Einfachere SDR-Kontrollen

ShortId
06.3470
Id
20063470
Updated
25.06.2025 00:08
Language
de
Title
Einfachere SDR-Kontrollen
AdditionalIndexing
48;gefährlicher Stoff;Staatsmonopol;Kontrolle;Gebühren;Wettbewerbsbeschränkung;Güterverkehr auf der Strasse;Privatisierung;Beförderung gefährlicher Güter
1
  • L05K1801020201, Beförderung gefährlicher Güter
  • L04K06020104, gefährlicher Stoff
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K05070115, Privatisierung
  • L06K070301010303, Staatsmonopol
  • L05K1801020204, Güterverkehr auf der Strasse
  • L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
  • L05K1107020401, Gebühren
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Artikel 25 Absatz 3 Litera c der SDR sichert dem Eidgenössischen Gefahrengutinspektorat (EGI) in der heutigen Anwendung durch die Praxis eine faktische Monopolstellung. Im europäischen Ausland werden die entsprechenden Inspektionsarbeiten seit Jahren durch entsprechend akkreditierte private Inspektionsstellen durchgeführt, was fachlich einwandfrei und ohne jegliche Einwände erfolgt. </p><p>Die Einbindung der genannten Inspektionstätigkeit in z. B. eine firmeninterne unabhängige Stelle (analog der Praxis im europäischen Ausland) gestattet die Abwicklung der entsprechenden Prüfungen mit ununterbrochenem Materialfluss und damit termin- und zeitgerecht. </p><p>Das heute bestehende faktische Monopol der EGI wird von diesem massiv ausgenutzt, indem sich das EGI die Inspektionstätigkeit durch überrissene Gebühren abgelten lässt. Dieses Vorgehen verletzt einerseits das Kostendeckungsprinzip (Äquivalenzprinzip), führt andererseits aber auch dazu, dass ausländische Mitbewerber einen erheblichen Kostenvorteil aufweisen, da sie die Inspektionstätigkeit entweder selbst oder aber viel kostengünstiger ausführen können. Im Ergebnis bedeutet dies einen erheblichen Wettbewerbsnachteil der national ansässigen Industrie.</p>
  • <p>Der Bundesrat unterstützt das Anliegen, dass auch private Prüfstellen für wiederkehrende Prüfungen zugelassen werden. Entsprechende Rechtsänderungen sind im Rahmen des neuen Sicherheitskontrollgesetzes (SKG) und der Revision der Zusatzbotschaft zur Bahnreform 2 (1. Teilpaket, Revision der Erlasse des öV, RöVE) bereits vorgesehen. Die Motion Giezendanner05.3388 (Zulassung von privaten Unternehmungen für die ADR-Prüfung von Tankcontainern, IBC und Tankfahrzeugen), die einen ähnlichen Inhalt wie die vorliegende Motion hat, wurde vom Parlament bereits angenommen. Die Botschaft zum SKG wurde vom Bundesrat im Juni 2006 verabschiedet. Die RöVE-Vorlage wird zurzeit im UVEK erarbeitet.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Änderung von Artikel 25 Absatz 3 Litera c der Verordnung vom 29. November 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) zu unterbreiten, sodass private, nach SAS akkreditierte Inspektionsstellen die Durchführung der periodischen Behälterprüfung nach ADR in der Schweiz eigenverantwortlich und rechtsgültig durchführen können.</p>
  • Einfachere SDR-Kontrollen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Artikel 25 Absatz 3 Litera c der SDR sichert dem Eidgenössischen Gefahrengutinspektorat (EGI) in der heutigen Anwendung durch die Praxis eine faktische Monopolstellung. Im europäischen Ausland werden die entsprechenden Inspektionsarbeiten seit Jahren durch entsprechend akkreditierte private Inspektionsstellen durchgeführt, was fachlich einwandfrei und ohne jegliche Einwände erfolgt. </p><p>Die Einbindung der genannten Inspektionstätigkeit in z. B. eine firmeninterne unabhängige Stelle (analog der Praxis im europäischen Ausland) gestattet die Abwicklung der entsprechenden Prüfungen mit ununterbrochenem Materialfluss und damit termin- und zeitgerecht. </p><p>Das heute bestehende faktische Monopol der EGI wird von diesem massiv ausgenutzt, indem sich das EGI die Inspektionstätigkeit durch überrissene Gebühren abgelten lässt. Dieses Vorgehen verletzt einerseits das Kostendeckungsprinzip (Äquivalenzprinzip), führt andererseits aber auch dazu, dass ausländische Mitbewerber einen erheblichen Kostenvorteil aufweisen, da sie die Inspektionstätigkeit entweder selbst oder aber viel kostengünstiger ausführen können. Im Ergebnis bedeutet dies einen erheblichen Wettbewerbsnachteil der national ansässigen Industrie.</p>
    • <p>Der Bundesrat unterstützt das Anliegen, dass auch private Prüfstellen für wiederkehrende Prüfungen zugelassen werden. Entsprechende Rechtsänderungen sind im Rahmen des neuen Sicherheitskontrollgesetzes (SKG) und der Revision der Zusatzbotschaft zur Bahnreform 2 (1. Teilpaket, Revision der Erlasse des öV, RöVE) bereits vorgesehen. Die Motion Giezendanner05.3388 (Zulassung von privaten Unternehmungen für die ADR-Prüfung von Tankcontainern, IBC und Tankfahrzeugen), die einen ähnlichen Inhalt wie die vorliegende Motion hat, wurde vom Parlament bereits angenommen. Die Botschaft zum SKG wurde vom Bundesrat im Juni 2006 verabschiedet. Die RöVE-Vorlage wird zurzeit im UVEK erarbeitet.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Änderung von Artikel 25 Absatz 3 Litera c der Verordnung vom 29. November 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) zu unterbreiten, sodass private, nach SAS akkreditierte Inspektionsstellen die Durchführung der periodischen Behälterprüfung nach ADR in der Schweiz eigenverantwortlich und rechtsgültig durchführen können.</p>
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