Aufgabenteilung beim Aufbau von Master-Studiengängen

ShortId
06.3496
Id
20063496
Updated
27.07.2023 19:55
Language
de
Title
Aufgabenteilung beim Aufbau von Master-Studiengängen
AdditionalIndexing
32;Studium;Austausch im Bildungswesen;Universität;Abschluss einer Ausbildung;Koordination;Fachhochschule;Aufgabenteilung;gegenseitige Anerkennung
1
  • L04K13020110, Studium
  • L05K1302050102, Fachhochschule
  • L05K1302050105, Universität
  • L04K08020314, Koordination
  • L06K080701020101, Aufgabenteilung
  • L04K13010101, Abschluss einer Ausbildung
  • L05K0506020501, gegenseitige Anerkennung
  • L04K13030105, Austausch im Bildungswesen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Aufbau der FH mit dem berufsbildungsbasierten Zugang zur Hochschulbildung ist eine Erfolgsgeschichte. Gegenüber universitären Angeboten zeichnen sich Bachelor-Studiengänge an FH durch verstärkten Praxisbezug mit schnellem Zugang zum Arbeitsmarkt aus. Neu zu beurteilen ist die Situation bei den Master-Angeboten, deren Studiengänge sich durch Forschungsschwerpunkte von internationaler, mindestens nationaler Bedeutung auszeichnen müssen. </p><p>Für die FH würde die Implementierung von Master-Studiengängen inhaltlich und finanziell einen wesentlichen Ausbau bedeuten. Die Universitäten dagegen verfügen bereits über Forschungstradition sowie Lehrangebote, deren Länge der Bologna-Studiendauer entsprechen. Zudem löst sich dort die Grenze zwischen angewandter Forschung und Grundlagenforschung zunehmend auf. An FH wird eine Master-Quote von 20 Prozent erwartet, an Universitäten eine von mindestens 70 Prozent. Deshalb ist im Hinblick auf die neue Hochschullandschaft kritisch zu fragen, ob der relativ kleinen Elite von FH-Absolvierenden mit Bachelor, die ein Master-Studium in Angriff nehmen wollen, nicht ein einfacher Zugang zu universitären Master-Studiengängen gewährt werden sollte. </p><p>Diese Überlegung gilt grundsätzlich nicht für Fachhochschul-Studiengänge, namentlich im GSK-Bereich, im Design sowie bei einzelnen Angeboten in den übrigen Fachbereichen, die über keine universitären Pendants verfügen. Hier sind die FH die einzigen und abschliessenden Anbieterinnen. Master-Angebote sind hier zwingend und verzögerungsfrei vorzusehen, wenn die Schweiz den Anschluss ans europäische Ausland nicht verpassen will.</p>
  • <p>1. Nach Artikel 16 Absatz 2 des revidierten Fachhochschulgesetzes vom 6. Oktober 1995 legen Bund und Kantone in einer Vereinbarung Grundsätze für das Angebot an Diplomstudiengängen fest. Der vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und von der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) gemeinsam erarbeitete Vorentwurf der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über den Aufbau von Master-Studiengängen an Fachhochschulen (Vorentwurf Master-Vereinbarung) sieht vor, dass Bund und Kantone den Aufbau von Master-Studiengängen gemeinsam steuern. Dabei soll namentlich aufgrund der Bedeutung des Bachelor-Abschlusses nur eine beschränkte Anzahl von qualitativ hochstehenden Master-Studiengängen angeboten werden. Die Vereinbarung soll bis Ende 2011 befristet werden und nur für Master-Studiengänge an den Fachhochschulen gelten. Ziel ist es, mit Blick auf den Start der Master-Studiengänge im Herbst 2008, die Vereinbarung im ersten Trimester des Jahres 2007 mit den Kantonen abzuschliessen. </p><p>Im Rahmen der Reform der Hochschullandschaft streben Bund und Kantone eine effizientere Aufgabenteilung an. Der Bund verspricht sich von einer gemeinsamen Sach- und Finanzplanung mit den Kantonen nicht nur eine erhöhte Transparenz, sondern entscheidende Impulse für eine bessere Abstimmung des Angebots und den Abbau von Doppelspurigkeiten zwischen den Universitäten und den Fachhochschulen. In besonders kostenintensiven Bereichen ist zudem im neuen Bildungsartikel (Art. 63a Abs. 5 der Bundesverfassung, BV) vorgesehen, dass der Bund die finanzielle Unterstützung von der Aufgabenteilung zwischen den Hochschulen abhängig machen kann. </p><p>2. Die Fachhochschulen betreten mit dem Angebot von Master-Studiengängen Neuland. Der Praxis- oder Anwendungsbezug soll auch auf der Master-Stufe das charakteristische Merkmal bleiben und zur weiteren Profilierung der Fachhochschulen in der nationalen und europäischen Hochschullandschaft beitragen. Namentlich die Einbindung eines Master-Studiengangs in die Lehr- und Forschungsstrategie der Fachhochschule, ein Forschungsschwerpunkt von nationaler und/oder internationaler Bedeutung sowie ausreichende, nachhaltige und mit der Arbeitswelt und anderen Institutionen vernetzte Forschungsaktivitäten sollen das Bildungsniveau und die für die Fachhochschulen einen hohen Stellenwert einnehmende Marktrelevanz sicherstellen. Die KFH hält in ihrem Leitfaden "Die Entwicklung von Master-Studiengängen an Fachhochschulen", Januar 2006, unter anderem auf Seite 5 fest, dass der Konzeption von Master-Studiengängen eine schweizerische, allenfalls internationale Angebots- und Nachfrageanalyse durch die Fachhochschulen vorausgeht. Dabei sei zu klären: Wie grenzt sich das geplante Angebot von bestehenden anderen Hochschulangeboten ab? Diese Vorgaben, die auch Bestandteil des Vorentwurfs der Master-Vereinbarung bilden, sollen den Aufbau von gleichartigen Master-Angeboten verhindern und die Ausrichtung der Fachhochschulen auf die Bedürfnisse der Arbeitswelt und der Gesellschaft weiter stärken. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement wird bei der Genehmigung von Master-Studiengängen ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen legen. </p><p>3. Die drei Rektorenkonferenzen - die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS), die Konferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH), die Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen (SKPH) - sind zurzeit beschäftigt, eine Vereinbarung betreffend die Zulassung zu Bachelor- und insbesondere zu Master-Studiengängen aufgrund von Bachelor-Diplomen anderer Hochschultypen ("Passerellen-Vereinbarung") auszuarbeiten. Es wird Aufgabe der Rektorenkonferenzen sein, attraktive Passerellen zu schaffen, einen direkten Zugang zu Master-Studiengängen, wenn auch mit begründeten fachlichen Auflagen auch für Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelor-Diploms eines anderen Hochschultyps zu ermöglichen und damit den in Artikel 61a Absatz 1 BV verankerten Grundsatz der hohen Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz umzusetzen. Für das Funktionieren eines effizienten schweizerischen Hochschulsystems ist es unabdingbar, dass die Passerellen spielen. Nur über diese Wege kann der Aufbau von inhaltlich gleichartigen Master-Angeboten an Fachhochschulen und Universitäten verhindert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bundesrat und Verwaltung bereiten aktuell die BFI-Botschaft 2008-2011 vor. Gleichzeitig laufen die Arbeiten für eine integrierte Hochschullandschaft. Zudem soll auf Frühjahr 2007 zwischen Bund und Kantonen eine Vereinbarung über Master-Studiengänge an Fachhochschulen (FH) abgeschlossen werden. Ich ersuche den Bundesrat darum, auf folgende Fragen Auskunft zu geben: </p><p>1. Aktuell besteht von Bund und Kantonen das Bestreben, den Aufbau von Master-Studiengängen an FH eng zu reglementieren und zu begrenzen. Beabsichtigt der Bundesrat, in die damit verbundenen finanziellen und ordnungspolitischen Überlegungen auch die universitären Master-Angebote einzubeziehen? Wie wird im Hinblick auf die Entwicklung einer integrierten Hochschullandschaft konkret die Aufgabenteilung zwischen den Angeboten der Universitäten und jenen der FH im Bereich der Master-Studiengänge angegangen? </p><p>2. Ist er der Meinung, dass die Master-Studiengänge an FH und an Universitäten, die gemäss der Bologna-Deklaration im Regelfall forschungsbasiert zu sein haben, sich in verwandten Disziplinen ausreichend unterscheiden, um die parallele Struktur auch im Master-Zyklus zu rechtfertigen? Mit welchen konkreten Massnahmen werden Parallelitäten im Master-Zyklus verhindert? </p><p>3. Gibt es - als Alternative zum vorgesehenen Aufbau der Master-Studiengänge an FH - Überlegungen, der relativ kleinen Elite von FH-Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen einen einfachen Zugang zu vergleichbaren Angeboten im Bereich der universitären Master zu ermöglichen? Wie soll die Passerelle zwischen Bachelor-Studiengängen an FH und Master-Studiengängen an Universitäten in verwandten Disziplinen ausgestaltet werden?</p>
  • Aufgabenteilung beim Aufbau von Master-Studiengängen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Aufbau der FH mit dem berufsbildungsbasierten Zugang zur Hochschulbildung ist eine Erfolgsgeschichte. Gegenüber universitären Angeboten zeichnen sich Bachelor-Studiengänge an FH durch verstärkten Praxisbezug mit schnellem Zugang zum Arbeitsmarkt aus. Neu zu beurteilen ist die Situation bei den Master-Angeboten, deren Studiengänge sich durch Forschungsschwerpunkte von internationaler, mindestens nationaler Bedeutung auszeichnen müssen. </p><p>Für die FH würde die Implementierung von Master-Studiengängen inhaltlich und finanziell einen wesentlichen Ausbau bedeuten. Die Universitäten dagegen verfügen bereits über Forschungstradition sowie Lehrangebote, deren Länge der Bologna-Studiendauer entsprechen. Zudem löst sich dort die Grenze zwischen angewandter Forschung und Grundlagenforschung zunehmend auf. An FH wird eine Master-Quote von 20 Prozent erwartet, an Universitäten eine von mindestens 70 Prozent. Deshalb ist im Hinblick auf die neue Hochschullandschaft kritisch zu fragen, ob der relativ kleinen Elite von FH-Absolvierenden mit Bachelor, die ein Master-Studium in Angriff nehmen wollen, nicht ein einfacher Zugang zu universitären Master-Studiengängen gewährt werden sollte. </p><p>Diese Überlegung gilt grundsätzlich nicht für Fachhochschul-Studiengänge, namentlich im GSK-Bereich, im Design sowie bei einzelnen Angeboten in den übrigen Fachbereichen, die über keine universitären Pendants verfügen. Hier sind die FH die einzigen und abschliessenden Anbieterinnen. Master-Angebote sind hier zwingend und verzögerungsfrei vorzusehen, wenn die Schweiz den Anschluss ans europäische Ausland nicht verpassen will.</p>
    • <p>1. Nach Artikel 16 Absatz 2 des revidierten Fachhochschulgesetzes vom 6. Oktober 1995 legen Bund und Kantone in einer Vereinbarung Grundsätze für das Angebot an Diplomstudiengängen fest. Der vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und von der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) gemeinsam erarbeitete Vorentwurf der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über den Aufbau von Master-Studiengängen an Fachhochschulen (Vorentwurf Master-Vereinbarung) sieht vor, dass Bund und Kantone den Aufbau von Master-Studiengängen gemeinsam steuern. Dabei soll namentlich aufgrund der Bedeutung des Bachelor-Abschlusses nur eine beschränkte Anzahl von qualitativ hochstehenden Master-Studiengängen angeboten werden. Die Vereinbarung soll bis Ende 2011 befristet werden und nur für Master-Studiengänge an den Fachhochschulen gelten. Ziel ist es, mit Blick auf den Start der Master-Studiengänge im Herbst 2008, die Vereinbarung im ersten Trimester des Jahres 2007 mit den Kantonen abzuschliessen. </p><p>Im Rahmen der Reform der Hochschullandschaft streben Bund und Kantone eine effizientere Aufgabenteilung an. Der Bund verspricht sich von einer gemeinsamen Sach- und Finanzplanung mit den Kantonen nicht nur eine erhöhte Transparenz, sondern entscheidende Impulse für eine bessere Abstimmung des Angebots und den Abbau von Doppelspurigkeiten zwischen den Universitäten und den Fachhochschulen. In besonders kostenintensiven Bereichen ist zudem im neuen Bildungsartikel (Art. 63a Abs. 5 der Bundesverfassung, BV) vorgesehen, dass der Bund die finanzielle Unterstützung von der Aufgabenteilung zwischen den Hochschulen abhängig machen kann. </p><p>2. Die Fachhochschulen betreten mit dem Angebot von Master-Studiengängen Neuland. Der Praxis- oder Anwendungsbezug soll auch auf der Master-Stufe das charakteristische Merkmal bleiben und zur weiteren Profilierung der Fachhochschulen in der nationalen und europäischen Hochschullandschaft beitragen. Namentlich die Einbindung eines Master-Studiengangs in die Lehr- und Forschungsstrategie der Fachhochschule, ein Forschungsschwerpunkt von nationaler und/oder internationaler Bedeutung sowie ausreichende, nachhaltige und mit der Arbeitswelt und anderen Institutionen vernetzte Forschungsaktivitäten sollen das Bildungsniveau und die für die Fachhochschulen einen hohen Stellenwert einnehmende Marktrelevanz sicherstellen. Die KFH hält in ihrem Leitfaden "Die Entwicklung von Master-Studiengängen an Fachhochschulen", Januar 2006, unter anderem auf Seite 5 fest, dass der Konzeption von Master-Studiengängen eine schweizerische, allenfalls internationale Angebots- und Nachfrageanalyse durch die Fachhochschulen vorausgeht. Dabei sei zu klären: Wie grenzt sich das geplante Angebot von bestehenden anderen Hochschulangeboten ab? Diese Vorgaben, die auch Bestandteil des Vorentwurfs der Master-Vereinbarung bilden, sollen den Aufbau von gleichartigen Master-Angeboten verhindern und die Ausrichtung der Fachhochschulen auf die Bedürfnisse der Arbeitswelt und der Gesellschaft weiter stärken. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement wird bei der Genehmigung von Master-Studiengängen ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen legen. </p><p>3. Die drei Rektorenkonferenzen - die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS), die Konferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH), die Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen (SKPH) - sind zurzeit beschäftigt, eine Vereinbarung betreffend die Zulassung zu Bachelor- und insbesondere zu Master-Studiengängen aufgrund von Bachelor-Diplomen anderer Hochschultypen ("Passerellen-Vereinbarung") auszuarbeiten. Es wird Aufgabe der Rektorenkonferenzen sein, attraktive Passerellen zu schaffen, einen direkten Zugang zu Master-Studiengängen, wenn auch mit begründeten fachlichen Auflagen auch für Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelor-Diploms eines anderen Hochschultyps zu ermöglichen und damit den in Artikel 61a Absatz 1 BV verankerten Grundsatz der hohen Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz umzusetzen. Für das Funktionieren eines effizienten schweizerischen Hochschulsystems ist es unabdingbar, dass die Passerellen spielen. Nur über diese Wege kann der Aufbau von inhaltlich gleichartigen Master-Angeboten an Fachhochschulen und Universitäten verhindert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bundesrat und Verwaltung bereiten aktuell die BFI-Botschaft 2008-2011 vor. Gleichzeitig laufen die Arbeiten für eine integrierte Hochschullandschaft. Zudem soll auf Frühjahr 2007 zwischen Bund und Kantonen eine Vereinbarung über Master-Studiengänge an Fachhochschulen (FH) abgeschlossen werden. Ich ersuche den Bundesrat darum, auf folgende Fragen Auskunft zu geben: </p><p>1. Aktuell besteht von Bund und Kantonen das Bestreben, den Aufbau von Master-Studiengängen an FH eng zu reglementieren und zu begrenzen. Beabsichtigt der Bundesrat, in die damit verbundenen finanziellen und ordnungspolitischen Überlegungen auch die universitären Master-Angebote einzubeziehen? Wie wird im Hinblick auf die Entwicklung einer integrierten Hochschullandschaft konkret die Aufgabenteilung zwischen den Angeboten der Universitäten und jenen der FH im Bereich der Master-Studiengänge angegangen? </p><p>2. Ist er der Meinung, dass die Master-Studiengänge an FH und an Universitäten, die gemäss der Bologna-Deklaration im Regelfall forschungsbasiert zu sein haben, sich in verwandten Disziplinen ausreichend unterscheiden, um die parallele Struktur auch im Master-Zyklus zu rechtfertigen? Mit welchen konkreten Massnahmen werden Parallelitäten im Master-Zyklus verhindert? </p><p>3. Gibt es - als Alternative zum vorgesehenen Aufbau der Master-Studiengänge an FH - Überlegungen, der relativ kleinen Elite von FH-Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen einen einfachen Zugang zu vergleichbaren Angeboten im Bereich der universitären Master zu ermöglichen? Wie soll die Passerelle zwischen Bachelor-Studiengängen an FH und Master-Studiengängen an Universitäten in verwandten Disziplinen ausgestaltet werden?</p>
    • Aufgabenteilung beim Aufbau von Master-Studiengängen

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