Naturgefahren. Prävention
- ShortId
-
06.3444
- Id
-
20063444
- Updated
-
28.07.2023 11:38
- Language
-
de
- Title
-
Naturgefahren. Prävention
- AdditionalIndexing
-
52;Katastrophenalarm;Verhütung von Gefahren;Subvention;Katastrophe;Waldschutz;Naturgefahren
- 1
-
- L04K06010302, Verhütung von Gefahren
- L05K0601030202, Naturgefahren
- L04K06020206, Katastrophe
- L04K06010303, Katastrophenalarm
- L05K1401070108, Waldschutz
- L05K1102030202, Subvention
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Grosse Unwetterereignisse haben sich in den letzten Jahren (1999, 2000, 2002, 2005) auch in der Schweiz gehäuft. Die Schadensummen erreichten dabei Rekordwerte. Schon fast jedes zweite Jahr gibt es in der Schweiz ein verheerendes Unwetterereignis! Diese wurden detailliert untersucht. Die Schwachstellen sind also erkannt. Es stellt sich aber die Frage, ob daraus auch die richtigen Konsequenzen gezogen wurden und wie die Prävention vor Naturereignissen auf allen Ebenen weiter gestärkt werden kann.</p><p>Die Mittel des Bundes für Schutzbauten und Schutzwaldpflege gegen Naturgefahren wurden in den letzten Jahren bereits durch die Entlastungsprogramme massiv gekürzt. Mit den vorgesehenen Mitteln auf Bundesebene ist im Rahmen des NFA ab 2008 noch ein Bundesbeitrag von knapp 40 Prozent an die Prävention vor Naturgefahren vorgesehen. Es stellt sich die Frage, ob der Bund die strategische Führung in diesem zunehmend an Bedeutung gewinnenden Bereich mittelfristig noch wahrnehmen kann.</p><p>Schutzkonzepte, welche kurz- und langfristige Entwicklungen einbeziehen, haben sich ausserordentlich bewährt. Studien zeigen, dass mit den in die Prävention vor Naturgefahren investierten Mitteln ein Vielfaches an Schäden verhindert werden kann. Zur Prävention zählen Schutzwaldpflege, Schutzbauten und organisatorische Anstrengungen bis hin zur Warnung und Alarmierung. Doch wie sieht die mittel- bis langfristige Entwicklung aus?</p><p>Um dies an einem Beispiel zu veranschaulichen: Der Kanton Graubünden verfügt über 180 000 Hektaren Wald, wovon ein Drittel besondere Schutzfunktionen ausübt. Um diese Schutzfunktionen langfristig sicherzustellen, müssten 3000 Hektaren Schutzwald pro Jahr gepflegt werden. Die derzeit bereitgestellten Bundesmittel reichen noch für knapp 60 Prozent der Waldfläche mit besonderer Schutzfunktion. Ein grosses, kaum abbaubares Pflegedefizit bahnt sich an.</p><p>Die Bewältigung der Unwetterereignisse 2002 und 2005 hat in Graubünden und ebenso in anderen Kantonen dazu geführt, dass geplante Schutzbauten nicht oder nur sehr verzögert ausgeführt werden können. Aus der Schadensbehebung mit ordentlichen Mitteln entsteht zudem ein zeitlicher Verzug zwischen Ausführung und Abrechnung bei den ordentlichen Projekten, der wie eine Bugwelle die zukünftige Prävention bremst.</p>
- <p>1. Zur wirkungsvollen Risikoreduktion und Sicherstellung eines gesamtschweizerisch vergleichbaren Schutzes des Lebensraumes müssen die bestehenden Lücken bei den Schutzmassnahmen geschlossen und die notwendigen Sanierungen an bestehenden Schutzbauten ausgeführt werden. Zur Realisierung der von den Kantonen aktuell geplanten präventiven Massnahmen, die massgeblich vom Hochwasser 2005 geprägt sind, müsste der Bund für den Hochwasserschutz sowie den Schutz vor Lawinen, Steinschlag, Rutschungen und Murgängen jährlich 247 Millionen Franken bereitstellen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es sich bei den von den Kantonen geplanten Präventionsmassnahmen um eine Auflistung handelt, die vom Bund noch nicht abschliessend analysiert wurde. Zu prüfen ist insbesondere die Sicherstellung der Finanzierung vonseiten der Kantone. Die Notwendigkeit, Effizienz und Angemessenheit des Mitteleinsatzes werden im Rahmen der Projekteingaben beurteilt. Zurzeit sind in der Finanzplanung jährlich 147 Millionen Franken eingestellt.</p><p>Gleichzeitig ist durch geeignete planerische und bauliche Massnahmen (Umsetzung von Gefahrenkarten, Vorsorgemassnahmen an Gebäuden gegen Erdbeben usw.) sicherzustellen, dass das Schadenpotenzial durch neue Nutzungen nicht weiter ansteigt. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass immer ein Restrisiko verbleibt.</p><p>2. Mit der Einführung der NFA wird sich der Bund ab 2008 im Durchschnitt noch mit rund 40 Prozent an den Kosten für Massnahmen zur Prävention vor Naturgefahren beteiligen. In Ausnahmefällen, etwa bei unzumutbarer Restbelastung des Kantons, kann der Bund seinen Anteil auf maximal 65 Prozent der Gesamtkosten erhöhen.</p><p>Im Unterschied zum Finanzierungsschlüssel bleiben mit der NFA die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen im Bereich der Naturgefahren unverändert. Der Schutz vor Naturgefahren ist demnach weiterhin eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen, wobei dem Bund die strategische Führung zukommt. Da die strategische Führung nicht an die Subventionierung von Präventionsmassnahmen gebunden ist, gibt es keinen Grund, davon auszugehen, dass der Bund seine Führungsaufgabe nicht auch in Zukunft wahrnehmen kann.</p><p>Prävention ist kostengünstiger als die Schadenbehebung. Eine Erhöhung des Subventionssatzes des Bundes führt aber nicht automatisch zu einer Vergrösserung des Volumens der realisierten präventiven Massnahmen. Um das zu erreichen, müssten die Mittel absolut erhöht werden.</p><p>3. Der Bundesrat hat am 30. Mai 2007 vom Schlussbericht Owarna (Optimierung von Warnung und Alarmierung) Kenntnis genommen und verschiedene daraus resultierende Massnahmen beschlossen.</p><p>4. Viele Wälder leisten einen wirksamen Schutz gegen Naturgefahren wie Lawinen, Steinschlag, Rutschungen, Murgänge und Hochwasser. Vor allem für Ereignisse kleiner und mittlerer Intensität ist der Schutzwald eine der wichtigsten und günstigsten Massnahmen, weshalb seiner Pflege eine zentrale Bedeutung zukommt. Für den Mittelbedarf gilt die Antwort auf die Frage 1. Die Auswirkungen der Mittelknappheit beim Bund werden im Rahmen der Programmverhandlungen NFA kantonsweise aufgezeigt.</p><p>Neben der Schutzwaldpflege sind auch technische, organisatorische und planerische Massnahmen Bestandteil des integralen Risikomanagements zur Naturgefahrenabwehr. Die jeweils wirksamste und kostengünstigste Kombination von Massnahmen muss im Einzelfall ermittelt werden. Dabei ist auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Schutzwald - im Unterschied zu technischen Massnahmen - über den Schutz von Menschen und Sachwerten hinaus weitere Leistungen für die Allgemeinheit erbringt, etwa die Erhaltung der biologischen Vielfalt oder die Bewahrung des Landschaftsbildes.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Es ist eine lebenswichtige Herausforderung, Naturgefahren zu erkennen und diesen wirkungsvoll zu begegnen. Der Verkehr, die dichte Besiedelung und neue Freizeitbedürfnisse haben zu einem immer grösseren Risiko durch Naturgefahren geführt. Durch auftauenden Permafrost und abschmelzende Gletscher kommen neue Gefahren hinzu. Die Unsicherheiten in der Bevölkerung werden durch die Probleme der Klimaveränderungen zusätzlich vergrössert. Vor dem Hintergrund dieser gegenläufigen Entwicklungen stelle ich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Wie viele finanzielle Mittel müsste der Bund bereitstellen, um die jährlichen Schäden zu begrenzen und damit eine wirkungsvolle Prävention zu bewirken?</p><p>2. Der Bund will sich ab 2008 nur noch mit durchschnittlich knapp 40 Prozent an der Prävention von Naturgefahren beteiligen. Wird er dennoch in der Lage sein, die strategische Führung im Bereich Prävention weiterhin wahrzunehmen? Wäre eine Erhöhung der Mittel auf 50 Prozent langfristig nicht günstiger als immer wiederkehrende Schadensbehebungen nach Unwetterereignissen?</p><p>3. Er hat dem VBS und der Planat nach den Unwettern von 2005 den Auftrag erteilt, die Warnung und Alarmierung zu überprüfen und zu verbessern. Wie weit sind diese für die Prävention wichtigen Abklärungen fortgeschritten?</p><p>4. Teilt er die Ansicht, dass die Waldpflege eine der wichtigsten und günstigsten Massnahmen zur Verhinderung von Unwetterereignissen ist? Sollten deshalb nicht die vorgesehenen Mittel den aktuellen Bedürfnissen angepasst und erhöht werden?</p>
- Naturgefahren. Prävention
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Grosse Unwetterereignisse haben sich in den letzten Jahren (1999, 2000, 2002, 2005) auch in der Schweiz gehäuft. Die Schadensummen erreichten dabei Rekordwerte. Schon fast jedes zweite Jahr gibt es in der Schweiz ein verheerendes Unwetterereignis! Diese wurden detailliert untersucht. Die Schwachstellen sind also erkannt. Es stellt sich aber die Frage, ob daraus auch die richtigen Konsequenzen gezogen wurden und wie die Prävention vor Naturereignissen auf allen Ebenen weiter gestärkt werden kann.</p><p>Die Mittel des Bundes für Schutzbauten und Schutzwaldpflege gegen Naturgefahren wurden in den letzten Jahren bereits durch die Entlastungsprogramme massiv gekürzt. Mit den vorgesehenen Mitteln auf Bundesebene ist im Rahmen des NFA ab 2008 noch ein Bundesbeitrag von knapp 40 Prozent an die Prävention vor Naturgefahren vorgesehen. Es stellt sich die Frage, ob der Bund die strategische Führung in diesem zunehmend an Bedeutung gewinnenden Bereich mittelfristig noch wahrnehmen kann.</p><p>Schutzkonzepte, welche kurz- und langfristige Entwicklungen einbeziehen, haben sich ausserordentlich bewährt. Studien zeigen, dass mit den in die Prävention vor Naturgefahren investierten Mitteln ein Vielfaches an Schäden verhindert werden kann. Zur Prävention zählen Schutzwaldpflege, Schutzbauten und organisatorische Anstrengungen bis hin zur Warnung und Alarmierung. Doch wie sieht die mittel- bis langfristige Entwicklung aus?</p><p>Um dies an einem Beispiel zu veranschaulichen: Der Kanton Graubünden verfügt über 180 000 Hektaren Wald, wovon ein Drittel besondere Schutzfunktionen ausübt. Um diese Schutzfunktionen langfristig sicherzustellen, müssten 3000 Hektaren Schutzwald pro Jahr gepflegt werden. Die derzeit bereitgestellten Bundesmittel reichen noch für knapp 60 Prozent der Waldfläche mit besonderer Schutzfunktion. Ein grosses, kaum abbaubares Pflegedefizit bahnt sich an.</p><p>Die Bewältigung der Unwetterereignisse 2002 und 2005 hat in Graubünden und ebenso in anderen Kantonen dazu geführt, dass geplante Schutzbauten nicht oder nur sehr verzögert ausgeführt werden können. Aus der Schadensbehebung mit ordentlichen Mitteln entsteht zudem ein zeitlicher Verzug zwischen Ausführung und Abrechnung bei den ordentlichen Projekten, der wie eine Bugwelle die zukünftige Prävention bremst.</p>
- <p>1. Zur wirkungsvollen Risikoreduktion und Sicherstellung eines gesamtschweizerisch vergleichbaren Schutzes des Lebensraumes müssen die bestehenden Lücken bei den Schutzmassnahmen geschlossen und die notwendigen Sanierungen an bestehenden Schutzbauten ausgeführt werden. Zur Realisierung der von den Kantonen aktuell geplanten präventiven Massnahmen, die massgeblich vom Hochwasser 2005 geprägt sind, müsste der Bund für den Hochwasserschutz sowie den Schutz vor Lawinen, Steinschlag, Rutschungen und Murgängen jährlich 247 Millionen Franken bereitstellen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es sich bei den von den Kantonen geplanten Präventionsmassnahmen um eine Auflistung handelt, die vom Bund noch nicht abschliessend analysiert wurde. Zu prüfen ist insbesondere die Sicherstellung der Finanzierung vonseiten der Kantone. Die Notwendigkeit, Effizienz und Angemessenheit des Mitteleinsatzes werden im Rahmen der Projekteingaben beurteilt. Zurzeit sind in der Finanzplanung jährlich 147 Millionen Franken eingestellt.</p><p>Gleichzeitig ist durch geeignete planerische und bauliche Massnahmen (Umsetzung von Gefahrenkarten, Vorsorgemassnahmen an Gebäuden gegen Erdbeben usw.) sicherzustellen, dass das Schadenpotenzial durch neue Nutzungen nicht weiter ansteigt. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass immer ein Restrisiko verbleibt.</p><p>2. Mit der Einführung der NFA wird sich der Bund ab 2008 im Durchschnitt noch mit rund 40 Prozent an den Kosten für Massnahmen zur Prävention vor Naturgefahren beteiligen. In Ausnahmefällen, etwa bei unzumutbarer Restbelastung des Kantons, kann der Bund seinen Anteil auf maximal 65 Prozent der Gesamtkosten erhöhen.</p><p>Im Unterschied zum Finanzierungsschlüssel bleiben mit der NFA die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen im Bereich der Naturgefahren unverändert. Der Schutz vor Naturgefahren ist demnach weiterhin eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen, wobei dem Bund die strategische Führung zukommt. Da die strategische Führung nicht an die Subventionierung von Präventionsmassnahmen gebunden ist, gibt es keinen Grund, davon auszugehen, dass der Bund seine Führungsaufgabe nicht auch in Zukunft wahrnehmen kann.</p><p>Prävention ist kostengünstiger als die Schadenbehebung. Eine Erhöhung des Subventionssatzes des Bundes führt aber nicht automatisch zu einer Vergrösserung des Volumens der realisierten präventiven Massnahmen. Um das zu erreichen, müssten die Mittel absolut erhöht werden.</p><p>3. Der Bundesrat hat am 30. Mai 2007 vom Schlussbericht Owarna (Optimierung von Warnung und Alarmierung) Kenntnis genommen und verschiedene daraus resultierende Massnahmen beschlossen.</p><p>4. Viele Wälder leisten einen wirksamen Schutz gegen Naturgefahren wie Lawinen, Steinschlag, Rutschungen, Murgänge und Hochwasser. Vor allem für Ereignisse kleiner und mittlerer Intensität ist der Schutzwald eine der wichtigsten und günstigsten Massnahmen, weshalb seiner Pflege eine zentrale Bedeutung zukommt. Für den Mittelbedarf gilt die Antwort auf die Frage 1. Die Auswirkungen der Mittelknappheit beim Bund werden im Rahmen der Programmverhandlungen NFA kantonsweise aufgezeigt.</p><p>Neben der Schutzwaldpflege sind auch technische, organisatorische und planerische Massnahmen Bestandteil des integralen Risikomanagements zur Naturgefahrenabwehr. Die jeweils wirksamste und kostengünstigste Kombination von Massnahmen muss im Einzelfall ermittelt werden. Dabei ist auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Schutzwald - im Unterschied zu technischen Massnahmen - über den Schutz von Menschen und Sachwerten hinaus weitere Leistungen für die Allgemeinheit erbringt, etwa die Erhaltung der biologischen Vielfalt oder die Bewahrung des Landschaftsbildes.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Es ist eine lebenswichtige Herausforderung, Naturgefahren zu erkennen und diesen wirkungsvoll zu begegnen. Der Verkehr, die dichte Besiedelung und neue Freizeitbedürfnisse haben zu einem immer grösseren Risiko durch Naturgefahren geführt. Durch auftauenden Permafrost und abschmelzende Gletscher kommen neue Gefahren hinzu. Die Unsicherheiten in der Bevölkerung werden durch die Probleme der Klimaveränderungen zusätzlich vergrössert. Vor dem Hintergrund dieser gegenläufigen Entwicklungen stelle ich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Wie viele finanzielle Mittel müsste der Bund bereitstellen, um die jährlichen Schäden zu begrenzen und damit eine wirkungsvolle Prävention zu bewirken?</p><p>2. Der Bund will sich ab 2008 nur noch mit durchschnittlich knapp 40 Prozent an der Prävention von Naturgefahren beteiligen. Wird er dennoch in der Lage sein, die strategische Führung im Bereich Prävention weiterhin wahrzunehmen? Wäre eine Erhöhung der Mittel auf 50 Prozent langfristig nicht günstiger als immer wiederkehrende Schadensbehebungen nach Unwetterereignissen?</p><p>3. Er hat dem VBS und der Planat nach den Unwettern von 2005 den Auftrag erteilt, die Warnung und Alarmierung zu überprüfen und zu verbessern. Wie weit sind diese für die Prävention wichtigen Abklärungen fortgeschritten?</p><p>4. Teilt er die Ansicht, dass die Waldpflege eine der wichtigsten und günstigsten Massnahmen zur Verhinderung von Unwetterereignissen ist? Sollten deshalb nicht die vorgesehenen Mittel den aktuellen Bedürfnissen angepasst und erhöht werden?</p>
- Naturgefahren. Prävention
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