lärmfonds der Landesflughäfen in eigenständige juristische Einheiten auszulagern und zweitens eine Übernahme der Trägerschaft dieser Fonds durch den Bund zu ermöglichen.</p>
    • Übernahme der Lärmfonds der Landesflughäfen durch den Bund

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