Obligatorische und öffentliche Versicherung für die zahnmedizinische Grundversorgung

ShortId
06.3467
Id
20063467
Updated
27.07.2023 21:18
Language
de
Title
Obligatorische und öffentliche Versicherung für die zahnmedizinische Grundversorgung
AdditionalIndexing
2841;Versicherungsleistung;Prävention;Krankenversicherung;Kind;Zahnmedizin
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L04K01050217, Zahnmedizin
  • L05K0107010205, Kind
  • L05K0105050702, Prävention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wir wissen alle, dass für viele Menschen und insbesondere für Familien in bescheidenen Verhältnissen Zahnbehandlungen ein Luxus sind. Einen Zahnarztbesuch leisten sie sich erst, wenn alle Rechnungen bezahlt sind, oder sie schieben ihn auf und riskieren damit, dass der Schaden grösser wird und die Kosten dementsprechend steigen.</p><p>Die Zähne der Schweizerinnen und Schweizer sind nicht mehr die besten. Seit der Wirtschaftskrise in den Achtzigerjahren lässt sich eine deutliche Verschlechterung feststellen. Am Zustand der Zähne lassen sich auch Ungleichheiten bei der Gesundheitsversorgung und soziale Ungleichheiten ablesen. Mit der Einrichtung eines echten Gesundheitssystems im Bereich der Zahnmedizin, das eine vermehrte Übernahme von Zahnarztkosten vorsieht, könnten jedoch die nötigen Vorsorgemassnahmen getroffen und die Probleme gelöst werden.</p><p>Der Zugang zu neuen technischen Errungenschaften und zu einer zeitgemässen medizinischen Behandlung soll für alle möglich werden. Der völligen Privatisierung dieses Sektors muss Einhalt geboten werden, denn somit überlässt man es einzig den Zahnärztinnen und Zahnärzten, die Bedürfnisse im Bereich der Zahngesundheit zu definieren. Wir brauchen Mittel für einen echten Service public, der die zahnmedizinische Versorgung gewährleistet; insbesondere der Spitalbereich ist in der Schweiz absolut ungenügend ausgebaut. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen würde eine umfassende zahnmedizinische Vorsorgepolitik ins Leben gerufen.</p>
  • <p>Die Kosten für zahnärztliche Behandlungen werden mit Ausnahme von unfallbedingten Zahnschäden nicht von den Sozialversicherungen übernommen. Sie bilden nicht Bestandteil des Leistungskatalogs gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10), abgesehen von bestimmten krankheitsbedingten Fällen im Sinne von Artikel 31 KVG. Die im Zusammenhang mit Zahnbehandlungen anfallenden Kosten gehen also grundsätzlich zulasten der Patienten. Es ist indessen möglich, Zahnbehandlungen im Rahmen einer Zusatzversicherung gemäss Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) zu versichern.</p><p>Die Frage der Kostenvergütung von Zahnbehandlungen durch eine Sozialversicherung ist nicht neu. Sie ist insbesondere anlässlich der im Vorfeld des KVG unternommenen Reformversuche der Krankenversicherung aufgeworfen worden. Bei der Ausarbeitung des KVG hat sich der Gesetzgeber dafür eingesetzt, den Leistungskatalog zulasten der Sozialversicherungen nicht unbedacht zu erweitern. Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass die Zahnbehandlungen, wie beim vorher geltenden System, auch nicht zulasten der Krankenversicherung gehen sollen, mit Ausnahme der vorerwähnten Bestimmung von Artikel 31 KVG. </p><p>Die Prioritäten des Bundesrats haben sich in dieser Hinsicht nicht geändert. Er erachtet eine Erweiterung des Leistungskatalogs zulasten einer Sozialversicherung als nicht opportun. Dies umso weniger, als die Kantone als Garanten der öffentlichen Gesundheit durch die Umsetzung von Vorsorgeuntersuchungen (im Allgemeinen kostenlos) für Schulkinder und Schulungsmassnahmen im Bereich der Mund- und Zahnhygiene eine besonders wichtige Rolle spielen. Einige Kantone und Gemeinden beteiligen sich im Bedarfsfall auch an der Finanzierung von Zahnbehandlungen. </p><p>Laut dem letzten Monitoring des Gesundheitsobservatoriums aus dem Jahr 2003 hat sich die Mund- und Zahnhygiene der Kinder erheblich verbessert, und zwar dank eines Zusammenspiels von Vorsorgemassnahmen, wie Fluorbeigaben in Salz und Wasser, fluorhaltigen Zahnpasten und Präventionsmassnahmen in den Schulen. Das Monitoring hat auch ergeben, dass trotz eines höheren Anteils von Personen mit Karies kein massgeblicher Unterschied zwischen der Schweiz und den Nachbarländern vorliegt. Laut den letzten für das Jahr 2001 vorliegenden Daten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) liegt die Schweiz unter den besten Referenzländern.</p><p>Unter diesen Umständen sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, in diesem Bereich Massnahmen zu ergreifen. Die aktuellen, auf relativ einfacher individueller und kollektiver Initiative beruhenden Massnahmen vermögen den Behandlungsbedarf wirksam zu verringern. Zudem ermöglicht es ein solches System, den Einzelnen (einschliesslich der Eltern) als auch die Kantone und Gemeinden bei Bedarf verstärkt mit einzubinden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit einem Gesetz eine obligatorische Versicherung für die zahnmedizinische Grundversorgung einzuführen.</p><p>Das Gesetz soll Folgendes vorsehen:</p><p>- Die Versicherung ist in der ganzen Schweiz obligatorisch; dies stärkt die Solidarität innerhalb der Gesellschaft.</p><p>- Die Prämien werden nach dem Einkommen festgelegt; sie werden in der ganzen Schweiz gleich berechnet.</p><p>- Die öffentliche Versicherung trägt nur die Kosten für die zahnmedizinische Grundversorgung.</p><p>- Die Behandlung von Kindern und von Jugendlichen in Ausbildung ist kostenlos.</p><p>- Die Versicherten werden in die Unternehmensführung des öffentlichen Versicherers miteinbezogen.</p>
  • Obligatorische und öffentliche Versicherung für die zahnmedizinische Grundversorgung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wir wissen alle, dass für viele Menschen und insbesondere für Familien in bescheidenen Verhältnissen Zahnbehandlungen ein Luxus sind. Einen Zahnarztbesuch leisten sie sich erst, wenn alle Rechnungen bezahlt sind, oder sie schieben ihn auf und riskieren damit, dass der Schaden grösser wird und die Kosten dementsprechend steigen.</p><p>Die Zähne der Schweizerinnen und Schweizer sind nicht mehr die besten. Seit der Wirtschaftskrise in den Achtzigerjahren lässt sich eine deutliche Verschlechterung feststellen. Am Zustand der Zähne lassen sich auch Ungleichheiten bei der Gesundheitsversorgung und soziale Ungleichheiten ablesen. Mit der Einrichtung eines echten Gesundheitssystems im Bereich der Zahnmedizin, das eine vermehrte Übernahme von Zahnarztkosten vorsieht, könnten jedoch die nötigen Vorsorgemassnahmen getroffen und die Probleme gelöst werden.</p><p>Der Zugang zu neuen technischen Errungenschaften und zu einer zeitgemässen medizinischen Behandlung soll für alle möglich werden. Der völligen Privatisierung dieses Sektors muss Einhalt geboten werden, denn somit überlässt man es einzig den Zahnärztinnen und Zahnärzten, die Bedürfnisse im Bereich der Zahngesundheit zu definieren. Wir brauchen Mittel für einen echten Service public, der die zahnmedizinische Versorgung gewährleistet; insbesondere der Spitalbereich ist in der Schweiz absolut ungenügend ausgebaut. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen würde eine umfassende zahnmedizinische Vorsorgepolitik ins Leben gerufen.</p>
    • <p>Die Kosten für zahnärztliche Behandlungen werden mit Ausnahme von unfallbedingten Zahnschäden nicht von den Sozialversicherungen übernommen. Sie bilden nicht Bestandteil des Leistungskatalogs gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10), abgesehen von bestimmten krankheitsbedingten Fällen im Sinne von Artikel 31 KVG. Die im Zusammenhang mit Zahnbehandlungen anfallenden Kosten gehen also grundsätzlich zulasten der Patienten. Es ist indessen möglich, Zahnbehandlungen im Rahmen einer Zusatzversicherung gemäss Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) zu versichern.</p><p>Die Frage der Kostenvergütung von Zahnbehandlungen durch eine Sozialversicherung ist nicht neu. Sie ist insbesondere anlässlich der im Vorfeld des KVG unternommenen Reformversuche der Krankenversicherung aufgeworfen worden. Bei der Ausarbeitung des KVG hat sich der Gesetzgeber dafür eingesetzt, den Leistungskatalog zulasten der Sozialversicherungen nicht unbedacht zu erweitern. Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass die Zahnbehandlungen, wie beim vorher geltenden System, auch nicht zulasten der Krankenversicherung gehen sollen, mit Ausnahme der vorerwähnten Bestimmung von Artikel 31 KVG. </p><p>Die Prioritäten des Bundesrats haben sich in dieser Hinsicht nicht geändert. Er erachtet eine Erweiterung des Leistungskatalogs zulasten einer Sozialversicherung als nicht opportun. Dies umso weniger, als die Kantone als Garanten der öffentlichen Gesundheit durch die Umsetzung von Vorsorgeuntersuchungen (im Allgemeinen kostenlos) für Schulkinder und Schulungsmassnahmen im Bereich der Mund- und Zahnhygiene eine besonders wichtige Rolle spielen. Einige Kantone und Gemeinden beteiligen sich im Bedarfsfall auch an der Finanzierung von Zahnbehandlungen. </p><p>Laut dem letzten Monitoring des Gesundheitsobservatoriums aus dem Jahr 2003 hat sich die Mund- und Zahnhygiene der Kinder erheblich verbessert, und zwar dank eines Zusammenspiels von Vorsorgemassnahmen, wie Fluorbeigaben in Salz und Wasser, fluorhaltigen Zahnpasten und Präventionsmassnahmen in den Schulen. Das Monitoring hat auch ergeben, dass trotz eines höheren Anteils von Personen mit Karies kein massgeblicher Unterschied zwischen der Schweiz und den Nachbarländern vorliegt. Laut den letzten für das Jahr 2001 vorliegenden Daten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) liegt die Schweiz unter den besten Referenzländern.</p><p>Unter diesen Umständen sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, in diesem Bereich Massnahmen zu ergreifen. Die aktuellen, auf relativ einfacher individueller und kollektiver Initiative beruhenden Massnahmen vermögen den Behandlungsbedarf wirksam zu verringern. Zudem ermöglicht es ein solches System, den Einzelnen (einschliesslich der Eltern) als auch die Kantone und Gemeinden bei Bedarf verstärkt mit einzubinden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit einem Gesetz eine obligatorische Versicherung für die zahnmedizinische Grundversorgung einzuführen.</p><p>Das Gesetz soll Folgendes vorsehen:</p><p>- Die Versicherung ist in der ganzen Schweiz obligatorisch; dies stärkt die Solidarität innerhalb der Gesellschaft.</p><p>- Die Prämien werden nach dem Einkommen festgelegt; sie werden in der ganzen Schweiz gleich berechnet.</p><p>- Die öffentliche Versicherung trägt nur die Kosten für die zahnmedizinische Grundversorgung.</p><p>- Die Behandlung von Kindern und von Jugendlichen in Ausbildung ist kostenlos.</p><p>- Die Versicherten werden in die Unternehmensführung des öffentlichen Versicherers miteinbezogen.</p>
    • Obligatorische und öffentliche Versicherung für die zahnmedizinische Grundversorgung

Back to List