Strukturelle Aufteilung der Swisscom

ShortId
06.3552
Id
20063552
Updated
27.07.2023 21:54
Language
de
Title
Strukturelle Aufteilung der Swisscom
AdditionalIndexing
34;Übertragungsnetz;Telekommunikationsindustrie;privates Unternehmen;Swisscom;Privatisierung;öffentliche Infrastruktur;Marktzugang
1
  • L05K1202020107, Swisscom
  • L06K120202010203, Übertragungsnetz
  • L04K12020308, Telekommunikationsindustrie
  • L05K0701030311, Marktzugang
  • L04K01020409, öffentliche Infrastruktur
  • L04K05070115, Privatisierung
  • L05K0703060109, privates Unternehmen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zur vorgeschlagenen Aufteilung in eine Infrastrukturgesellschaft (IG) und eine Diensterbringungsgesellschaft (DG) folgende Erläuterung: Die IG bietet ihre gesamte Infrastruktur allen DGs zur Nutzung an, sowohl bestehenden Telecom-Unternehmen wie auch der neuen aus der Swisscom hervorgegangenen DG (gesamthaft als DGs bezeichnet). Die IG erbringt ihre Leistungen für alle DGs zu gleichen, kostendeckenden Bedingungen bei einem angemessenen Kapitalertrag. Mit der strukturellen Aufteilung der Swisscom werden die Besitzverhältnisse bereinigt. Die IG kommt zu 100 Prozent in den Besitz der öffentlichen Hand, die DG wird vollständig privatisiert. Die Grundversorgung wird durch einen Auftrag an die IG und durch Konzessionen an DGs sichergestellt. Die Regulierung wird möglichst vereinfacht. Die IG ist zu Interkonnektion mit allen DGs verpflichtet. Bei Investitionsentscheiden haben die DGs ein Mitspracherecht. Die DGs bleiben bei ihren Investitionsentscheiden frei. Leisten sie bestimmte Dienste, müssen sie der IG für ihre Infrastruktur Interkonnektion anbieten (analog FMG Art. 21a). </p><p>Die Diskussion über die Zukunft der Swisscom ist leider festgefahren. Die strukturelle Aufteilung eröffnet neue Perspektiven. Diese Stossrichtung findet auch international zunehmende Beachtung (z. B. Ausgliederung eines Teils der Infrastruktur der British Telecom, Verfolgen der Option "Structural Separation" in der EU). Die strukturelle Aufteilung erlaubt eine volkswirtschaftlich optimale Kombination: </p><p>- Die IG bietet aufgrund der gemeinsamen Nutzung optimale Bedingungen für grosse Investitionen in den Netzausbau (z. B. Glasfaserleitungen), für die Bewirtschaftung von knappen Anlagen (z. B. Antennenstandorte) und für die Realisierung der Infrastruktur für neue Angebote (z. B. Triple Play). Die IG bleibt bei ihrer Tätigkeit auf die Schweiz beschränkt, bedient aber auch internationale Kunden. </p><p>- Die DGs bieten aufgrund des weitgehend freien Wettbewerbes optimale Bedingungen für differenzierte, attraktive Dienste für die Benutzer und die schnelle und flexible Einführung neuer Angebote. DGs können international tätig sein.</p><p>- Grundversorgung und sicherheitspolitische Forderungen sind eng mit dem Netzausbau und Unterhalt verknüpft. Sie werden durch die IG im Besitz der öffentlichen Hand garantiert. Die Konzessionen für die Dienste können im echten Wettbewerb vergeben werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat die strukturelle Aufteilung der Swisscom bereits in der Vernehmlassung zur Privatisierungsvorlage (BBl 2006 1591) dargestellt. Er hielt aber fest, dass sich diese Lösung nicht empfiehlt. Die "öffentlich-rechtliche Netzgesellschaft" - so die Bezeichnung der strukturellen Aufteilung in der Vernehmlassung - wurde auch nur von einer Minderheit der Vernehmlassungsteilnehmer unterstützt.</p><p>Der Ansatz der strukturellen Aufteilung von ehemaligen Monopolisten verfolgt das Ziel, den Wettbewerb in Netzwerkindustrien zu verschärfen. Er kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn ein Wettbewerb zwischen verschiedenen Infrastrukturen nicht sinnvoll oder nicht wirtschaftlich ist, so z. B. im Eisenbahn- oder im Energiebereich. Konkurrierende Telekommunikationsnetze können jedoch durchaus profitabel sein und für die Konsumentinnen und Konsumenten einen Mehrwert schaffen. So stehen heute Fest-, Mobilfunk- und Kabel-TV-Netze in einem teilweise intensiven (aber keineswegs ruinösen) Wettbewerb, der zusammen mit der Regulierung des Netzzugangs seit 1998 zu einer markanten Senkung der Preise und zur Erhöhung der Vielfalt der Dienstleistungen - sprich zur Verbesserung der Versorgung - geführt hat. Dieser Wettbewerb dürfte sich in Zukunft noch intensivieren. Die OECD kommt in einer Studie (OECD, DSTI/ICCP/TISP(2002)13/FINAL: "The benefits and costs of structural separation of the local loop") aus dem Jahr 2002 zum Schluss, dass die volkswirtschaftlichen Kosten einer strikten strukturellen Aufteilung der ehemaligen Telecom-Monopolisten höher sein dürften als der sich aus der steigenden Wettbewerbsintensität ergebende Gewinn. Eine Regulierung des Zugangs zu den Netzen marktbeherrschender Unternehmen dürfte daher eine bessere Wirkung erzielen als die strukturelle Aufteilung von ehemaligen Monopolisten. Eine strukturelle Aufteilung aus wettbewerbspolitischen Gründen wäre einzig denkbar, wenn sie - nach britischem Vorbild - auf privater, freiwilliger Basis erfolgt, d. h. als Vereinbarung zwischen dem Regulator und dem Unternehmen. Damit können die volkswirtschaftlichen Kosten der Aufteilung reduziert werden. Diese Lösung widerspricht jedoch der Forderung des Motionärs nach einer staatlichen Infrastrukturgesellschaft.</p><p>Die strukturelle Aufteilung ist auch kein adäquates Instrument zur längerfristigen Sicherstellung der Grundversorgung. Es ist unklar, welche Teile des aufzuspaltenden Unternehmens in die staatliche Infrastrukturgesellschaft (IG) überführt werden müssten. Die Unterscheidung zwischen "Infrastruktur" und "Dienstleistung" wird in Anbetracht der zunehmenden Konvergenz von Telefonie, Datenübertragung und Verbreitung von Medieninhalten immer schwieriger. Heute ist davon auszugehen, dass weite Teile der Swisscom in eine staatliche IG umzuwandeln wären. Sonst besteht ein hohes Risiko, dass die IG später nicht über die effizienteste und kostengünstigste Infrastruktur zur Erbringung der Grundversorgung verfügt. Folglich müsste die Swisscom nahezu vollständig wieder verstaatlicht werden. Angesichts der Liberalisierungserfolge der letzten Jahre wäre dies als Rückschritt zu betrachten. Überdies käme es den Bund sehr teuer zu stehen.</p><p>Bei einer strukturellen Aufteilung der Swisscom stellt sich ferner die Frage, wie mit den vorhandenen konkurrierenden Telekommunikationsnetzen (Mobilfunk-, Kabel-TV-, eventuell auch Stromnetze) zu verfahren wäre, damit die IG über gleich lange Spiesse wie die Konkurrenz verfügt. Die konkurrierenden Anbieter mit eigenen Netzen könnten die Vorteile der vertikalen Integration weiterhin nutzen. Die IG könnte diese Vorteile hingegen aufgrund der Aufteilung nicht mehr ausschöpfen und wäre im Wettbewerb mit privaten, vertikal integrierten Konkurrenten entsprechend benachteiligt. Der Fortbestand der IG könnte gefährdet sein. Abhilfe böte die Eingliederung der konkurrierenden Netze im Rahmen von Verstaatlichungen. Diese schwerwiegende Massnahme liesse sich jedoch ordnungspolitisch nicht rechtfertigen, wäre für den Bund nicht finanzierbar und würde den vorhandenen Wettbewerb der Netze und damit die Innovation in der Telekommunikation ausschalten. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Versorgung der Wirtschaft und der privaten Endkunden mit leistungsfähigen und innovativen Kommunikationsdiensten. Das heutige System ist das bessere Instrument zur Sicherstellung der Grundversorgung. So kann der Bund regelmässig prüfen, ob die Definition der Grundversorgung noch den Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft entspricht. Auf dieser Basis kann er dasjenige Unternehmen konzessionieren, das die politisch definierten Leistungen am effizientesten erbringt. Dadurch werden die Effizienzgewinne an die Nutzniesser der Grundversorgung weitergegeben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Zur Weiterentwicklung des Swisscom-Dossiers wird der Bundesrat eingeladen, eine Vorlage zu unterbreiten, welche auf einer strukturellen Aufteilung der Swisscom beruht. Die strukturelle Aufteilung hat zum Ziel: </p><p>- Nutzung des elektronischen Kommunikationsnetzes (Infrastruktur) durch alle Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten (Diensterbringern) zu gleichen Bedingungen;</p><p>- Erhalt und Weiterausbau eines effizienten, leistungsfähigen, technologisch führenden, umweltfreundlichen und volkswirtschaftlich nützlichen elektronischen Kommunikationsnetzes in der Schweiz;</p><p>- langfristige Sicherstellung und zügige Weiterentwicklung der Infrastruktur für eine zunehmend umfassende Grundversorgung und für sicherheitspolitische Belange;</p><p>- Mehrwert für Benutzer und Kunden durch echten Wettbewerb unter den Diensterbringern;</p><p>- schlanke Regulierung.</p><p>Zur Erreichung dieser Ziele wird die Swisscom (Festnetz und Mobile) aufgeteilt in eine Infrastrukturgesellschaft und eine Diensterbringungsgesellschaft.</p>
  • Strukturelle Aufteilung der Swisscom
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zur vorgeschlagenen Aufteilung in eine Infrastrukturgesellschaft (IG) und eine Diensterbringungsgesellschaft (DG) folgende Erläuterung: Die IG bietet ihre gesamte Infrastruktur allen DGs zur Nutzung an, sowohl bestehenden Telecom-Unternehmen wie auch der neuen aus der Swisscom hervorgegangenen DG (gesamthaft als DGs bezeichnet). Die IG erbringt ihre Leistungen für alle DGs zu gleichen, kostendeckenden Bedingungen bei einem angemessenen Kapitalertrag. Mit der strukturellen Aufteilung der Swisscom werden die Besitzverhältnisse bereinigt. Die IG kommt zu 100 Prozent in den Besitz der öffentlichen Hand, die DG wird vollständig privatisiert. Die Grundversorgung wird durch einen Auftrag an die IG und durch Konzessionen an DGs sichergestellt. Die Regulierung wird möglichst vereinfacht. Die IG ist zu Interkonnektion mit allen DGs verpflichtet. Bei Investitionsentscheiden haben die DGs ein Mitspracherecht. Die DGs bleiben bei ihren Investitionsentscheiden frei. Leisten sie bestimmte Dienste, müssen sie der IG für ihre Infrastruktur Interkonnektion anbieten (analog FMG Art. 21a). </p><p>Die Diskussion über die Zukunft der Swisscom ist leider festgefahren. Die strukturelle Aufteilung eröffnet neue Perspektiven. Diese Stossrichtung findet auch international zunehmende Beachtung (z. B. Ausgliederung eines Teils der Infrastruktur der British Telecom, Verfolgen der Option "Structural Separation" in der EU). Die strukturelle Aufteilung erlaubt eine volkswirtschaftlich optimale Kombination: </p><p>- Die IG bietet aufgrund der gemeinsamen Nutzung optimale Bedingungen für grosse Investitionen in den Netzausbau (z. B. Glasfaserleitungen), für die Bewirtschaftung von knappen Anlagen (z. B. Antennenstandorte) und für die Realisierung der Infrastruktur für neue Angebote (z. B. Triple Play). Die IG bleibt bei ihrer Tätigkeit auf die Schweiz beschränkt, bedient aber auch internationale Kunden. </p><p>- Die DGs bieten aufgrund des weitgehend freien Wettbewerbes optimale Bedingungen für differenzierte, attraktive Dienste für die Benutzer und die schnelle und flexible Einführung neuer Angebote. DGs können international tätig sein.</p><p>- Grundversorgung und sicherheitspolitische Forderungen sind eng mit dem Netzausbau und Unterhalt verknüpft. Sie werden durch die IG im Besitz der öffentlichen Hand garantiert. Die Konzessionen für die Dienste können im echten Wettbewerb vergeben werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat die strukturelle Aufteilung der Swisscom bereits in der Vernehmlassung zur Privatisierungsvorlage (BBl 2006 1591) dargestellt. Er hielt aber fest, dass sich diese Lösung nicht empfiehlt. Die "öffentlich-rechtliche Netzgesellschaft" - so die Bezeichnung der strukturellen Aufteilung in der Vernehmlassung - wurde auch nur von einer Minderheit der Vernehmlassungsteilnehmer unterstützt.</p><p>Der Ansatz der strukturellen Aufteilung von ehemaligen Monopolisten verfolgt das Ziel, den Wettbewerb in Netzwerkindustrien zu verschärfen. Er kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn ein Wettbewerb zwischen verschiedenen Infrastrukturen nicht sinnvoll oder nicht wirtschaftlich ist, so z. B. im Eisenbahn- oder im Energiebereich. Konkurrierende Telekommunikationsnetze können jedoch durchaus profitabel sein und für die Konsumentinnen und Konsumenten einen Mehrwert schaffen. So stehen heute Fest-, Mobilfunk- und Kabel-TV-Netze in einem teilweise intensiven (aber keineswegs ruinösen) Wettbewerb, der zusammen mit der Regulierung des Netzzugangs seit 1998 zu einer markanten Senkung der Preise und zur Erhöhung der Vielfalt der Dienstleistungen - sprich zur Verbesserung der Versorgung - geführt hat. Dieser Wettbewerb dürfte sich in Zukunft noch intensivieren. Die OECD kommt in einer Studie (OECD, DSTI/ICCP/TISP(2002)13/FINAL: "The benefits and costs of structural separation of the local loop") aus dem Jahr 2002 zum Schluss, dass die volkswirtschaftlichen Kosten einer strikten strukturellen Aufteilung der ehemaligen Telecom-Monopolisten höher sein dürften als der sich aus der steigenden Wettbewerbsintensität ergebende Gewinn. Eine Regulierung des Zugangs zu den Netzen marktbeherrschender Unternehmen dürfte daher eine bessere Wirkung erzielen als die strukturelle Aufteilung von ehemaligen Monopolisten. Eine strukturelle Aufteilung aus wettbewerbspolitischen Gründen wäre einzig denkbar, wenn sie - nach britischem Vorbild - auf privater, freiwilliger Basis erfolgt, d. h. als Vereinbarung zwischen dem Regulator und dem Unternehmen. Damit können die volkswirtschaftlichen Kosten der Aufteilung reduziert werden. Diese Lösung widerspricht jedoch der Forderung des Motionärs nach einer staatlichen Infrastrukturgesellschaft.</p><p>Die strukturelle Aufteilung ist auch kein adäquates Instrument zur längerfristigen Sicherstellung der Grundversorgung. Es ist unklar, welche Teile des aufzuspaltenden Unternehmens in die staatliche Infrastrukturgesellschaft (IG) überführt werden müssten. Die Unterscheidung zwischen "Infrastruktur" und "Dienstleistung" wird in Anbetracht der zunehmenden Konvergenz von Telefonie, Datenübertragung und Verbreitung von Medieninhalten immer schwieriger. Heute ist davon auszugehen, dass weite Teile der Swisscom in eine staatliche IG umzuwandeln wären. Sonst besteht ein hohes Risiko, dass die IG später nicht über die effizienteste und kostengünstigste Infrastruktur zur Erbringung der Grundversorgung verfügt. Folglich müsste die Swisscom nahezu vollständig wieder verstaatlicht werden. Angesichts der Liberalisierungserfolge der letzten Jahre wäre dies als Rückschritt zu betrachten. Überdies käme es den Bund sehr teuer zu stehen.</p><p>Bei einer strukturellen Aufteilung der Swisscom stellt sich ferner die Frage, wie mit den vorhandenen konkurrierenden Telekommunikationsnetzen (Mobilfunk-, Kabel-TV-, eventuell auch Stromnetze) zu verfahren wäre, damit die IG über gleich lange Spiesse wie die Konkurrenz verfügt. Die konkurrierenden Anbieter mit eigenen Netzen könnten die Vorteile der vertikalen Integration weiterhin nutzen. Die IG könnte diese Vorteile hingegen aufgrund der Aufteilung nicht mehr ausschöpfen und wäre im Wettbewerb mit privaten, vertikal integrierten Konkurrenten entsprechend benachteiligt. Der Fortbestand der IG könnte gefährdet sein. Abhilfe böte die Eingliederung der konkurrierenden Netze im Rahmen von Verstaatlichungen. Diese schwerwiegende Massnahme liesse sich jedoch ordnungspolitisch nicht rechtfertigen, wäre für den Bund nicht finanzierbar und würde den vorhandenen Wettbewerb der Netze und damit die Innovation in der Telekommunikation ausschalten. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Versorgung der Wirtschaft und der privaten Endkunden mit leistungsfähigen und innovativen Kommunikationsdiensten. Das heutige System ist das bessere Instrument zur Sicherstellung der Grundversorgung. So kann der Bund regelmässig prüfen, ob die Definition der Grundversorgung noch den Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft entspricht. Auf dieser Basis kann er dasjenige Unternehmen konzessionieren, das die politisch definierten Leistungen am effizientesten erbringt. Dadurch werden die Effizienzgewinne an die Nutzniesser der Grundversorgung weitergegeben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Zur Weiterentwicklung des Swisscom-Dossiers wird der Bundesrat eingeladen, eine Vorlage zu unterbreiten, welche auf einer strukturellen Aufteilung der Swisscom beruht. Die strukturelle Aufteilung hat zum Ziel: </p><p>- Nutzung des elektronischen Kommunikationsnetzes (Infrastruktur) durch alle Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten (Diensterbringern) zu gleichen Bedingungen;</p><p>- Erhalt und Weiterausbau eines effizienten, leistungsfähigen, technologisch führenden, umweltfreundlichen und volkswirtschaftlich nützlichen elektronischen Kommunikationsnetzes in der Schweiz;</p><p>- langfristige Sicherstellung und zügige Weiterentwicklung der Infrastruktur für eine zunehmend umfassende Grundversorgung und für sicherheitspolitische Belange;</p><p>- Mehrwert für Benutzer und Kunden durch echten Wettbewerb unter den Diensterbringern;</p><p>- schlanke Regulierung.</p><p>Zur Erreichung dieser Ziele wird die Swisscom (Festnetz und Mobile) aufgeteilt in eine Infrastrukturgesellschaft und eine Diensterbringungsgesellschaft.</p>
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