Vorschriftswidrige Fahrzeugrückhaltesysteme

ShortId
06.3503
Id
20063503
Updated
28.07.2023 12:24
Language
de
Title
Vorschriftswidrige Fahrzeugrückhaltesysteme
AdditionalIndexing
48;Autobahn;Submissionswesen;Sicherheitsnorm;technische Norm;Strassenunterhalt;Sicherheit im Strassenverkehr
1
  • L06K070503010402, Strassenunterhalt
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L04K07010305, Submissionswesen
  • L06K070601020106, Sicherheitsnorm
  • L06K070601020107, technische Norm
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>A9 Lausanne-St. Maurice, Fahrzeugrückhaltesystem</p><p>Der Kanton Waadt hat für ein Fahrzeugrückhaltesystem im Mittelstreifen eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Mit der Zustimmung des Bundesamtes für Strassen (Astra) entschied der Kanton, ein Rückhaltesystem zu bauen, das weder die Norm EN 1317-2 erfüllt, noch der Richtlinie des Astra für Fahrzeugrückhaltesysteme vom August 2005 entspricht. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich im Frühjahr 2007 durchgeführt.</p><p>Auf technischer Ebene:</p><p>- Die Wirksamkeit des Rückhaltesystems aus Beton mit einer Höhe von 120 cm kann nicht garantiert werden, da keinerlei Anpralltests durchgeführt wurden.</p><p>- Laut Teil A Ziffer 6 der Richtlinie des Astra müssen alle Rückhaltesysteme folgende Normen erfüllen: EN 1317-2, SN 640 556 und Richtlinie des Astra. Siehe folgende Schreiben:</p><p>- Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS) vom 21.02.2006 (Dokument 1)</p><p>- Verband Schweizerischer Leitschrankenunternehmen (VSLU) vom 24.01.2006 (Dokument 2)</p><p>- Astra an Delta Bloc vom 21.08.2006 (Dokument 3)</p><p>- Das System aus Beton erfüllt auch nicht die Normen EN 12 676 und SN 640 558-1 bezüglich Blendschutzzäunen für Strassen. Siehe Ziffer 4.3 Merkmale und Ziffer 4.6 seitliche Durchsicht (Dokument 4).</p><p>Auf wirtschaftlicher Ebene:</p><p>Eine Variante aus Stahl, die sämtliche oben erwähnte Normen erfüllt, wurde bei der Vergabe aus folgenden Gründen abgelehnt: Nichteinhaltung der vom Kanton Waadt vorgeschriebenen Höhe des Rückhaltesystems.</p><p>Unterschied bei den Baukosten:</p><p>System aus Beton (nicht regelkonform): Fr. 3 018 939.35</p><p>System aus Stahl (regelkonform) Fr. 2 272 193.50</p><p>Unterschied von 33 Prozent: Fr. 746 745.75</p><p>Bauzeit:</p><p>System aus Beton: vier Wochen</p><p>System aus Stahl: zwei Wochen</p><p>Anderes:</p><p>- Beim betreffenden Strassenabschnitt handelt es sich um eine gerade und flache Strecke.</p><p>- Das vorgeschlagene System aus Stahl wurde in der Schweiz auf mehreren Dutzend Kilometern gebaut. Der Unterhaltsdienst der Nationalstrassen konstatierte keinerlei Probleme mit diesem System; negative Äusserungen sind ihm nicht bekannt.</p><p>- Den Bau des Systems aus Beton auf diesem Streckenabschnitt sieht der Kanton Waadt als Pilotprojekt.</p>
  • <p>Auf der Autobahn A9 im Rhonetal, zwischen den Anschlüssen Bex und St-Maurice, muss die heute bestehende Seilabschrankung zwischen den Fahrbahnen ersetzt werden, namentlich, um den aktuellen Sicherheitserfordernissen zu genügen. Neu soll eine platzsparende Mittelstreifen-Schutzwand errichtet werden. Dabei verfolgen die zuständigen Behörden zwei Hauptziele. Zum einen sollen bei einem Unfall anprallende Fahrzeuge möglichst gut aufgefangen werden. Ein erheblicher Teil der kinetischen Energie soll vernichtet werden, ohne dass das Fahrzeug in den fliessenden Verkehr zurückgeschleudert wird oder durch das Rückhaltesystem hindurch auf die andere Fahrbahn durchbrechen kann. Zum anderen soll das System einen Blendschutz für die Lenker von leichten Fahrzeugen vor dem auf der anderen Seite entgegenkommenden Schwerverkehr gewährleisten. Im Rahmen der Ausschreibung wurde kein bestimmter Systemtyp gefordert. Um den Blendschutz zu gewährleisten, wurde jedoch eine Höhe des Fahrzeugrückhaltesystems von 120 cm verlangt.</p><p>Damit ein Fahrzeugrückhaltesystem verwendet werden darf, muss es entweder in der "Richtlinie vom August 2005 für Fahrzeugrückhaltesysteme" des Bundesamtes für Strassen enthalten sein oder es muss zumindest ein Nachweis über die erfolgreiche Durchführung der erforderlichen Anfahrprüfungen vorliegen. Dieser Nachweis ist gemäss Teil A Ziffer 6 der erwähnten Richtlinie vom Lieferanten bzw. vom Bau-Ausführenden zu liefern.</p><p>Sowohl der Anbieter als auch der Kanton Waadt haben bestätigt, dass die Versuche mit Delta Bloc den aktuell gültigen Normen entsprechen. Zudem weist das Rückhaltesystem die geforderte Höhe von 120 cm auf. In Anbetracht dessen hat das Bundesamt für Strassen die Genehmigung für die Verwendung der Delta Bloc H120-Elemente erteilt.</p><p>Die kostengünstigere Stahlvariante ("Varioguard") konnte demgegenüber nicht berücksichtigt werden, weil sie nicht die erforderliche Höhe aufwies.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Da der Bund die Sanierung der Autobahnen finanziert, sollte er überprüfen können, ob die von den zuständigen Bundesstellen verfügten Normen von den Kantonen wirklich eingehalten werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, Stellung zu der Entscheidung des Kantons Waadt zu nehmen, wonach dieser die Leitplanken des Mittelstreifens zwischen Bex und Martigny durch ein mobiles Fahrzeugrückhaltesystem aus Beton ersetzen will, das nicht den geltenden Normen und Richtlinien entspricht.</p><p>Obwohl das System aus Beton 33 Prozent mehr Kosten verursacht, wurde eine den Normen und Richtlinien entsprechende Variante aus Stahl bei der Vergabe abgelehnt. Ausserdem wird der Bau des beanstandeten Systems den Verkehr vier Wochen behindern, wohingegen bei der Variante aus Stahl der Verkehr nur zwei Wochen behindert wäre.</p>
  • Vorschriftswidrige Fahrzeugrückhaltesysteme
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>A9 Lausanne-St. Maurice, Fahrzeugrückhaltesystem</p><p>Der Kanton Waadt hat für ein Fahrzeugrückhaltesystem im Mittelstreifen eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Mit der Zustimmung des Bundesamtes für Strassen (Astra) entschied der Kanton, ein Rückhaltesystem zu bauen, das weder die Norm EN 1317-2 erfüllt, noch der Richtlinie des Astra für Fahrzeugrückhaltesysteme vom August 2005 entspricht. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich im Frühjahr 2007 durchgeführt.</p><p>Auf technischer Ebene:</p><p>- Die Wirksamkeit des Rückhaltesystems aus Beton mit einer Höhe von 120 cm kann nicht garantiert werden, da keinerlei Anpralltests durchgeführt wurden.</p><p>- Laut Teil A Ziffer 6 der Richtlinie des Astra müssen alle Rückhaltesysteme folgende Normen erfüllen: EN 1317-2, SN 640 556 und Richtlinie des Astra. Siehe folgende Schreiben:</p><p>- Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS) vom 21.02.2006 (Dokument 1)</p><p>- Verband Schweizerischer Leitschrankenunternehmen (VSLU) vom 24.01.2006 (Dokument 2)</p><p>- Astra an Delta Bloc vom 21.08.2006 (Dokument 3)</p><p>- Das System aus Beton erfüllt auch nicht die Normen EN 12 676 und SN 640 558-1 bezüglich Blendschutzzäunen für Strassen. Siehe Ziffer 4.3 Merkmale und Ziffer 4.6 seitliche Durchsicht (Dokument 4).</p><p>Auf wirtschaftlicher Ebene:</p><p>Eine Variante aus Stahl, die sämtliche oben erwähnte Normen erfüllt, wurde bei der Vergabe aus folgenden Gründen abgelehnt: Nichteinhaltung der vom Kanton Waadt vorgeschriebenen Höhe des Rückhaltesystems.</p><p>Unterschied bei den Baukosten:</p><p>System aus Beton (nicht regelkonform): Fr. 3 018 939.35</p><p>System aus Stahl (regelkonform) Fr. 2 272 193.50</p><p>Unterschied von 33 Prozent: Fr. 746 745.75</p><p>Bauzeit:</p><p>System aus Beton: vier Wochen</p><p>System aus Stahl: zwei Wochen</p><p>Anderes:</p><p>- Beim betreffenden Strassenabschnitt handelt es sich um eine gerade und flache Strecke.</p><p>- Das vorgeschlagene System aus Stahl wurde in der Schweiz auf mehreren Dutzend Kilometern gebaut. Der Unterhaltsdienst der Nationalstrassen konstatierte keinerlei Probleme mit diesem System; negative Äusserungen sind ihm nicht bekannt.</p><p>- Den Bau des Systems aus Beton auf diesem Streckenabschnitt sieht der Kanton Waadt als Pilotprojekt.</p>
    • <p>Auf der Autobahn A9 im Rhonetal, zwischen den Anschlüssen Bex und St-Maurice, muss die heute bestehende Seilabschrankung zwischen den Fahrbahnen ersetzt werden, namentlich, um den aktuellen Sicherheitserfordernissen zu genügen. Neu soll eine platzsparende Mittelstreifen-Schutzwand errichtet werden. Dabei verfolgen die zuständigen Behörden zwei Hauptziele. Zum einen sollen bei einem Unfall anprallende Fahrzeuge möglichst gut aufgefangen werden. Ein erheblicher Teil der kinetischen Energie soll vernichtet werden, ohne dass das Fahrzeug in den fliessenden Verkehr zurückgeschleudert wird oder durch das Rückhaltesystem hindurch auf die andere Fahrbahn durchbrechen kann. Zum anderen soll das System einen Blendschutz für die Lenker von leichten Fahrzeugen vor dem auf der anderen Seite entgegenkommenden Schwerverkehr gewährleisten. Im Rahmen der Ausschreibung wurde kein bestimmter Systemtyp gefordert. Um den Blendschutz zu gewährleisten, wurde jedoch eine Höhe des Fahrzeugrückhaltesystems von 120 cm verlangt.</p><p>Damit ein Fahrzeugrückhaltesystem verwendet werden darf, muss es entweder in der "Richtlinie vom August 2005 für Fahrzeugrückhaltesysteme" des Bundesamtes für Strassen enthalten sein oder es muss zumindest ein Nachweis über die erfolgreiche Durchführung der erforderlichen Anfahrprüfungen vorliegen. Dieser Nachweis ist gemäss Teil A Ziffer 6 der erwähnten Richtlinie vom Lieferanten bzw. vom Bau-Ausführenden zu liefern.</p><p>Sowohl der Anbieter als auch der Kanton Waadt haben bestätigt, dass die Versuche mit Delta Bloc den aktuell gültigen Normen entsprechen. Zudem weist das Rückhaltesystem die geforderte Höhe von 120 cm auf. In Anbetracht dessen hat das Bundesamt für Strassen die Genehmigung für die Verwendung der Delta Bloc H120-Elemente erteilt.</p><p>Die kostengünstigere Stahlvariante ("Varioguard") konnte demgegenüber nicht berücksichtigt werden, weil sie nicht die erforderliche Höhe aufwies.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Da der Bund die Sanierung der Autobahnen finanziert, sollte er überprüfen können, ob die von den zuständigen Bundesstellen verfügten Normen von den Kantonen wirklich eingehalten werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, Stellung zu der Entscheidung des Kantons Waadt zu nehmen, wonach dieser die Leitplanken des Mittelstreifens zwischen Bex und Martigny durch ein mobiles Fahrzeugrückhaltesystem aus Beton ersetzen will, das nicht den geltenden Normen und Richtlinien entspricht.</p><p>Obwohl das System aus Beton 33 Prozent mehr Kosten verursacht, wurde eine den Normen und Richtlinien entsprechende Variante aus Stahl bei der Vergabe abgelehnt. Ausserdem wird der Bau des beanstandeten Systems den Verkehr vier Wochen behindern, wohingegen bei der Variante aus Stahl der Verkehr nur zwei Wochen behindert wäre.</p>
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