Werbeverbot zum Schutz der Kinder

ShortId
06.3422
Id
20063422
Updated
28.07.2023 07:58
Language
de
Title
Werbeverbot zum Schutz der Kinder
AdditionalIndexing
28;15;Fernsehen;junger Mensch;Werbeverbot;Jugendschutz;Kind
1
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L06K070101030205, Werbeverbot
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L05K0107010205, Kind
  • L05K1202050101, Fernsehen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Konsumdenken beherrscht immer mehr den Alltag der Kinder und Jugendlichen. Ohne dass wir es gemerkt haben, hat der Druck, den die Werbung vom Frühstück bis zur Schlafenszeit auf die Schwächsten der Gesellschaft ausübt, zugenommen. Ob zu Hause, beim Sport, in der Schule, in den Ferien oder vor dem Fernsehen, Kinder werden ununterbrochen mit Werbung berieselt. Die Werbung schiesst sich geradezu auf die Kinder ein.</p><p>Das Problem ist nicht im privaten Bereich anzusiedeln, vielmehr befinden wir uns mitten in einer politischen Frage, die Lebensgestaltung, Gesundheitswesen, Staatsgewalt, Handelsfreiheit sowie die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger gleichermassen betrifft.</p><p>Da Kinder nicht mit Antikörpern gegen die Verlockungen des Konsums auf die Welt kommen, sollten sie der Werbung erst in einem Alter ausgesetzt werden, wo sie deren versteckte Absichten erkennen können.</p><p>Dem Beispiel Schwedens folgend, sollen mit der Gesetzesänderung verboten werden:</p><p>a. jegliche Werbung, die an die unter 14-Jährigen gerichtet ist (Spielzeuge, Kleidung, Lebensmittel).</p><p>b. jegliche Werbung für Erwachsene, die vor oder nach einer Kindersendung ausgestrahlt wird.</p><p>c. Werbespots, in denen Personen, die in Kindersendungen (Moderatoren, Serienhelden) eine Hauptrolle spielen, oder Kinder auftreten.</p>
  • <p>Im Gesetzgebungsverfahren betreffend die Totalrevision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen haben sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat lange über die Problematik der Werbung für Kinder und Heranwachsende debattiert. Der Bundesrat hat sich in seinem Gesetzentwurf weitgehend an der europäischen Regelung in diesem Bereich orientiert, vor allem am Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen und an der europäischen Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen. Bei den Diskussionen wurde der Vorschlag des Bundesrates eingehend geprüft. Zwei andere Vorschläge wurden ebenfalls diskutiert. Der erste war geradezu protektionistischer Art und zielte auf ein absolutes Verbot von Werbung, Verkaufsangeboten und Sponsoring in den Programmblöcken ab, die sich an Kinder richten. Dieses absolute Verbot wurde nicht unterstützt, da es in keiner Weise die Realität des Alltags widerspiegelte und als letzter Ausweg betrachtet wurde. Der zweite Vorschlag, der von einer Gruppe von Parlamentariern ausgearbeitet wurde, die eher eine liberale Regelung befürworteten, sah eine Regelung durch die Marktkräfte vor. Auch dieser Vorschlag wurde abgelehnt zugunsten der vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösung, die von der Mehrheit unterstützt wurde.</p><p>Angesichts der verschiedenen Meinungen, die während des Gesetzgebungsverfahrens geäussert wurden, darf der am 24. März 2006 verabschiedete Artikel 13 nRTVG, der die körperliche und seelische Entwicklung von Minderjährigen schützt und jegliche Werbung in den Sendungen für Kinder verbietet, als vernünftig und angemessen betrachtet werden. Somit erachtet es der Bundesrat nicht als sinnvoll, diese Bestimmungen wieder zu ändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, umgehend die Gesetzgebung so zu ändern, dass jegliche an Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren gerichtete Werbung verboten wird, im Wesentlichen weil Kinder das Recht auf geschützte Räume haben.</p>
  • Werbeverbot zum Schutz der Kinder
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Konsumdenken beherrscht immer mehr den Alltag der Kinder und Jugendlichen. Ohne dass wir es gemerkt haben, hat der Druck, den die Werbung vom Frühstück bis zur Schlafenszeit auf die Schwächsten der Gesellschaft ausübt, zugenommen. Ob zu Hause, beim Sport, in der Schule, in den Ferien oder vor dem Fernsehen, Kinder werden ununterbrochen mit Werbung berieselt. Die Werbung schiesst sich geradezu auf die Kinder ein.</p><p>Das Problem ist nicht im privaten Bereich anzusiedeln, vielmehr befinden wir uns mitten in einer politischen Frage, die Lebensgestaltung, Gesundheitswesen, Staatsgewalt, Handelsfreiheit sowie die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger gleichermassen betrifft.</p><p>Da Kinder nicht mit Antikörpern gegen die Verlockungen des Konsums auf die Welt kommen, sollten sie der Werbung erst in einem Alter ausgesetzt werden, wo sie deren versteckte Absichten erkennen können.</p><p>Dem Beispiel Schwedens folgend, sollen mit der Gesetzesänderung verboten werden:</p><p>a. jegliche Werbung, die an die unter 14-Jährigen gerichtet ist (Spielzeuge, Kleidung, Lebensmittel).</p><p>b. jegliche Werbung für Erwachsene, die vor oder nach einer Kindersendung ausgestrahlt wird.</p><p>c. Werbespots, in denen Personen, die in Kindersendungen (Moderatoren, Serienhelden) eine Hauptrolle spielen, oder Kinder auftreten.</p>
    • <p>Im Gesetzgebungsverfahren betreffend die Totalrevision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen haben sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat lange über die Problematik der Werbung für Kinder und Heranwachsende debattiert. Der Bundesrat hat sich in seinem Gesetzentwurf weitgehend an der europäischen Regelung in diesem Bereich orientiert, vor allem am Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen und an der europäischen Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen. Bei den Diskussionen wurde der Vorschlag des Bundesrates eingehend geprüft. Zwei andere Vorschläge wurden ebenfalls diskutiert. Der erste war geradezu protektionistischer Art und zielte auf ein absolutes Verbot von Werbung, Verkaufsangeboten und Sponsoring in den Programmblöcken ab, die sich an Kinder richten. Dieses absolute Verbot wurde nicht unterstützt, da es in keiner Weise die Realität des Alltags widerspiegelte und als letzter Ausweg betrachtet wurde. Der zweite Vorschlag, der von einer Gruppe von Parlamentariern ausgearbeitet wurde, die eher eine liberale Regelung befürworteten, sah eine Regelung durch die Marktkräfte vor. Auch dieser Vorschlag wurde abgelehnt zugunsten der vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösung, die von der Mehrheit unterstützt wurde.</p><p>Angesichts der verschiedenen Meinungen, die während des Gesetzgebungsverfahrens geäussert wurden, darf der am 24. März 2006 verabschiedete Artikel 13 nRTVG, der die körperliche und seelische Entwicklung von Minderjährigen schützt und jegliche Werbung in den Sendungen für Kinder verbietet, als vernünftig und angemessen betrachtet werden. Somit erachtet es der Bundesrat nicht als sinnvoll, diese Bestimmungen wieder zu ändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, umgehend die Gesetzgebung so zu ändern, dass jegliche an Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren gerichtete Werbung verboten wird, im Wesentlichen weil Kinder das Recht auf geschützte Räume haben.</p>
    • Werbeverbot zum Schutz der Kinder

Back to List