IV-Finanzierung. Wo steht der Bundesrat?

ShortId
06.3513
Id
20063513
Updated
27.07.2023 22:01
Language
de
Title
IV-Finanzierung. Wo steht der Bundesrat?
AdditionalIndexing
28;Beziehung Bund-Kanton;IV-Revision;Invalidenversicherung;AHV;Fonds;Finanzierung
1
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
  • L03K110902, Finanzierung
  • L05K0104010304, IV-Revision
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L04K11090203, Fonds
  • L05K0104010101, AHV
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat im Hinblick auf eine langfristig ausgeglichene Finanzierung in seiner Botschaft zur 5. IV-Revision eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,1 Prozentpunkte und in seiner Botschaft zur IV-Zusatzfinanzierung eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte für die Sanierung der IV vorgeschlagen. Bei den Lohnbeiträgen und der Mehrwertsteuer betragen 0,1 Prozentpunkte rund 300 Millionen Franken, womit sich ein Gesamtbedarf von 0,9 Prozentpunkten ergibt. Davon sind 0,7 Prozentpunkte zur Finanzierung der laufenden Ausgaben (Deckung des aktuellen jährlichen Fehlbetrages) vorgesehen und 0,2 Prozentpunkte für die Rückzahlung der aufgelaufenen Schulden beim AHV-Fonds.</p><p>Aufgrund der tieferen Anzahl von Neurenten kann dieser Bedarf um 0,1 Prozentpunkte reduziert werden und beträgt insgesamt noch 0,8 Prozentpunkte. Hiervon sind 0,6 Prozentpunkte für die laufenden Ausgaben (Deckung des aktuellen jährlichen Fehlbetrages) in der Höhe von 1,8 Milliarden Franken jährlich zu verwenden und 0,2 Prozentpunkte für die sukzessive Rückzahlung der Schulden bis zum Jahr 2024 (Stand der Schulden Ende 2006: 9,5 Milliarden; Stand Ende 2007: 11,3 Milliarden Franken).</p><p>2. Eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer hat aus der Sicht der IV den Vorteil, dass damit die Finanzierung der IV künftig breiter abgestützt werden könnte. Über die Besteuerung des Konsums würde zudem die Gesamtbevölkerung an der Finanzierung der IV mitbeteiligt, womit dem Aspekt der IV als Volksversicherung Rechnung getragen würde. Schliesslich belastet die Mehrwertsteuer weder die Löhne noch die Investitionen oder Exporte direkt.</p><p>Eine Finanzierung über die Lohnbeiträge erhöht zwar die Arbeitskosten und wirkt sich damit tendenziell negativ auf das Wirtschaftswachstum aus, doch ist gleichzeitig festzuhalten, dass das Wachstum der Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber der Entwicklung der Beiträge der öffentlichen Hand deutlich hinterher hinkt (s. Ziff. 5). Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Rentenhöhe entsprechend dem Einkommen festgesetzt wird, also durchaus ein Zusammenhang zwischen Beiträgen und Leistungen besteht. Aus diesen Gründen rechtfertigt es sich, auch bei den Lohnbeiträgen Anpassungen an die tatsächlichen Verhältnisse vorzusehen.</p><p>Für den Bundesrat ist sowohl eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer als auch über Lohnbeiträge vorstellbar. Nicht die Art der Finanzierung ist für ihn entscheidend, sondern einzig und allein, dass der IV die Mittel zur Verfügung gestellt werden, die zur Verhinderung weiterer Defizite und damit weiterer Schulden nötig sind (1,8 Milliarden Franken jährlich bzw. 0,6 zusätzliche Prozentpunkte).</p><p>3. Der Bundesrat hat in seinen Botschaften eine langfristige und nachhaltige Lösung der Finanzierung der IV angestrebt und deswegen keine Befristung vorgesehen. Er ist grundsätzlich nach wie vor der Überzeugung, dass der von ihm unterbreitete Vorschlag die beste und ausgewogenste Lösung im Hinblick auf die besorgniserregende finanzielle Situation der IV darstellt.</p><p>Ob die Finanzierung befristet erfolgt oder nicht, ist für den Bundesrat nicht ausschlaggebend. Entscheidend ist für ihn einzig und allein, dass der IV rasch die Mittel zur Verfügung gestellt werden, die zur Verhinderung weiterer Defizite und damit weiterer Schulden nötig sind (1,8 Milliarden Franken jährlich bzw. 0,6 zusätzliche Prozentpunkte).</p><p>Die Frage der Rückzahlung der Schulden der IV hat für den Bundesrat nicht die gleich hohe Priorität wie die Finanzierung der laufenden Ausgaben. Als Zwischenlösung ist es für den Bundesrat vorstellbar, die Schulden während zehn Jahren "einzufrieren" und zu einem festen Satz von maximal 3 Prozent zu verzinsen.</p><p>4. Der Bundesrat hat bereits verschiedentlich festgehalten, dass ein eigenständiger IV-Fonds für ihn nur dann infrage kommt, wenn die IV nachhaltig saniert ist und sich in einem finanziellen Gleichgewicht befindet. Es muss deshalb zuerst die nachhaltige Finanzierung der IV sichergestellt sein, bevor die allfälligen Modalitäten eines eigenständigen IV-Fonds beschlossen werden können. Bezüglich Ausstattung und Finanzierung des Fonds wären verschiedene Lösungen denkbar. Zu beachten ist, dass ein eigenständiger IV-Fonds wegen der erforderlichen Liquiditäts- und Schwankungsreserven zusätzliche Mittel in Milliardenhöhe benötigen würde, was dessen Bildung zusätzlich erschweren dürfte.</p><p>5. Der Bund bezahlt 37,5 Prozent der Ausgaben der Invalidenversicherung und ist deshalb bereits heute massgeblich an der Finanzierung dieses Sozialwerks beteiligt. Die Ausgaben des Bundes für die IV betrugen beispielsweise 2005 gegen 4,5 Milliarden Franken oder rund 9 Prozent der Gesamtausgaben des Bundes. In der Vergangenheit hatte der Bund infolge der Bindung seines Beitrages an die IV-Ausgaben ein sehr dynamisches Ausgabenwachstum mit zu tragen. Während dieses zwischen 1990 und 2005 durchschnittlich 7,1 Prozent pro Jahr betrug, nahmen die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber um lediglich 3,6 Prozent zu. Die Finanzierungsprobleme bei der IV sind also nicht auf die fehlenden Beiträge der öffentlichen Hand, sondern auf den abnehmenden Finanzierungsanteil der Lohnbeiträge zurückzuführen. Aus diesem Grund ist die Forderung nach einem zusätzlichen Beitrag des Bundes an die IV-Entschuldung nicht gerechtfertigt und abzulehnen. Zudem müssten diese Mehrausgaben entweder durch Minderausgaben in anderen Aufgabengebieten kompensiert oder durch Steuererhöhungen oder zusätzliche Verschuldung finanziert werden. Dies würde der vom Bundesrat angestrebten nachhaltigen Finanzpolitik diametral entgegenlaufen.</p><p>Bezüglich einer möglichen Beteiligung der Kantone an der IV-Sanierung ist darauf hinzuweisen, dass auch diese zu jedem Zeitpunkt ihre Verpflichtung gegenüber der IV durch die Übernahme von 12,5 Prozent der Ausgaben vollumfänglich erfüllt haben. Hinzu kommt, dass sich die Kantone mit Inkrafttreten der NFA an der Finanzierung der IV nicht mehr zu beteiligen haben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die eidgenössischen Räte haben die materielle IV-Revision verabschiedet. Nach Ablehnung der Kosa-Initiative bleibt die Finanzierung eine offene Frage und ist nun zu regeln. Die bisherigen Vorschläge des Bundesrates haben sich als nicht mehrheitsfähig erwiesen.</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Neubeurteilung der Lage vorzunehmen und folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. In welchem Umfang sind nach der 5. IV-Revision zusätzliche Mittel für eine langfristige Sanierung der IV dringend notwendig?</p><p>2. Welcher Art der Mittelbeschaffung gibt er aus volkswirtschaftlicher und finanzpolitischer Sicht den Vorzug?</p><p>3. Befürwortet er eine Befristung der Zusatzfinanzierung?</p><p>4. Ist der AHV-Fonds in einen AHV-Fonds und einen IV-Fonds aufzuteilen? Wie sind die beiden Fonds auszustatten und zu finanzieren?</p><p>5. Welche Beteiligung von Bund und/oder Kantonen sieht er und wenn ja in welchem Verhältnis?</p>
  • IV-Finanzierung. Wo steht der Bundesrat?
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20063542
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat im Hinblick auf eine langfristig ausgeglichene Finanzierung in seiner Botschaft zur 5. IV-Revision eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,1 Prozentpunkte und in seiner Botschaft zur IV-Zusatzfinanzierung eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte für die Sanierung der IV vorgeschlagen. Bei den Lohnbeiträgen und der Mehrwertsteuer betragen 0,1 Prozentpunkte rund 300 Millionen Franken, womit sich ein Gesamtbedarf von 0,9 Prozentpunkten ergibt. Davon sind 0,7 Prozentpunkte zur Finanzierung der laufenden Ausgaben (Deckung des aktuellen jährlichen Fehlbetrages) vorgesehen und 0,2 Prozentpunkte für die Rückzahlung der aufgelaufenen Schulden beim AHV-Fonds.</p><p>Aufgrund der tieferen Anzahl von Neurenten kann dieser Bedarf um 0,1 Prozentpunkte reduziert werden und beträgt insgesamt noch 0,8 Prozentpunkte. Hiervon sind 0,6 Prozentpunkte für die laufenden Ausgaben (Deckung des aktuellen jährlichen Fehlbetrages) in der Höhe von 1,8 Milliarden Franken jährlich zu verwenden und 0,2 Prozentpunkte für die sukzessive Rückzahlung der Schulden bis zum Jahr 2024 (Stand der Schulden Ende 2006: 9,5 Milliarden; Stand Ende 2007: 11,3 Milliarden Franken).</p><p>2. Eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer hat aus der Sicht der IV den Vorteil, dass damit die Finanzierung der IV künftig breiter abgestützt werden könnte. Über die Besteuerung des Konsums würde zudem die Gesamtbevölkerung an der Finanzierung der IV mitbeteiligt, womit dem Aspekt der IV als Volksversicherung Rechnung getragen würde. Schliesslich belastet die Mehrwertsteuer weder die Löhne noch die Investitionen oder Exporte direkt.</p><p>Eine Finanzierung über die Lohnbeiträge erhöht zwar die Arbeitskosten und wirkt sich damit tendenziell negativ auf das Wirtschaftswachstum aus, doch ist gleichzeitig festzuhalten, dass das Wachstum der Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber der Entwicklung der Beiträge der öffentlichen Hand deutlich hinterher hinkt (s. Ziff. 5). Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Rentenhöhe entsprechend dem Einkommen festgesetzt wird, also durchaus ein Zusammenhang zwischen Beiträgen und Leistungen besteht. Aus diesen Gründen rechtfertigt es sich, auch bei den Lohnbeiträgen Anpassungen an die tatsächlichen Verhältnisse vorzusehen.</p><p>Für den Bundesrat ist sowohl eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer als auch über Lohnbeiträge vorstellbar. Nicht die Art der Finanzierung ist für ihn entscheidend, sondern einzig und allein, dass der IV die Mittel zur Verfügung gestellt werden, die zur Verhinderung weiterer Defizite und damit weiterer Schulden nötig sind (1,8 Milliarden Franken jährlich bzw. 0,6 zusätzliche Prozentpunkte).</p><p>3. Der Bundesrat hat in seinen Botschaften eine langfristige und nachhaltige Lösung der Finanzierung der IV angestrebt und deswegen keine Befristung vorgesehen. Er ist grundsätzlich nach wie vor der Überzeugung, dass der von ihm unterbreitete Vorschlag die beste und ausgewogenste Lösung im Hinblick auf die besorgniserregende finanzielle Situation der IV darstellt.</p><p>Ob die Finanzierung befristet erfolgt oder nicht, ist für den Bundesrat nicht ausschlaggebend. Entscheidend ist für ihn einzig und allein, dass der IV rasch die Mittel zur Verfügung gestellt werden, die zur Verhinderung weiterer Defizite und damit weiterer Schulden nötig sind (1,8 Milliarden Franken jährlich bzw. 0,6 zusätzliche Prozentpunkte).</p><p>Die Frage der Rückzahlung der Schulden der IV hat für den Bundesrat nicht die gleich hohe Priorität wie die Finanzierung der laufenden Ausgaben. Als Zwischenlösung ist es für den Bundesrat vorstellbar, die Schulden während zehn Jahren "einzufrieren" und zu einem festen Satz von maximal 3 Prozent zu verzinsen.</p><p>4. Der Bundesrat hat bereits verschiedentlich festgehalten, dass ein eigenständiger IV-Fonds für ihn nur dann infrage kommt, wenn die IV nachhaltig saniert ist und sich in einem finanziellen Gleichgewicht befindet. Es muss deshalb zuerst die nachhaltige Finanzierung der IV sichergestellt sein, bevor die allfälligen Modalitäten eines eigenständigen IV-Fonds beschlossen werden können. Bezüglich Ausstattung und Finanzierung des Fonds wären verschiedene Lösungen denkbar. Zu beachten ist, dass ein eigenständiger IV-Fonds wegen der erforderlichen Liquiditäts- und Schwankungsreserven zusätzliche Mittel in Milliardenhöhe benötigen würde, was dessen Bildung zusätzlich erschweren dürfte.</p><p>5. Der Bund bezahlt 37,5 Prozent der Ausgaben der Invalidenversicherung und ist deshalb bereits heute massgeblich an der Finanzierung dieses Sozialwerks beteiligt. Die Ausgaben des Bundes für die IV betrugen beispielsweise 2005 gegen 4,5 Milliarden Franken oder rund 9 Prozent der Gesamtausgaben des Bundes. In der Vergangenheit hatte der Bund infolge der Bindung seines Beitrages an die IV-Ausgaben ein sehr dynamisches Ausgabenwachstum mit zu tragen. Während dieses zwischen 1990 und 2005 durchschnittlich 7,1 Prozent pro Jahr betrug, nahmen die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber um lediglich 3,6 Prozent zu. Die Finanzierungsprobleme bei der IV sind also nicht auf die fehlenden Beiträge der öffentlichen Hand, sondern auf den abnehmenden Finanzierungsanteil der Lohnbeiträge zurückzuführen. Aus diesem Grund ist die Forderung nach einem zusätzlichen Beitrag des Bundes an die IV-Entschuldung nicht gerechtfertigt und abzulehnen. Zudem müssten diese Mehrausgaben entweder durch Minderausgaben in anderen Aufgabengebieten kompensiert oder durch Steuererhöhungen oder zusätzliche Verschuldung finanziert werden. Dies würde der vom Bundesrat angestrebten nachhaltigen Finanzpolitik diametral entgegenlaufen.</p><p>Bezüglich einer möglichen Beteiligung der Kantone an der IV-Sanierung ist darauf hinzuweisen, dass auch diese zu jedem Zeitpunkt ihre Verpflichtung gegenüber der IV durch die Übernahme von 12,5 Prozent der Ausgaben vollumfänglich erfüllt haben. Hinzu kommt, dass sich die Kantone mit Inkrafttreten der NFA an der Finanzierung der IV nicht mehr zu beteiligen haben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die eidgenössischen Räte haben die materielle IV-Revision verabschiedet. Nach Ablehnung der Kosa-Initiative bleibt die Finanzierung eine offene Frage und ist nun zu regeln. Die bisherigen Vorschläge des Bundesrates haben sich als nicht mehrheitsfähig erwiesen.</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Neubeurteilung der Lage vorzunehmen und folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. In welchem Umfang sind nach der 5. IV-Revision zusätzliche Mittel für eine langfristige Sanierung der IV dringend notwendig?</p><p>2. Welcher Art der Mittelbeschaffung gibt er aus volkswirtschaftlicher und finanzpolitischer Sicht den Vorzug?</p><p>3. Befürwortet er eine Befristung der Zusatzfinanzierung?</p><p>4. Ist der AHV-Fonds in einen AHV-Fonds und einen IV-Fonds aufzuteilen? Wie sind die beiden Fonds auszustatten und zu finanzieren?</p><p>5. Welche Beteiligung von Bund und/oder Kantonen sieht er und wenn ja in welchem Verhältnis?</p>
    • IV-Finanzierung. Wo steht der Bundesrat?

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