Protest gegen Tiertransporte
- ShortId
-
06.3537
- Id
-
20063537
- Updated
-
28.07.2023 12:07
- Language
-
de
- Title
-
Protest gegen Tiertransporte
- AdditionalIndexing
-
52;10;Europakompatibilität;internationaler Güterkraftverkehr;Durchgangsverkehr;Schlachttier;Vertrag mit der EU;internationale Verhandlungen;Tiertransport;internationaler Verkehr;Tierschutz;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
- 1
-
- L04K18010217, Tiertransport
- L06K140101030401, Schlachttier
- L04K09010404, Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
- L04K18010105, internationaler Verkehr
- L05K0601040802, Tierschutz
- L04K18010101, Durchgangsverkehr
- L04K18030103, internationaler Güterkraftverkehr
- L05K1002020102, internationale Verhandlungen
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L04K09020206, Europakompatibilität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nach dem Erreichen der Äquivalenz der Vorschriften über die Tiergesundheit und der gegenseitigen Anerkennung eines günstigen Seuchenstatus sind zurzeit mit der EG-Kommission technische Gespräche über die Erleichterung des internationalen Verkehrs mit Tieren und Tierprodukten im Gang. Diese soll in Anhang 11 des Landwirtschaftsabkommens Schweiz-EG und in der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) geregelt werden. Ein Inkrafttreten ist nicht vor Mitte 2007 zu erwarten. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat den Stand der Vorbereitungsarbeiten an der EDAV im Sommer 2006 den Kantonen und den betroffenen Organisationen zur Anhörung unterbreitet. Ein wichtiger Gegenstand der Gespräche mit der EG-Kommission stellt der Tierschutz bei den internationalen Transporten dar. Im geltenden Abkommen wird die Äquivalenz der Tierschutzverordnung zur Richtlinie 91/628/EG festgestellt. Diese Richtlinie wird auf Anfang 2007 durch die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 ersetzt. Das bisher in der EDAV enthaltene Verbot des Transits von Tieren der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung auf der Strasse ist in rechtlicher Hinsicht umstritten. Aufgrund der Äquivalenz des Bereiches Tiergesundheit ist es an sich aus seuchenpolizeilichen Gründen nicht mehr gerechtfertigt; es wird auch ins Feld geführt, dass es in Widerspruch zum Abkommen über den Güter- und Personenverkehr auf Schienen und Strassen steht. </p><p>Zu den Fragen im Einzelnen:</p><p>1./2. Der Entwurf der EDAV stellt den Stand der Verhandlungen dar. Die technischen Gespräche über die Auswirkungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und über deren Äquivalenz sind nach wie vor im Gang. Das genannte Transitverbot ist nach wie vor in Kraft.</p><p>3. Der Bundesrat hat sich noch nicht zu einer allfälligen Aufhebung des Transitverbots geäussert. Im erwähnten Schreiben wird ausgesagt, dass sich der Bundesrat für das Verbot einsetzt und bei Vorliegen neuer Elemente die interessierten Kreise konsultieren werde.</p><p>4./6. Die schweizerische Delegation wird vom Bundesrat beauftragt, sich für die Beibehaltung des Verbots einzusetzen. Sie wird auch Gespräche über Schlachttiertransporte im Allgemeinen führen.</p><p>5. Wie bisher sollen bei handelspolitischen Verhandlungen tier-, umwelt- und gesundheitspolitische Anliegen eingebracht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bisher waren Schlachttiertransporte durch die Schweiz verboten. Im Zusammenhang mit den bilateralen Abkommen steht die Schweiz jedoch unter Druck der Europäischen Union (EU), dieses als verkapptes Handelshemmnis angesehene Verbot aufzuheben. Das Bundesamt für Veterinärwesen hat bereits angekündigt, das heutige Verbot von internationalen Schlachttiertransporten per Januar 2007 aufheben zu wollen, was einen Sturm der Entrüstung bei Tierschützern, Patrioten und einheimischen Landwirten ausgelöst hat.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat höflich, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weshalb ist das Tiertransportverbot in der neuen Tiertransport-Verordnung bereits aufgehoben worden?</p><p>2. Wurde mit der Streichung des Verbots in der neuen Tiertransport-Verordnung nicht von vornherein ein Pfand aus der Hand gegeben, bevor diese Frage mit der EU verhandelt worden ist?</p><p>3. Wurde der damals zuständige Bundesrat Pascal Couchepin nicht wortbrüchig, indem er vor sechs Jahren, anlässlich der Volksabstimmung zum Strassen-Transitabkommen mit der EU, dem Schweizer Tierschutz (STS) schriftlich zugesichert hat, dass eine Aufhebung dieses Schlachttiertransport-Verbotes nicht infrage kommt? </p><p>4. Will die Schweiz sich in Brüssel vehement für die Beibehaltung des Verbots internationaler Tiertransporte einsetzen, und wie stehen die Chancen? </p><p>5. Will die Landesregierung bei handelspolitischen Verhandlungen mit der EU künftig Tier-, Umwelt- und gesundheitspolitische Schutzanliegen einbringen?</p><p>6. Soll die Schweiz die EU überzeugen, Schlachttransporte über weite Strecken zu verbieten?</p>
- Protest gegen Tiertransporte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Nach dem Erreichen der Äquivalenz der Vorschriften über die Tiergesundheit und der gegenseitigen Anerkennung eines günstigen Seuchenstatus sind zurzeit mit der EG-Kommission technische Gespräche über die Erleichterung des internationalen Verkehrs mit Tieren und Tierprodukten im Gang. Diese soll in Anhang 11 des Landwirtschaftsabkommens Schweiz-EG und in der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) geregelt werden. Ein Inkrafttreten ist nicht vor Mitte 2007 zu erwarten. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat den Stand der Vorbereitungsarbeiten an der EDAV im Sommer 2006 den Kantonen und den betroffenen Organisationen zur Anhörung unterbreitet. Ein wichtiger Gegenstand der Gespräche mit der EG-Kommission stellt der Tierschutz bei den internationalen Transporten dar. Im geltenden Abkommen wird die Äquivalenz der Tierschutzverordnung zur Richtlinie 91/628/EG festgestellt. Diese Richtlinie wird auf Anfang 2007 durch die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 ersetzt. Das bisher in der EDAV enthaltene Verbot des Transits von Tieren der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung auf der Strasse ist in rechtlicher Hinsicht umstritten. Aufgrund der Äquivalenz des Bereiches Tiergesundheit ist es an sich aus seuchenpolizeilichen Gründen nicht mehr gerechtfertigt; es wird auch ins Feld geführt, dass es in Widerspruch zum Abkommen über den Güter- und Personenverkehr auf Schienen und Strassen steht. </p><p>Zu den Fragen im Einzelnen:</p><p>1./2. Der Entwurf der EDAV stellt den Stand der Verhandlungen dar. Die technischen Gespräche über die Auswirkungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und über deren Äquivalenz sind nach wie vor im Gang. Das genannte Transitverbot ist nach wie vor in Kraft.</p><p>3. Der Bundesrat hat sich noch nicht zu einer allfälligen Aufhebung des Transitverbots geäussert. Im erwähnten Schreiben wird ausgesagt, dass sich der Bundesrat für das Verbot einsetzt und bei Vorliegen neuer Elemente die interessierten Kreise konsultieren werde.</p><p>4./6. Die schweizerische Delegation wird vom Bundesrat beauftragt, sich für die Beibehaltung des Verbots einzusetzen. Sie wird auch Gespräche über Schlachttiertransporte im Allgemeinen führen.</p><p>5. Wie bisher sollen bei handelspolitischen Verhandlungen tier-, umwelt- und gesundheitspolitische Anliegen eingebracht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bisher waren Schlachttiertransporte durch die Schweiz verboten. Im Zusammenhang mit den bilateralen Abkommen steht die Schweiz jedoch unter Druck der Europäischen Union (EU), dieses als verkapptes Handelshemmnis angesehene Verbot aufzuheben. Das Bundesamt für Veterinärwesen hat bereits angekündigt, das heutige Verbot von internationalen Schlachttiertransporten per Januar 2007 aufheben zu wollen, was einen Sturm der Entrüstung bei Tierschützern, Patrioten und einheimischen Landwirten ausgelöst hat.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat höflich, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weshalb ist das Tiertransportverbot in der neuen Tiertransport-Verordnung bereits aufgehoben worden?</p><p>2. Wurde mit der Streichung des Verbots in der neuen Tiertransport-Verordnung nicht von vornherein ein Pfand aus der Hand gegeben, bevor diese Frage mit der EU verhandelt worden ist?</p><p>3. Wurde der damals zuständige Bundesrat Pascal Couchepin nicht wortbrüchig, indem er vor sechs Jahren, anlässlich der Volksabstimmung zum Strassen-Transitabkommen mit der EU, dem Schweizer Tierschutz (STS) schriftlich zugesichert hat, dass eine Aufhebung dieses Schlachttiertransport-Verbotes nicht infrage kommt? </p><p>4. Will die Schweiz sich in Brüssel vehement für die Beibehaltung des Verbots internationaler Tiertransporte einsetzen, und wie stehen die Chancen? </p><p>5. Will die Landesregierung bei handelspolitischen Verhandlungen mit der EU künftig Tier-, Umwelt- und gesundheitspolitische Schutzanliegen einbringen?</p><p>6. Soll die Schweiz die EU überzeugen, Schlachttransporte über weite Strecken zu verbieten?</p>
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