Bausparen ohne Steuergeschenke

ShortId
06.3524
Id
20063524
Updated
14.11.2025 06:24
Language
de
Title
Bausparen ohne Steuergeschenke
AdditionalIndexing
24;Steuerabzug;Wohneigentum;Wohnungsbau
1
  • L04K01020110, Wohneigentum
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L04K01020604, Wohnungsbau
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dem Scheitern des Steuerpakets 2001 an der Urne wurde der Weg frei, verschiedene Formen des Bausparens zu prüfen. Im Kanton Baselland, aus dem das Bausparmodell im Steuerpaket stammte, wird nun eine Volksinitiative lanciert, die das Bausparen über Steuererleichterungen wieder aufnimmt. </p><p>Es gibt aber fairere, zielgerichtetere Modelle, die für die Anwendung in unserem Land geprüft werden sollten. </p><p>In unseren Nachbarländern Deutschland, Frankreich und Österreich ist Bausparen ein wichtiges Thema. Allerdings stehen dort andere Modelle zur Verfügung. Es geht im Wesentlichen darum, dass Familien oder Einzelpersonen, die einmal Wohneigentum erwerben wollen, sich durch Sparen ein Anrecht auf einen günstigen Kredit erwerben können. Das grösste Hindernis beim Wohneigentumserwerb ist ja das mangelnde Kapital bzw. sind die (zu) hohen Kosten für das Erlangen eines Baukredits. Das Erarbeiten eines Anrechts auf einen Kredit hat gegenüber dem Modell über Steuerabzüge verschiedene Vorteile. So werden Besserverdienende nicht über die Progression des Steuersystems bevorzugt. Steuerrückforderungen gibt es nicht. Wer nicht innerhalb der gegebenen Frist baut, verwirkt den Anspruch auf den Baukredit. Es wäre auch möglich, den finanziell schwächeren Familien für die Rückzahlung des Kredits spezielle Konditionen zu gewähren. Niederösterreich geht noch einen Schritt weiter und bietet jenen, die ökologische und energietechnische Auflagen erfüllen, bessere Konditionen. </p><p>Im Hinblick auf eine mögliche Volksabstimmung zum basellandschaftlichen Bausparmodell ist es wichtig, dass auch andere Varianten des Bausparens geprüft und vorgelegt werden, die allenfalls als Gegenvorschlag dienen können. Der Bund soll ja nicht nur gemäss BV Artikel 108 Wohneigentumsförderung betreiben, er muss auch haushälterisch mit seinen Finanzen umgehen. Er hat insbesondere dafür zu sorgen, dass bei seinen Fördermassnahmen Mitnahmeeffekte möglichst klein sind. Zudem ist der Bund gehalten, alle Mitbürgerinnen und Mitbürger gleich zu behandeln, was bei Steuerabzügen aus Systemgründen nicht der Fall ist.</p>
  • <p>Sowohl in der Schweiz wie auf europäischer Ebene wurden in letzter Zeit zur Frage des Bausparens Untersuchungen angestellt. Diese kommen mehrheitlich zum Schluss, dass das Bausparsystem bei Vorhandensein von gut entwickelten Kapital- und Wohnungsmärkten kein effizientes Instrument darstellt. Der Bundesrat hat sich deshalb wiederholt gegen dessen fiskalische Förderung ausgesprochen, und er erachtet auch Anreize in Form von Prämien, Zinszuschüssen und anderen Massnahmen ganz abgesehen von den gegenwärtigen finanzpolitischen Restriktionen nicht als opportun. Selbst in den historisch erklärbaren Hochburgen des Bausparens wie Deutschland und Österreich wurden entsprechende Beihilfen in den letzten Jahren stark reduziert.</p><p>Allerdings stimmt es, dass das fehlende Eigenkapital in vielen Fällen ein Haupthindernis für den Eigentumserwerb ist. Um diese Hürde zu senken, braucht es jedoch keine neuen Instrumente.</p><p>Erstens ist seit 1995 ein Vorbezug von Geldern der beruflichen Vorsorge für den Erwerb oder die Erstellung von selbstbewohntem Wohneigentum oder für die Amortisation von Hypothekardarlehen möglich, von welchem bis 2005 in rund 330 000 Fällen mit einem Totalbetrag von fast 22,5 Milliarden Franken Gebrauch gemacht worden ist.</p><p>Zweitens stellt die Säule 3a ein viel benutztes Gefäss zur steuergünstigen Bildung von Eigenkapital für den Wohneigentumserwerb dar.</p><p>Drittens können Eigentumserwerber dank der vom Bund abgesicherten Bürgschaften der in der Deutschschweiz und im Welschland eigens gegründeten Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften HBW und CRCI ein Objekt bis zu 90 Prozent mit Fremdmitteln finanzieren, was den Bedarf an Eigenkapital auf maximal 10 Prozent der Anlagekosten begrenzt.</p><p>Viertens sieht das Wohnraumförderungsgesetz (WFG) für wirtschaftlich schwächere Haushalte, welche mögliche Zielgruppen von Bausparprämien sein könnten, die Ausrichtung von Darlehen vor, die das Parlament im Rahmen des Entlastungsprogramms 03 freilich bis Ende 2008 sistiert hat.</p><p>Die Wohneigentumsquote ist von 1990 (31,3 Prozent) bis ins Jahr 2000 (34,6 Prozent) deutlich angestiegen. Diese Zunahme hat sich seither wahrscheinlich noch verstärkt, was zum Teil auch eine Folge der vorgenannten Instrumente sein dürfte. </p><p>Aus all diesen Gründen ist der Bundesrat der Auffassung, dass kein Bedarf an weiteren Abklärungen und alternativen Förderungsinstrumenten besteht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, Bausparmodelle zu prüfen, die nicht auf der Idee von Steuerabzügen basieren. Dazu können z. B. die Modelle unserer Nachbarländer Deutschland, Frankreich und Österreich untersucht und verglichen werden. Nach der Prüfung solcher Modelle soll der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage zur Umsetzung dieser Art von Bausparen unterbreiten.</p>
  • Bausparen ohne Steuergeschenke
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem Scheitern des Steuerpakets 2001 an der Urne wurde der Weg frei, verschiedene Formen des Bausparens zu prüfen. Im Kanton Baselland, aus dem das Bausparmodell im Steuerpaket stammte, wird nun eine Volksinitiative lanciert, die das Bausparen über Steuererleichterungen wieder aufnimmt. </p><p>Es gibt aber fairere, zielgerichtetere Modelle, die für die Anwendung in unserem Land geprüft werden sollten. </p><p>In unseren Nachbarländern Deutschland, Frankreich und Österreich ist Bausparen ein wichtiges Thema. Allerdings stehen dort andere Modelle zur Verfügung. Es geht im Wesentlichen darum, dass Familien oder Einzelpersonen, die einmal Wohneigentum erwerben wollen, sich durch Sparen ein Anrecht auf einen günstigen Kredit erwerben können. Das grösste Hindernis beim Wohneigentumserwerb ist ja das mangelnde Kapital bzw. sind die (zu) hohen Kosten für das Erlangen eines Baukredits. Das Erarbeiten eines Anrechts auf einen Kredit hat gegenüber dem Modell über Steuerabzüge verschiedene Vorteile. So werden Besserverdienende nicht über die Progression des Steuersystems bevorzugt. Steuerrückforderungen gibt es nicht. Wer nicht innerhalb der gegebenen Frist baut, verwirkt den Anspruch auf den Baukredit. Es wäre auch möglich, den finanziell schwächeren Familien für die Rückzahlung des Kredits spezielle Konditionen zu gewähren. Niederösterreich geht noch einen Schritt weiter und bietet jenen, die ökologische und energietechnische Auflagen erfüllen, bessere Konditionen. </p><p>Im Hinblick auf eine mögliche Volksabstimmung zum basellandschaftlichen Bausparmodell ist es wichtig, dass auch andere Varianten des Bausparens geprüft und vorgelegt werden, die allenfalls als Gegenvorschlag dienen können. Der Bund soll ja nicht nur gemäss BV Artikel 108 Wohneigentumsförderung betreiben, er muss auch haushälterisch mit seinen Finanzen umgehen. Er hat insbesondere dafür zu sorgen, dass bei seinen Fördermassnahmen Mitnahmeeffekte möglichst klein sind. Zudem ist der Bund gehalten, alle Mitbürgerinnen und Mitbürger gleich zu behandeln, was bei Steuerabzügen aus Systemgründen nicht der Fall ist.</p>
    • <p>Sowohl in der Schweiz wie auf europäischer Ebene wurden in letzter Zeit zur Frage des Bausparens Untersuchungen angestellt. Diese kommen mehrheitlich zum Schluss, dass das Bausparsystem bei Vorhandensein von gut entwickelten Kapital- und Wohnungsmärkten kein effizientes Instrument darstellt. Der Bundesrat hat sich deshalb wiederholt gegen dessen fiskalische Förderung ausgesprochen, und er erachtet auch Anreize in Form von Prämien, Zinszuschüssen und anderen Massnahmen ganz abgesehen von den gegenwärtigen finanzpolitischen Restriktionen nicht als opportun. Selbst in den historisch erklärbaren Hochburgen des Bausparens wie Deutschland und Österreich wurden entsprechende Beihilfen in den letzten Jahren stark reduziert.</p><p>Allerdings stimmt es, dass das fehlende Eigenkapital in vielen Fällen ein Haupthindernis für den Eigentumserwerb ist. Um diese Hürde zu senken, braucht es jedoch keine neuen Instrumente.</p><p>Erstens ist seit 1995 ein Vorbezug von Geldern der beruflichen Vorsorge für den Erwerb oder die Erstellung von selbstbewohntem Wohneigentum oder für die Amortisation von Hypothekardarlehen möglich, von welchem bis 2005 in rund 330 000 Fällen mit einem Totalbetrag von fast 22,5 Milliarden Franken Gebrauch gemacht worden ist.</p><p>Zweitens stellt die Säule 3a ein viel benutztes Gefäss zur steuergünstigen Bildung von Eigenkapital für den Wohneigentumserwerb dar.</p><p>Drittens können Eigentumserwerber dank der vom Bund abgesicherten Bürgschaften der in der Deutschschweiz und im Welschland eigens gegründeten Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften HBW und CRCI ein Objekt bis zu 90 Prozent mit Fremdmitteln finanzieren, was den Bedarf an Eigenkapital auf maximal 10 Prozent der Anlagekosten begrenzt.</p><p>Viertens sieht das Wohnraumförderungsgesetz (WFG) für wirtschaftlich schwächere Haushalte, welche mögliche Zielgruppen von Bausparprämien sein könnten, die Ausrichtung von Darlehen vor, die das Parlament im Rahmen des Entlastungsprogramms 03 freilich bis Ende 2008 sistiert hat.</p><p>Die Wohneigentumsquote ist von 1990 (31,3 Prozent) bis ins Jahr 2000 (34,6 Prozent) deutlich angestiegen. Diese Zunahme hat sich seither wahrscheinlich noch verstärkt, was zum Teil auch eine Folge der vorgenannten Instrumente sein dürfte. </p><p>Aus all diesen Gründen ist der Bundesrat der Auffassung, dass kein Bedarf an weiteren Abklärungen und alternativen Förderungsinstrumenten besteht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, Bausparmodelle zu prüfen, die nicht auf der Idee von Steuerabzügen basieren. Dazu können z. B. die Modelle unserer Nachbarländer Deutschland, Frankreich und Österreich untersucht und verglichen werden. Nach der Prüfung solcher Modelle soll der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage zur Umsetzung dieser Art von Bausparen unterbreiten.</p>
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