Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe
- ShortId
-
06.3445
- Id
-
20063445
- Updated
-
25.06.2025 00:19
- Language
-
de
- Title
-
Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe
- AdditionalIndexing
-
2811;Bildungspolitik;soziale Integration;Zuwandererkind;Ausländerbildung;Beschäftigungspolitik;Sprachunterricht;Integration der Zuwanderer
- 1
-
- L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
- L04K01040209, soziale Integration
- L04K13020102, Sprachunterricht
- L04K07020303, Beschäftigungspolitik
- L05K0108030401, Zuwandererkind
- L03K130301, Bildungspolitik
- L04K13030201, Ausländerbildung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz kann ihre Stellung als Wirtschaftsstandort und Lebensraum nur dann halten, wenn es ihr gelingt, mit den weltweit führenden Denk- und Wissensstandorten mitzuhalten und die Wertschöpfung aus ihrem Know-how in der Schweiz zu generieren. Die Schweiz lebt von hoher Produktivität bei steigendem Bildungsgrad und hoher Erwerbsquote. Die Schweiz hat deshalb ein eminentes Interesse daran, die immigrierten Menschen und die hier geborenen Kinder der Migranten so zu integrieren, dass sie motiviert und in der Lage sind, einen Beitrag an das wirtschaftliche, wissenschaftliche und kulturelle Gedeihen des Landes zu leisten. Der materielle Wert einer erfolgreichen Integrationspolitik ist auch an ihrem volkswirtschaftlichen Nutzen und am Grad an Sicherheit zu messen sowie aus finanzpolitischer Warte mit den steigenden Kosten einer ausgebliebenen oder missratenen Integrationspolitik in der Fürsorge, im Gesundheitswesen und in der Justiz in Relation zu bringen. </p><p>Eine vorwiegend auf Arbeitskräftesteuerung ausgerichtete Integrationspolitik wird den Herausforderungen nicht gerecht. Die Sprachprobleme an den Schulen, isolierte Eltern und ungenügend ausgebildete Jugendliche manifestieren dies deutlich. Aktive Integration erfolgt systematisch und versteht sich als Investition in das Potenzial der Migrationsbevölkerung.</p>
- <p>Das neue Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG), welches per 1. Januar 2008 in Kraft treten wird, trägt den Anliegen des Motionärs zu grossen Teilen Rechnung und ist - was die Integration anbelangt - als ein solches Rahmengesetz ausgestaltet.</p><p>Mit dem neuen AuG wird die Integration als staatliche Gesamt- und Querschnittsaufgabe definiert, deren Anliegen der Bund, die Kantone und die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu berücksichtigen haben (Art. 53 Abs. 1 AuG). Integration wird als gegenseitiger Prozess verstanden, an dem sich die Ausländerinnen und Ausländer aktiv beteiligen. So ist es insbesondere erforderlich, dass sie sich an die Rechtsordnung halten, eine Landessprache erlernen und den Willen zur Teilnahme am Wirtschaftsleben oder zum Erwerb von Bildung bekunden (Art. 4 AuG).</p><p>Das Bundesamt für Migration (BFM) hat einen Bericht über die Probleme der Integration von Ausländerinnen und Ausländern erstellt, der im Juli 2006 veröffentlicht wurde. Dieser hat gezeigt, dass der grösste Teil der Integrationsleistungen im Rahmen der ordentlichen Strukturen auf der Ebene des Bundes, der Kantone und der Gemeinden erbracht wird (Schule, Berufsbildung, Angebote der Arbeitslosenversicherung, Gesundheitswesen). </p><p>Mit dem Ziel einer aktiven Integrationspolitik unterstützt der Bund zudem spezifische Integrationsprojekte auf regionaler, kantonaler und kommunaler Ebene im Umfang von 14 Millionen Franken (2005). Diese Projekte werden regelmässig überprüft.</p><p>Der Integrationsbericht kommt zum Schluss, dass erstens die Integrationsmassnahmen im Bereich von Bildung und Arbeit zu verstärken sind und zweitens die Massnahmen im Bereich der sozialen Integration (Zusammenleben in der Gemeinde und im Quartier, Kommunikation und Sprache) noch stärker auf bestimmte Zielgruppen, namentlich die Jugendlichen, auszurichten sind.</p><p>Der Bundesrat hat am 30. August 2006 den Bericht zur Kenntnis genommen und gestützt darauf folgenden Auftrag erteilt: Die Ämter und Departemente erarbeiten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen des Bundes, der Kantone sowie der Gemeinden Massnahmen, um die Integration der ausländischen Bevölkerung zu verbessern. Dieses Vorgehen entspricht der bundesrätlichen Politik, die Integration in den bestehenden Strukturen zu fördern. Bis im Sommer 2007 wird das EJPD ein zwischen den Ämtern und Departementen abgestimmtes Paket von Massnahmenvorschlägen dem Bundesrat unterbreiten. Die Federführung in der Koordination liegt beim BFM (Art. 57 AuG).</p><p>Da die Umsetzungsarbeiten zum Integrationsbericht erst vor einigen Monaten in Angriff genommen wurden, ist es aus dem heutigen Zeitpunkt verfrüht, abschliessend über die Notwendigkeit eines über das AuG hinausgehenden eidgenössischen Integrationsgesetzes zu befinden. Es ist abzuwarten, welche Resultate das beschlossene Vorgehen und die konkrete Umsetzung der Projekte erbringen.</p><p>Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion. Sollte der Erstrat die Motion überweisen, wird der Bundesrat im Zweitrat die Umwandlung in einen Prüfungsantrag beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Rahmengesetz zur Integration zu erarbeiten. Eckwerte eines solchen Gesetzes sind:</p><p>- Integration ist eine staatliche und gesellschaftliche Kernaufgabe;</p><p>- Integration ist eine Voraussetzung und ein wichtiges Element einer zukunftsgerichteten und erfolgreichen Bildungs-, Gesellschafts- und Arbeitsmarktpolitik;</p><p>- Integrationspolitik erfolgt aktiv und beruht auf dem Grundsatz Fördern und Fordern;</p><p>- Der Bund:</p><p>a. legt zusammen mit den Kantonen den Grundbedarf an Information und an Sprach- und Integrationskursen fest;</p><p>b. steuert die Qualitätssicherung und fortlaufende Optimierung (Controlling);</p><p>c. fördert die Integration, indem er Integrationsmassnahmen der Kantone mitfinanzieren kann;</p><p>d. legt Finanzierungsgrundsätze fest (finanzielle Selbstbeteiligung der zu Integrierenden);</p><p>e. Die Kantone legen die über den Grundbedarf hinausgehenden spezifischen Integrationsmassnahmen fest.</p><p>- Kantone und Gemeinden sind für die operative Umsetzung der Integrationspolitik zuständig.</p>
- Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweiz kann ihre Stellung als Wirtschaftsstandort und Lebensraum nur dann halten, wenn es ihr gelingt, mit den weltweit führenden Denk- und Wissensstandorten mitzuhalten und die Wertschöpfung aus ihrem Know-how in der Schweiz zu generieren. Die Schweiz lebt von hoher Produktivität bei steigendem Bildungsgrad und hoher Erwerbsquote. Die Schweiz hat deshalb ein eminentes Interesse daran, die immigrierten Menschen und die hier geborenen Kinder der Migranten so zu integrieren, dass sie motiviert und in der Lage sind, einen Beitrag an das wirtschaftliche, wissenschaftliche und kulturelle Gedeihen des Landes zu leisten. Der materielle Wert einer erfolgreichen Integrationspolitik ist auch an ihrem volkswirtschaftlichen Nutzen und am Grad an Sicherheit zu messen sowie aus finanzpolitischer Warte mit den steigenden Kosten einer ausgebliebenen oder missratenen Integrationspolitik in der Fürsorge, im Gesundheitswesen und in der Justiz in Relation zu bringen. </p><p>Eine vorwiegend auf Arbeitskräftesteuerung ausgerichtete Integrationspolitik wird den Herausforderungen nicht gerecht. Die Sprachprobleme an den Schulen, isolierte Eltern und ungenügend ausgebildete Jugendliche manifestieren dies deutlich. Aktive Integration erfolgt systematisch und versteht sich als Investition in das Potenzial der Migrationsbevölkerung.</p>
- <p>Das neue Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG), welches per 1. Januar 2008 in Kraft treten wird, trägt den Anliegen des Motionärs zu grossen Teilen Rechnung und ist - was die Integration anbelangt - als ein solches Rahmengesetz ausgestaltet.</p><p>Mit dem neuen AuG wird die Integration als staatliche Gesamt- und Querschnittsaufgabe definiert, deren Anliegen der Bund, die Kantone und die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu berücksichtigen haben (Art. 53 Abs. 1 AuG). Integration wird als gegenseitiger Prozess verstanden, an dem sich die Ausländerinnen und Ausländer aktiv beteiligen. So ist es insbesondere erforderlich, dass sie sich an die Rechtsordnung halten, eine Landessprache erlernen und den Willen zur Teilnahme am Wirtschaftsleben oder zum Erwerb von Bildung bekunden (Art. 4 AuG).</p><p>Das Bundesamt für Migration (BFM) hat einen Bericht über die Probleme der Integration von Ausländerinnen und Ausländern erstellt, der im Juli 2006 veröffentlicht wurde. Dieser hat gezeigt, dass der grösste Teil der Integrationsleistungen im Rahmen der ordentlichen Strukturen auf der Ebene des Bundes, der Kantone und der Gemeinden erbracht wird (Schule, Berufsbildung, Angebote der Arbeitslosenversicherung, Gesundheitswesen). </p><p>Mit dem Ziel einer aktiven Integrationspolitik unterstützt der Bund zudem spezifische Integrationsprojekte auf regionaler, kantonaler und kommunaler Ebene im Umfang von 14 Millionen Franken (2005). Diese Projekte werden regelmässig überprüft.</p><p>Der Integrationsbericht kommt zum Schluss, dass erstens die Integrationsmassnahmen im Bereich von Bildung und Arbeit zu verstärken sind und zweitens die Massnahmen im Bereich der sozialen Integration (Zusammenleben in der Gemeinde und im Quartier, Kommunikation und Sprache) noch stärker auf bestimmte Zielgruppen, namentlich die Jugendlichen, auszurichten sind.</p><p>Der Bundesrat hat am 30. August 2006 den Bericht zur Kenntnis genommen und gestützt darauf folgenden Auftrag erteilt: Die Ämter und Departemente erarbeiten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen des Bundes, der Kantone sowie der Gemeinden Massnahmen, um die Integration der ausländischen Bevölkerung zu verbessern. Dieses Vorgehen entspricht der bundesrätlichen Politik, die Integration in den bestehenden Strukturen zu fördern. Bis im Sommer 2007 wird das EJPD ein zwischen den Ämtern und Departementen abgestimmtes Paket von Massnahmenvorschlägen dem Bundesrat unterbreiten. Die Federführung in der Koordination liegt beim BFM (Art. 57 AuG).</p><p>Da die Umsetzungsarbeiten zum Integrationsbericht erst vor einigen Monaten in Angriff genommen wurden, ist es aus dem heutigen Zeitpunkt verfrüht, abschliessend über die Notwendigkeit eines über das AuG hinausgehenden eidgenössischen Integrationsgesetzes zu befinden. Es ist abzuwarten, welche Resultate das beschlossene Vorgehen und die konkrete Umsetzung der Projekte erbringen.</p><p>Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion. Sollte der Erstrat die Motion überweisen, wird der Bundesrat im Zweitrat die Umwandlung in einen Prüfungsantrag beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Rahmengesetz zur Integration zu erarbeiten. Eckwerte eines solchen Gesetzes sind:</p><p>- Integration ist eine staatliche und gesellschaftliche Kernaufgabe;</p><p>- Integration ist eine Voraussetzung und ein wichtiges Element einer zukunftsgerichteten und erfolgreichen Bildungs-, Gesellschafts- und Arbeitsmarktpolitik;</p><p>- Integrationspolitik erfolgt aktiv und beruht auf dem Grundsatz Fördern und Fordern;</p><p>- Der Bund:</p><p>a. legt zusammen mit den Kantonen den Grundbedarf an Information und an Sprach- und Integrationskursen fest;</p><p>b. steuert die Qualitätssicherung und fortlaufende Optimierung (Controlling);</p><p>c. fördert die Integration, indem er Integrationsmassnahmen der Kantone mitfinanzieren kann;</p><p>d. legt Finanzierungsgrundsätze fest (finanzielle Selbstbeteiligung der zu Integrierenden);</p><p>e. Die Kantone legen die über den Grundbedarf hinausgehenden spezifischen Integrationsmassnahmen fest.</p><p>- Kantone und Gemeinden sind für die operative Umsetzung der Integrationspolitik zuständig.</p>
- Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe
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