Vogelgrippe-Pandemie. Massnahmenplan

ShortId
06.3536
Id
20063536
Updated
27.07.2023 19:59
Language
de
Title
Vogelgrippe-Pandemie. Massnahmenplan
AdditionalIndexing
2841;freie Schlagwörter: Vogelgrippe, Grippe, Pandemie;Zusammenarbeit der Verwaltungen;WHO;Koordination;Epidemie;Tierkrankheit;Infektionskrankheit;Grenzgebiet
1
  • L04K01050104, Epidemie
  • L04K01050109, Infektionskrankheit
  • L05K0704030103, Grenzgebiet
  • L04K08020314, Koordination
  • L05K1401010301, Tierkrankheit
  • L04K15040313, WHO
  • L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Bundesbehörden und die meisten Kantone planen das Vorgehen im Hinblick auf eine mögliche Vogelgrippe-Pandemie. Dies hat nichts mit Schwarzmalerei zu tun. Vielmehr erscheint es vernünftig, sich auf eine Pandemie vorzubereiten, um notfalls schnell und effizient reagieren zu können. Denn sollte eine Pandemie ausbrechen, hätte dies nicht nur Auswirkungen im Gesundheitsbereich, der in der Verantwortung des EDI liegt, sondern auch auf Fragen in den Bereichen öffentliche Ordnung, Grenzen, grenzüberschreitende Transporte (Eisenbahn, Strasse, Flughafen), Aussenpolitik usw. Da diese Fragen in die Zuständigkeit verschiedener Departemente (EJPD, UVEK, EDA, VBS) fallen, ist eine Koordination auf Bundesebene unerlässlich.</p><p>Ausserdem ist es auch wichtig, dass im Massnahmenplan die Eigenheiten der unterschiedlichen Regionen unseres Landes berücksichtigt werden, namentlich diejenigen der Grenzregionen und der Regionen, die stark vom internationalen Verkehr abhängig sind.</p>
  • <p>1. Sowohl auf schweizerischer als auch auf internationaler Ebene ist man sich der Bedeutung der Problematik der Grenzübergänge im Zusammenhang mit einer eventuellen Pandemie bewusst. Auf beiden Ebenen sind Arbeiten im Gange, da in Anbetracht der Komplexität dieser Frage eine sorgfältige Prüfung erforderlich ist. Auf internationaler Ebene beispielsweise beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission mit diesem Thema, zu deren Sitzungen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bereits mehrmals eingeladen wurde. Auf Bundesebene arbeitet das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bei der Prüfung der Gegebenheiten in den Grenzgebieten vor allem mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zusammen. Diese beiden Departemente befassen sich mit der Frage einer Grippepandemie und ihren Auswirkungen in den Grenzgebieten sowie den Massnahmen, die in einer solchen Situation getroffen werden müssten. Die kantonalen Behörden wurden über die laufenden Arbeiten informiert, und insbesondere die Grenzkantone wurden aufgefordert, ihre Standpunkte einzubringen. Der Influenza-Pandemieplan Schweiz wird bei der nächsten Aktualisierung, die in der zweiten Hälfte 2007 vorgesehen ist, entsprechend angepasst werden. </p><p>2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die internationalen Organisationen mit Sitz in Genf, die viele Personen mit Wohnsitz in Frankreich beschäftigen, besondere Bedürfnisse aufweisen. Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, wird die allgemeine Problematik der Grenzübergänge auf internationaler und nationaler Ebene geprüft. Zurzeit befasst sich ein Projekt unter der Federführung von EDA und BAG, dessen Koordination an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) übertragen wurde, spezifisch mit der Situation des internationalen Genf und den verschiedenen Aspekten der Vorbereitung auf eine eventuelle Pandemie. Neben der Bundesverwaltung beteiligen sich auch die WHO und die anderen internationalen Organisationen mit Sitz in Genf sowie die Vertreterinnen und Vertreter der wichtigsten Partner dieses Projekts, vor allem der Kanton Genf und Frankreich, an den Arbeiten. Ziel ist es, die Pandemiepläne der betroffenen Institutionen zu vergleichen und deren Kompatibilität zu prüfen, sodass die internationalen Organisationen im Allgemeinen und die WHO im Besonderen auch im Pandemiefall ihre Aufgaben wahrnehmen können. </p><p>3. Die Pandemieverordnung vom 27. April 2005 (SR 818.101.23) sieht vor, dass für die Dauer einer Pandemiebedrohung oder Pandemie der Bundesrat auf Antrag des EDI einen Pandemiesonderstab einsetzt. Diesem Stab kommt eine beratende Funktion zu. Der Stab unterstützt den Bund und die Kantone ebenfalls bei der Koordination der Vollzugsmassnahmen. Das Konzept des Bundesrates zum Pandemiesonderstab sieht die Bildung eines Kernstabes unter der Leitung des Generalsekretärs des EDI, einen erweiterten Stab und einen Gesamtstab vor. Im Kernstab sind die Generalsekretäre der hauptsächlich betroffenen Departemente (EDI, VBS, EDA, EVD, UVEK), die Bundeskanzlei, das Bundesamt für Gesundheit und die Kantone (Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen) vertreten. Der erweiterte Stab und der Gesamtstab umfassen stufengerecht weitere Vertreter des Bundes, der Kantone, des Gesundheitswesens und der Wirtschaft. Der Stab Sicherheitsausschuss des Bundesrates (Stab SiA) erarbeitet bis Ende 2006 gemeinsam mit dem zukünftigen Kernstab des Pandemiesonderstabes die Details der Führungsorganisation und Kriseninfrastruktur.</p><p>Bereits für die aktuelle Pandemievorbereitung und Bekämpfung der Vogelgrippe (WHO-Pandemiephase 3) haben die zuständigen Stellen bei Bund und Kantonen verschiedene Plattformen gebildet, um die Aktivitäten und Massnahmen sowie die Kommunikation laufend zu koordinieren.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den aktuell bestehenden Koordinationsplattformen und dem geplanten Einsatz des Pandemiesonderstabes bei erhöhter Bedrohungslage die Koordination zwischen den hauptsächlich betroffenen Akteuren von Bund und Kantonen im Sinne der Interpellation sichergestellt ist. Die zusätzliche Ernennung einer Koordinatorin oder eines Koordinators für die Pandemievorbereitung hält der Bundesrat zurzeit nicht für notwendig.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Einzug des Herbstes und der Zug der Vögel in den Süden lassen die Diskussion über eine mögliche Vogelgrippe-Pandemie von neuem aufleben.</p><p>Weil aber Vorbeugen immer besser ist als Heilen und Massnahmen ihren Zweck nur erfüllen können, wenn sie gut vorbereitet sind, fordere ich den Bundesrat auf, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat der Bund die spezifischen Gegebenheiten in den Grenzgebieten, insbesondere im Falle einer Schliessung der Grenze, untersucht und in den Krisenplan einbezogen?</p><p>2. Wurde im Rahmen der Koordination von Evakuierungsmassnahmen berücksichtigt, dass für internationale Organisationen mit Sitz in Genf, namentlich die WHO, spezielle Massnahmen erforderlich sind?</p><p>3. Wird der Bundesrat, in Anbetracht der vielen Beteiligten, eine Koordinatorin oder einen Koordinator ernennen, um die notwendigen Verbindungen und Kontaktstellen zwischen den betroffenen Departementen des Bundes sicherzustellen?</p>
  • Vogelgrippe-Pandemie. Massnahmenplan
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bundesbehörden und die meisten Kantone planen das Vorgehen im Hinblick auf eine mögliche Vogelgrippe-Pandemie. Dies hat nichts mit Schwarzmalerei zu tun. Vielmehr erscheint es vernünftig, sich auf eine Pandemie vorzubereiten, um notfalls schnell und effizient reagieren zu können. Denn sollte eine Pandemie ausbrechen, hätte dies nicht nur Auswirkungen im Gesundheitsbereich, der in der Verantwortung des EDI liegt, sondern auch auf Fragen in den Bereichen öffentliche Ordnung, Grenzen, grenzüberschreitende Transporte (Eisenbahn, Strasse, Flughafen), Aussenpolitik usw. Da diese Fragen in die Zuständigkeit verschiedener Departemente (EJPD, UVEK, EDA, VBS) fallen, ist eine Koordination auf Bundesebene unerlässlich.</p><p>Ausserdem ist es auch wichtig, dass im Massnahmenplan die Eigenheiten der unterschiedlichen Regionen unseres Landes berücksichtigt werden, namentlich diejenigen der Grenzregionen und der Regionen, die stark vom internationalen Verkehr abhängig sind.</p>
    • <p>1. Sowohl auf schweizerischer als auch auf internationaler Ebene ist man sich der Bedeutung der Problematik der Grenzübergänge im Zusammenhang mit einer eventuellen Pandemie bewusst. Auf beiden Ebenen sind Arbeiten im Gange, da in Anbetracht der Komplexität dieser Frage eine sorgfältige Prüfung erforderlich ist. Auf internationaler Ebene beispielsweise beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission mit diesem Thema, zu deren Sitzungen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bereits mehrmals eingeladen wurde. Auf Bundesebene arbeitet das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bei der Prüfung der Gegebenheiten in den Grenzgebieten vor allem mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zusammen. Diese beiden Departemente befassen sich mit der Frage einer Grippepandemie und ihren Auswirkungen in den Grenzgebieten sowie den Massnahmen, die in einer solchen Situation getroffen werden müssten. Die kantonalen Behörden wurden über die laufenden Arbeiten informiert, und insbesondere die Grenzkantone wurden aufgefordert, ihre Standpunkte einzubringen. Der Influenza-Pandemieplan Schweiz wird bei der nächsten Aktualisierung, die in der zweiten Hälfte 2007 vorgesehen ist, entsprechend angepasst werden. </p><p>2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die internationalen Organisationen mit Sitz in Genf, die viele Personen mit Wohnsitz in Frankreich beschäftigen, besondere Bedürfnisse aufweisen. Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, wird die allgemeine Problematik der Grenzübergänge auf internationaler und nationaler Ebene geprüft. Zurzeit befasst sich ein Projekt unter der Federführung von EDA und BAG, dessen Koordination an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) übertragen wurde, spezifisch mit der Situation des internationalen Genf und den verschiedenen Aspekten der Vorbereitung auf eine eventuelle Pandemie. Neben der Bundesverwaltung beteiligen sich auch die WHO und die anderen internationalen Organisationen mit Sitz in Genf sowie die Vertreterinnen und Vertreter der wichtigsten Partner dieses Projekts, vor allem der Kanton Genf und Frankreich, an den Arbeiten. Ziel ist es, die Pandemiepläne der betroffenen Institutionen zu vergleichen und deren Kompatibilität zu prüfen, sodass die internationalen Organisationen im Allgemeinen und die WHO im Besonderen auch im Pandemiefall ihre Aufgaben wahrnehmen können. </p><p>3. Die Pandemieverordnung vom 27. April 2005 (SR 818.101.23) sieht vor, dass für die Dauer einer Pandemiebedrohung oder Pandemie der Bundesrat auf Antrag des EDI einen Pandemiesonderstab einsetzt. Diesem Stab kommt eine beratende Funktion zu. Der Stab unterstützt den Bund und die Kantone ebenfalls bei der Koordination der Vollzugsmassnahmen. Das Konzept des Bundesrates zum Pandemiesonderstab sieht die Bildung eines Kernstabes unter der Leitung des Generalsekretärs des EDI, einen erweiterten Stab und einen Gesamtstab vor. Im Kernstab sind die Generalsekretäre der hauptsächlich betroffenen Departemente (EDI, VBS, EDA, EVD, UVEK), die Bundeskanzlei, das Bundesamt für Gesundheit und die Kantone (Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen) vertreten. Der erweiterte Stab und der Gesamtstab umfassen stufengerecht weitere Vertreter des Bundes, der Kantone, des Gesundheitswesens und der Wirtschaft. Der Stab Sicherheitsausschuss des Bundesrates (Stab SiA) erarbeitet bis Ende 2006 gemeinsam mit dem zukünftigen Kernstab des Pandemiesonderstabes die Details der Führungsorganisation und Kriseninfrastruktur.</p><p>Bereits für die aktuelle Pandemievorbereitung und Bekämpfung der Vogelgrippe (WHO-Pandemiephase 3) haben die zuständigen Stellen bei Bund und Kantonen verschiedene Plattformen gebildet, um die Aktivitäten und Massnahmen sowie die Kommunikation laufend zu koordinieren.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den aktuell bestehenden Koordinationsplattformen und dem geplanten Einsatz des Pandemiesonderstabes bei erhöhter Bedrohungslage die Koordination zwischen den hauptsächlich betroffenen Akteuren von Bund und Kantonen im Sinne der Interpellation sichergestellt ist. Die zusätzliche Ernennung einer Koordinatorin oder eines Koordinators für die Pandemievorbereitung hält der Bundesrat zurzeit nicht für notwendig.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Einzug des Herbstes und der Zug der Vögel in den Süden lassen die Diskussion über eine mögliche Vogelgrippe-Pandemie von neuem aufleben.</p><p>Weil aber Vorbeugen immer besser ist als Heilen und Massnahmen ihren Zweck nur erfüllen können, wenn sie gut vorbereitet sind, fordere ich den Bundesrat auf, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat der Bund die spezifischen Gegebenheiten in den Grenzgebieten, insbesondere im Falle einer Schliessung der Grenze, untersucht und in den Krisenplan einbezogen?</p><p>2. Wurde im Rahmen der Koordination von Evakuierungsmassnahmen berücksichtigt, dass für internationale Organisationen mit Sitz in Genf, namentlich die WHO, spezielle Massnahmen erforderlich sind?</p><p>3. Wird der Bundesrat, in Anbetracht der vielen Beteiligten, eine Koordinatorin oder einen Koordinator ernennen, um die notwendigen Verbindungen und Kontaktstellen zwischen den betroffenen Departementen des Bundes sicherzustellen?</p>
    • Vogelgrippe-Pandemie. Massnahmenplan

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