Ost-Milliarden. Wie weiter?

ShortId
06.3433
Id
20063433
Updated
14.11.2025 07:55
Language
de
Title
Ost-Milliarden. Wie weiter?
AdditionalIndexing
08;10;Kohäsionsfonds;Kostenrechnung;Erweiterung der Gemeinschaft;GUS;Prognose;Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten;Transparenz;Wirtschaftshilfe;Haushaltsausgabe;Gesetz;Osteuropa
1
  • L04K10010218, Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten
  • L07K07040302010101, Kohäsionsfonds
  • L03K110203, Haushaltsausgabe
  • L03K030104, Osteuropa
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L04K03010402, GUS
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L03K090203, Erweiterung der Gemeinschaft
  • L05K1602010701, Prognose
  • L04K10010415, Wirtschaftshilfe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat beschloss am 26. Juni 2006, dass die Finanzierung des Erweiterungsbeitrages zu gleichen Teilen durch Kompensationen im EDA und im EVD erfolgen soll, wobei die gekürzten Kredite - betroffen ist namentlich die Osthilfe - über die gesamte Auszahlungsperiode zu 40 Prozent aus dem Haushalt refinanziert werden. Dieser Finanzierungsmodus hat keine Auswirkungen auf die Steuer- und Schuldenlast. Aus den Bilateralen II resultieren für die Bundeskasse auch zusätzliche Einnahmen, so etwa die Entgelte aus dem Zinsbesteuerungsabkommen.</p><p>2. Die Schweiz entscheidet autonom über ihre Unterstützung der osteuropäischen Staaten. Ein allfälliges weiteres Begehren seitens der EU wäre im Rahmen einer Interessenabwägung zu prüfen. Das Osthilfe-Gesetz enthält keine Verpflichtung für zusätzliche Leistungen, lässt solche jedoch zu, sofern es sich bei Empfängerstaaten um ehemals kommunistische Staaten Osteuropas handelt (die Türkei scheidet somit als mögliches Empfängerland aus). Die Entscheidung über den dafür erforderlichen Rahmenkredit liegt gemäss Verfassung beim Parlament.</p><p>3. Es liegt keine Anfrage seitens der EU betreffend Unterstützungsleistungen zugunsten von Bulgarien und Rumänien vor. Entsprechend hat der Bundesrat diesbezüglich der EU gegenüber weder Zusagen noch Versprechungen gemacht.</p><p>4. Es liegen keine solchen Forderungen vor. Die Schweiz wird ihre traditionelle Ostzusammenarbeit in Osteuropa (namentlich Westbalkan und GUS) in autonomer Weise fortsetzen.</p><p>5. Die Schweiz steht bereits heute mit den Staaten Osteuropas auf den internationalen Märkten im Wettbewerb, da diese sich erfolgreich in die Weltwirtschaft integriert haben. Dass die Schweiz der Konkurrenz durchaus standhalten kann, beweist der substanzielle Aussenhandelsüberschuss, den sie im Verkehr mit diesen Ländern erzielt. Durch die Handelsbeziehungen mit Osteuropa werden in der Schweiz Arbeitsplätze geschaffen und Einkommen generiert. Trotz hoher Wachstumsraten weisen die neuen EU-Mitgliedstaaten jedoch in mancherlei Hinsicht noch einen grossen Rückstand gegenüber Westeuropa auf. Das reale Pro-Kopf-Einkommen erreicht erst rund 50 Prozent des EU-Durchschnitts. Die Zusammenarbeit mit diesen Ländern zur Verbesserung der Infrastruktur, des Umweltschutzes, der Rechtssicherheit, des Gesundheits- und Bildungswesens usw. kommt beiden Seiten zugute. Durch diese Investitionen werden die osteuropäischen Länder mittelfristig zu noch attraktiveren Partnern für die Schweiz.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat seinerzeit beschlossen, dass die sogenannte Kohäsionsmilliarde durch Minderausgaben im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und im Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) vollständig kompensiert werden müsse. Dieser Beschluss ist längst Schnee von gestern. Neueste Version nach einem längeren Hin und Her ist offenbar, dass die beiden Departemente nur für 60 Prozent geradestehen müssen, während 40 Prozent aus allgemeinen Bundesmitteln finanziert werden sollen. Nachdem das Schweizervolk am 26. November, also in wenigen Wochen, über die Milliardenvorlage bzw. über das entsprechende Osthilfe-Gesetz entscheiden wird, gilt es, vonseiten des Bundesrates rasch Klarheit zu schaffen über die definitive Finanzierung der Milliardenzahlung sowie über allfällige Folgezahlungen aufgrund des geänderten Osthilfe-Gesetzes.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um die rasche Beantwortung der folgenden Fragen, möglichst noch innerhalb der Herbstsession 2006 der eidgenössischen Räte:</p><p>1. Wird die Milliarde vollständig durch Minderausgaben im EDA und im EVD (60 Prozent), sowie zu 40 Prozent durch Minderausgaben bei den allgemeinen Bundesmitteln finanziert? Falls nein, wie erfolgt die Finanzierung sonst?</p><p>2. Wird die Schweiz nach dieser Milliarde noch weitere Zahlungen an die betreffenden neuen EU-Oststaaten leisten müssen, beispielsweise im Rahmen einer späteren "Runde"? Oder kann dies der Bundesrat mit Sicherheit ausschliessen?</p><p>3. Hat er bereits weitere Kohäsionszahlungen im Hinblick auf den EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien (2007/08) in Aussicht gestellt oder bereits zugesagt? Wenn ja, in welcher Höhe? Hat die EU bereits entsprechende Forderungen gestellt? Wenn ja, in welcher Höhe?</p><p>4. Liegen bereits weitere Forderungen vonseiten der EU, von EU-Oststaaten oder von GUS-Staaten (Gemeinschaft unabhängiger Staaten) vor, oder sind solche zu erwarten?</p><p>5. Wie beurteilt er die Tatsache, dass wir mit der aktuellen Ost-Milliarde primär Länder mit bereits hohem Wirtschaftswachstum wie Polen und Tschechien unterstützen, die uns morgen als harte Konkurrenten gegenüberstehen? Erachtet er die Struktur- und Aufbauhilfe dennoch als sinnvoll?</p>
  • Ost-Milliarden. Wie weiter?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat beschloss am 26. Juni 2006, dass die Finanzierung des Erweiterungsbeitrages zu gleichen Teilen durch Kompensationen im EDA und im EVD erfolgen soll, wobei die gekürzten Kredite - betroffen ist namentlich die Osthilfe - über die gesamte Auszahlungsperiode zu 40 Prozent aus dem Haushalt refinanziert werden. Dieser Finanzierungsmodus hat keine Auswirkungen auf die Steuer- und Schuldenlast. Aus den Bilateralen II resultieren für die Bundeskasse auch zusätzliche Einnahmen, so etwa die Entgelte aus dem Zinsbesteuerungsabkommen.</p><p>2. Die Schweiz entscheidet autonom über ihre Unterstützung der osteuropäischen Staaten. Ein allfälliges weiteres Begehren seitens der EU wäre im Rahmen einer Interessenabwägung zu prüfen. Das Osthilfe-Gesetz enthält keine Verpflichtung für zusätzliche Leistungen, lässt solche jedoch zu, sofern es sich bei Empfängerstaaten um ehemals kommunistische Staaten Osteuropas handelt (die Türkei scheidet somit als mögliches Empfängerland aus). Die Entscheidung über den dafür erforderlichen Rahmenkredit liegt gemäss Verfassung beim Parlament.</p><p>3. Es liegt keine Anfrage seitens der EU betreffend Unterstützungsleistungen zugunsten von Bulgarien und Rumänien vor. Entsprechend hat der Bundesrat diesbezüglich der EU gegenüber weder Zusagen noch Versprechungen gemacht.</p><p>4. Es liegen keine solchen Forderungen vor. Die Schweiz wird ihre traditionelle Ostzusammenarbeit in Osteuropa (namentlich Westbalkan und GUS) in autonomer Weise fortsetzen.</p><p>5. Die Schweiz steht bereits heute mit den Staaten Osteuropas auf den internationalen Märkten im Wettbewerb, da diese sich erfolgreich in die Weltwirtschaft integriert haben. Dass die Schweiz der Konkurrenz durchaus standhalten kann, beweist der substanzielle Aussenhandelsüberschuss, den sie im Verkehr mit diesen Ländern erzielt. Durch die Handelsbeziehungen mit Osteuropa werden in der Schweiz Arbeitsplätze geschaffen und Einkommen generiert. Trotz hoher Wachstumsraten weisen die neuen EU-Mitgliedstaaten jedoch in mancherlei Hinsicht noch einen grossen Rückstand gegenüber Westeuropa auf. Das reale Pro-Kopf-Einkommen erreicht erst rund 50 Prozent des EU-Durchschnitts. Die Zusammenarbeit mit diesen Ländern zur Verbesserung der Infrastruktur, des Umweltschutzes, der Rechtssicherheit, des Gesundheits- und Bildungswesens usw. kommt beiden Seiten zugute. Durch diese Investitionen werden die osteuropäischen Länder mittelfristig zu noch attraktiveren Partnern für die Schweiz.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat seinerzeit beschlossen, dass die sogenannte Kohäsionsmilliarde durch Minderausgaben im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und im Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) vollständig kompensiert werden müsse. Dieser Beschluss ist längst Schnee von gestern. Neueste Version nach einem längeren Hin und Her ist offenbar, dass die beiden Departemente nur für 60 Prozent geradestehen müssen, während 40 Prozent aus allgemeinen Bundesmitteln finanziert werden sollen. Nachdem das Schweizervolk am 26. November, also in wenigen Wochen, über die Milliardenvorlage bzw. über das entsprechende Osthilfe-Gesetz entscheiden wird, gilt es, vonseiten des Bundesrates rasch Klarheit zu schaffen über die definitive Finanzierung der Milliardenzahlung sowie über allfällige Folgezahlungen aufgrund des geänderten Osthilfe-Gesetzes.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um die rasche Beantwortung der folgenden Fragen, möglichst noch innerhalb der Herbstsession 2006 der eidgenössischen Räte:</p><p>1. Wird die Milliarde vollständig durch Minderausgaben im EDA und im EVD (60 Prozent), sowie zu 40 Prozent durch Minderausgaben bei den allgemeinen Bundesmitteln finanziert? Falls nein, wie erfolgt die Finanzierung sonst?</p><p>2. Wird die Schweiz nach dieser Milliarde noch weitere Zahlungen an die betreffenden neuen EU-Oststaaten leisten müssen, beispielsweise im Rahmen einer späteren "Runde"? Oder kann dies der Bundesrat mit Sicherheit ausschliessen?</p><p>3. Hat er bereits weitere Kohäsionszahlungen im Hinblick auf den EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien (2007/08) in Aussicht gestellt oder bereits zugesagt? Wenn ja, in welcher Höhe? Hat die EU bereits entsprechende Forderungen gestellt? Wenn ja, in welcher Höhe?</p><p>4. Liegen bereits weitere Forderungen vonseiten der EU, von EU-Oststaaten oder von GUS-Staaten (Gemeinschaft unabhängiger Staaten) vor, oder sind solche zu erwarten?</p><p>5. Wie beurteilt er die Tatsache, dass wir mit der aktuellen Ost-Milliarde primär Länder mit bereits hohem Wirtschaftswachstum wie Polen und Tschechien unterstützen, die uns morgen als harte Konkurrenten gegenüberstehen? Erachtet er die Struktur- und Aufbauhilfe dennoch als sinnvoll?</p>
    • Ost-Milliarden. Wie weiter?

Back to List