Förderung von Unternehmensübertragungen an Jungunternehmer

ShortId
06.3436
Id
20063436
Updated
28.07.2023 10:20
Language
de
Title
Förderung von Unternehmensübertragungen an Jungunternehmer
AdditionalIndexing
15;Unternehmen;Klein- und mittleres Unternehmen;Eigentumsübertragung;Wirtschaftsförderung;Bestehen des Unternehmens;Familienunternehmen;Unternehmer/in
1
  • L04K07030402, Bestehen des Unternehmens
  • L04K07030601, Unternehmen
  • L04K05070107, Eigentumsübertragung
  • L05K0703040104, Unternehmer/in
  • L05K0703060104, Familienunternehmen
  • L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
  • L05K0704010112, Wirtschaftsförderung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Im Jahre 2005 haben zwei repräsentative wissenschaftliche Untersuchungen über Unternehmensübertragungen bei KMU in der Schweiz (PWC/HSG: Nachfolger gesucht!; ZKB/ZHW: Unternehmen Zukunft) alarmierende Tendenzen aufgezeigt:</p><p>- Der Anteil familieninterner Unternehmensnachfolgen ist innert weniger Jahre drastisch von rund 75 Prozent auf derzeit noch etwa 50 Prozent zurückgegangen. Übertragungen an ausserfamiliäre Dritte werden immer wichtiger, sind aber viel schwieriger zu realisieren (Nachfolgersuche, Finanzierung usw.).</p><p>- Etwa 70 Prozent der Inhaber gehen die Nachfolgeregelung zu spät an, und der Prozess dauert durchschnittlich dreimal länger als veranschlagt. </p><p>- Die meisten KMU kommen unvorbereitet in den Nachfolgeprozess. Dies ist einer der Hauptgründe, weshalb in den nächsten Jahren über 70 000 Arbeitsplätze infolge gescheiterter oder ungelöster Unternehmensnachfolgen verlorengehen werden. </p><p>2. In der Schweiz werden bis anhin Jungunternehmer ausschliesslich bei Neugründungen gefördert. Es fehlt, im Gegensatz zum benachbarten Ausland, an einer aktiven Unterstützung bei Unternehmensübertragungen:</p><p>- Standortansiedlungen und Neugründungen werden jährlich mit Millionenbeträgen vom Bund unterstützt. Im Gegensatz dazu sind Unternehmensübertragungen an Jungunternehmer immer noch kein Schwerpunktthema der offiziellen KMU-Politik des Bundesrates. </p><p>- Die politische Gleichstellung von Unternehmensübertragungen mit Neugründungen ist deshalb ein dringend notwendiges Erfordernis. </p><p>- Weil rund zwei Drittel aller Erwerbstätigen in KMU arbeiten und diese über 70 Prozent der Lehrlinge ausbilden, muss der Bestandeswahrung der KMU (und damit der geregelten Nachfolge) eine hohe Priorität zukommen.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Unternehmensübertragungen ein wichtiges Element zur Erhaltung des wirtschaftlichen Gefüges sind. In Anbetracht der spezifischen Bedürfnisse von Unternehmen in dieser Phase ihres Lebenszyklus macht der Bundesrat Unternehmensübertragungen zu einem Bestandteil seiner Politik zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Interventionsmöglichkeiten des Bundes sind in diesem Bereich begrenzt. Die Priorität muss deshalb auf die Verbesserung der rechtlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen gelegt werden, wie dies bereits auf verschiedenen Ebenen geschieht (Reduktion der administrativen Belastung, Revision des GmbH-Rechtes und Revision des Aktienrechtes). Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über dringende Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung im Jahr 2007 werden die fiskalischen Rahmenbedingungen verbessert und keine Bremse mehr für Unternehmensübertragungen bilden. Dies ist ein Kernelement auf der Stufe Rahmenbedingungen.</p><p>Der Ausbau des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens, welcher vorsieht, die von durch den Bund unterstützten Genossenschaften verbürgten Kreditbeträge von 150 000 auf 500 000 Franken anzuheben, kann in bestimmten Fällen dazu beitragen, Lösungen zu finden. Man muss allerdings erkennen, dass Unternehmensübertragungen oft deutlich höhere Finanzierungen erfordern. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es in solchen Fällen Aufgabe des Marktes und nicht der öffentlichen Hand ist, Lösungen bereitzustellen.</p><p>Information ist sicherlich ein wichtiges Element im Rahmen der Unternehmensübertragungen. Zahlreiche Treuhänder, Consultants und Beratungsfirmen bieten ihre Dienste in diesem Bereich an. Der Bundesrat kann in einem gewissen Masse Anstrengungen zur Bereitstellung von Informationen oder Plattformen der Zusammenarbeit unterstützen, er will jedoch keine privaten Anbieter verdrängen. Man kann in Betracht ziehen, Jungunternehmer mit Coaching zu begleiten, um ihnen die Aufnahme bestehender Geschäfte zu vereinfachen. Allerdings gehört diese Aufgabe nicht zu den Kernaufgaben der Kommission für Technologie und Innovation (KTI), welche hauptsächlich die angewandte Forschung fördert. Die Kredite der KTI können deshalb nicht für die Unternehmensübertragungen benutzt werden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Probleme durch den Markt gelöst werden müssen, und kann daher dem diesbezüglichen Vorschlag der Motion nicht Folge leisten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass</p><p>- Unternehmensübertragungen bei KMU zu einem Schwerpunktsthema der KMU-Politik des Bundes erklärt werden(analog zu Gründungen, Standortansiedlungen und Wachstum);</p><p>- Unternehmensübertragungen bei KMU mit den vom Parlament zur Förderung des Unternehmertums bewilligten Mitteln (Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeit des KTI in den Jahren 2004-2007) ebenfalls gefördert werden.</p>
  • Förderung von Unternehmensübertragungen an Jungunternehmer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im Jahre 2005 haben zwei repräsentative wissenschaftliche Untersuchungen über Unternehmensübertragungen bei KMU in der Schweiz (PWC/HSG: Nachfolger gesucht!; ZKB/ZHW: Unternehmen Zukunft) alarmierende Tendenzen aufgezeigt:</p><p>- Der Anteil familieninterner Unternehmensnachfolgen ist innert weniger Jahre drastisch von rund 75 Prozent auf derzeit noch etwa 50 Prozent zurückgegangen. Übertragungen an ausserfamiliäre Dritte werden immer wichtiger, sind aber viel schwieriger zu realisieren (Nachfolgersuche, Finanzierung usw.).</p><p>- Etwa 70 Prozent der Inhaber gehen die Nachfolgeregelung zu spät an, und der Prozess dauert durchschnittlich dreimal länger als veranschlagt. </p><p>- Die meisten KMU kommen unvorbereitet in den Nachfolgeprozess. Dies ist einer der Hauptgründe, weshalb in den nächsten Jahren über 70 000 Arbeitsplätze infolge gescheiterter oder ungelöster Unternehmensnachfolgen verlorengehen werden. </p><p>2. In der Schweiz werden bis anhin Jungunternehmer ausschliesslich bei Neugründungen gefördert. Es fehlt, im Gegensatz zum benachbarten Ausland, an einer aktiven Unterstützung bei Unternehmensübertragungen:</p><p>- Standortansiedlungen und Neugründungen werden jährlich mit Millionenbeträgen vom Bund unterstützt. Im Gegensatz dazu sind Unternehmensübertragungen an Jungunternehmer immer noch kein Schwerpunktthema der offiziellen KMU-Politik des Bundesrates. </p><p>- Die politische Gleichstellung von Unternehmensübertragungen mit Neugründungen ist deshalb ein dringend notwendiges Erfordernis. </p><p>- Weil rund zwei Drittel aller Erwerbstätigen in KMU arbeiten und diese über 70 Prozent der Lehrlinge ausbilden, muss der Bestandeswahrung der KMU (und damit der geregelten Nachfolge) eine hohe Priorität zukommen.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Unternehmensübertragungen ein wichtiges Element zur Erhaltung des wirtschaftlichen Gefüges sind. In Anbetracht der spezifischen Bedürfnisse von Unternehmen in dieser Phase ihres Lebenszyklus macht der Bundesrat Unternehmensübertragungen zu einem Bestandteil seiner Politik zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Interventionsmöglichkeiten des Bundes sind in diesem Bereich begrenzt. Die Priorität muss deshalb auf die Verbesserung der rechtlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen gelegt werden, wie dies bereits auf verschiedenen Ebenen geschieht (Reduktion der administrativen Belastung, Revision des GmbH-Rechtes und Revision des Aktienrechtes). Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über dringende Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung im Jahr 2007 werden die fiskalischen Rahmenbedingungen verbessert und keine Bremse mehr für Unternehmensübertragungen bilden. Dies ist ein Kernelement auf der Stufe Rahmenbedingungen.</p><p>Der Ausbau des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens, welcher vorsieht, die von durch den Bund unterstützten Genossenschaften verbürgten Kreditbeträge von 150 000 auf 500 000 Franken anzuheben, kann in bestimmten Fällen dazu beitragen, Lösungen zu finden. Man muss allerdings erkennen, dass Unternehmensübertragungen oft deutlich höhere Finanzierungen erfordern. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es in solchen Fällen Aufgabe des Marktes und nicht der öffentlichen Hand ist, Lösungen bereitzustellen.</p><p>Information ist sicherlich ein wichtiges Element im Rahmen der Unternehmensübertragungen. Zahlreiche Treuhänder, Consultants und Beratungsfirmen bieten ihre Dienste in diesem Bereich an. Der Bundesrat kann in einem gewissen Masse Anstrengungen zur Bereitstellung von Informationen oder Plattformen der Zusammenarbeit unterstützen, er will jedoch keine privaten Anbieter verdrängen. Man kann in Betracht ziehen, Jungunternehmer mit Coaching zu begleiten, um ihnen die Aufnahme bestehender Geschäfte zu vereinfachen. Allerdings gehört diese Aufgabe nicht zu den Kernaufgaben der Kommission für Technologie und Innovation (KTI), welche hauptsächlich die angewandte Forschung fördert. Die Kredite der KTI können deshalb nicht für die Unternehmensübertragungen benutzt werden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Probleme durch den Markt gelöst werden müssen, und kann daher dem diesbezüglichen Vorschlag der Motion nicht Folge leisten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass</p><p>- Unternehmensübertragungen bei KMU zu einem Schwerpunktsthema der KMU-Politik des Bundes erklärt werden(analog zu Gründungen, Standortansiedlungen und Wachstum);</p><p>- Unternehmensübertragungen bei KMU mit den vom Parlament zur Förderung des Unternehmertums bewilligten Mitteln (Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeit des KTI in den Jahren 2004-2007) ebenfalls gefördert werden.</p>
    • Förderung von Unternehmensübertragungen an Jungunternehmer

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