Befreiung vom Militärpflichtersatz
- ShortId
-
06.3505
- Id
-
20063505
- Updated
-
28.07.2023 10:35
- Language
-
de
- Title
-
Befreiung vom Militärpflichtersatz
- AdditionalIndexing
-
09;24;Steuerbefreiung;Militärpflichtersatz;Invalidität;Behinderte/r
- 1
-
- L05K0402031006, Militärpflichtersatz
- L04K01040201, Behinderte/r
- L05K1107030701, Steuerbefreiung
- L05K0104010302, Invalidität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bei den Bemühungen des Bundesrates um umfassende Steuerermässigungen wurde ein Teil der Bevölkerung von der Regierung vergessen. Der Bundesrat schlägt Steuerermässigungen für 2,5 Prozent der ohnehin schon privilegierten Bevölkerung vor, erwähnt aber mit keinem Wort den Teil der Bevölkerung, der aufgrund einer Behinderung finanziell schlechtergestellt und gesundheitlich benachteiligt ist.</p><p>Es ist tatsächlich schockierend, dass Personen Militärsteuern bezahlen müssen, die aufgrund ihrer Behinderung als dienstuntauglich erklärt wurden und die zudem eine IV-Rente beziehen, um für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Es scheint uns wichtig, dass dieser Teil der Bevölkerung auch von einer Herabsetzung der vom Bund auferlegten Steuerlast profitieren kann.</p><p>Deshalb schlagen wir vor, dass der Bundesrat eine Gesetzesänderung ausarbeitet, wonach Personen vom Militärpflichtersatz befreit werden, die aufgrund ihrer Behinderung als dienstuntauglich erklärt wurden und die aufgrund ihres Gesundheitszustandes eine IV-Rente beziehen.</p>
- <p>Die Erhebung der Ersatzabgabe richtet sich nach dem Bundesgesetz vom 12. Juni 1959 über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG). Danach sind Wehrpflichtige ersatzpflichtig, die im Ersatzjahr während mehr als sechs Monaten nicht in einer Formation der Armee eingeteilt sind und nicht der Zivildienstpflicht unterstehen. Ebenso unterliegen Dienstverschieber der Ersatzpflicht. </p><p>Die Befreiung der Behinderten von der Ersatzpflicht wurde mit dem Bundesgesetz vom 17. Juni 1994 in Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben a-a WPEG neu geregelt. So sind seit 1995 Dienstuntaugliche, die eine Rente oder Hilflosenentschädigung der Eidgenössischen Invalidenversicherung oder der Unfallversicherung beziehen, von der Ersatzpflicht befreit. Auch haben Untaugliche, die keine Hilflosenentschädigung beziehen, aber dennoch eine der zwei mindestens erforderlichen Voraussetzungen für eine solche Entschädigung erfüllen, keine Ersatzabgabe zu entrichten. Schliesslich ist auch befreit, wer wegen einer erheblichen körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung ein taxpflichtiges Einkommen erzielt, das nach Abzügen das betreibungsrechtliche Existenzminimum um nicht mehr als 100 Prozent übersteigt. Als erheblich wird dabei nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine Integritätsschädigung von 40 und mehr Prozent betrachtet. Somit ist das mit der Motion eingebrachte Anliegen, nämlich die Befreiung der IV-Rentenbezüger von der Wehrpflichtersatzabgabe, bereits heute erfüllt.</p><p>Wollte man die Ersatzbefreiung unabhängig von der Schwere ihrer Behinderung auf alle Dienstuntauglichen ausweiten, so hätte dies die Abschaffung der Wehrpflichtersatzabgabe zur Folge.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten mit dem Ziel, dass Personen vom Militärpflichtersatz befreit werden, die aufgrund ihrer Behinderung von der Militärverwaltung als dienstuntauglich erklärt wurden und die aufgrund ihres Gesundheitszustandes eine IV-Rente beziehen.</p>
- Befreiung vom Militärpflichtersatz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Bei den Bemühungen des Bundesrates um umfassende Steuerermässigungen wurde ein Teil der Bevölkerung von der Regierung vergessen. Der Bundesrat schlägt Steuerermässigungen für 2,5 Prozent der ohnehin schon privilegierten Bevölkerung vor, erwähnt aber mit keinem Wort den Teil der Bevölkerung, der aufgrund einer Behinderung finanziell schlechtergestellt und gesundheitlich benachteiligt ist.</p><p>Es ist tatsächlich schockierend, dass Personen Militärsteuern bezahlen müssen, die aufgrund ihrer Behinderung als dienstuntauglich erklärt wurden und die zudem eine IV-Rente beziehen, um für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Es scheint uns wichtig, dass dieser Teil der Bevölkerung auch von einer Herabsetzung der vom Bund auferlegten Steuerlast profitieren kann.</p><p>Deshalb schlagen wir vor, dass der Bundesrat eine Gesetzesänderung ausarbeitet, wonach Personen vom Militärpflichtersatz befreit werden, die aufgrund ihrer Behinderung als dienstuntauglich erklärt wurden und die aufgrund ihres Gesundheitszustandes eine IV-Rente beziehen.</p>
- <p>Die Erhebung der Ersatzabgabe richtet sich nach dem Bundesgesetz vom 12. Juni 1959 über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG). Danach sind Wehrpflichtige ersatzpflichtig, die im Ersatzjahr während mehr als sechs Monaten nicht in einer Formation der Armee eingeteilt sind und nicht der Zivildienstpflicht unterstehen. Ebenso unterliegen Dienstverschieber der Ersatzpflicht. </p><p>Die Befreiung der Behinderten von der Ersatzpflicht wurde mit dem Bundesgesetz vom 17. Juni 1994 in Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben a-a WPEG neu geregelt. So sind seit 1995 Dienstuntaugliche, die eine Rente oder Hilflosenentschädigung der Eidgenössischen Invalidenversicherung oder der Unfallversicherung beziehen, von der Ersatzpflicht befreit. Auch haben Untaugliche, die keine Hilflosenentschädigung beziehen, aber dennoch eine der zwei mindestens erforderlichen Voraussetzungen für eine solche Entschädigung erfüllen, keine Ersatzabgabe zu entrichten. Schliesslich ist auch befreit, wer wegen einer erheblichen körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung ein taxpflichtiges Einkommen erzielt, das nach Abzügen das betreibungsrechtliche Existenzminimum um nicht mehr als 100 Prozent übersteigt. Als erheblich wird dabei nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine Integritätsschädigung von 40 und mehr Prozent betrachtet. Somit ist das mit der Motion eingebrachte Anliegen, nämlich die Befreiung der IV-Rentenbezüger von der Wehrpflichtersatzabgabe, bereits heute erfüllt.</p><p>Wollte man die Ersatzbefreiung unabhängig von der Schwere ihrer Behinderung auf alle Dienstuntauglichen ausweiten, so hätte dies die Abschaffung der Wehrpflichtersatzabgabe zur Folge.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten mit dem Ziel, dass Personen vom Militärpflichtersatz befreit werden, die aufgrund ihrer Behinderung von der Militärverwaltung als dienstuntauglich erklärt wurden und die aufgrund ihres Gesundheitszustandes eine IV-Rente beziehen.</p>
- Befreiung vom Militärpflichtersatz
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