Energie-Etiketten für Lebensmittel

ShortId
06.3533
Id
20063533
Updated
14.11.2025 08:16
Language
de
Title
Energie-Etiketten für Lebensmittel
AdditionalIndexing
66;Kohlendioxid;Deklarationspflicht;Lebensmitteldeklaration;Energieverbrauch;Nahrungsmittel;Energiebedarf;Energiebilanz
1
  • L05K0105060601, Lebensmitteldeklaration
  • L07K07010603010101, Deklarationspflicht
  • L06K070501020901, Kohlendioxid
  • L04K17010106, Energiebilanz
  • L03K140203, Nahrungsmittel
  • L05K1701010601, Energiebedarf
  • L05K1701010602, Energieverbrauch
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für Konsumentinnen und Konsumenten sind Angaben zur bei der Herstellung, dem Verpacken und dem Transport von Lebensmitteln eingesetzten Energie (graue Energie) wichtige Informationen, die ihnen leider bis heute vorenthalten werden. Von der Bevölkerung wird verlangt, dass sie umweltbewusst konsumiert; dies ist ihr jedoch nur möglich, wenn alle Informationen, namentlich zum Energieverbrauch, zugänglich sind. Die Herkunftsbezeichnung ist zwar ein wichtiger Hinweis, sie beinhaltet jedoch weder Angaben zur Transportart noch zur Zubereitungsweise. Ausserdem kennen die meisten Menschen das saisonale Angebot von Obst und Gemüse nicht mehr.</p><p>Mit einer farbigen Energie-Etikette, ähnlich wie sie bereits bei elektrischen Haushaltgeräten verwendet wird, könnten all diese Informationen einfach und zweckmässig zugänglich gemacht werden. Die Etikette sollte Angaben darüber enthalten, wie viel Energie für die Herstellung, das Verpacken und den Transport der Lebensmittel eingesetzt wurde. Auf Dauer würde dies dazu beitragen, dass den regionalen und saisonalen Produkten vermehrt Wert beigemessen wird.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Postulanten, dass mit der Umwelt verantwortungsvoll umgegangen werden muss. Mehr Transparenz hinsichtlich des Energieverbrauchs bei der Herstellung und beim Transport von Lebensmitteln ist deshalb auch aus der Sicht des Bundesrates begrüssenswert. Die vorgeschlagene Pflicht, sämtliche Lebensmittel mit einer CO2-Kennzeichnung zu versehen, ist jedoch nicht praktikabel. Zudem ist sie mit der im Produktesektor verfolgten Strategie, den Warenverkehr mit unseren wichtigsten Wirtschaftspartnern zu vereinfachen, kaum vereinbar. In diesem Sinne verlangt das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (SR 946.51), dass technische Vorschriften so auszugestalten sind, dass sie sich nicht als Handelshemmnisse auswirken. Zu diesem Zweck sind sie auf die Vorschriften der wichtigsten Handelspartner der Schweiz abzustimmen. Im Lebensmittelbereich ist dies die EU. Diese kennt heute keine entsprechende Kennzeichnungspflicht. Sämtliche aus dem EU-Raum für die Schweiz bestimmten Produkte müssten somit umetikettiert werden. Abgesehen davon, dass zahlreiche ausländische Produzenten unter diesen Bedingungen wohl auf einen Export ihrer Produkte in die Schweiz verzichten würden, erscheint offensichtlich, dass auch das Umetikettieren wiederum einen Energieaufwand sowie Zusatzkosten verursachen würde.</p><p>Schliesslich ist auch noch darauf hinzuweisen, dass die Etiketten heute bereits sehr viele Informationen enthalten und dass es für die Konsumentinnen und Konsumenten immer schwieriger wird, die für sie wesentlichen Angaben zu erkennen. Wird eine neue Kennzeichnungspflicht eingeführt, ist deshalb stets zu prüfen, ob der damit verbundene Informationsgewinn den mit der Umsetzung dieser Pflicht verbundenen Aufwand auch tatsächlich rechtfertigt. Angesichts der kaum möglichen Überprüfbarkeit ist dies bei der hier vorgeschlagenen CO2-Kennzeichnung nicht der Fall.</p><p>Der Bundesrat kann das Anliegen deshalb nicht unterstützen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob das Anbringen von Energie-Etiketten auf Lebensmitteln durch eine Änderung der Verordnung vom 23. November 2005 über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln gesetzlich vorgeschrieben werden kann.</p>
  • Energie-Etiketten für Lebensmittel
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für Konsumentinnen und Konsumenten sind Angaben zur bei der Herstellung, dem Verpacken und dem Transport von Lebensmitteln eingesetzten Energie (graue Energie) wichtige Informationen, die ihnen leider bis heute vorenthalten werden. Von der Bevölkerung wird verlangt, dass sie umweltbewusst konsumiert; dies ist ihr jedoch nur möglich, wenn alle Informationen, namentlich zum Energieverbrauch, zugänglich sind. Die Herkunftsbezeichnung ist zwar ein wichtiger Hinweis, sie beinhaltet jedoch weder Angaben zur Transportart noch zur Zubereitungsweise. Ausserdem kennen die meisten Menschen das saisonale Angebot von Obst und Gemüse nicht mehr.</p><p>Mit einer farbigen Energie-Etikette, ähnlich wie sie bereits bei elektrischen Haushaltgeräten verwendet wird, könnten all diese Informationen einfach und zweckmässig zugänglich gemacht werden. Die Etikette sollte Angaben darüber enthalten, wie viel Energie für die Herstellung, das Verpacken und den Transport der Lebensmittel eingesetzt wurde. Auf Dauer würde dies dazu beitragen, dass den regionalen und saisonalen Produkten vermehrt Wert beigemessen wird.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Postulanten, dass mit der Umwelt verantwortungsvoll umgegangen werden muss. Mehr Transparenz hinsichtlich des Energieverbrauchs bei der Herstellung und beim Transport von Lebensmitteln ist deshalb auch aus der Sicht des Bundesrates begrüssenswert. Die vorgeschlagene Pflicht, sämtliche Lebensmittel mit einer CO2-Kennzeichnung zu versehen, ist jedoch nicht praktikabel. Zudem ist sie mit der im Produktesektor verfolgten Strategie, den Warenverkehr mit unseren wichtigsten Wirtschaftspartnern zu vereinfachen, kaum vereinbar. In diesem Sinne verlangt das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (SR 946.51), dass technische Vorschriften so auszugestalten sind, dass sie sich nicht als Handelshemmnisse auswirken. Zu diesem Zweck sind sie auf die Vorschriften der wichtigsten Handelspartner der Schweiz abzustimmen. Im Lebensmittelbereich ist dies die EU. Diese kennt heute keine entsprechende Kennzeichnungspflicht. Sämtliche aus dem EU-Raum für die Schweiz bestimmten Produkte müssten somit umetikettiert werden. Abgesehen davon, dass zahlreiche ausländische Produzenten unter diesen Bedingungen wohl auf einen Export ihrer Produkte in die Schweiz verzichten würden, erscheint offensichtlich, dass auch das Umetikettieren wiederum einen Energieaufwand sowie Zusatzkosten verursachen würde.</p><p>Schliesslich ist auch noch darauf hinzuweisen, dass die Etiketten heute bereits sehr viele Informationen enthalten und dass es für die Konsumentinnen und Konsumenten immer schwieriger wird, die für sie wesentlichen Angaben zu erkennen. Wird eine neue Kennzeichnungspflicht eingeführt, ist deshalb stets zu prüfen, ob der damit verbundene Informationsgewinn den mit der Umsetzung dieser Pflicht verbundenen Aufwand auch tatsächlich rechtfertigt. Angesichts der kaum möglichen Überprüfbarkeit ist dies bei der hier vorgeschlagenen CO2-Kennzeichnung nicht der Fall.</p><p>Der Bundesrat kann das Anliegen deshalb nicht unterstützen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob das Anbringen von Energie-Etiketten auf Lebensmitteln durch eine Änderung der Verordnung vom 23. November 2005 über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln gesetzlich vorgeschrieben werden kann.</p>
    • Energie-Etiketten für Lebensmittel

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