Brustkrebs-Screening. Wann endlich handelt das BAG?

ShortId
06.3545
Id
20063545
Updated
28.07.2023 09:38
Language
de
Title
Brustkrebs-Screening. Wann endlich handelt das BAG?
AdditionalIndexing
2841;medizinische Untersuchung;medizinische Diagnose;Prävention;Krebs;Frau
1
  • L04K01050110, Krebs
  • L05K0107010301, Frau
  • L04K01050208, medizinische Diagnose
  • L04K01050209, medizinische Untersuchung
  • L05K0105050702, Prävention
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Von zehn Frauen wird mindestens eine während ihres Lebens mit der Diagnose Brustkrebs konfrontiert. An keinem anderen Krebs sterben jährlich mehr Frauen. Im Jahr 2002 waren es 1340 Todesfälle. Bei Früherkennung ist Brustkrebs heute jedoch keine tödliche Krankheit mehr. Wird der Tumor in einem frühen Stadium erkannt und richtig behandelt, überleben die meisten Patientinnen viele Jahre bei guter Lebensqualität.</p><p>Es ist heute erwiesen, dass die Brustkrebssterblichkeit bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren um 35 Prozent tiefer liegt, wenn sie an einem systematischen Brustkrebs-Screening teilnehmen. Gut belegt ist auch, dass Früherkennung und -behandlung jeweils rund die Hälfte dazu beitragen. Würde die Brustkrebssterblichkeit in der Schweiz um nur 25 Prozent gesenkt, könnte jedes Jahr das Leben von 120 Frauen gerettet werden.</p><p>Während die Schweiz im internationalen Vergleich den Frauen erfreulicherweise einen sehr guten Zugang zu moderner Behandlung gewährt, ist die Situation bei der Früherkennung desolat. Nur Kantone aus der Romandie bieten Frauen zwischen 50 und 69 Jahren eine qualitativ hochstehende Mammographie im Rahmen eines Screening-Programms an. In der Deutschschweiz überweisen Gynäkologinnen und Gynäkologen oder Hausärzte Frauen individuell zur Mammographie, die qualitativ ungenügend und teuer ist. Internationale Erfahrungen belegen klar, dass eine optimale Befundung nur im Rahmen eines systematischen Screenings mit einigen Tausend Mammographien pro Jahr erreicht werden kann. Gemäss Tarmed kommt eine individuelle Abklärung zudem viel teurer zu stehen als eine qualitativ bessere Mammographie im Rahmen eines Screening-Programms. Leider besteht aber bis jetzt keine Transparenz über die zusätzlichen Kosten, die dem Gesundheitswesen dadurch entstehen.</p><p>In den vergangenen 15 Jahren haben in Europa alle alten und einige neue EU-Länder ein nationales oder regionales Brustkrebs-Screening eingeführt. Eine EU-Resolution von 2003 (P5_TA(2003)0270) fordert für alle Frauen in Europa Zugang zu qualitativ hochwertiger Früherkennung und Behandlung, und sie soll bis ins Jahr 2008 umgesetzt sein. Die Schweiz liegt in diesem für Frauen äusserst wichtigen Bereich der Prävention ganz klar weit zurück. Die Deutschschweizer Kantone haben es in den vergangenen Jahren nicht geschafft, die weibliche Bevölkerung vor vermeidbaren Brustkrebstodesfällen zu schützen. Es ist deshalb unverständlich, dass das BAG bisher untätig war, handelt es sich doch bei der Brustkrebsfrüherkennung um einen Bereich der Prävention, wo die medizinische Sachlage und die internationale Erfahrung ihresgleichen suchen.</p>
  • <p>Nach Artikel 12 Buchstabe o der Krankenpflege-Leistungsverordnung (SR 832.112.31) sind Screening-Mammographien bei über 50-jährigen Frauen als Pflichtleistung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu übernehmen, wenn sie im Rahmen von Früherkennungsprogrammen unter Qualitätssicherungsauflagen durchgeführt werden. Die Leistungspflicht ist befristet auf den 31. Dezember 2007 und wird im 2007 neu beurteilt werden. Zudem werden bei Frauen mit Brustkrebserkrankungen in der Familie auch individuell verordnete diagnostische Mammographien, die ausserhalb von Screening-Programmen ohne zusätzliche Qualitätssicherungsauflagen durchgeführt werden, von der OKP vergütet.</p><p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass über die Hälfte der über 50-jährigen Schweizer Frauen keinen Zugang zu einem systematischen Brustkrebs-Screening haben, welches den in der Antwort auf Frage 2 umschriebenen Qualitätsanforderungen entspricht. Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass Ende der Neunzigerjahre die Einführung eines solchen gesamtschweizerischen Programms daran gescheitert ist, dass die logistischen Voraussetzungen dafür in den Kantonen sehr unterschiedlich waren und dass kein für Versicherer und Anbieter akzeptabler Tarif für die Screening-Untersuchung inklusive Programmkostenanteil gefunden werden konnte. Seither werden nur in denjenigen Kantonen, welche Programme implementiert haben (bisher nur in der Westschweiz), die Kosten für die Screening-Untersuchungen durch die OKP vergütet.</p><p>2. Brustkrebs-Screening kann wahrscheinlich eine gewisse Anzahl von vorzeitigen Todesfällen wegen Brustkrebs verhindern. Gleichzeitig muss man damit rechnen, dass bei vielen Frauen aufgrund der Screening-Untersuchung fälschlicherweise der Verdacht auf das Vorliegen einer Krebserkrankung geäussert wird. Erst nach weiteren Abklärungen (inklusive operativer Gewebeentnahmen) kann dieser Verdacht entkräftet werden. Strenge Qualitätsanforderungen an Screening-Programme (wie beispielsweise die Beurteilung der Mammographien durch mindestens zwei verschiedene Radiologen; spezielle Weiterbildungsauflagen für Radiologen) sollen dazu beitragen, die Zahl weiterer Abklärungen aufgrund falscher Verdachtsfälle zu minimieren. Die EU empfiehlt deshalb ausdrücklich, dass Brustkrebs-Screening nur in qualitätsgesicherten Programmen angeboten werden soll. Um zu erfahren, wie gross der Nutzen und der Schaden in Programmen unter Schweizer Bedingungen ist, ist die Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mit Evaluationsauflagen versehen und auf zehn Jahre begrenzt worden. Diese Frist läuft Ende 2007 aus. Die Schweizerische Krebsliga stellt derzeit die Fakten zusammen, die der Neubeurteilung der Leistungspflicht dienen sollen.</p><p>3. Die zusätzlichen Kosten, welche durch individuell verordnete Mammographien zur Früherkennung ohne Qualitätssicherung bei Frauen ohne Brustkrebserkrankungen in der Familie hervorgerufen werden, sind nicht genau bekannt. Darüber sowie über den immateriellen Schaden (unnötige Eingriffe und Verängstigung wegen falsch positiven Befunden) soll der Bericht der Krebsliga Auskunft erteilen.</p><p>4. Als anspruchsvolle technische Untersuchung, die in ein eigentliches Programm des öffentlichen Gesundheitswesens eingebettet sein muss, kann das Brustkrebs-Screening nur eingeführt werden, wenn auf kantonaler Ebene die nötigen Voraussetzungen erfüllt und Strukturen vorhanden sind. Der Spielraum des Bundesamtes ist deshalb sehr eng. Immerhin haben die Bundesbehörden Ende der Neunzigerjahre die Möglichkeiten des Krankenversicherungsgesetzes aktiv ausgeschöpft. Die Mammographien in Programmen werden bis Ende 2007 vergütet, obwohl deren Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit unter Schweizer Verhältnissen noch nicht erwiesen waren. Als sich zeigte, dass ein nationales Programm noch nicht möglich war, wurde wenigstens für die Kantone, welche eigene Programme lancieren wollten, die Möglichkeit der Vergütung durch die OKP geschaffen.</p><p>5. Sofern die unter Frage 2 erwähnte Neubeurteilung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit unter Schweizer Anwendungsbedingungen im kommenden Jahr positiv ausfällt, dürften auch nach 2007 die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sein, dass Untersuchungen im Rahmen von Screening-Programmen mit Qualitätssicherung durch die OKP bezahlt werden können. Der Bundesrat ist dann bereit, sich unter den bestehenden Rahmenbedingungen aktiv dafür einzusetzen, dass trotz kantonaler Hoheit in der Gesundheitsversorgung das Ziel, den Frauen in allen Kantonen den Zugang zu einem Screening-Programm anzubieten, erreicht werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist ihm bekannt, dass in der Deutschschweiz im Gegensatz zur Romandie und den meisten EU-Ländern eine völlig ungenügende Brustkrebs-Früherkennung durchgeführt wird?</p><p>2. Ist ihm bekannt, dass mit einem systematischen Mammographie-Screening das Leben von mindestens 120 Frauen pro Jahr gerettet werden könnte?</p><p>3. Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten, die individuell verordnete, qualitativ aber ungenügende Mammographien verursachen?</p><p>4. Weshalb legt das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das sich sonst für mehr Gesundheitsförderung und Prävention stark macht, nach wie vor die Hände in den Schoss? </p><p>5. Was gedenkt er zu tun, um ein Brustkrebs-Screening einzuführen, das dem medizinischen Wissensstand und gesundheitsökonomischen Anforderungen genügt?</p>
  • Brustkrebs-Screening. Wann endlich handelt das BAG?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Von zehn Frauen wird mindestens eine während ihres Lebens mit der Diagnose Brustkrebs konfrontiert. An keinem anderen Krebs sterben jährlich mehr Frauen. Im Jahr 2002 waren es 1340 Todesfälle. Bei Früherkennung ist Brustkrebs heute jedoch keine tödliche Krankheit mehr. Wird der Tumor in einem frühen Stadium erkannt und richtig behandelt, überleben die meisten Patientinnen viele Jahre bei guter Lebensqualität.</p><p>Es ist heute erwiesen, dass die Brustkrebssterblichkeit bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren um 35 Prozent tiefer liegt, wenn sie an einem systematischen Brustkrebs-Screening teilnehmen. Gut belegt ist auch, dass Früherkennung und -behandlung jeweils rund die Hälfte dazu beitragen. Würde die Brustkrebssterblichkeit in der Schweiz um nur 25 Prozent gesenkt, könnte jedes Jahr das Leben von 120 Frauen gerettet werden.</p><p>Während die Schweiz im internationalen Vergleich den Frauen erfreulicherweise einen sehr guten Zugang zu moderner Behandlung gewährt, ist die Situation bei der Früherkennung desolat. Nur Kantone aus der Romandie bieten Frauen zwischen 50 und 69 Jahren eine qualitativ hochstehende Mammographie im Rahmen eines Screening-Programms an. In der Deutschschweiz überweisen Gynäkologinnen und Gynäkologen oder Hausärzte Frauen individuell zur Mammographie, die qualitativ ungenügend und teuer ist. Internationale Erfahrungen belegen klar, dass eine optimale Befundung nur im Rahmen eines systematischen Screenings mit einigen Tausend Mammographien pro Jahr erreicht werden kann. Gemäss Tarmed kommt eine individuelle Abklärung zudem viel teurer zu stehen als eine qualitativ bessere Mammographie im Rahmen eines Screening-Programms. Leider besteht aber bis jetzt keine Transparenz über die zusätzlichen Kosten, die dem Gesundheitswesen dadurch entstehen.</p><p>In den vergangenen 15 Jahren haben in Europa alle alten und einige neue EU-Länder ein nationales oder regionales Brustkrebs-Screening eingeführt. Eine EU-Resolution von 2003 (P5_TA(2003)0270) fordert für alle Frauen in Europa Zugang zu qualitativ hochwertiger Früherkennung und Behandlung, und sie soll bis ins Jahr 2008 umgesetzt sein. Die Schweiz liegt in diesem für Frauen äusserst wichtigen Bereich der Prävention ganz klar weit zurück. Die Deutschschweizer Kantone haben es in den vergangenen Jahren nicht geschafft, die weibliche Bevölkerung vor vermeidbaren Brustkrebstodesfällen zu schützen. Es ist deshalb unverständlich, dass das BAG bisher untätig war, handelt es sich doch bei der Brustkrebsfrüherkennung um einen Bereich der Prävention, wo die medizinische Sachlage und die internationale Erfahrung ihresgleichen suchen.</p>
    • <p>Nach Artikel 12 Buchstabe o der Krankenpflege-Leistungsverordnung (SR 832.112.31) sind Screening-Mammographien bei über 50-jährigen Frauen als Pflichtleistung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu übernehmen, wenn sie im Rahmen von Früherkennungsprogrammen unter Qualitätssicherungsauflagen durchgeführt werden. Die Leistungspflicht ist befristet auf den 31. Dezember 2007 und wird im 2007 neu beurteilt werden. Zudem werden bei Frauen mit Brustkrebserkrankungen in der Familie auch individuell verordnete diagnostische Mammographien, die ausserhalb von Screening-Programmen ohne zusätzliche Qualitätssicherungsauflagen durchgeführt werden, von der OKP vergütet.</p><p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass über die Hälfte der über 50-jährigen Schweizer Frauen keinen Zugang zu einem systematischen Brustkrebs-Screening haben, welches den in der Antwort auf Frage 2 umschriebenen Qualitätsanforderungen entspricht. Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass Ende der Neunzigerjahre die Einführung eines solchen gesamtschweizerischen Programms daran gescheitert ist, dass die logistischen Voraussetzungen dafür in den Kantonen sehr unterschiedlich waren und dass kein für Versicherer und Anbieter akzeptabler Tarif für die Screening-Untersuchung inklusive Programmkostenanteil gefunden werden konnte. Seither werden nur in denjenigen Kantonen, welche Programme implementiert haben (bisher nur in der Westschweiz), die Kosten für die Screening-Untersuchungen durch die OKP vergütet.</p><p>2. Brustkrebs-Screening kann wahrscheinlich eine gewisse Anzahl von vorzeitigen Todesfällen wegen Brustkrebs verhindern. Gleichzeitig muss man damit rechnen, dass bei vielen Frauen aufgrund der Screening-Untersuchung fälschlicherweise der Verdacht auf das Vorliegen einer Krebserkrankung geäussert wird. Erst nach weiteren Abklärungen (inklusive operativer Gewebeentnahmen) kann dieser Verdacht entkräftet werden. Strenge Qualitätsanforderungen an Screening-Programme (wie beispielsweise die Beurteilung der Mammographien durch mindestens zwei verschiedene Radiologen; spezielle Weiterbildungsauflagen für Radiologen) sollen dazu beitragen, die Zahl weiterer Abklärungen aufgrund falscher Verdachtsfälle zu minimieren. Die EU empfiehlt deshalb ausdrücklich, dass Brustkrebs-Screening nur in qualitätsgesicherten Programmen angeboten werden soll. Um zu erfahren, wie gross der Nutzen und der Schaden in Programmen unter Schweizer Bedingungen ist, ist die Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mit Evaluationsauflagen versehen und auf zehn Jahre begrenzt worden. Diese Frist läuft Ende 2007 aus. Die Schweizerische Krebsliga stellt derzeit die Fakten zusammen, die der Neubeurteilung der Leistungspflicht dienen sollen.</p><p>3. Die zusätzlichen Kosten, welche durch individuell verordnete Mammographien zur Früherkennung ohne Qualitätssicherung bei Frauen ohne Brustkrebserkrankungen in der Familie hervorgerufen werden, sind nicht genau bekannt. Darüber sowie über den immateriellen Schaden (unnötige Eingriffe und Verängstigung wegen falsch positiven Befunden) soll der Bericht der Krebsliga Auskunft erteilen.</p><p>4. Als anspruchsvolle technische Untersuchung, die in ein eigentliches Programm des öffentlichen Gesundheitswesens eingebettet sein muss, kann das Brustkrebs-Screening nur eingeführt werden, wenn auf kantonaler Ebene die nötigen Voraussetzungen erfüllt und Strukturen vorhanden sind. Der Spielraum des Bundesamtes ist deshalb sehr eng. Immerhin haben die Bundesbehörden Ende der Neunzigerjahre die Möglichkeiten des Krankenversicherungsgesetzes aktiv ausgeschöpft. Die Mammographien in Programmen werden bis Ende 2007 vergütet, obwohl deren Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit unter Schweizer Verhältnissen noch nicht erwiesen waren. Als sich zeigte, dass ein nationales Programm noch nicht möglich war, wurde wenigstens für die Kantone, welche eigene Programme lancieren wollten, die Möglichkeit der Vergütung durch die OKP geschaffen.</p><p>5. Sofern die unter Frage 2 erwähnte Neubeurteilung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit unter Schweizer Anwendungsbedingungen im kommenden Jahr positiv ausfällt, dürften auch nach 2007 die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sein, dass Untersuchungen im Rahmen von Screening-Programmen mit Qualitätssicherung durch die OKP bezahlt werden können. Der Bundesrat ist dann bereit, sich unter den bestehenden Rahmenbedingungen aktiv dafür einzusetzen, dass trotz kantonaler Hoheit in der Gesundheitsversorgung das Ziel, den Frauen in allen Kantonen den Zugang zu einem Screening-Programm anzubieten, erreicht werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist ihm bekannt, dass in der Deutschschweiz im Gegensatz zur Romandie und den meisten EU-Ländern eine völlig ungenügende Brustkrebs-Früherkennung durchgeführt wird?</p><p>2. Ist ihm bekannt, dass mit einem systematischen Mammographie-Screening das Leben von mindestens 120 Frauen pro Jahr gerettet werden könnte?</p><p>3. Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten, die individuell verordnete, qualitativ aber ungenügende Mammographien verursachen?</p><p>4. Weshalb legt das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das sich sonst für mehr Gesundheitsförderung und Prävention stark macht, nach wie vor die Hände in den Schoss? </p><p>5. Was gedenkt er zu tun, um ein Brustkrebs-Screening einzuführen, das dem medizinischen Wissensstand und gesundheitsökonomischen Anforderungen genügt?</p>
    • Brustkrebs-Screening. Wann endlich handelt das BAG?

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