Loyalität der Bundesorgane sicherstellen

ShortId
06.3468
Id
20063468
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Loyalität der Bundesorgane sicherstellen
AdditionalIndexing
04
1
  • L04K08010201, Abstimmungskampf
  • L05K0801020102, Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf
  • L04K05020504, Meinungsfreiheit
  • L05K0806020201, ausserparlamentarische Kommission
  • L04K08020339, Interessenkonflikt
  • L06K080602010201, Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat
  • L06K080601030103, Bundesangestellte
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat stellt die Meinungsfreiheit als in der Verfassung verankertes Grundrecht in den Vordergrund, weshalb er grundsätzlich nichts gegen das öffentliche Engagement von Personen, welche in Organen des Bundes tätig sind, einzuwenden hat. Doch hält er behördliche Äusserungen im Vorfeld von Abstimmungen für nicht unproblematisch. Deshalb müssen sie gewissen Informationsgrundsätzen entsprechen. Hierfür ist namentlich auf den Bericht der Arbeitsgruppe erweiterte Konferenz der Informationsdienste (KID) vom November 2001 über das Engagement von Bundesrat und Bundesverwaltung im Vorfeld von eidgenössischen Abstimmungen zu verweisen. (Siehe: http://www.admin.ch/ch/d/pore/pdf/Eng_BR_d.pdf (30.8.2006). Die darin umschriebenen Informationsgrundsätze - namentlich die Gebote der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit der Informationen - sind daher zu beachten. Es ist namentlich beim Einsatz finanzieller Mittel Zurückhaltung zu üben.</p><p>Zudem muss das öffentliche Engagement mit dem Aufgabenmandat der Organe des Bundes vereinbar sein. Bereits in der Interpellation 05.3876 (Lustenberger) musste sich der Bundesrat mit der Frage der öffentlichen Tätigkeit einer ausserparlamentarischen Kommission befassen. Für die Beantwortung dieser Frage ging er vom Mandat der Kommission aus und entschied, welche öffentlichen Tätigkeiten damit vereinbar waren.</p><p>2. Der Bundesrat achtet auf die Informationsgrundsätze, die im Bericht der KID umschrieben sind. Er geht jedoch nicht davon aus, dass Kommissionsmitglieder, die sich gegen die Vorlage äusserten, zwingend in einen Loyalitätskonflikt geraten müssen. Ob sich einzelne Mitglieder in einem dermassen starken Loyalitätskonflikt befinden, dass sie ihm nur mit einem Rücktritt ausweichen können, haben sie selber zu beurteilen.</p><p>3. Nein.</p>
  • <p>Einmal mehr haben sich im Zuge des Abstimmungskampfes um das revidierte Asyl- und das neue Ausländergesetz diverse ausserparlamentarische Kommissionen und andere Organe des Bundes gegen die bundesrätliche Haltung gestellt und sich für ein Nein engagiert. Nach der klaren Zweidrittelsmehrheit des Stimmvolkes für die beiden Vorlagen werden der Bund und die Kantone sowie deren Organe die Umsetzung der neuen Gesetze in Angriff nehmen müssen. Damit zeichnet sich für all jene, die sich für ein Nein engagiert haben, aber im Dienst des Bundes stehen, ein Loyalitätskonflikt ab. </p><p>Wir ersuchen den Bundesrat daher, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er das öffentliche Engagement von Personen, welche in Organen des Bundes tätig sind, für oder gegen Abstimmungsvorlagen? </p><p>2. Wird er denjenigen Mitgliedern seiner Organe, welche sich gegen seine Vorlagen engagiert haben, die Gelegenheit geben, dem Loyalitätskonflikt durch einen Rücktritt auszuweichen? </p><p>3. Sieht er sich gezwungen, zu weiteren Massnahmen zu greifen, um allfälligen Loyalitätskonflikten von Mandatsträgern in seinen Organen entgegenzuwirken? Wenn ja, welche?</p>
  • Loyalität der Bundesorgane sicherstellen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat stellt die Meinungsfreiheit als in der Verfassung verankertes Grundrecht in den Vordergrund, weshalb er grundsätzlich nichts gegen das öffentliche Engagement von Personen, welche in Organen des Bundes tätig sind, einzuwenden hat. Doch hält er behördliche Äusserungen im Vorfeld von Abstimmungen für nicht unproblematisch. Deshalb müssen sie gewissen Informationsgrundsätzen entsprechen. Hierfür ist namentlich auf den Bericht der Arbeitsgruppe erweiterte Konferenz der Informationsdienste (KID) vom November 2001 über das Engagement von Bundesrat und Bundesverwaltung im Vorfeld von eidgenössischen Abstimmungen zu verweisen. (Siehe: http://www.admin.ch/ch/d/pore/pdf/Eng_BR_d.pdf (30.8.2006). Die darin umschriebenen Informationsgrundsätze - namentlich die Gebote der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit der Informationen - sind daher zu beachten. Es ist namentlich beim Einsatz finanzieller Mittel Zurückhaltung zu üben.</p><p>Zudem muss das öffentliche Engagement mit dem Aufgabenmandat der Organe des Bundes vereinbar sein. Bereits in der Interpellation 05.3876 (Lustenberger) musste sich der Bundesrat mit der Frage der öffentlichen Tätigkeit einer ausserparlamentarischen Kommission befassen. Für die Beantwortung dieser Frage ging er vom Mandat der Kommission aus und entschied, welche öffentlichen Tätigkeiten damit vereinbar waren.</p><p>2. Der Bundesrat achtet auf die Informationsgrundsätze, die im Bericht der KID umschrieben sind. Er geht jedoch nicht davon aus, dass Kommissionsmitglieder, die sich gegen die Vorlage äusserten, zwingend in einen Loyalitätskonflikt geraten müssen. Ob sich einzelne Mitglieder in einem dermassen starken Loyalitätskonflikt befinden, dass sie ihm nur mit einem Rücktritt ausweichen können, haben sie selber zu beurteilen.</p><p>3. Nein.</p>
    • <p>Einmal mehr haben sich im Zuge des Abstimmungskampfes um das revidierte Asyl- und das neue Ausländergesetz diverse ausserparlamentarische Kommissionen und andere Organe des Bundes gegen die bundesrätliche Haltung gestellt und sich für ein Nein engagiert. Nach der klaren Zweidrittelsmehrheit des Stimmvolkes für die beiden Vorlagen werden der Bund und die Kantone sowie deren Organe die Umsetzung der neuen Gesetze in Angriff nehmen müssen. Damit zeichnet sich für all jene, die sich für ein Nein engagiert haben, aber im Dienst des Bundes stehen, ein Loyalitätskonflikt ab. </p><p>Wir ersuchen den Bundesrat daher, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er das öffentliche Engagement von Personen, welche in Organen des Bundes tätig sind, für oder gegen Abstimmungsvorlagen? </p><p>2. Wird er denjenigen Mitgliedern seiner Organe, welche sich gegen seine Vorlagen engagiert haben, die Gelegenheit geben, dem Loyalitätskonflikt durch einen Rücktritt auszuweichen? </p><p>3. Sieht er sich gezwungen, zu weiteren Massnahmen zu greifen, um allfälligen Loyalitätskonflikten von Mandatsträgern in seinen Organen entgegenzuwirken? Wenn ja, welche?</p>
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