Vorgaben bei den Leistungsaufträgen für Flag-Ämter

ShortId
06.3453
Id
20063453
Updated
27.07.2023 20:23
Language
de
Title
Vorgaben bei den Leistungsaufträgen für Flag-Ämter
AdditionalIndexing
04;Gleichstellung von Mann und Frau;Leistungsauftrag;Lehrstelle;New Public Management;Berufspraktikum
1
  • L05K0806010801, New Public Management
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L06K070202030801, Lehrstelle
  • L04K13020202, Berufspraktikum
  • L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Obwohl sowohl die Ausbildungsverantwortung wie auch eine gendergerechte Ausrichtung aller Amtstätigkeiten von grosser Bedeutung sind, fehlen diese Vorgaben in praktisch allen Leistungsaufträgen, die den parlamentarischen Kommissionen bisher unterbreitet wurden.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Sorge des Motionärs über ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen und die Gleichstellung der Geschlechter in der Bundesverwaltung.</p><p>Er ist bestrebt, das Verwaltungshandeln im Hinblick auf die systematische Beachtung der Lebenswirklichkeiten von Männern und Frauen sowie unter Berücksichtigung der Auswirkungen der demografischen Entwicklung bei der Planung, Durchführung und Bewertung des eigenen Handelns zu optimieren.</p><p>In seinem politischen Konzept zur beruflichen Grundbildung in der Bundesverwaltung hat der Bundesrat strategische Grundsätze beschlossen. Darin werden konkrete qualitative und quantitative Zielsetzungen für die Weiterentwicklung definiert und wird ein Konzept mit Massnahmen zur Umsetzung der Vorhaben dargelegt. Bereits in den vergangenen sieben Jahren hat er grosse Anstrengungen für einen kontinuierlichen Ausbau der Lehrstellen unternommen. So wurde in dieser Zeit die Zahl der Lehrstellen um 41 Prozent erhöht. Bis 2011 strebt der Bundesrat für die ganze Bundesverwaltung einen Anteil an Lernenden von 4 Prozent an. Ende 2006 wurden alleine bei den heutigen Flag-Verwaltungseinheiten 203 Lernende ausgebildet. Dies entspricht einem durchschnittlichen Anteil von rund 3,9 Prozent am gesamten Personalbestand im Flag-Bereich. Darüber hinaus bieten die Flag-Verwaltungseinheiten fachspezifische Praktikumsplätze für Fachhochschul- und Hochschulabsolventen an. Selbst die Fachstelle für die Weiterentwicklung und Umsetzung des Steuerungsmodells Flag bietet zwei Praktikanten einen Ausbildungsplatz an.</p><p>Der Bundesrat unterstützt auch die Gleichstellung in vielfältiger Form und hat dafür Weisungen zur Verwirklichung in der Bundesverwaltung erlassen.</p><p>Über die Zielsetzung und Entwicklung dieser zwei Bereiche erstattet er den parlamentarischen Aufsichtskommissionen jährlich nach Artikel 5 des Bundespersonalgesetzes Bericht, darin sind auch die Flag-Verwaltungseinheiten einbezogen. Über Form und Inhalt dieser Berichterstattung hat der Bundesrat mit den parlamentarischen Aufsichtskommissionen erst am 12. Juni 2006 eine Vereinbarung abgeschlossen. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass nun zuerst auf dieser Basis Erfahrungen gemacht werden sollten.</p><p>Diese Regelungen gelten für alle Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung, weshalb eine spezielle Erwähnung in den Leistungsaufträgen der einzelnen Flag-Verwaltungseinheiten nicht notwendig ist.</p><p>Der Bundesrat hinterfragt Konzepte und Massnahmen systematisch, um mögliche Folgen bei der Festlegung und Umsetzung berücksichtigen zu können. Zum heutigen Zeitpunkt sieht er aber aufgrund der Fortschrittskontrolle keinen Bedarf, von seiner schrittweisen Aufbauarbeit abzuweichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Bei der Erarbeitung der Leistungsaufträge für sogenannte Flag-Ämter sind folgende Vorgaben zwingend zu berücksichtigen: </p><p>1. Im Rahmen ihrer Ausbildungsverantwortung haben die Ämter ein mindestens durchschnittliches Angebot an Ausbildungs- und Praktikumsplätzen zu schaffen. Dort, wo die Voraussetzungen für Lehrstellen (gemäss Berufsbildungsgesetz) als nicht ausreichend erachtet werden, sollen diese im Rahmen von Ausbildungsverbunden ermöglicht werden. </p><p>2. Zur Verbesserung der Geschlechtergleichstellung sollen alle Amtstätigkeiten, insbesondere auch in der inhaltlichen Ausrichtung, unter dem Genderaspekt beurteilt werden. </p><p>Diese Vorgaben sind in den späteren Geschäfts- und Flag-Ämter-Berichterstattungen ausdrücklich nachzuweisen.</p>
  • Vorgaben bei den Leistungsaufträgen für Flag-Ämter
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Obwohl sowohl die Ausbildungsverantwortung wie auch eine gendergerechte Ausrichtung aller Amtstätigkeiten von grosser Bedeutung sind, fehlen diese Vorgaben in praktisch allen Leistungsaufträgen, die den parlamentarischen Kommissionen bisher unterbreitet wurden.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Sorge des Motionärs über ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen und die Gleichstellung der Geschlechter in der Bundesverwaltung.</p><p>Er ist bestrebt, das Verwaltungshandeln im Hinblick auf die systematische Beachtung der Lebenswirklichkeiten von Männern und Frauen sowie unter Berücksichtigung der Auswirkungen der demografischen Entwicklung bei der Planung, Durchführung und Bewertung des eigenen Handelns zu optimieren.</p><p>In seinem politischen Konzept zur beruflichen Grundbildung in der Bundesverwaltung hat der Bundesrat strategische Grundsätze beschlossen. Darin werden konkrete qualitative und quantitative Zielsetzungen für die Weiterentwicklung definiert und wird ein Konzept mit Massnahmen zur Umsetzung der Vorhaben dargelegt. Bereits in den vergangenen sieben Jahren hat er grosse Anstrengungen für einen kontinuierlichen Ausbau der Lehrstellen unternommen. So wurde in dieser Zeit die Zahl der Lehrstellen um 41 Prozent erhöht. Bis 2011 strebt der Bundesrat für die ganze Bundesverwaltung einen Anteil an Lernenden von 4 Prozent an. Ende 2006 wurden alleine bei den heutigen Flag-Verwaltungseinheiten 203 Lernende ausgebildet. Dies entspricht einem durchschnittlichen Anteil von rund 3,9 Prozent am gesamten Personalbestand im Flag-Bereich. Darüber hinaus bieten die Flag-Verwaltungseinheiten fachspezifische Praktikumsplätze für Fachhochschul- und Hochschulabsolventen an. Selbst die Fachstelle für die Weiterentwicklung und Umsetzung des Steuerungsmodells Flag bietet zwei Praktikanten einen Ausbildungsplatz an.</p><p>Der Bundesrat unterstützt auch die Gleichstellung in vielfältiger Form und hat dafür Weisungen zur Verwirklichung in der Bundesverwaltung erlassen.</p><p>Über die Zielsetzung und Entwicklung dieser zwei Bereiche erstattet er den parlamentarischen Aufsichtskommissionen jährlich nach Artikel 5 des Bundespersonalgesetzes Bericht, darin sind auch die Flag-Verwaltungseinheiten einbezogen. Über Form und Inhalt dieser Berichterstattung hat der Bundesrat mit den parlamentarischen Aufsichtskommissionen erst am 12. Juni 2006 eine Vereinbarung abgeschlossen. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass nun zuerst auf dieser Basis Erfahrungen gemacht werden sollten.</p><p>Diese Regelungen gelten für alle Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung, weshalb eine spezielle Erwähnung in den Leistungsaufträgen der einzelnen Flag-Verwaltungseinheiten nicht notwendig ist.</p><p>Der Bundesrat hinterfragt Konzepte und Massnahmen systematisch, um mögliche Folgen bei der Festlegung und Umsetzung berücksichtigen zu können. Zum heutigen Zeitpunkt sieht er aber aufgrund der Fortschrittskontrolle keinen Bedarf, von seiner schrittweisen Aufbauarbeit abzuweichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Bei der Erarbeitung der Leistungsaufträge für sogenannte Flag-Ämter sind folgende Vorgaben zwingend zu berücksichtigen: </p><p>1. Im Rahmen ihrer Ausbildungsverantwortung haben die Ämter ein mindestens durchschnittliches Angebot an Ausbildungs- und Praktikumsplätzen zu schaffen. Dort, wo die Voraussetzungen für Lehrstellen (gemäss Berufsbildungsgesetz) als nicht ausreichend erachtet werden, sollen diese im Rahmen von Ausbildungsverbunden ermöglicht werden. </p><p>2. Zur Verbesserung der Geschlechtergleichstellung sollen alle Amtstätigkeiten, insbesondere auch in der inhaltlichen Ausrichtung, unter dem Genderaspekt beurteilt werden. </p><p>Diese Vorgaben sind in den späteren Geschäfts- und Flag-Ämter-Berichterstattungen ausdrücklich nachzuweisen.</p>
    • Vorgaben bei den Leistungsaufträgen für Flag-Ämter

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