Dividendenbesteuerung

ShortId
06.3561
Id
20063561
Updated
28.07.2023 07:45
Language
de
Title
Dividendenbesteuerung
AdditionalIndexing
24;Schaffung von Arbeitsplätzen;Bericht;Evaluation;Kapitalgewinnsteuer;Einnahmen der öffentlichen Hand;Kapitaleinkommen;Kapitalsteuer;Wirtschaftswachstum
1
  • L05K0704050208, Kapitaleinkommen
  • L04K11070406, Kapitalgewinnsteuer
  • L05K1107040701, Kapitalsteuer
  • L04K08020302, Evaluation
  • L03K020206, Bericht
  • L03K110205, Einnahmen der öffentlichen Hand
  • L05K0704020113, Wirtschaftswachstum
  • L05K0702030301, Schaffung von Arbeitsplätzen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung bei der Besteuerung von Dividenden wird gegenwärtig auf Bundesebene umgesetzt. Ab 2007 werden in 14 Kantonen bei dieser Art der Besteuerung Abzüge gewährt. Andere Kantone haben die Absicht bekundet, es ihnen gleich zu tun. Die Kantone Nidwalden, Appenzell Innerrhoden und Obwalden gewähren seit 2001 solche Steuerentlastungen. In Anbetracht der wirtschaftlichen, sozialen und steuerlichen Bedeutung einer Entlastung bei der Dividendenbesteuerung ist es an der Zeit, die Resultate mit den gesetzten Zielen zu vergleichen.</p>
  • <p>Die Entlastung bei der Dividendenbesteuerung verspricht u. a. günstige Auswirkungen auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. Dies wurde durch ein wissenschaftliches Gutachten aufgezeigt, das im Vorfeld der Unternehmenssteuerreform II erstellt wurde. Zudem sind Auswirkungen auf die Steuereinnahmen zu erwarten. Einige Kantone haben diese Steuerentlastung seit 2001 eingeführt: Nidwalden im 2001, Schaffhausen und Appenzell Innerrhoden im 2004, Luzern im 2005, Graubünden und Obwalden im 2006. Weitere Kantone führen die Teilbesteuerung der Dividenden auf das Jahr 2007 ein.</p><p>Das Anliegen, eine Evaluation dieser Massnahme anhand der betreffenden Kantone vorzunehmen, ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass diese Evaluation zum heutigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist:</p><p>- Die Entlastung der Dividendenbesteuerung ist erst seit relativ kurzer Zeit in Kraft. Die Wachstums- und Beschäftigungswirkungen dieser Reformen konnten sich somit noch gar nicht entfalten.</p><p>- Im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform auf Bundesebene wird für die Wachstumswirkungen eine Halbwertszeit von acht Jahren unterstellt. Ferner können Daten nur mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung ermittelt werden, sodass für alle Kantone, auch für Nidwalden, der Beobachtungszeitraum seit Einführung der Reform viel zu kurz ist.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage wird die Evaluation mit erheblichen empirischen Schwierigkeiten verbunden sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Evaluationsbericht zu der im Jahre 2001 auf Kantonsebene neu eingeführten Entlastung bei der Dividendenbesteuerung vorzulegen. Darin sollen insbesondere die negativen und/oder positiven Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der betroffenen Kantone dargelegt sowie deren Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen beleuchtet werden.</p>
  • Dividendenbesteuerung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung bei der Besteuerung von Dividenden wird gegenwärtig auf Bundesebene umgesetzt. Ab 2007 werden in 14 Kantonen bei dieser Art der Besteuerung Abzüge gewährt. Andere Kantone haben die Absicht bekundet, es ihnen gleich zu tun. Die Kantone Nidwalden, Appenzell Innerrhoden und Obwalden gewähren seit 2001 solche Steuerentlastungen. In Anbetracht der wirtschaftlichen, sozialen und steuerlichen Bedeutung einer Entlastung bei der Dividendenbesteuerung ist es an der Zeit, die Resultate mit den gesetzten Zielen zu vergleichen.</p>
    • <p>Die Entlastung bei der Dividendenbesteuerung verspricht u. a. günstige Auswirkungen auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. Dies wurde durch ein wissenschaftliches Gutachten aufgezeigt, das im Vorfeld der Unternehmenssteuerreform II erstellt wurde. Zudem sind Auswirkungen auf die Steuereinnahmen zu erwarten. Einige Kantone haben diese Steuerentlastung seit 2001 eingeführt: Nidwalden im 2001, Schaffhausen und Appenzell Innerrhoden im 2004, Luzern im 2005, Graubünden und Obwalden im 2006. Weitere Kantone führen die Teilbesteuerung der Dividenden auf das Jahr 2007 ein.</p><p>Das Anliegen, eine Evaluation dieser Massnahme anhand der betreffenden Kantone vorzunehmen, ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass diese Evaluation zum heutigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist:</p><p>- Die Entlastung der Dividendenbesteuerung ist erst seit relativ kurzer Zeit in Kraft. Die Wachstums- und Beschäftigungswirkungen dieser Reformen konnten sich somit noch gar nicht entfalten.</p><p>- Im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform auf Bundesebene wird für die Wachstumswirkungen eine Halbwertszeit von acht Jahren unterstellt. Ferner können Daten nur mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung ermittelt werden, sodass für alle Kantone, auch für Nidwalden, der Beobachtungszeitraum seit Einführung der Reform viel zu kurz ist.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage wird die Evaluation mit erheblichen empirischen Schwierigkeiten verbunden sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Evaluationsbericht zu der im Jahre 2001 auf Kantonsebene neu eingeführten Entlastung bei der Dividendenbesteuerung vorzulegen. Darin sollen insbesondere die negativen und/oder positiven Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der betroffenen Kantone dargelegt sowie deren Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen beleuchtet werden.</p>
    • Dividendenbesteuerung

Back to List