Uno-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.Berichterstattung
- ShortId
-
06.3492
- Id
-
20063492
- Updated
-
14.11.2025 09:04
- Language
-
de
- Title
-
Uno-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.Berichterstattung
- AdditionalIndexing
-
08;Bericht;soziale Rechte;wirtschaftliche Rechte;Konvention UNO;Recht auf Kultur
- 1
-
- L06K100202020501, Konvention UNO
- L03K020206, Bericht
- L03K050206, wirtschaftliche Rechte
- L03K050203, soziale Rechte
- L04K05020308, Recht auf Kultur
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Uno-Menschenrechtspakt I) trat für die Schweiz am 18. September 1992 in Kraft (SR 0.103.1). Gemäss den Artikeln 16 und 17 dieses Paktes untersteht die Schweiz einer Berichterstattungspflicht. Die Schweiz reichte den am 30. Juni 1994 fälligen Initialbericht bei der Uno am 26. Juni 1996 ein. Seither hat sich in den über zehn Jahren sehr viel verändert. Der zweite Bericht war am 30. Juni 1999 fällig. Es ist höchste Zeit, dass die Schweiz ihrer Berichterstattungspflicht, die sie mit der Ratifizierung dieses Uno-Menschenrechtspaktes eingegangen ist, nachkommt. </p><p>Der erste Bericht hat sowohl in der Schweiz als auch auf internationaler Ebene wichtige Diskussionen ausgelöst. Ein gehaltvoller Schattenbericht von Nichtregierungsorganisationen hat dazu wesentlich beigetragen. Der Bundesrat wird eingeladen, mit den interessierten Organisationen der Zivilgesellschaft einen fruchtbaren Dialog zu pflegen.</p>
- <p>Aufgrund des umfassenden Charakters des Uno-Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt I) beruht der Bericht über die Umsetzung dieses Paktes auf Beiträgen aus zahlreichen Departementen und Ämtern.</p><p>Der Bundesrat wird seiner Berichterstattungspflicht zur Umsetzung des Paktes I im Rahmen der in den Voranschlägen der zuständigen Dienststellen eingestellten Mittel nachkommen. Die dafür vorgesehenen Ressourcen sind beschränkt, trotzdem legt der Bundesrat Wert darauf, diesen aufwendigen Bericht möglichst rasch zu erstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, unverzüglich den seit 1999 fälligen zweiten Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (nach den Art. 16 und 17 dieses Uno-Menschenrechtspaktes I) zu erstellen und bei den dafür zuständigen Stellen der Uno zur Prüfung einzureichen.</p>
- Uno-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.Berichterstattung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Uno-Menschenrechtspakt I) trat für die Schweiz am 18. September 1992 in Kraft (SR 0.103.1). Gemäss den Artikeln 16 und 17 dieses Paktes untersteht die Schweiz einer Berichterstattungspflicht. Die Schweiz reichte den am 30. Juni 1994 fälligen Initialbericht bei der Uno am 26. Juni 1996 ein. Seither hat sich in den über zehn Jahren sehr viel verändert. Der zweite Bericht war am 30. Juni 1999 fällig. Es ist höchste Zeit, dass die Schweiz ihrer Berichterstattungspflicht, die sie mit der Ratifizierung dieses Uno-Menschenrechtspaktes eingegangen ist, nachkommt. </p><p>Der erste Bericht hat sowohl in der Schweiz als auch auf internationaler Ebene wichtige Diskussionen ausgelöst. Ein gehaltvoller Schattenbericht von Nichtregierungsorganisationen hat dazu wesentlich beigetragen. Der Bundesrat wird eingeladen, mit den interessierten Organisationen der Zivilgesellschaft einen fruchtbaren Dialog zu pflegen.</p>
- <p>Aufgrund des umfassenden Charakters des Uno-Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt I) beruht der Bericht über die Umsetzung dieses Paktes auf Beiträgen aus zahlreichen Departementen und Ämtern.</p><p>Der Bundesrat wird seiner Berichterstattungspflicht zur Umsetzung des Paktes I im Rahmen der in den Voranschlägen der zuständigen Dienststellen eingestellten Mittel nachkommen. Die dafür vorgesehenen Ressourcen sind beschränkt, trotzdem legt der Bundesrat Wert darauf, diesen aufwendigen Bericht möglichst rasch zu erstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, unverzüglich den seit 1999 fälligen zweiten Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (nach den Art. 16 und 17 dieses Uno-Menschenrechtspaktes I) zu erstellen und bei den dafür zuständigen Stellen der Uno zur Prüfung einzureichen.</p>
- Uno-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.Berichterstattung
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