Rechtsgleichheit beim Telefonieren während dem Autofahren
- ShortId
-
06.3486
- Id
-
20063486
- Updated
-
28.07.2023 07:46
- Language
-
de
- Title
-
Rechtsgleichheit beim Telefonieren während dem Autofahren
- AdditionalIndexing
-
48;12;strafbare Handlung;Mobiltelefon;Sicherheit im Strassenverkehr;Gleichheit vor dem Gesetz;Telefon;Autofahrer/in
- 1
-
- L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
- L06K180102010101, Autofahrer/in
- L07K12020201010201, Mobiltelefon
- L05K1202020108, Telefon
- L04K05020304, Gleichheit vor dem Gesetz
- L04K05010201, strafbare Handlung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Telefonieren mit dem Handy während dem Autofahren ist gesetzlich verboten. Es liegen klare Beweise vor, dass die Fahrerin bzw. der Fahrer durch das Telefonieren während der Fahrt beeinträchtigt wird und sich nicht auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren kann. In der Zwischenzeit sind viele Autofahrerinnen und -fahrer auf Freisprechanlagen ausgewichen. Nun liegen neue wissenschaftliche Studien vor, welche belegen, dass das Telefongespräch via Freisprechanlage die Fahrerinnen und Fahrer im Verkehr gleich beeinträchtigt wie ein Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 Promille. Das Telefonieren mit Freisprechanlagen beinhaltet daher das gleiche Sicherheitsrisiko wie das Telefonieren mit Handys. Um die Rechtsgleichheit zu gewährleisten und die optimale Verkehrssicherheit zu garantieren, muss der Bundesrat die nötigen gesetzlichen Präzisierungen vornehmen.</p>
- <p>Ein Fahrzeuglenker muss seine Aufmerksamkeit grundsätzlich dem Verkehrsgeschehen widmen. Er muss Verkehrssituationen richtig erfassen, dementsprechend handeln und auch rasch und zweckmässig auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren können.</p><p>Seine Aufmerksamkeit kann nun durch verschiedene Ablenkungsquellen vermindert sein. Tätigkeiten, die in der Regel nicht oder nur geringfügig ablenken (z. B. Radio hören, Gespräche führen mit Beifahrern), sind gesetzlich toleriert, zumal es nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu weit führen würde, wenn der Gesetzgeber alle möglichen Ablenkungsquellen verbieten würde.</p><p>Gemäss der im Juni 2006 veröffentlichten Studie "A Comparison of the Cell Phone Driver and the Drunk Driver" der Universität Utah fährt, wer während der Autofahrt über Handy oder Freisprechanlage telefoniert, ähnlich wie ein mit 0,8 Promille angetrunkener Fahrzeuglenker. Im Rahmen dieser Studie fuhren 25 Männer und 15 Frauen im Alter zwischen 22 und 34 Jahren in einem Fahrsimulator, einmal ohne jegliche Ablenkung, telefonierend über Handy, dann über eine Freisprechanlage und schliesslich angetrunken durch Wodka.</p><p>Die Studie kommt zum Schluss, dass sowohl das Telefonieren mit oder ohne Freisprecheinrichtung als auch das Fahren in angetrunkenem Zustand die Aufmerksamkeit beziehungsweise die Reaktionsfähigkeit einschränken und zu einem erhöhten Unfallrisiko führen. Bei den Verhaltensweisen wurden in beiden Fällen markante Unterschiede festgestellt, wobei beim Telefonieren mit oder ohne Freisprecheinrichtung die Resultate nur geringfügig voneinander abweichen.</p><p>Diese Studie hat jedoch nur eine beschränkte Aussagekraft, weil sie keine umfassende Analyse der Auswirkungen auf das Fahrverhalten beinhaltet und ausschliesslich Teilaspekte wie den Ablenkungseffekt beim Fahren auf der Autobahn untersucht hat. Hingegen ist offensichtlich und entscheidend, dass der Fahrzeuglenker beim Telefonieren ohne Freisprechanlage durch das Halten des Handys nicht mehr beide Hände frei hat für die Bedienung des Fahrzeuges. Neben dem Ablenkungseffekt ist auch noch die Manövrierfähigkeit eingeschränkt. So kann beispielsweise beim Abbiegen der Blinker kaum mehr betätigt werden; rasche und präzise Lenk- und Ausweichmanöver in einem Notfall sind schlicht nicht mehr möglich.</p><p>Die geltende Rechtslage trägt diesen Aspekten Rechnung und differenziert beim Telefonieren am Steuer folglich nicht allein nach der Gefahr der Ablenkung durch das Gespräch, sondern insbesondere auch nach dem Einschränkungsgrad der Manövrierfähigkeit. Diese ist beim Telefonieren mit einer Freisprechanlage gewährleistet, beim Telefonieren mit einem Handy nicht.</p><p>Ein umfassendes Verbot von Kommunikationsmitteln am Steuer ist deshalb nach Auffassung des Bundesrates abzulehnen. Es hätte im Übrigen auch beträchtliche Auswirkungen auf ganze Wirtschaftsbranchen wie zum Beispiel das Transport- oder das Taxigewerbe und auf sämtliche Einsatzdienste, zumal diese Lenker oft auf eine rasche Verbindung - zum Beispiel mit einer Zentrale - angewiesen sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die entsprechenden gesetzlichen Massnahmen einzuleiten, um die Rechtsgleichheit beim Telefonieren während dem Autofahren mit Handy und mit Freisprechanlagen sicherzustellen. Dabei muss er für die optimale Verkehrssicherheit besorgt sein.</p>
- Rechtsgleichheit beim Telefonieren während dem Autofahren
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Telefonieren mit dem Handy während dem Autofahren ist gesetzlich verboten. Es liegen klare Beweise vor, dass die Fahrerin bzw. der Fahrer durch das Telefonieren während der Fahrt beeinträchtigt wird und sich nicht auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren kann. In der Zwischenzeit sind viele Autofahrerinnen und -fahrer auf Freisprechanlagen ausgewichen. Nun liegen neue wissenschaftliche Studien vor, welche belegen, dass das Telefongespräch via Freisprechanlage die Fahrerinnen und Fahrer im Verkehr gleich beeinträchtigt wie ein Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 Promille. Das Telefonieren mit Freisprechanlagen beinhaltet daher das gleiche Sicherheitsrisiko wie das Telefonieren mit Handys. Um die Rechtsgleichheit zu gewährleisten und die optimale Verkehrssicherheit zu garantieren, muss der Bundesrat die nötigen gesetzlichen Präzisierungen vornehmen.</p>
- <p>Ein Fahrzeuglenker muss seine Aufmerksamkeit grundsätzlich dem Verkehrsgeschehen widmen. Er muss Verkehrssituationen richtig erfassen, dementsprechend handeln und auch rasch und zweckmässig auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren können.</p><p>Seine Aufmerksamkeit kann nun durch verschiedene Ablenkungsquellen vermindert sein. Tätigkeiten, die in der Regel nicht oder nur geringfügig ablenken (z. B. Radio hören, Gespräche führen mit Beifahrern), sind gesetzlich toleriert, zumal es nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu weit führen würde, wenn der Gesetzgeber alle möglichen Ablenkungsquellen verbieten würde.</p><p>Gemäss der im Juni 2006 veröffentlichten Studie "A Comparison of the Cell Phone Driver and the Drunk Driver" der Universität Utah fährt, wer während der Autofahrt über Handy oder Freisprechanlage telefoniert, ähnlich wie ein mit 0,8 Promille angetrunkener Fahrzeuglenker. Im Rahmen dieser Studie fuhren 25 Männer und 15 Frauen im Alter zwischen 22 und 34 Jahren in einem Fahrsimulator, einmal ohne jegliche Ablenkung, telefonierend über Handy, dann über eine Freisprechanlage und schliesslich angetrunken durch Wodka.</p><p>Die Studie kommt zum Schluss, dass sowohl das Telefonieren mit oder ohne Freisprecheinrichtung als auch das Fahren in angetrunkenem Zustand die Aufmerksamkeit beziehungsweise die Reaktionsfähigkeit einschränken und zu einem erhöhten Unfallrisiko führen. Bei den Verhaltensweisen wurden in beiden Fällen markante Unterschiede festgestellt, wobei beim Telefonieren mit oder ohne Freisprecheinrichtung die Resultate nur geringfügig voneinander abweichen.</p><p>Diese Studie hat jedoch nur eine beschränkte Aussagekraft, weil sie keine umfassende Analyse der Auswirkungen auf das Fahrverhalten beinhaltet und ausschliesslich Teilaspekte wie den Ablenkungseffekt beim Fahren auf der Autobahn untersucht hat. Hingegen ist offensichtlich und entscheidend, dass der Fahrzeuglenker beim Telefonieren ohne Freisprechanlage durch das Halten des Handys nicht mehr beide Hände frei hat für die Bedienung des Fahrzeuges. Neben dem Ablenkungseffekt ist auch noch die Manövrierfähigkeit eingeschränkt. So kann beispielsweise beim Abbiegen der Blinker kaum mehr betätigt werden; rasche und präzise Lenk- und Ausweichmanöver in einem Notfall sind schlicht nicht mehr möglich.</p><p>Die geltende Rechtslage trägt diesen Aspekten Rechnung und differenziert beim Telefonieren am Steuer folglich nicht allein nach der Gefahr der Ablenkung durch das Gespräch, sondern insbesondere auch nach dem Einschränkungsgrad der Manövrierfähigkeit. Diese ist beim Telefonieren mit einer Freisprechanlage gewährleistet, beim Telefonieren mit einem Handy nicht.</p><p>Ein umfassendes Verbot von Kommunikationsmitteln am Steuer ist deshalb nach Auffassung des Bundesrates abzulehnen. Es hätte im Übrigen auch beträchtliche Auswirkungen auf ganze Wirtschaftsbranchen wie zum Beispiel das Transport- oder das Taxigewerbe und auf sämtliche Einsatzdienste, zumal diese Lenker oft auf eine rasche Verbindung - zum Beispiel mit einer Zentrale - angewiesen sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die entsprechenden gesetzlichen Massnahmen einzuleiten, um die Rechtsgleichheit beim Telefonieren während dem Autofahren mit Handy und mit Freisprechanlagen sicherzustellen. Dabei muss er für die optimale Verkehrssicherheit besorgt sein.</p>
- Rechtsgleichheit beim Telefonieren während dem Autofahren
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